1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Legal type of the buyer: Local authority
Activity of the contracting authority: Environmental protection
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Description: Übernahme und die Verwertung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorger eingesammelten Papier, Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben im Stadtgebiete der Stadt Göttingen. - Übernahme der erfassten PPK-Fraktion, - Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage, - Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen, - Mengenmeldung, - Dokumentation der Verwertung
Procedure identifier: 9d746a5f-633d-459a-8d73-49778ac4d08d
Internal identifier: 112_2026
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 90514000 Refuse recycling services
2.1.2.
Place of performance
Town: Göttingen
Postcode: 37079
Country subdivision (NUTS): Göttingen (DE91C)
Country: Germany
Additional information: Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl, Königsbühl 98, 37079 Göttingen oder Umschlagplatz des späteren Auftragnehmers
2.1.4.
General information
Additional information: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/ Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 25.08.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw. Nachauftragnehmer. 9) Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 10) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0000
Title: Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Description: Der Auftraggeber (AG) ist als öffentlich–rechtlicher Entsorgungsträger mit der Wahrnehmung aller Aufgaben der Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Göttingen betraut; dazu gehört die Erfassung und Verwertung der getrennt gesammelten PPK-Fraktion (Papier/Pappe/Kartonagen) zu ihren Aufgaben. Die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Organisation der Sammlung erfolgt in ihrer Zuständigkeit. Bei der zu übernehmenden PPK-Fraktion handelt es sich ein Gemisch aus Papier, Pappe und Kartonagen einschließlich Transport-, Verkaufs- und Umschlagsverpackungen (Haushaltssammelware). Die PPK-Fraktion wird durch den AG unsortiert erfasst und unsortiert in loser Schüttung übergeben. Es handelt sich laut Abfallverzeichnisverordnung (AVV) um die Abfallschlüsselnummern 15 01 01 und 20 01 01. Der AG setzt zur Erfassung der PPK-Fraktion (AVV-Nr. 20 01 01) aus Haushalten und dem angebundenen Gewerbe, Hol- und Bringsysteme ein. Neben der Erfassung über die blaue Papiertonne (120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-MGB) wird Altpapier über Bündelsammlungen (Vereine, Kirchen, Feuerwehren und Verbände), die Containerabfuhr, den Recyclinghof und in Einzelfällen gegebenenfalls durch beauftragte Dritte erfasst. Im Jahr 2023 wurden 7.145 Mg, im Jahr 2024 6.926 Mg und im Jahr 2025 6.508 Mg erfasst. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 (01.01.26 bis 31.06.26) wurden insgesamt 3.214 Mg erfasst. Sechs Duale Systeme haben ihren Herausgabeanspruch nach 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG geltend gemacht, die übrigen Systeme haben der gemeinsamen Verwertung zugestimmt. Die zu erwartende Jahresgesamtmenge 2026/2027 von ca. 6.500 Mg beinhaltet die Verpackungsmengen der Dualen Systeme. Der Anteil dieser sechs Systeme (Herausgabeanspruch) an der Gesamtjahresmenge von ca. 6.500 Mg beträgt ca. 1.335 Mg. Die durch den zukünftigen Auftragnehmer zur übernehmenden und zu verwertenden Menge an Altpapier reduziert sich somit auf ca. 5.165 Mg/Jahr. Die Unterscheidung zwischen dem „hoheitlichen Anteil“ und dem „Verpackungsanteil“ dient ausschließlich der klaren Abgrenzung hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten. Die Erfassung der PPK-Fraktion durch den Auftraggeber erfolgt vor allem durch Pressmüllfahrzeuge, jedoch teilweise auch mit anderen Kommunalfahrzeugen. Die durchschnittliche arbeitstägliche Erfassungsmenge, inklusive der Menge der dualen Systeme, lag im Jahr 2025 bei rund 21,99 Mg pro Tag auf Basis von 262 Abfuhrtagen, die maximale Tagesmenge bei rund 42 Mg pro Tag an einigen wenigen Tagen im Jahr. Nach Feiertagen, welche auf Werktagen (Montag – Freitag) liegen, wird nachgefahren. Nur der Karfreitag wird vorgefahren. Veränderungen im Papieraufkommen, z.B. durch Steigerung der gewerblichen Sammelaktivitäten privater Entsorger, liegen nicht im Einflussbereich des AG. Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst: • Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz, der im Stadtgebiet Göttingen liegen muss. Alternativ kann auch der Umschlagplatz des AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsbühl. Herausgabe bestimmter Mengen an die dualen Systembetreiber, welche die Herausgabe gemeldet haben. • Verwertung der von der AG übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende Aufbereitung und/oder Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen des Auftragnehmers. • Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zu Grunde liegen. • Mengenmeldung gegenüber den beteiligten dualen Systemen durch den Auftragnehmer. • Dokumentation der Vermarktung bzw. Verwertung und monatlicher Mengennachweis gegenüber der AG.
