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                     <efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Ziffer 5.1.9. Eignungskriterien - Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
"Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zur personellen Ausstattung / zur Leistungserbringung: Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber/Bewerberin – bei einer BG von der BG insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen: 
Mitarbeitendenzahlen / Mindestanforderungen: Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Abschnitt 2) zur Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten 3 Jahren (2023/2024/2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Landschaftsarchitekten/ Landschaftsarchitektinnen und/oder Ingenieure/ Ingenieurinnen (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) inkl. Führungskräfte im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen im Sinne HOAI §39: größer/gleich 2 pro Jahr mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle einer BG sind die Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren."</efbc:ChangeDescription>
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                     <efbc:ReasonDescription languageID="DEU">Ziffer 5.1.9. Eignungskriterien - Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
"Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zur personellen Ausstattung / zur Leistungserbringung: Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber/Bewerberin – bei einer BG von der BG insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen: 
Mitarbeitendenzahlen / Mindestanforderungen: Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Abschnitt 2) zum Vollzeitäquivalent der festangestellten Beschäftigten (Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2023, 2024, 2025) im Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen im Sinne HOAI §39: größer/gleich 2 pro Jahr mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre. Im Falle einer BG sind die Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren."</efbc:ReasonDescription>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der Teilnahmeberechtigungen und der Mindestanforderungen der Eignungskriterien (siehe 5.1.9) führt zum Ausschluss des Bewerbers. Es gelten die gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Teilnahmeantrag zu erklären.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 Abs. 2 RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Vorbereitung und Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.</cbc:Description>
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      <cbc:Description languageID="DEU">Das Verfahren wird als nichtoffener, anonymer, einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil ausgelobt. Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, dem Wettbewerb anschließend ist ein Verhandlungsverfahren (gem. §14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Um eine angemessene Lösung für die Planungsaufgabe zu finden, ist die Anzahl der Teilnehmenden auf max. 20 Teams beschränkt. Zur Auswahl der teilnehmenden Teams werden nur Bewerbungen zugelassen, die die formalen Bewerbungsanforderungen, die Vollständigkeit sowie die Eignungs- und Mindestkriterien erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe gegeben sind. Die Auswahl erfolgt durch ein von der Ausloberin berufenes und vom Preisgericht unabhängiges Beratungsgremium bestehend aus Vertretern der auslobenden Institution und nicht dem Preisgericht angehörende Landschaftsarchitekten mit der Qualifikation der Teilnehmer/Teilnehmerinnen auf Basis der bekanntgegebenen Auswahlkriterien. 
Im Fall von Absagen ausgewählter Teilnehmender können Nachrücker in der Reihenfolge der erreichten Punkteanzahl im Auswahlgremium zur Teilnahme aufgefordert werden. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Rückfragenkolloquium möglich.
Für die sich bewerbenden Büros besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Das Wettbewerbsverfahren ist bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts mit allen Preisträgern/Preisträgerinnen durchgeführt. Die auslobende Institution behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§17 Abs. 11 VgV) zu vergeben. 
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises einschließlich des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Es ist beabsichtigt, zwei gesonderte Verträge für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff. HOAI und das Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI abzuschließen. Weitere Informationen siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung.</cbc:Description>
      <cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">restricted</cbc:ProcedureCode>
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      <cbc:Name languageID="DEU">Neugestaltung des Schrangen – Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach RPW 2013</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) und VgV 2016 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren (VgV) für die Neugestaltung des Schrangen in der Hansestadt Lübeck. Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Landschaftsarchitektur und der Architektur, wobei im Rahmen des Bewerberverfahrens nur Angaben/Nachweise für das Leistungsbild der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff. HOAI zu erbringen sind. Die Fachplaner für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI sind im Teilnahmeantrag aber zu benennen.
Es wird eine maximale Anzahl von 20 teilnehmenden Teams aus Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen mit Architekten/Architektinnen angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 und die VgV 2016 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die auslobende Institution und die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Die auslobende Institution, Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1171-26 registriert. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern/Preisträgerinnen durchgeführt.</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
      <cbc:Note languageID="DEU">1) Es wird eine maximale Anzahl von 20 teilnehmenden Teams von Büros aus dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen und aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude angestrebt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei gleicher Punktzahl die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen (§ 3 (Abs. 3) RPW).
2) Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
3) Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
4) Auf der Vergabeplattform sind alle Anlagen zum Bewerbungsverfahren frei verfügbar. Weitere, erst für den Planungswettbewerb und das anschließende Verhandlungsverfahren erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmern/Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt;
5) Bei den auf der Vergabeplattform (s. Ziff. 5.1.11) zur Verfügung gestellten Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des/der Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Büroname sind jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. 5.1.12) bis zu der in s. Ziff. 5.1.12 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerbende/die Bewerbergemeinschaft (BG) zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
6) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
7) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der bekanntgegebenen Vergabeplattform (s. Ziff. 5.1.12) schriftlich zu stellen. Rückfragen müssen bis 7 Tage vor der Abgabefrist (s. Ziff. 5.1.12) gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/Bewerberinnen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend über die bekanntgegebenen Vergabeplattform (s. Ziff. 5.1.12) veröffentlicht.
8) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklärt der/die Bewerbende sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihr/Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet.
9) Alle zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden durch das Preisgericht beurteilt. Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen (Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe nach § 72 Abs. 2 VgV) zugrunde legen:
- Konzept (Leitidee, Grundstruktur; Einbindung in das städtebauliche und freiraumplanerische Umfeld / der Bestandsgestaltungen; Gesamtraumbildung, Teilraumbildung und Umgang mit räumlichen und funktionalen Barrieren sowie Übergängen; Umgang mit dem Bestand (Gebäude und deren Erschließung); Umgang mit dem Regenwasser; Umgang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Artenvielfalt).
- Gestaltung (Raumbildung und -verknüpfung; Materialwahl und Ausstattung, Beleuchtung; Stadtvegetation und Pflanzenverwendung; Einbindung des Zugangs zur Fahrradgarage; Berücksichtigung und Umgang mit den Themen Archäologie und Denkmalschutz sowie UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt).
- Nutzung/Funktionen (Nutzungskonzept und -zonierung; Funktionalität und übersichtliche Strukturierung der Fläche für Bewegung und Aufenthalt (Multifunktionalität); Aneignungsfähigkeit für Nutzende; Plausibilität des Lösungsvorschlags für die verkehrlichen Nutzungskonflikte; Beachtung der Belange von Kindern- und Jugendlichen, Senioren sowie von Barrierefreiheit und Inklusion; Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten; Orientierung und Erschließung (z.B. Fuß-/Fahrradzonen, Anlieferung, Feuerwehr)).
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit (Einhaltung von Vorgaben; Einhaltung des Kostenrahmens; Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Folgekosten für Pflege und Unterhaltung; Technische Realisierbarkeit; Genehmigungsfähigkeit).
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht hält sich vor, die Kriterien zu ändern.
10) Mitglieder des Preisgerichts: 
Fachpreisgericht: Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt, Hamburg; Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn; Prof. Ariane Röntz, Landschaftsarchitektin, Berlin / Kassel; Ayhan Ayrilmaz, Architekt, Berlin; Inga Mueller-Haagen, Architektin, Lübeck;
Sachpreisgericht: Joanna Hagen, Senatorin für Bauen und Planen und stellvertretende Bürgermeisterin, Hansestadt Lübeck; Dr. Ulrich Brock, Vorsitzender Bauausschuss, Mitglied der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck; Kristin Blankenburg, Fachsprecherin für Verkehr &amp; Stadtplanung der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Mitglied der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck; Stephan Wisotzki, baupolitscher Sprecher der GRÜNEN Fraktion, Mitglied der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck;
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: nein
11) Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der § 34 HOAI und § 40 HOAI ermittelt. Für Preise stehen insgesamt 33.000,- EUR (netto) zur Verfügung. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen: 1. Preis:16.500,- EUR (netto); 2. Preis: 9.900,- EUR (netto); 3. Preis: 6.600,- EUR (netto). Zusätzlich über das Preisgeld hinaus erhält jedes Team für die Abgabe einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit ein Bearbeitungshonorar von 3.000,- EUR (netto). Über die Preise und das Bearbeitungshonorar hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmenden zusätzlich ausgezahlt. 
Die Preissummen und Bearbeitungshonorare werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum der auslobenden Institution über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfasser/Verfasserinnen. Die auslobende Institution hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
12) Weitere Bearbeitung: Die Beauftragung der Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 9 nach § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen) und die Beauftragung der Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 7 sowie die künstlerische Oberleitung nach § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude), ggf. optional die LP 8 gesamt, erfolgt stufenweise. Zunächst ist vorgesehen, dass die Leistungserbringung in der Leistungsphase 8 nach § 34 HOAI durch den beauftragten Generalunternehmer für das unmittelbar angrenzende Bauprojekt Bildungshaus erfolgt.
