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            <cbc:Description languageID="DEU">Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).
10. Erklärung zur Höhe der Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien".</cbc:Description>
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      <cbc:Description languageID="DEU">Testcrowd-Anbieter für BVG eCommerce</cbc:Description>
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      <cbc:Note languageID="DEU">1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.

3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung.

5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. Bei einem Punktegleichstand auf dem letzten berücksichtigenden Platz wird nur der Bewerber berücksichtigt, welcher unter Kennung 3.03 "Referenz-Projekte" aus dem Bereich "Personennahverkehr" die meisten Referenzen nachweisen kan

6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 5 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten.

7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen.

8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.

9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.

10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.

11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien"  benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU" vorzulegen.

12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 

13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe EU' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 

16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen.

19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
a.)	Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
b.)	Handelsregisterauszug
c.)	Nachweis/Versicherungsschein über die Versicherung von Personen-, Sach- u. Vermögensschäden und Höhe der Deckungssumme (2 Mio. EUR)
d.) Nachweise zu den Mindestanforderungen

21. Beim Vorliegen von mehr als fünf (5) Teilnahmeanträgen, wird der AG den Bewerberkreis dergestalt reduzieren, dass nur die fünf (5) besten (wirtschaftlichsten) qualitativ am höchsten bewerteten Teilnahmeanträge gemäß der in der Eignungsmatrix mitgeteilten Kriterien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.</cbc:Note>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die geforderten Erfahrungen sind bezogen auf den Leistungsgegenstand anzupassen. Hier müssen alle geforderten Erfahrungen angegeben werden, die mit den Referenzen nachgewiesen werden müssen.

Die geforderten Angaben für das Referenzprojekt können um auftragsspezifische Punkte erweitert und unbedingt an die entsprechende Tabelle in der Eigenerklärung zur Eignung EU angeglichen werden.

Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen:
Erfahrungen mit/in: Quantitative Testing von Apps für vergleichbare Unternehmen mit einem Testteam inkl. UI- und UX-Tests und Tests zur Barrierefreiheit
Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens zwei (2) Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten fünf (5) Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen.

Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden:
a.	Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Kontaktstelle beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
b.	Zeitraum der Leistungserbringung
c.	Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung

Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle zu duplizieren.

Mindestanforderung:
Die beiden (2) einzureichenden Mindestreferenzen müssen nach Art und Umfang vergleichbar sein. 
Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass:
Quantitatives Testing von Apps für vergleichbare Unternehmen unter Einsatz eines spezialisierten Testteams, einschließlich UI- und UX-Tests sowie Barrierefreiheitsprüfungen. Die Leistungen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht und umfassen jeweils mindestens drei quantitative Testdurchläufe.

Beim Vorliegen von mehr als fünf (5) Teilnahmeanträgen, wird den Bewerberkreis dergestalt reduzieren, dass nur die fünf (5) besten (wirtschaftlichsten) qualitativ am höchsten bewerteten Teilnahmeanträge gemäß der in der Eignungsmatrix mitgeteilten Kann-Kriterien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Bei einem Punktegleichstand werden alle Bewerber mit gleicher Punktzahl auf dem letzten zu berücksichtigenden Platz zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 

Die nachfolgend aufgeführten Referenzabfragen stellen keine Mindestreferenzen dar, sondern sind als Kann-Kriterien gemäß Anlage 1 (Teilnahmewettbewerb, Nr. 3) zu verstehen und sollen im Folgenden näher beschrieben werden. Die Bewertung erfolgt gemäß der oben benannten Anlage:
1.	Referenz-Projekte "Testing Barrierefreiheit": Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der die Durchführung von Tests auf Barrierefreiheit einer App durchgeführt und in den letzten fünf Jahren erbracht wurde.
2.	Referenz-Projekte "Sicherheits- und Pen-Testing": ": Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der die Durchführung von Sicherheits- und Pen-Testing einer App und/oder API durchgeführt und in den letzten fünf Jahren erbracht wurde.
3.	Referenz-Projekte aus dem Bereich "Personenverkehr": Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der die Durchführung von quantitativen Testing von Apps für vergleichbare Unternehmen aus dem Bereich Personenverkehr (z.B. Busverkehrsunternehmen, Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen) bzw. Personennahverkehrsunternehmen (z.B. Nahverkehrsunternehmen anderer Städte oder Regionen) mit einem Testteam inkl. UI- und UX-Tests und Tests zur Barrierefreiheit durchgeführt wurden.

Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben.
Mindestanforderung: Im Bereich qualitatives Testing (Stand 1.5.2026) muss der Bieter mindestens 30 Mitarbeiter*innen beschäftigen, dabei muss es sich nicht um festangestellte Tester*innen handeln. 
 
Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz sowie der jeweilige Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind, anzugeben sind.
Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann.

Mindestanforderung:
Es wird ein Mindestumsatz gefordert i. H. v. von ≥ 500.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: Quantitative Testing von Apps für vergleichbare Unternehmen mit einem Testteam inkl. UI- und UX-Tests und Tests zur Barrierefreiheit.

Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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            <cbc:Note languageID="DEU">siehe Vergabeunterlagen</cbc:Note>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer* n während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.
Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">-Konzept Datenschutz
-Konzept Testleistung
-Konzept Reporting
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-Konzept Security-Tests</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Entscheidend sind die Preisangaben im Preisblatt.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">§ 160 GWB 
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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      <cac:ProcurementProject>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Testcrowd-Anbieter für BVG eCommerce</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Aufgrund der höheren Anzahl an Releases und Apps sowie der zunehmenden Verbreitung unterschiedlicher Smartphones, Betriebssysteme und Systemkonfigurationen sowie der steigenden Komplexität der Apps möchte die BVG, neben der internen Qualitätssicherung, alle Apps und durch einen Testcrowd-Anbieter regelmäßig von Tester*innen mit unterschiedlichen Erfahrungslevels, Smartphones, Betriebssystemversionen explorativ testen lassen.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. 

Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.</cbc:Note>
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         <cac:MainCommodityClassification>
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            <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">- 5 Verlängerungsoptionen á 1 Jahr; 
- Verlängerung für 1 App (3 Tests) gem. ID 003
- Verlängerung für 1 App (3 Tests) gem. ID 004
- Verlängerung für 1 App (3 Tests) gem. ID 005
- Zusätzlich 1 App (3 Tests) gem. ID 032
- zusätzlicher Test auf Barrierefreiheit gem. ID 039
- Security- &amp; Pen-Test für eine App gem. ID 042
- Security- &amp; Pen-Test für bis zu 2 Backends gem. ID 043</cbc:OptionsDescription>
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- Verlängerung für 1 App (3 Tests) gem. ID 003
- Verlängerung für 1 App (3 Tests) gem. ID 004
- Verlängerung für 1 App (3 Tests) gem. ID 005
- Zusätzlich 1 App (3 Tests) gem. ID 032
- zusätzlicher Test auf Barrierefreiheit gem. ID 039
- Security- &amp; Pen-Test für eine App gem. ID 042
- Security- &amp; Pen-Test für bis zu 2 Backends gem. ID 043</cbc:Description>
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