560773-2026 - Competition
Germany – Building-cleaning services – Unterhaltsreinigung der Etagen 5 und 6
OJ S 155/2026 13/08/2026
Contract or concession notice – standard regime - Change notice
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameUniversitätsklinikum Aachen AöR
Emailvergabestelle@ukaachen.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authorityHealth
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleUnterhaltsreinigung der Etagen 5 und 6
DescriptionUnterhaltsreinigung der Etagen 5 und 6 im UBFT-Gebäude der Uniklinik RWTH Aachen AöR
Procedure identifier789dfd64-81f3-45c2-b016-7aad47145e35
Internal identifier2026-0289-AJ
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 90911200 Building-cleaning services
2.1.2.
Place of performance
Postal addressPauwelsstr. 30  
TownAachen
Postcode52074
Country subdivision (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
CountryGermany
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTW08K347# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Participation in a criminal organisationGem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terrorist offences or offences linked to terrorist activitiesÖffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Money laundering or terrorist financingÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Fraud§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
CorruptionGem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Child labour and including other forms of trafficking in human beingsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Breaching obligation relating to payment of taxesGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Breaching obligation relating to payment of social security contributionsGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Breaching of obligations in the fields of environmental lawGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Breaching of obligations in the fields of social lawGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Breaching of obligations in the fields of labour lawGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
InsolvencyGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Assets being administered by liquidatorGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national lawGem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Grave professional misconductGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionGem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Early termination, damages, or other comparable sanctionsGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleUnterhaltsreinigung der Etagen 5 und 6
DescriptionDie zur Vergabe gelangenden Unterhaltsreinigungsleistungen werden für die Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, durch ein Dienstleistungsunterneh-men erbracht. Ausgeschrieben werden die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen: - Unterhaltsreinigung der Etagen 5 und 6 - Zwischenreinigung und Pauschalleistung - Sonderreinigungen (nach Bedarf) - Bauschlussreinigung (nach Bedarf) Die zu reinigenden Flächen und Leistungen entnehmen Sie bitte dem Raumbuch (vgl. Anlage 1). . Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu gestaltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Abweichungen werden anhand ihrer Bedeutung gewichtet und in einem Punktesystem so er-fasst, dass gravierende Abweichungen von der vereinbarten Leistung (vereinbarte Leistung = 100%) zu einem anteiligen Rechnungsabschlag führen.
Internal identifier2026-0289-AJ
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 90911200 Building-cleaning services
Options
Description of the optionsFür den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
5.1.2.
Place of performance
Postal addressPauwelsstr. 30  
TownAachen
Postcode52074
Country subdivision (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date30/09/2029
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals2
Other information about renewalsOptional kann der Vertrag, mit Ablauf der regulären 36 monatigen Vertragslaufzeit, maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Dieser optionalen Vertragsverlängerung müssen die Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit zustimmen.
5.1.6.
General information
This is a recurrent procurement
DescriptionDer Auftrag wird einige Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, ggf. inkl. der Verlängerungszeiträume, erneut ausgeschrieben.
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationBewertung der Angebote: Preis 55% (Die maximale Punktzahl (100 Pt.) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotswert. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zur prozentualen Wertabweichung geringer bewertet.) Qualitätskriterien (Anzahl der Jahres-Produktivstunden) 45% (Die maximale Punktzahl (100 Pt.) erhält der Bieter mit den höchsten Jahres-Produktivstunden. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zur prozentualen Wertabweichung geringer bewertet)
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementReduction of environmental impacts
DescriptionDer Auftragnehmer verpflichtet sich, nur umweltfreundliche Reinigungsmittel zu ver-wenden, insbesondere solche, die keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung vom 26.08.1986 (BGBL I S.1470) enthalten, bzw. wenn solche Mittel nicht erhältlich sind, diejenigen Mittel zu verwenden, von denen das geringste gesundheitliche Risiko ausgeht. Die Mittel müssen vor ihrem Einsatz im Universitätsklinikum Aachen dem Auftraggeber zur Genehmigung vorgelegt werden. . Im Sinne der vom UKA geforderten Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit haben alle vom erfolgreichen Bieter eingesetzten Reinigungsmittel- und -Stoffe den Vorgaben des WRMG (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 29. April 2007) zu entsprechen.
Approach to reducing environmental impactsPollution prevention and control
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionReferences on specified services
Description of selection criterionVgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge vergleichbarer Einrichtungen des Gesundheitswesens (Senioreneinrichtungen, Kli-niken und Krankenhäuser) ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Referenzen sind in Form einer Liste mit den in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts anzugeben. Mindestens eine Referenz muss sich auf die Reinigungsausführung in Akut-Krankenhäusern beziehen. Die Benennung eines Referenzgebers, auch wenn es mehrere Einzelaufträge bei diesem Auftraggeber betrifft, wird als eine Referenz gewertet. Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz muss sich auf die Reinigungsausführung in Akut-Krankenhäusern beziehen.