Die Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 39 HOAI bzw. Leistungsphasen 5 bis 7 sowie die baukünstlerische Oberleitung, ggf. optional die gesamte Leistungsphase 8, nach § 34 HOAI) kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 bzw. 5-7, optional 8, besteht nicht.
Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der städtischen Gremien mit allen Preisträgern ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren durchzuführen. 
Im Verhandlungsverfahren werden die Zuschlagskriterien wie folgt gewichtet: Wettbewerbsergebnis 50 %, Honorar 15%, Projektorganisation 35%. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
13) Vorläufige TERMINE des Verfahrens: 
Teilnahmewettbewerb: 
- Abgabe der Bewerbungen bis: spätestens 37. KW 2026 
- Bewerberauswahl: spätestens 38. KW 2026 
- Versand der Teilnahmebestätigungen bzw. Absageschreiben: spätestens 38. KW 2026; 
Realisierungswettbewerb: 
- Versand der Unterlagen ab: 05.10.2026 
- Rückfragenkolloquium: 12.10.2026 
- Abgabe der Arbeiten: 11.01.2027 
- Preisgericht: 03.02.2027. 
Die finale Terminschiene wird allen Wettbewerbsteilnehmern mit Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb mitgeteilt.
14) Weitere Informationen siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung. 
15) Verlängerung - Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Vertragsverlängerung ist möglich. 
16) Vor einer möglichen Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt).
17) Benennung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzende Vorschriften und Regeln des Landes Schleswig-Holstein.
18) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (2021).</cbc:Note>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen, Architekten/Architektinnen und bauvorlageberechtigte Ingenieure/Ingenieurinnen und gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.
Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Teilnahmeantrag und Anlage A1 und A2 zum Teilnahmeantrag (jeweils Punkt 3).</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Formale Eignungskriterien: Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter/Vertreterin ausgefüllter und form- sowie fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag mit:
(1) Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen / zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. 5.1.9) / über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV (s. Bekanntmachung Ziff. 5.1.9) / das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes;
(2) im Fall einer Bewerbergemeinschaft/Bewerberinnengemeinschaft (BG) zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt);
(3) in allen übrigen Fällen, in denen eine bevollmächtigte Vertreterin / ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung und/oder durch Vorlage eines Auszuges des Handelsregisters (bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen) und/oder unter Verwendung des Formblattes „Vollmacht Unterschriftsbefugnis“ (Anlage C);
(4) Nachweis Kammereintragung;</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Berufshaftpflichtversicherung: Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber/Bewerberin – bei einer BG von der BG insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen: 
Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Im Falle einer BG muss die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der BG einzeln nachgewiesen werden.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Angaben zum Umsatz: Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber/Bewerberin – bei einer BG von der BG insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen: 
Umsatz / Mindestanforderungen: Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Abschnitt 2) zum Netto-Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen im Sinne HOAI 2021 §39: mindestens 100.000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Im Falle einer BG sind die Umsatzzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Angaben zur personellen Ausstattung / zur Leistungserbringung: Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber/Bewerberin – bei einer BG von der BG insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen: 
Mitarbeitendenzahlen / Mindestanforderungen: Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Abschnitt 2) zum Vollzeitäquivalent der festangestellten Beschäftigten (Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2023, 2024, 2025) im Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen im Sinne HOAI §39: größer/gleich 2 pro Jahr mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle einer BG sind die Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Angaben zu mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzen: Zum Nachweis der Fachkunde müssen hinsichtlich der Komplexität des vorliegenden Projekts vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Die Bewerber/Bewerberinnen müssen jedoch 2 Referenzen aus dem Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen auswählen und im Teilnahmeantrag (Abschnitt 3.1-3.2) darstellen.

Referenzprojekte
Genau 2 Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen im Sinne HOAI §39 mit Zuordnung Neuanlage im Sinne HOAI §2, bei denen mind. die LPH 2-5 im Sinne HOAI §39 durch den Bewerber/die Bewerberinnen durchgehend erbracht wurden und der Abschluss der LPH 5 im Sinne HOAI §39 innerhalb der letzten 10 Jahre (08/2016-07/2026) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 nach DIN 276) jeweils größer/gleich 0,5 Mio. EUR netto.

Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
- mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 08/2016-07/2026 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 im Sinne HOAI §39 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber])
- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich IV im Sinne HOAI §40;
- mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103 *.
- mind. 1 Referenzprojekt einer Frei-/Grünfläche im innerstädtischen / urbanen Kontext.

