<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractAwardNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractAwardNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:NoticeResult><cbc:TotalAmount currencyID="EUR">1061383.44</cbc:TotalAmount><efac:LotResult><cbc:ID schemeName="result">RES-0000</cbc:ID><cbc:TenderResultCode listName="winner-selection-status">selec-w</cbc:TenderResultCode><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0000</cbc:ID></efac:LotTender><efac:ReceivedSubmissionsStatistics><efbc:StatisticsCode listName="received-submission-type">tenders</efbc:StatisticsCode><efbc:StatisticsNumeric>2</efbc:StatisticsNumeric></efac:ReceivedSubmissionsStatistics><efac:SettledContract><cbc:ID schemeName="contract">CON-0000</cbc:ID></efac:SettledContract><efac:TenderLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID></efac:TenderLot></efac:LotResult><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0000</cbc:ID><efbc:TenderVariantIndicator>false</efbc:TenderVariantIndicator><cac:LegalMonetaryTotal><cbc:PayableAmount currencyID="EUR">1061383.44</cbc:PayableAmount></cac:LegalMonetaryTotal><efac:ConcessionRevenue><efbc:RevenueBuyerAmount currencyID="EUR">0</efbc:RevenueBuyerAmount><efbc:RevenueUserAmount currencyID="EUR">1061383.44</efbc:RevenueUserAmount><efbc:ValueDescription languageID="DEU">Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband.
Der Konzessionswert wird hierbei aus den voraussichtlichen Pachtzahlungen für die Vertragsdauer berechnet.</efbc:ValueDescription></efac:ConcessionRevenue><efac:SubcontractingTerm><efbc:TermCode listName="applicability">no</efbc:TermCode></efac:SubcontractingTerm><efac:TenderingParty><cbc:ID schemeName="tendering-party">TPA-0000</cbc:ID></efac:TenderingParty><efac:TenderLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID></efac:TenderLot><efac:TenderReference><cbc:ID>Angebot Los 1</cbc:ID></efac:TenderReference></efac:LotTender><efac:SettledContract><cbc:ID schemeName="contract">CON-0000</cbc:ID><cbc:IssueDate>2025-07-07+02:00</cbc:IssueDate><cbc:Title languageID="DEU">Auftrag Los 1</cbc:Title><cac:SignatoryParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:SignatoryParty><efac:ContractReference><cbc:ID>Auftrag Los 1</cbc:ID></efac:ContractReference><efac:LotTender><cbc:ID 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listName="procurement-procedure-type">neg-w-call</cbc:ProcedureCode></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">27769 II 24</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Ex-post Bekanntmachung: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags betreffend das Los 1 (LK Sömmerda Cluster Nord).
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Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
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Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK Unternehmen in Auftrag gegeben sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. 

Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. 

Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cbc:Description languageID="DEU">Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach.</cbc:Description><cac:Address><cbc:CityName>Erfurt</cbc:CityName><cbc:PostalZone>99087</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG01</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID><cac:TenderingTerms><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">1. Höhe der Pachtzahlung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) hat die volle Punktzahl (10) erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, erhielt dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. 

b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur hat die volle Punktzahl (20) erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, erhielt dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">2. Endkundenprodukte</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums wurden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür wurden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgte für jedes Endkundenprodukt einzeln.

Maximal konnten für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wurde jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhielt die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte waren jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte wurden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: 

- Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). 

- Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). 

- Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). 

- Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">3. Implementierungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet wurden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative
Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankam und die
demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere
voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. 

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben
über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die
Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>20</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">4. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet wurden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala
beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum
anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. 

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben
über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">5. Mitwirkungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet wurden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende
Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum
anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. 

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben
über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">6. Marketing- und Vertriebskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot war ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit
der gemachten Angaben. 

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den
Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.1 Konzept nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums wurden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wurde in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot war ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet wurden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt
wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum
anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gingen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wurden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. 

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben
über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.2 Kosten nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums wurden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wurde in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot war anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung
erfolgte für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung mussten sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal konnten für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wurde wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) hat 5 Punkte erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte wenigernin der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cac:NoticeDocumentReference><cbc:ID schemeName="ojs-notice-id">268186-2024</cbc:ID></cac:NoticeDocumentReference><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los 1 - LK Sömmerda Cluster Nord</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 1 - LK Sömmerda Cluster Nord</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CityName>Sömmerda</cbc:CityName><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG0D</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:TenderResult><cbc:AwardDate>2000-01-01+01:00</cbc:AwardDate></cac:TenderResult></ContractAwardNotice>