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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung
des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder
nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123
Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des
Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2.
der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des
Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der
Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder
ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt
oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei
Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 5. der Bewerber
sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des
Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bewerber noch eine
Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine
schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen
hat; 7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags
keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der
Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine
wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder
zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bewerber noch
eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig
verurteilt worden ist. 12. der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem
solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen
werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgenden entsprechenden
Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im
Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 13. der
Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit
einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Zudem
hat der Bewerber eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU)
2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die
die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Auf den Ausschlussgrund des
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird hingeweisen.</cbc:Description>
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      <cbc:Name languageID="DEU">Einführung eines ID-basierten Ticketings - Bargeld- und papierloser ÖPNV im Bediengebiet des NVM (NVMeasy)</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Projekts NVMeasy möchte die NVM die Bankkarte als digitales Ticket etablieren und damit dem Fahrgast die Nutzung des ÖPNV ohne Tarifkenntnisse und komplexe Ticketkaufhandlungen im gesamten Verbundgebiet auf Basis eines einheitlichen Technologiestandards ermöglichen.
Dazu strebt sie die Einführung eines flächendeckenden bankkartenbasierten CiCo mit Bestpreisberechnung an, sog. IDBT (ID basiertes Ticketing). Erweitert wird dieses System durch die Integration des On-Demand-Services callheinz in die Technologiewelt des IDBT, was ein Novum darstellt, die Bereitstellung von Prepaidkarten auf Basis des EMV-Standards. Durch die Errichtung von stationären Validatoren an den Übergängen zum schienengebundenen Nahverkehr (SPNV) kann an den Haltestellen im Verbundgebiet der Check- In/Check-Out am Haltepunkt erfolgen. Zur Kontrolle des ID basierten Ticketings werden entsprechende Kontrollgeräte beschafft.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (dort insbesondere aus dem Lastenheft).  
Erfüllungsort ist (sofern nicht anderweitig in den Vergabeunterlagenlagen geregelt) Würzburg.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Für die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder
ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6
Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung,
sein. Für Bewerber / Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die im deutschen
Handelsregister eingetragen sind, reicht insofern die Angabe der
Registernummer und des Registergerichts durch Eigenerklärung auf einem
den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt, sodass der Auftraggeber
sich einen aktuellen Auszug ziehen kann. Bewerber mit Sitz in einem
anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des
Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften ihres Staates
zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Formblatt vorlegen. Dabei ist
darauf zu achten, dass dem Auszug ggf. eine deutsche Übersetzung
beigefügt werden muss. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten
Personen sind.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er ausgeschriebenen Leistung unter Beachtung der geltenden Vorschriften erbringen kann. Mindestanforderung:
Bewerber haben durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Veröffentlichungsdatum der EU-Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen erfolgreich (d.h. inkl. Abnahme durch den Referenzauftraggeber) erbracht haben. 
Allgemeine Anforderungen an alle Referenzen: 
1.	Es müssen mindestens zwei unterschiedliche Referenzen über die Errichtung und den Betrieb eines vergleichbaren Systems (vgl. teilbereichsbezogene Mindestanforderungen) vorgelegt werden. 
2.	Die Leistungen müssen mit einem Kompaktgerät mit integrierten Komponenten realisiert worden sein. 
3.	Die Systeme müssen vollständig eingerichtet und durch den Auftraggeber abgenommen worden sein. 
4.	Die Systeme müssen derzeit „In Betrieb sein“. Alternativ sind auch Referenzen zulässig bei denen die Systeme für eine Zeitraum von drei 3  Jahren durchgängig in Betrieb waren.
5.	Zulässig sind nur Referenzprojekte, die auf dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder Großbritannien durchgeführt werden/wurden 
Teilbereichsbezogene Mindestanforderungen: 
Die nachfolgenden teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen können in zwei (2) geeigneten Referenzen zusammengefasst werden, z. B. wurden in einer Referenz mobile bargeldlose Ticketautomaten und elektronische Einstiegskontrollsysteme geliefert. 
1.	Mobile bargeldlose Ticketautomaten 
-Zwei (2) Referenzen mit je mind. 300 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene) 
2.	Elektronisches Einstiegskontrollsystem 
-Mindestens eine (1) Referenz mit mind. 300 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene) 
3.	Elektronische Fahrtberechtigungskontrolle mit VDV-KA 
-Mindestens eine (1) Referenz mit mind. 300 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann (vgl. Ziffer 12 des Vordrucks 4). Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Darüber hinaus gelten folgende Mindestanforderungen:
o	Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils mindestens 6.000.000,00 Euro (Angaben hierzu sind auf Vordruck 3 zu machen).
o	Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1.500 000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, bzw. von zusammen 2.000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften: Bei
Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen
für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die
nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt
werden, hat die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft entsprechend
den vertraglichen Regelungen bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal und das IDBT-System der diese Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft einzusetzen, das
über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Berufung auf Kapazitäten Dritter: Bewerber können sich zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn
sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem
Bewerber/Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine
Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter
sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu
erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber/Bieter tatsächlich die für
den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht)
bzw. dass der Bewerber/Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die
Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bewerber sich im Hinblick
auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, und das und das „IDBT-System“
des Dritten bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber/Bieter
hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die
Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung ist dem Teilnahmeantrag
beizufügen. Sie darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen
werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum
Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des
Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in
dem er dem Bewerber/Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur
Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag
beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und
finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt
2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium
nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber
dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu
setzenden Frist zu ersetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Auf § 56 VgV wird hingewiesen.</cbc:Description>
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         <cac:AppealTerms>
            <cac:PresentationPeriod>
               <cbc:Description languageID="DEU">Vorschriften über die Einlegung
von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin,
dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge
ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer
eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Einführung eines ID-basierten Ticketings - Bargeld- und papierloser ÖPNV im
Bediengebiet des NVM (NVMeasy)</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Einführung eines ID-basierten Ticketings - Bargeld- und papierloser ÖPNV im
Bediengebiet des NVM (NVMeasy)</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">1. Abrufberechtigt für die Leistungen sind neben dem NVM auch deren Gesellschafter, sofern der NVM zustimmt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Regelung aufzunehmen, nach welcher das IDBT System auf das Stadtgebiet Würzburg ausgedehnt werden kann. Er wird dies in den Verhandlungsgesprächen thematisieren. 
3. Im Teilnahmewettbewerb werden Entwürfe der Vergabeunterlagen bereitgestellt. Die Änderung der Unterlagen im Laufe der Verfahrens (insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche) bleibt vorbehalten.</cbc:Note>
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         <cac:MainCommodityClassification>
            <cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">42933000</cbc:ItemClassificationCode>
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            <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Für die Details wird auf den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zeitplan verwiesen. Der Vertrag beinhaltet eine Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit.</cbc:OptionsDescription>
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