Hinweis zu den Referenzen: Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Mitarbeiterin/Inhaber/Inhaberin des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags (Abschnitt 3.1/3.2) mit geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als BG müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
* Verpflichtung zur Anwendung spezifischer Regelungen und Verfahren der öffentlichen Hand [Verfahrensabläufe gem. RLBau/RBBau/ABau u.ä. o.vgl.], Verpflichtung zur Anwendung öffentliche Vergabevorschriften</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Qualität der eingereichten Referenzen: Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags mit den geforderten Angaben und Hochladen von Referenzblättern. Die eingereichten Referenzen und Nachweise werden formal und inhaltlich geprüft. Am Auswahlverfahren werden nur Bewerbende beteiligt, die die formalen Bewerbungsanforderungen, die Vollständigkeit sowie die Eignungs- und Mindestkriterien erfüllt haben und bei denen keine Ausschlussgründe gegeben sind.
Die Auswahl der Büros, die zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der zwei darzustellenden Referenzprojekte für den Leistungsbereich Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI. Referenzprojekte für den Leistungsbereich Objektplanung für Gebäude werden nicht abgefordert.
Sind die formalen Bewerbungsanforderungen, die Vollständigkeit sowie die Eignungs- und Mindestkriterien erfüllt, werden einem Auswahlgremium bestehend aus mind. zwei Personen mit fachlicher Qualifikation im Bereich Landschaftsarchitektur und Vertretern der Ausloberin bzw. der Verwaltung die eingereichten Referenzblätter für die im Teilnahmeantrag unter 3.1 und 3.2 genannten Referenzen vorgeführt. 
Bewertet werden die Referenzen jeweils in Bezug auf die planerisch-gestalterische Qualität anhand der nachfolgenden Kategorien:
- freiraumplanerische Qualität des Gestaltungskonzepts (zweifache Wertung);
- Qualität der Ausführung / Realisierung (einfache Wertung);
Die Referenzen können jeweils mit 0 bis 4 Punkten bewertet werden. Die Punktzahlen der beiden Kategorien werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Die max. erreichbare Punktzahl einer Bewerbung beträgt 48 Punkte (bei 4 Personen im Gremium).
Vergeben werden pro Kriterium:
- 0 Punkte: Keine Referenzdarstellung eingereicht,
- 1 Punkt: ausreichend / dem Kriterium nur teilweise entsprochen,
- 2 Punkte: befriedigend / dem Kriterium überwiegend entsprochen,
- 3 Punkte: gut / dem Kriterium in weiten Teilen entsprochen,
- 4 Punkte: sehr gut / dem Kriterium voll entsprochen.
Nur bildlich dargestellte Inhalte werden bewertet, textliche Erläuterungen werden nicht berücksichtigt.
Zur Beurteilung der Gestaltqualität sind für die Referenzen 3.1 und 3.2 jeweils ein Referenzblatt im JPG-Format hochzuladen (Querformat, max. Auflösung 2.560 x 1.600 Pixel 1024 Pixel breit, 768 Pixel hoch, Auflösung 72 DPI, Dateigröße max. 2 MB), aus denen jeweils die vorstehenden Kategorien erkennbar sind. Auf den Referenzblättern muss jeweils der Büroname oben rechts im Bild gut lesbar zu finden sein. Die Bilddatei ist der jeweiligen Referenz eindeutig zuzuordnen und mit dem entsprechenden Projekttiteln und einer dazugehörigen Nummer (z.B. 3.1) zu beschriften. Die Referenzblätter werden dem Auswahlgremium als Bildschirmpräsentation vorgeführt. Es ist darauf zu achten, dass im Dateinamen die Dateinamenserweiterung "JPG" enthalten ist, da ansonsten die Dateien nicht angenommen werden.
Ausgewählt werden 20 Bewerbungen mit den höchsten Punktzahlen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei gleicher Punktzahl die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen (§ 3 (Abs. 3) RPW).
Die Bewerber/innen werden über das Ergebnis der Auswahl über die Vergabeplattform subreportELViS benachrichtigt. Die ausgewählten Teilnehmer/innen haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.
