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         <cbc:DocumentDescription languageID="DEU">Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V.m. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.</cbc:DocumentDescription>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-part</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-distortion</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-env-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-laund</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-fraud</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-traffick</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-liq-admin</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-lab-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.</cbc:Description>
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      <cbc:Description languageID="DEU">Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 (Freianlagenplanung) sowie gemäß §§ 41 ff. HOAI i.V. Anlage 12 für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“. Teilnahmeanträge bzw. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.</cbc:Description>
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   <cac:ProcurementProject>
      <cbc:ID>2026_1_VgV_BGH-Oyb</cbc:ID>
      <cbc:Name languageID="DEU">"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
      <cbc:Note languageID="DEU">Besonders geeignet für Selbständige und Freiberufler</cbc:Note>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt*in“ (Los 1) oder „Ingenieur“ (Los 2) berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Los 1) oder „Ingenieur“ (Los 2) berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. 
Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">1.	Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3):
Es ist eine Übersicht von drei geplanten und gebauten Projekten der letzten acht Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: 
- Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) 
- erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI
- losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung
Als Mindestanforderung gilt: 
- Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.06.2018
- Los 1: Mindestens 2 Projekte: Sanierung einer Freianlage / Parkanlage / historische Gartenanlage
- Los 1: mindestens 2 Projekte: Bruttobaukosten der KG 500 i.H.v. mindestens 500 T Euro brutto
- Los 2: Mindestens 1 Projekt: Planung und Ausführung von Leitungsbauwerken oder Ingenieurbauwerken in einem naturschutzfachlich sensiblen Gebiet (z.B. Natura 2000 / FFH-
   Gebiet, Naturschutzgebiet, Naturpark, Wasserschutzgebiet Zone I/II, Biotopkomplex oder vergleichbar).
- Los 2: Mindestens 2 Projekte: Bruttobaukosten der Ingenieurbauwerke (KG 200 / 300 / 400) i.H.v. mindestens 250 T Euro brutto
Teilnehmer, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen, ohne dass eine Nachforderung erfolgt.
Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die die Planung und Umsetzung eines Projektes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 
2.	Planung und Umsetzung eines Projektes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4): 
Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 und 2 dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. 
Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen:
Los 1: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone IV, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 400 T € brutto
Los 2: Leistungen der Ingenieurbauwerke, jeweils mindestens Honorarzone III, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 12 HOAI, Bruttobaukosten der Ingenieurbauwerke (KG 200 / 300 / 400) mindestens 400 T € brutto
Als Mindestanforderung gilt: 
- Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.06.2018
- Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung)
- Los 1: Sanierung einer Freianlage / Parkanlage / historische Gartenanlage, die als Gartendenkmal im Sinne der jeweiligen Denkmalschutzgesetze eingetragen ist oder unter 
   Ensembleschutz/Denkmalschutz steht
- Los 1: Honorarzone mind. HZ 4
Teilnehmer, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen, ohne dass eine Nachforderung erfolgt.
Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Ein Referenzschreiben ist beizufügen. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. 
Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter beider Lose müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können.
Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten:
- Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der EU-Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen:
-	Projektleiter (Mindestanforderung)
- 	Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung)
-	Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Planung
-	Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8)
-	Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der 
        Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
-	Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers, sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben.
Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. 
Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18,00 Punkte  (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Wertung / Auswahl der Bieter für die Angebotsphase 
Die Formblätter 1 bis 4 sowie die Ausführungen zum Eignungskriterium „Projektteam“ sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2 gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren. Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3 &amp; 4 sowie Ausführungen zum Eignungskriterium „Projektteam“) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der fachlichen Eignungskriterien gemäß EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet:
Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten
Referenz „Planung und Umsetzung eines Projekts…“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten
Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten
Höchstpunktzahl	54,00 von 54,00 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.</cbc:Description>
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            <cbc:Note languageID="DEU">Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.</cbc:Note>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (30,00 %): 
Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis Mitte 2032 fertiggestellt zu haben. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs von Teilen der Burg- und Klosteranlage. Die organisatorische Umsetzung hat einen beschränkten Materialtransport von Baustoffen auf das Bergmassiv, hohe naturschutzfachliche Auflagen infolge der Lage in einem sensiblen Waldgebiet sowie eine möglichst geringfügige Einschränkung des Besucherverkehrs auf dem Berg zu berücksichtigen. Der vorläufige Projektablaufplan wird in Anlage D mitgereicht. 
Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: 
- 	Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der 
-	Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind,
-	Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb
-	Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung 
        von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase
-	Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort
-	Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind 
Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes.
Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 
0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt	Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV.
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (40,00 %)
Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des in der 1. Stufe des Verhandlungsverfahrens benannten Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden.
Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten:
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?
- Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?
- Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?
- Welche Einsparpotentiale bieten Möglichkeiten zur Optimierung des Vorhabens?
Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Description>
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                  <cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
                  <cbc:Name languageID="DEU">In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein.</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium 4 - Honorar / Preis (30,0%)
Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV.
Unveränderliche Parameter
- Anrechenbare Kosten
Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen (hier nur die für diese Ausschreibung relevanten Kosten angeführt).
                                                                      Netto [Euro]                             Brutto [Euro]
KG 200                                                        545.792,33                                649.492,87
KG 500                                                        790.402,37                                940.578,82
Aus der KG 600                                         
(bewegl. Mobiliar Außenanlage)             44.550,00                                 53.014,50
Die Angaben beruhen auf der von der Gemeinde Oybin freigegebenen Kostenberechnung, Stand 03/2026. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 im Gesamtprojekt Aufwendungen in Höhe von 14,912 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages.
- Honorarzone
Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen.
- Mitzuverarbeitende Bausubstanz (nur Los 1)
Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für das Los eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 5 % der Aufwendungen der KG 500 der Kostenberechnung der Gemeinde Oybin (Stand 03/2026) vorgegeben und mit 39.520,12 Euro netto absolut über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden.
Veränderliche Honorarparameter
- Honorarsatz
Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben.
- Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Modernisierung gemäß § 2 Abs. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein.
- Nebenkostenpauschale
Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben.
- Stundensätze und Pauschalen
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
- Projektleiter
- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an.
In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein.
Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen.
Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Antrag ist schriftlich einzureichen.</cbc:Description>
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      <cac:ProcurementProject>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Freianlagen gem. §§ 39 ff. i. V. mit Anlage 11.1 HOAI</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen. Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständige Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022).
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. 
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1.	Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 (vollständig oder beschränkt auf Teilleistungen) des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt.
Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt)
2.	Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): 
- Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden)
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach Abstimmung mit der Bauaufsicht auf Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich –Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1.	Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt.
2.	Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): 
- LPH 8: Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
- LPH 9: Überwachungsleistungen für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
- LPH 9: Überwachungsleistungen für die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
3.	Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) 
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: 
Honorarzone	IV
Voll Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 790.402,37 Euro
Voll Anrechenbare Kosten, KG 600 (netto): 44.550,00 Euro
(aus der KG 600, bewegl. Außenmobiliar)
Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): 39.520,12 Euro
(Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben)	
Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. 
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
- Projektleiter
- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) 
- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine 
   Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.</cbc:Description>
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         <cac:ContractExtension>
            <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen.
Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständige Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022).
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. 
Stufe 1:
- Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden)
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach 
  Abstimmung mit der Bauaufsicht auf Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich –Leistungen im Rahmen der 
  Entwurfsplanung infolge etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der 
  Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen 
  Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt.
Stufe 2:
- LPH 8: Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
- LPH 9: Überwachungsleistungen für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
- LPH 9: Überwachungsleistungen für die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist</cbc:OptionsDescription>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt*in“ (Los 1) oder „Ingenieur“ (Los 2) berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Los 1) oder „Ingenieur“ (Los 2) berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. 
Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">1.	Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3):
Es ist eine Übersicht von drei geplanten und gebauten Projekten der letzten acht Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: 
- Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) 
- erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI
- losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung
Als Mindestanforderung gilt: 
- Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.06.2018
- Los 1: Mindestens 2 Projekte: Sanierung einer Freianlage / Parkanlage / historische Gartenanlage
- Los 1: mindestens 2 Projekte: Bruttobaukosten der KG 500 i.H.v. mindestens 500 T Euro brutto
- Los 2: Mindestens 1 Projekt: Planung und Ausführung von Leitungsbauwerken oder Ingenieurbauwerken in einem naturschutzfachlich sensiblen Gebiet (z.B. Natura 2000 / FFH-
   Gebiet, Naturschutzgebiet, Naturpark, Wasserschutzgebiet Zone I/II, Biotopkomplex oder vergleichbar).
- Los 2: Mindestens 2 Projekte: Bruttobaukosten der Ingenieurbauwerke (KG 200 / 300 / 400) i.H.v. mindestens 250 T Euro brutto
Teilnehmer, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen, ohne dass eine Nachforderung erfolgt.
Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die die Planung und Umsetzung eines Projektes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 
2.	Planung und Umsetzung eines Projektes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4): 
Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 und 2 dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. 
Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen:
Los 1: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone IV, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 400 T € brutto
Los 2: Leistungen der Ingenieurbauwerke, jeweils mindestens Honorarzone III, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 12 HOAI, Bruttobaukosten der Ingenieurbauwerke (KG 200 / 300 / 400) mindestens 400 T € brutto
Als Mindestanforderung gilt: 
- Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.06.2018
- Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung)
- Los 1: Sanierung einer Freianlage / Parkanlage / historische Gartenanlage, die als Gartendenkmal im Sinne der jeweiligen Denkmalschutzgesetze eingetragen ist oder unter 
   Ensembleschutz/Denkmalschutz steht
- Los 1: Honorarzone mind. HZ 4
Teilnehmer, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen, ohne dass eine Nachforderung erfolgt.
Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Ein Referenzschreiben ist beizufügen. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. 
Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter beider Lose müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können.
Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten:
- Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der EU-Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen:
-	Projektleiter (Mindestanforderung)
- 	Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung)
-	Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Planung
-	Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8)
-	Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der 
        Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
-	Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers, sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben.
Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. 
Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18,00 Punkte  (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Wertung / Auswahl der Bieter für die Angebotsphase 
Die Formblätter 1 bis 4 sowie die Ausführungen zum Eignungskriterium „Projektteam“ sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2 gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren. Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3 &amp; 4 sowie Ausführungen zum Eignungskriterium „Projektteam“) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der fachlichen Eignungskriterien gemäß EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet:
Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten
Referenz „Planung und Umsetzung eines Projekts…“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten
Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten
Höchstpunktzahl	54,00 von 54,00 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.</cbc:Description>
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            <cbc:Note languageID="DEU">Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.</cbc:Note>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (30,00 %): 
Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis Mitte 2032 fertiggestellt zu haben. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs von Teilen der Burg- und Klosteranlage. Die organisatorische Umsetzung hat einen beschränkten Materialtransport von Baustoffen auf das Bergmassiv, hohe naturschutzfachliche Auflagen infolge der Lage in einem sensiblen Waldgebiet sowie eine möglichst geringfügige Einschränkung des Besucherverkehrs auf dem Berg zu berücksichtigen. Der vorläufige Projektablaufplan wird in Anlage D mitgereicht. 
Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: 
- 	Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der 
-	Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind,
-	Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb
-	Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung 
        von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase
-	Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort
-	Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind 
Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes.
Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 
0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt	Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV.
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (40,00 %)
Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des in der 1. Stufe des Verhandlungsverfahrens benannten Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden.
Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten:
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?
- Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?
- Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?
- Welche Einsparpotentiale bieten Möglichkeiten zur Optimierung des Vorhabens?
Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Description>
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                  <cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
                  <cbc:Name languageID="DEU">In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein.</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium 4 - Honorar / Preis (30,0%)
Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV.
Unveränderliche Parameter
- Anrechenbare Kosten
Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen (hier nur die für diese Ausschreibung relevanten Kosten angeführt).
                                                                      Netto [Euro]                             Brutto [Euro]
KG 200                                                        545.792,33                                649.492,87
KG 500                                                        790.402,37                                940.578,82
Aus der KG 600                                         
(bewegl. Mobiliar Außenanlage)             44.550,00                                 53.014,50
Die Angaben beruhen auf der von der Gemeinde Oybin freigegebenen Kostenberechnung, Stand 03/2026. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 im Gesamtprojekt Aufwendungen in Höhe von 14,912 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages.
- Honorarzone
Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen.
- Mitzuverarbeitende Bausubstanz (nur Los 1)
Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für das Los eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 5 % der Aufwendungen der KG 500 der Kostenberechnung der Gemeinde Oybin (Stand 03/2026) vorgegeben und mit 39.520,12 Euro netto absolut über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden.
Veränderliche Honorarparameter
- Honorarsatz
Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben.
- Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Modernisierung gemäß § 2 Abs. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein.
- Nebenkostenpauschale
Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben.
- Stundensätze und Pauschalen
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
- Projektleiter
- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an.
In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein.
Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen.
Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Antrag ist schriftlich einzureichen.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI i. V. mit Anlage 12</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Beauftragt werden Leistungen gemäß § 41 HOAI i.V. mit Anlage 12 HOAI über die LPH 4 bis 9. : Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen. Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständig Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022). Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. 
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 (vollständig oder beschränkt auf Teilleistungen) des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt.
Die Leistungsphase 4 wird als Grundleistung beauftragt. Der tatsächliche Leistungsumfang der LPH 4 wird jedoch durch die Erfordernisse der Genehmigungsbehörden bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht erforderliche Teilleistungen der LPH 4 (z.B. Erstellung spezifischer Nachweise, wenn behördlich nicht gefordert) nicht abzurufen oder zu reduzieren. Für diese nicht abgerufenen oder reduzierten Teilleistungen der LPH 4 entfällt der Honoraranspruch des Auftragnehmers ersatzlos. Ein Kündigungshonorar nach § 648 BGB oder sonstigen Vorschriften wird für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Das Honorar der LPH 4 wird in diesem Fall anteilig nach dem tatsächlichen Leistungsaufwand (anhand der Prozentpunkte der HOAI) abgerechnet.
2.	Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): Entfällt.
3.	Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
- Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden)
- Lph 4: Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach Abstimmung mit der Bauaufsicht auf 
   Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge 
   etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher 
   Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die 
   Anzahl von 70 Stunden begrenzt.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1.	Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt.
2.	Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): 
- Lph 5 ff: fortlaufende Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern
- LPH 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 12.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein)
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: 
Honorarzone	III
Voll Anrechenbare Kosten, KG 200 (netto, gesamt): 545.792,33 €
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 44 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. 
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
- Projektleiter
- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) 
- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine 
   Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.</cbc:Description>
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         <cac:ContractExtension>
            <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen.
Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständig Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022).
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. 
Stufe 1:
- Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden)
- Lph 4: Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach 
  Abstimmung mit der Bauaufsicht auf Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder 
  neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich 
  der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 
  für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt.
Stufe 2:
- Lph 5 ff: fortlaufende Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern
- LPH 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 12.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein)</cbc:OptionsDescription>
         </cac:ContractExtension>
      </cac:ProcurementProject>
   </cac:ProcurementProjectLot>
</ContractNotice>