CriterionProfessional risk indemnity insurance
Description of selection criterionBetriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, die die Risiken der in "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen" genannten Versicherungssummen abdeckt oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die nachfolgende Risiken mit den genannten Versicherungssummen abdeckt: Personenschäden: 5.000.000 EUR pauschal Sachschäden 5.000.000 EUR pauschal Vermögensschäden 1.000.000 EUR pauschal Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. . Bitte beachten Sie dazu auch die "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen".

CriterionCertificates by independent bodies about environmental management systems or standards
Description of selection criterionZertifizierung DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbare (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

CriterionCertificates by independent bodies about quality assurance standards
Description of selection criterionZertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbare (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information12/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTW08K347/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTW08K347
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTW08K347
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders19/08/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid19 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationDie Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractEinzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Li
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Legal form that must be taken by a group of tenderers that is awarded a contractGesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Financial arrangementEs finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Rheinland
Information about review deadlines: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation providing additional information about the procurement procedureUniversitätsklinikum Aachen AöR
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Rheinland
Organisation receiving requests to participateAngebotssammelstelle ELEKTRONISCH
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameUniversitätsklinikum Aachen AöR
Registration numberKeine Angaben
Postal addressPauwelsstr. 30
TownAachen
Postcode52074
Country subdivision (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
CountryGermany
Contact pointVergabestelle
Emailvergabestelle@ukaachen.de
Telephone+49 241 8080975
Fax+49 241 8082504
Internet addresshttps://www.ukaachen.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer Rheinland
Registration number05315-03002-81
Postal addressZeughausstr. 2 - 10
TownKöln
Postcode50667
Country subdivision (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
CountryGermany
Contact pointGeschäftsstelle
Emailvergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telephone+49 2211473045
Fax+49 2211472889
Internet addresshttp://www.bezreg-koeln.de
Roles of this organisation
Review organisation
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0003
Official nameAngebotssammelstelle ELEKTRONISCH
Registration numberKeine Angaben
Postal addressDie schriftliche Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen
TownAachen
Postcode52074
Country subdivision (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
CountryGermany
Emailvergabestelle@ukaachen.de
Telephone+49 2418080975
Internet addresshttps://www.ukaachen.de
Roles of this organisation
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0004
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
10. Change
Version of the previous notice to be changed854478c4-f9e7-4b49-b228-0c716dd22a26-01
Main reason for changeBuyer correction
Description"Vergabeunterlagen UHR UKA ET 5 u 6.pdf" musste angepasst und ausgetauscht werden, da aufgrund einer Bieterfrage Anpassungen nötige geworden sind. . Die Angebotsfrist wird bis zum 19.08.2026, 08:00 Uhr, verlängert. Beantwortung von Bieterfragen bis zum 12.08.2026
10.1.
Change
Section identifierPROCEDURE
Description of changes"Vergabeunterlagen UHR UKA ET 5 u 6.pdf" musste angepasst und ausgetauscht werden, da aufgrund einer Bieterfrage Anpassungen nötige geworden sind. . Die Angebotsfrist wird bis zum 19.08.2026, 08:00 Uhr, verlängert. Beantwortung von Bieterfragen bis zum 12.08.2026
The procurement documents were changed on12/08/2026
Notice information
Notice identifier/version694a89fd-76aa-4930-a40d-3868492f5e36  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date12/08/2026 13:40:05 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number560773-2026
OJ S issue number155/2026
Publication date13/08/2026