Sämtliche Anforderungen sind den beiliegenden Teilnahmeunterlagen zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Wettbewerbsergebnis (1. Preis: 5 Punkte, 2. Preis: 4 Punkte, 3. Preis: 3 Punkte)
Insgesamt können bis zu 500 Punkte vergeben werden. Die Preise erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 250,0 Punkte; 2. Preis: 200,0 Punkte; 3. Preis: 150,0 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 50,0 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Weitere Auftragskriterien</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Arbeitsaufteilung; Beschreibung der internen Arbeitsweise (Arbeitsabläufe, Arbeitsinstrumente) und der Herangehensweise / Methodik zur Erfüllung des Auftrags; Umgang mit terminlichen Anforderungen, Terminmanagement, Arbeitsweise bei terminlichen Störungen; Umgang mit Kostenanforderungen, Kostenmanagement, Arbeitsweise bei ungewollten Kostensteigerungen; Überarbeitungspotential (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Honorar für Grundleistungen inkl. Zu-/Abschlag, ggf. Besondere Leistungen, Nebenkosten und Pauschalen der angegebenen Stundensätze für die zu beauftragenden Leistungsbilder insgesamt (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">(1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter / die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom dem/der Antragstellenden eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 
1. der/die Antragstellende den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber / der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber / der Auftraggeberin gerügt werden, 
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber / der Auftraggeberin gerügt werden, 
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers / der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. 
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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                     <efbc:AccessToolName>Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist nur über die Vergabeplattform subreport ELViS möglich. Anfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Auskünfte zum Vergabeverfahren werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform subreport ELViS erteilt.</efbc:AccessToolName>
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      <cac:ProcurementProject>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Neugestaltung des Schrangen – Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach RPW 2013</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neugestaltung des Schrangens unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Königstr. sowie die hochbauliche Gestaltung einer Einhausung der Zufahrtsrampe zum künftigen unterhalb des östlichen Schrangen geplanten öffentlichen Fahrradparkhauses der Hansestadt Lübeck.
Der rund 100 Meter lange Platzraum des Schrangens wird begrenzt durch die Fußgängerzone der Breiten Str. im Westen, die Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses im Norden und Südosten sowie dem Straßenraum der Königstr. im Osten. Der Schrangen befindet sich innerhalb der Pufferzone des UNESCO-Welterbebereichs „Lübecker Altstadt“ mit direkter Sicht auf die denkmalgeschützten Gebäude „Kirche St. Marien“ und „Kanzleigebäude“ sowie in kurzer fußläufiger Entfernung zum historischen und ebenfalls denkmalgeschützten Rathaus.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Platzraum des Schrangens sowie den östl. angrenzenden Straßenraum der Königstr. mit einer Gesamtfläche von ca. 2.600 qm. Der Schrangen dient als öffentl. Platz vorwiegend dem Aufenthalt sowie der fußläufigen Verbindung zwischen Breite Str. (Fußgängerzone) und Königstr. (u.a. Bushaltstelle). Die heutige Gestaltung des oberen Schrangens (westl. Wettbewerbsbereich) wurde 2013 auf Grundlage der Ergebnisse des 2007 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs “Mitten in Lübeck – Umgestaltung Achse Schrangen bis Klingenberg” hergerichtet. 
Unterhalb des östl. Schrangens („Unterer Schrangen“) befindet sich das sogenannte Bauteil C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses, welches ein unterirdisches Geschoss zur Verbindung der nördl. und südl. des Schrangens gelegenen Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses darstellt.
Seit der Schließung des Karstadt-Warenhauses 2024 und der Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss 2026 stehen die Häuser A, B und C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses leer. Für Haus A ist die langfristige Entwicklung derzeit unklar. Gespräche mit privaten Investoren für die weitere Nutzung werden geführt. 
Das im Süden unmittelbar angrenzende ehemalige Haus B des Karstadt-Warenhauses wird aktuell durch die Hansestadt Lübeck zum sogenannten „Bildungshaus“ umgebaut. Es soll künftig im Mixed-Use-Konzept durch Schul-, Bildungs- und kulturelle Einrichtungen öffentlich genutzt werden. Das unterhalb der Platzfläche des östl. Teils des Schrangen befindliche "Haus C" des ehemaligen Karstadt-Warenhauses wird zu einem Fahrradparkhaus für die Öffentlichkeit und zur Unterbringung erforderlicher Fahrradstellplätze des "Bildungshauses" umgebaut. Die Erschließung erfolgt über eine neu herzustellende Rampenanlage auf dem "Unteren Schrangen" aus Richtung Königstraße. Zur Umsetzung des Vorhabens dient der "Untere Schrangen" bis voraussichtlich Anfang 2028 als Baustelleneinrichtungsfläche für die Umbauarbeiten des ehemaligen Haus B des Karstadt-Warenhauses zum „Bildungshaus“.