Internal identifier: 0
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 90514000 Refuse recycling services
Options:
Description of the options: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
5.1.2.
Place of performance
Town: Göttingen
Postcode: 37079
Country subdivision (NUTS): Göttingen (DE91C)
Country: Germany
Additional information: Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl, Königsbühl 98, 37079 Göttingen oder Umschlagplatz des späteren Auftragnehmers.
5.1.3.
Estimated duration
Start date: 01/11/2026
Duration end date: 31/10/2027
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Criterion: General yearly turnover
Description of selection criterion: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
Criterion: Specific yearly turnover
Description of selection criterion: Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung ver gleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies zu erläutern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Criterion: Financial ratio
Description of selection criterion: Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Mindestens drei Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV). Die vorgelegten Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre, gemessen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sein. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Leistungsumfangs (Sammlung, Übernahme, Verwertung), Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners, Auftragsvolumen in Mg, Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum.
Criterion: Certificates by independent bodies about environmental management systems or standards
Description of selection criterion: Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (gemäß § 56 KrWG)
Criterion: Measures for ensuring quality
Description of selection criterion: Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung der Endverwertungsanlage(n) mit Anschrift und Ansprechpartner. Angaben zum Umschlagplatz (Formular „Anhang1_Bieterangabe_Umschlagplatz“). Bescheinigung über die Verfügbarkeit des vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagplatzes durch den Betreiber der Umschlaganlage. (Nur erforderlich, wenn ein anderer Umschlagplatz als der des Auftraggebers genutzt werden soll). Verbindliche Erklärung der Endverwertungsanlage(n) zur Annahme der im Rahmen dieser Ausschreibung anfallenden PPK-Mengen im Falle des Zuschlags an den Bieter.
Criterion: Environmental management measures
Description of selection criterion: Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO VI einhalten.
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Name: Preis
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Advanced or qualified electronic signature or seal (as defined in Regulation (EU) No 910/2014) is required
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 50 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Das Nachforderungs/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Information about public opening:
Opening date: 01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Place: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Additional information: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Legal form that must be taken by a group of tenderers that is awarded a contract: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Financial arrangement: Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 10.2 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Rechnungseingang zu erfolgen.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Niedersachsen
Information about review deadlines: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. in offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Stadt Göttingen
Organisation providing offline access to the procurement documents: Stadt Göttingen
Organisation providing more information on the review procedures: Vergabekammer Niedersachsen
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Stadt Göttingen
Registration number: 031590016016-0-80
Department: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postal address: Hiroshimaplatz 1-4
Town: Göttingen
Postcode: 37083
Country subdivision (NUTS): Göttingen (DE91C)
Country: Germany
Contact point: Zentrale Vergabestelle
Telephone: +49 551400-2310
Roles of this organisation:
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation providing offline access to the procurement documents
8.1.
ORG-0003
Official name: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Registration number: DE115303707
Postal address: Rudolf-Wissell-Str. 5
Town: Göttingen
Postcode: 37079
Country subdivision (NUTS): Göttingen (DE91C)
Country: Germany
Contact point: Stadt Göttingen - Zentrale Vergabestelle
Telephone: +49551400-2882
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0004
Official name: Vergabekammer Niedersachsen
Registration number: t:04131153308
Department: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postal address: Auf der Hude 2
Town: Lüneburg
Postcode: 21339
Country subdivision (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Country: Germany
Telephone: +494131153308
Fax: +494131152943
Roles of this organisation:
Review organisation
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0005
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation:
TED eSender
Notice identifier/version: 338c05e2-30be-456a-b8e3-c54a287d889f - 01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 27/07/2026 09:24:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 519541-2026
OJ S issue number: 143/2026
Publication date: 28/07/2026