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            <cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.  

Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).  

Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. 

Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.</cbc:Description>
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      <cbc:Name languageID="DEU">Thermische Verwertung Klärschlamm inkl. Logistikleistungen</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Der KVZ-Südbaden errichtet für seine Mitglieder derzeit eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, deren gesicherter Anlagenbetrieb frühestens im Jahr 2031 zu erwarten ist. Für die Übergangszeit bis zum gesicherten Anlagenbetrieb ist ab dem Jahr 2029 für einen Großteil der im KZV-Südbaden organisierten Kläranlagenbetreiber eine externe Klärschlammbehandlung erforderlich. 

Vor dem Hintergrund des sich unter Umständen verzögernden Inbetriebnahmezeitpunktes der eigenen Klärschlamm-Monoverbren-
nungsanlage ist eine Grundvertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen begründet. 

Die Leistungen werden daher für die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2029 vergeben. 

Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die jeweils bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag 3-malig um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).  Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033. 

Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. 

Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sieht ab 01.01.2029 verpflichtend eine Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche vor. Der Markt für die thermische Verwertung von Klärschlamm befindet sich aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung bundesweit in einer Umbruchphase. Ob ab dem 01.01.2029 ausreichende Kapazitäten zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlammasche zur Verfügung stehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Einige Verbände fordern aktuell die Verschiebung der Verpflichtung zur P-Rückgewinnung. Hauptaufgabe des KZV-Südbaden ist die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Thermischen 
Verwertung von Klärschlamm. 

Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die Möglichkeit, auf eine oder beide der nachbenannten Varianten ein Angebot abzugeben. Auf die Zuschlagskriterien in Vergabeunterlagen wird verwiesen. 

Variante A: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche

Variante B:  Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen ohne Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche 

Die Bieter haben die Möglichkeit sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dies wird insbesondere für Kläranlagen empfohlen, auf denen ausweislich der Steckbriefe nur eingeschränkter Platz für Rangierarbeiten zur Verfügung steht. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Auftraggeber erforderlich.

Die Ortsbesichtigung ist keine zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots. Die Bieter haben sich jedoch eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, den Umfang der zu erbringenden Leistungen, Gebäudeabmessungen sowie sonstige für die Leistungserbringung maßgeb-
lichen Umstände zu informieren. Zusätzliche Leistungen oder Kosten, die daraus entstehen, dass sich ein Bieter nicht ausreichend informiert hat, gehen zu Lasten des Bieters bzw. zu Lasten des Auftragnehmers. Aus Sicht des Bieters fehlende oder erforderliche Unterlagen sind rechtzeitig beim Aufraggeber anzufordern.</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
      <cbc:Note languageID="DEU">Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“ im Sinne von § 41 Abs. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ohne Registrierung und kostenfrei zur Verfügung gestellt. 

Über etwaige Bieterinformationen (insbesondere Änderungen an den Vergabeunterlagen) werden die Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege informiert. Der Erhalt derartiger Bieterinformationen setzt eine Registrierung bei der Vergabeplattform „subreport ELViS“ voraus.  

Nur durch die Registrierung können Sie sicherstellen, dass Sie von nachträglichen Änderungen der Vergabeunterlagen Kenntnis erlangen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sofern noch nicht geschehen, sich bei der Vergabeplattform „subreport ELViS“ zu registrieren. 

Die Registrierung ist kostenlos und kann unter https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html durchgeführt werden. Unterstützung bei der Registrierung erhalten Sie von den Mitarbeitern der subreport Verlag Schawe GmbH: Vergabeplattform „subreport ELViS“: Servicetelefon: +49 (0)221/98578-0 oder  E-Mail: info@subreport.de.

Aufklärungsfragen und Verfahrensrügen im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Funktion der Bieterkommunikation der Vergabeplattform „subreport ELViS“ an die Vergabestelle zu richten. Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z. B. Telefon) werden nicht bearbeitet! 

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat der Bieter den AG darauf unverzüglich hinzuweisen. 
Aufklärungsfragen und Verfahrensrügen müssen der Vergabestelle spätestens 9 Tage vor dem Einreichungstermin vorliegen, damit der AG die sich aus § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV ergebende Frist einhalten kann.</cbc:Note>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Sollte der Bieter in den vorbenannten Geschäftsjahren sein Unternehmen erst gegründet haben, ist dies mit einer gesonderten Eigenerklärung formfrei unter Angabe des Gründungsjahres darzulegen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auftrag 
abgedeckten Geschäftsbereich. 

Sollte der Bieter in den vorbenannten Geschäftsjahren sein Unternehmen erst gegründet haben, ist dies mit einer gesonderten Eigenerklärung formfrei unter Angabe des Gründungsjahres darzulegen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.