Die Planungen zum „Bildungshaus“ und der öffentl. Fahrradtiefgarage und die perspektivischen Entwicklungen im Haus A bilden den Anlass für die Hansestadt Lübeck den Schrangen als öffentlichen Platz neuzugestalten. Die Überplanung des Schrangen inkl. Realisierung einer Einhausung für die Rampe zur künftigen Fahrradparkhaus bietet die Chance, die zentral in der Altstadt gelegenen Fläche auf die künftigen Anforderungen einzugehen, die sich aus den direkt angrenzenden Bauvorhaben sowie dem Strukturwandel der Innenstädte und dem Klimawandel ergeben. Hierzu sollen im Rahmen eines Planungswettbewerbs eine nachhaltige, bedarfsgerechte und qualitätsvolle Platzgestaltung im Bereich des Schrangen und eine baulich-funktional ansprechend integrierte Gestaltungslösung für die Einhausung der Zufahrtsrampe des künftigen Fahrradparkhauses auf dem Schrangen erarbeitet werden.
Die Planung, Umsetzung und bauliche Herrichtung des Fahrradparkhauses (Rohbau, Ausbau, technische und funktionale Ausstattung) ist ausdrücklich nicht Teil der Wettbewerbs- und Planungsaufgabe, sondern erfolgt im Zuge des bereits laufenden Planungs- und Bauvorhabens „Bildungshaus“.
Seit Januar 2026 wird ein Teilbereich des unteren Schrangen als Baustelleneinrichtungsfläche für das Bauvorhaben „Bildungshaus inkl. Fahrradparkhaus“ genutzt. In diesem Zuge wird Mittig des unteren Schrangen die Rampenanlage als Zufahrt zur künftigen Fahrradtiefgarage hergestellt.
Im April 2026 wurde eine verkehrstechnische Untersuchung beauftragt die überprüfen soll, ob verkehrsplanerischen Maßnahmen zur Erschließung des Fahrradparkhauses erforderlich sind und ggf. der Abschnitt der Königstraße zwischen Fleischhauerstr. und Dr.-Julius-Leber-Str. in die aktuellen planerischen Überlegungen als Betrachtungsgebiet einbezogen werden muss. Zumindest die Anschlussräume entlang der Königsstr. sind in diesem Verfahren aber mit zu betrachten.
Die Planung und die Umsetzung der neuen Platzgestaltung wird durch Mittel der Städtebauförderung finanziert. Folglich gelten grundsätzliche Anforderungen gem. StBauFR 2026 SH, die bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen sind. Demnach sind u.a. Zielgruppenspezifische Belange (siehe A.5.4 StBauFR 2026 SH) sowie Klima- und Umweltschutzbelange (siehe A5.5 StBauFR 2026 SH) im Besonderen zu berücksichtigen und die Vorgaben bei der Vergabe von Dienst-, Liefer- und Bauleistungen sowie zur baufachlichen Prüfung (siehe A5.6, A.5.7 StBauFR 2026 SH) zu beachten.
Bauliche Maßnahmen und Vorhaben sind auf ihre Verträglichkeit mit der Welterbestätte zu überprüfen und verträglich mit den schützenswerten Stadtansichten und Sichtbeziehungen zu realisieren.
Für die Baumaßnahme sind Kosten für Freiflächen (KGr 500) von ca. 1,34 Mio. Euro (netto) vorgesehen. Es ist geplant, mit den Realisierungsmaßnahmen ab 2028 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen im östl. Wettbewerbsbereich sollen bis zur Eröffnung des Bildungshauses bis Mitte 2028 (Schuljahr 2028/29) soweit abgeschlossen sein, dass die Nutzungsaufnahme des Schulbetriebs im Bildungshaus und die Inbetriebnahme der Fahrradtiefgarage gewährleistet sind.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:freelance#Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der LPH 9.
Beschreibung der Optionen: 
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll die Stufe 1 (LPh 2-4 gem. HOAI §34 / §39) beauftragt werden: Grundleistungen, soweit erforderlich, sowie ggf. ausgewählte Besondere Leistungen.
(2) Die weitere Stufe wird einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Die auslobende Institution behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für die auslobende Institution auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Die Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 39 HOAI bzw. Leistungsphasen 5 bis 7 sowie die baukünstlerische Oberleitung, ggf. optional die gesamte Leistungsphase 8, nach § 34 HOAI) kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 bzw. 5-7, optional 8, besteht nicht.</cbc:Note>
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