548063-2026 - Competition
Germany – Cytometers – Durchflusszytometer
OJ S 151/2026 07/08/2026
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Emailvergabe@uk-halle.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authorityHealth
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleDurchflusszytometer
DescriptionIm Auftrag der Fakultät wird folgende Beschaffung durchgeführt: An der Universitätsmedizin Halle wurde das EFRE-geförderte Projekt „Mitteldeutsches Zelltherapie-Zentrum (MZZ) -Standort Universitätsmedizin Halle: Institut für Zelltherapie Halle (IZH)“ (Vorgangsnummer der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: ZS/2024/01/183691; fakultätsinterne Projektnummer: 2024_0238) bewilligt. Dieses Projekt hat zudem eine gesondert bewilligte Geräteinvestition, über die eine hier beschriebene Erweiterung des Gerätebestandes erfolgen soll. Das Projekt hat als langfristiges Ziel Zelltherapeutika vor Ort herzustellen und unseren Patienten zur Verfügung zu stellen. Daneben findet in einem weiteren im Antrag formulierten Schwerpunkt die präklinisch-translationale Forschung von neuen Zelltherapeutika und der Entwicklung neuer Herstellungsmethoden statt. Dieser Forschungsschwerpunkt bedarf einer Erweiterung des Gerätebestandes um ein spektrales Durchflusszytometer zur Analyse. Mit diesem Gerät sollen Messungen von Primärzellen nach Antikörper- oder anderen Zellfärbungen durchgeführt werden, um umfangreiche Analysen der Zellkomposition zu erlauben. Das neu zu beschaffende Gerät wird benötigt für Experimente mit mehr als 10 auszuwertenden Markern. Um dies flexibel zu bewerkstelligen, wird ein spektrales Gerät benötigt, dass das gesamte Spektrum des jeweiligen Fluorochroms aufnimmt und die Signale verschiedener Stoffe auch bei nah beieinanderliegenden Emissionsmaxima voneinander trennen kann. Es soll vier räumlich und zeitlich getrennte Laser beinhalten im Wellenlängenbereich von rotem, violettem, blauem und gelb-grünem Licht. Die Option zum Nachrüsten von weiteren Lasern ist notwendig. Daneben soll es eine hohe Fluoreszenzintensität und Scatterintensität haben und somit auch kleine oder weniger fluoreszenzintensive Populationen erkennen und darstellen. Außerdem sollen Messungen von einzelnen Proben und Multi-Well Platten möglich sein. Im Zuge der Neuanschaffung dieses Gerätes muss folgendes ebenfalls inkludiert sein: ggf. Monitor und PC mit Software zur Steuerung und Auswertung, eine Installation der Hard- und Software, eine Garantie sowie Schulung des Personals Ziel ist somit die Beschaffung, Lieferung, Installation und Schulung unseres Personals an einem geeigneten spektralen Durchflusszytometer für die Forschung.
Procedure identifiercaf8a245-7efd-4174-823a-b93cc487ff4b
Internal identifierHAL_UK_2026_16
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 38434510 Cytometers
Additional classification (cpv): 38000000 Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses)
2.1.2.
Place of performance
TownHalle (Saale)
Postcode06120
Country subdivision (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
CountryGermany
Additional informationUniversitätsklinikum Halle (Saale) Funktionsgebäude 07, E02 Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT302 430,00 EUR
2.1.4.
General information
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Participation in a criminal organisationBildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Money laundering or terrorist financing(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Fraud(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Corruption(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Child labour and including other forms of trafficking in human beings(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Breaching obligation relating to payment of social security contributionsVerpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Breaching of obligations in the fields of labour law(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
InsolvencyZahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Grave professional misconductSchwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionVereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureInteressenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureWettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Early termination, damages, or other comparable sanctionsMangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureSchwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Breaching of obligations in the fields of social lawVerstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5. Lot
5.1.