Sollte der Bieter in den vorbenannten Geschäftsjahren sein Unternehmen erst gegründet haben, ist dies mit einer gesonderten Eigenerklärung formfrei unter Angabe des Gründungsjahres darzulegen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung Eintragung im Handels-, Berufs- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Eigenerklärung, dass § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Anwendung findet (falls zutreffend). Darüber hinaus Bestätigung, dassr alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalten werden.

Eigenerklärung, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) keine Anwendung findet.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar. 

oder

Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. 

und

Eigenerklärung über das Vorliegen einer Transportgenehmigung für Klärschlamm 

Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Mindestanforderung an Referenzen (A) und (B)
(A) Es sind mindestens 3 wertbare Referenzen zum Nachweis der Eignung erforderlich, die folgende Kriterien (1)-(3) kumulativ erfüllen:
(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
(2) Die Referenz muss mit der ausgeschriebenen Leistung  vergleichbar sein. Hier: Transport und therm. Verwertung von &gt; 3.000 t OS/a entwässertem Klärschlamm. 
(3) Die Referenz muss  über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.

(B) Die zu erreichende Referenztonnage aller wertbaren Referenzen muss in Summe &gt;= 25.000 t OS pro Jahr sein (entspricht rd. 50 % der ausgeschriebenen Tonnage ~57.000 t OS/a). HINWEIS: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Tonnagen  ist diese Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung Einhaltung § 4 Abs. 1 LTTG oder nach § 4 Abs. 2 LTTG

Eigenerklärung Einhaltung der aktuell geltenden Sanktionen der EU gegenüber Russland</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 2.4.3) ausgeschlossen ist. Dazu wird der AG fehlende Erklärungen und Nachweise schriftlich bei den betroffenen Bietern anfordern. Die fehlenden Erklärungen und Nachweise sind dann innerhalb einer Frist von 7 Tagen vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der fehlenden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist, wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. 
Fehlende Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis; der Preis ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV das alleinige Zuschlagskriterium. 

Das wirtschaftlichste Angebot je Variante ist jenes mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis, wie es sich aus den Eintragungen in den Preisblättern ergibt. Dabei werden für die Wertung die Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Eventualpositionen fließen mit 50% der im Preisblatt genannten Menge in den Angebotswertungspreis ein. Die Preise werden brutto gewertet.

Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 
 
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
  
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Thermische Verwertung Klärschlamm inkl. Logistikleistungen</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der KVZ-Südbaden errichtet für seine Mitglieder derzeit eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, deren gesicherter Anlagenbetrieb frühestens im Jahr 2031 zu erwarten ist. Für die Übergangszeit bis zum gesicherten Anlagenbetrieb ist ab dem Jahr 2029 für einen Großteil der im KZV-Südbaden organisierten Kläranlagenbetreiber eine externe Klärschlammbehandlung erforderlich. 

Vor dem Hintergrund des sich unter Umständen verzögernden Inbetriebnahmezeitpunktes der eigenen Klärschlamm-Monoverbren-
nungsanlage ist eine Grundvertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen begründet. 

Die Leistungen werden daher für die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2029 vergeben. 

Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die jeweils bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag 3-malig um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).  Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033. 

Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. 

Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sieht ab 01.01.2029 verpflichtend eine Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche vor. Der Markt für die thermische Verwertung von Klärschlamm befindet sich aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung bundesweit in einer Umbruchphase. Ob ab dem 01.01.2029 ausreichende Kapazitäten zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlammasche zur Verfügung stehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Einige Verbände fordern aktuell die Verschiebung der Verpflichtung zur P-Rückgewinnung. Hauptaufgabe des KZV-Südbaden ist die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Thermischen 
Verwertung von Klärschlamm. 

Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die Möglichkeit, auf eine oder beide der nachbenannten Varianten ein Angebot abzugeben. Auf die Zuschlagskriterien in Vergabeunterlagen wird verwiesen. 

Variante A: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche

Variante B:  Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen ohne Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche 

Die Bieter haben die Möglichkeit sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dies wird insbesondere für Kläranlagen empfohlen, auf denen ausweislich der Steckbriefe nur eingeschränkter Platz für Rangierarbeiten zur Verfügung steht. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Auftraggeber erforderlich.

Die Ortsbesichtigung ist keine zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots. Die Bieter haben sich jedoch eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, den Umfang der zu erbringenden Leistungen, Gebäudeabmessungen sowie sonstige für die Leistungserbringung maßgeb-
lichen Umstände zu informieren. Zusätzliche Leistungen oder Kosten, die daraus entstehen, dass sich ein Bieter nicht ausreichend informiert hat, gehen zu Lasten des Bieters bzw. zu Lasten des Auftragnehmers. Aus Sicht des Bieters fehlende oder erforderliche Unterlagen sind rechtzeitig beim Aufraggeber anzufordern.</cbc:Description>
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         <cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#</cbc:Note>
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            <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Die Leistungen werden daher für die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2029 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die jeweils bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag 3-malig um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033.</cbc:OptionsDescription>
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