LotLOT-0000
TitleDurchflusszytometer
DescriptionIm Auftrag der Fakultät wird folgende Beschaffung durchgeführt: An der Universitätsmedizin Halle wurde das EFRE-geförderte Projekt „Mitteldeutsches Zelltherapie-Zentrum (MZZ) -Standort Universitätsmedizin Halle: Institut für Zelltherapie Halle (IZH)“ (Vorgangsnummer der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: ZS/2024/01/183691; fakultätsinterne Projektnummer: 2024_0238) bewilligt. Dieses Projekt hat zudem eine gesondert bewilligte Geräteinvestition, über die eine hier beschriebene Erweiterung des Gerätebestandes erfolgen soll. Das Projekt hat als langfristiges Ziel Zelltherapeutika vor Ort herzustellen und unseren Patienten zur Verfügung zu stellen. Daneben findet in einem weiteren im Antrag formulierten Schwerpunkt die präklinisch-translationale Forschung von neuen Zelltherapeutika und der Entwicklung neuer Herstellungsmethoden statt. Dieser Forschungsschwerpunkt bedarf einer Erweiterung des Gerätebestandes um ein spektrales Durchflusszytometer zur Analyse. Mit diesem Gerät sollen Messungen von Primärzellen nach Antikörper- oder anderen Zellfärbungen durchgeführt werden, um umfangreiche Analysen der Zellkomposition zu erlauben. Das neu zu beschaffende Gerät wird benötigt für Experimente mit mehr als 10 auszuwertenden Markern. Um dies flexibel zu bewerkstelligen, wird ein spektrales Gerät benötigt, dass das gesamte Spektrum des jeweiligen Fluorochroms aufnimmt und die Signale verschiedener Stoffe auch bei nah beieinanderliegenden Emissionsmaxima voneinander trennen kann. Es soll vier räumlich und zeitlich getrennte Laser beinhalten im Wellenlängenbereich von rotem, violettem, blauem und gelb-grünem Licht. Die Option zum Nachrüsten von weiteren Lasern ist notwendig. Daneben soll es eine hohe Fluoreszenzintensität und Scatterintensität haben und somit auch kleine oder weniger fluoreszenzintensive Populationen erkennen und darstellen. Außerdem sollen Messungen von einzelnen Proben und Multi-Well Platten möglich sein. Im Zuge der Neuanschaffung dieses Gerätes muss folgendes ebenfalls inkludiert sein: ggf. Monitor und PC mit Software zur Steuerung und Auswertung, eine Installation der Hard- und Software, eine Garantie sowie Schulung des Personals Ziel ist somit die Beschaffung, Lieferung, Installation und Schulung unseres Personals an einem geeigneten spektralen Durchflusszytometer für die Forschung.
Internal identifierHAL_UK_2026_16
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 38434510 Cytometers
Additional classification (cpv): 38000000 Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses)
Options
Description of the optionsEs erfolgt eine Abfrage optionaler Gerätebestandteile wie Nachrüstsatz für zusätzlichen/e Anregungslaser zur späteren Panel-Erweiterung und Nachrüstsatz optische Hardware zur Auflösung kleiner Partikelgrößen bis 70 nm (Exosomen-/Nanopartikel-Analytik).
5.1.2.
Place of performance
TownHalle (Saale)
Postcode06120
Country subdivision (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
CountryGermany
Additional informationUniversitätsklinikum Halle (Saale) Funktionsgebäude 07, E02 Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
5.1.3.
Estimated duration
Other durationUnknown
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT302 430,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project fully or partially financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen: 1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind 2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen) 1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung) 4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie) 5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 7. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“, „Lieferung, Einweisung, Installation“, „Technische Serviceleistungen“, „IT-Spezifika“, „Preisblatt“ 8. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 9. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 10. [X] vollständige Datenblätter/ Sicherheitsdatenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Gerätehandbuch aller angebotenen Positionen in Wort und Bild 11. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform) 12. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform) 13. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 14. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 15. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform) 16. [X] Publikationsliste 17. [ ] zertifiziertes Energiemanagement nach DE EN ISO 50001 18. [X] Mitwirkungspflichten 19. [X] Nachweis oder Prüfprotokoll über Fluoreszenzsensitivität von ≤ 5 MESF
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterionErfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NameAngebotspreis
DescriptionDer Preis fließt zu 100 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 100 Punkte. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*100.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=881190
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=881190
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid3 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationDer öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Information about review deadlines: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Organisation receiving requests to participateUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation processing tendersUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8. Organisations
8.1.
ORG-0000
Official nameUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registration numberUSt-ID.: DE275275078
DepartmentKaufmännische Direktion
TownHalle (Saale)
Postcode06120
Country subdivision (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
CountryGermany
Contact pointGeschäftsbereich I - Vergabestelle
Emailvergabe@uk-halle.de
Telephone+49 345 557 1841
Fax+49 345 557 905020
Internet addresshttps://www.umh.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation receiving requests to participate
Organisation processing tenders
8.1.
ORG-0001
Official nameVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registration numberID: t:03455141536
TownHalle (Saale)
Postcode06112
Country subdivision (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
CountryGermany
Emailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telephone+49 345 5141529
Fax+49 345 5141115
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0002
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version073db3d3-905b-4735-9293-6a7883a5b40c  -  02
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date06/08/2026 06:28:04 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number548063-2026
OJ S issue number151/2026
Publication date07/08/2026