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         <cbc:DocumentDescription languageID="DEU">Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gem. § 3 Nr. 1 VOB/A-EU vergeben.</cbc:DocumentDescription>
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      <cbc:Name languageID="DEU">Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster, Außentüren und Sonnenschutz</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Arbeiten für die Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. 

Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen.
	
Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesich-tigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03).

Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang November 2026 und Mitte Juli 2027 liegen. 

Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitten zu erbringen. Im 1. Bauabschnitt werden die Fenster und Außentüren montiert. Die Montage des außenliegenden Sonnenschutzes erfolgt im 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung der Außenputzarbeiten. Zum Ende der Baumaßnahme wird das Bautürblatt ausgebaut und das Eingangstürblatt montiert.
Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 02.11.2026.
Die folgenden Fristen sind unbedingt einzuhalten:
·	01.02.2027 – 12.02.2027 (Montage Fenster + Außentüren, Bau-türblatt)
·	16.07.2027 (Endfertigstellungstermin).

Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan, eine Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis aufzustellen und spätestens 12 Werktage vor Ausführung der Leistungen der Bauleitung vorzulegen.

ACHTUNG:
In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auf-traggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten.

Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. 
Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter.
Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen:

·	Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). 

·	Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. 

·	Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. 

·	Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04).

·	Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen.

·	Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten For-mulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode>
      <cbc:Note languageID="DEU">Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen können der Ziff. 8.1 des Aufforderungsschreibens entnommen werden (Anlage 01 der Vergabeunterlagen).</cbc:Note>
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         <cbc:Description languageID="DEU">Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/ -vorschriften
Der Zutritt zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die Ausführung aller
Arbeiten erfordert:
- eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen Personen einschl. einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte / Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge sowie Geräte (s. z. B. Anlage Los3.07.1 bis Los3.07.3 zur Leistungsbeschreibung),
- bei einer längeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen, jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises
einschl. der Einfahrtsberechtigung obligatorisch, 
- den Nachweis für jede Person einer bestandenen Sicherheitsunterweisung,
- einen gültigen Personalausweis bzw. Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis,
- eine Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals.
Der AN übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Aufgrund der zu erwartenden, nicht unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der Zutrittsberechtigung eine
gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal
einschl. der Nachunternehmer (siehe insbesondere die Anlagen Los3.07.2 und Los3.07.3 zur Leistungsbeschreibung) auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.

Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: 
•	Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 07). 
•	Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (An-lage 07). 
•	Eigenerklärung, dass die Vorgaben in Bezug auf die Russlandsanktionen eingehalten werden (Anlage 07)
•	Eigenerklärung, dass die Scientology-Schutzklausel eingehalten wird (Anlage 07).
•	Eigenerklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz BaWü gewahrt wird (Anlage 12).

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der:
·	die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
·	alle Mitglieder aufgeführt sind,
·	ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und 
·	die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.

Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften einge-bunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunter-nehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.

Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklä-rungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Ange-bot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Ange-bots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu un-terzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen beru-fen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunter-nehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfü-gung stehen werden (Verpflichtungserklärung).</cbc:Description>
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                        <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-work</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Bieter müssen zudem die folgenden auftragsspezifischen Mindestkriterien erfüllen:

Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden:

·	Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekten:

Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
➢	im Rahmen des Referenzobjekts Arbeiten für Fenster, Außentüren und Sonnenschutz durchgeführt worden sind, 
➢	das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 20.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
➢	das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung der Be-kanntmachung am 13.08.2026) fertiggestellt (abgenommen) wurde. 

Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden.

Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.

Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. 

Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. 

Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anlage 11) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. 

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.</cbc:Description>
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                        <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-prof</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden:
·	Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags not-wendig sind.

Der Handels-/Berufsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 13.08.2026).

Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden:
·	Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags not-wendig sind.

Der Handels-/Berufsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 13.08.2026).

Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden:

·	Nachweis der folgenden Versicherungen:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.000.000,00 für Personenschäden und mindestens € 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Die Versi-cherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. 
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragsertei-lung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE).


Für die Nachweise der Versicherung ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten.

Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: 

Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Aufla-gen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaf-ten Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster, Außentüren und Sonnenschutz</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Arbeiten für die Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. 

Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen.
	
Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesich-tigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03).

Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang November 2026 und Mitte Juli 2027 liegen. 

Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitten zu erbringen. Im 1. Bauabschnitt werden die Fenster und Außentüren montiert. Die Montage des außenliegenden Sonnenschutzes erfolgt im 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung der Außenputzarbeiten. Zum Ende der Baumaßnahme wird das Bautürblatt ausgebaut und das Eingangstürblatt montiert.
Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 02.11.2026.
Die folgenden Fristen sind unbedingt einzuhalten:
·	01.02.2027 – 12.02.2027 (Montage Fenster + Außentüren, Bau-türblatt)
·	16.07.2027 (Endfertigstellungstermin).

Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan, eine Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis aufzustellen und spätestens 12 Werktage vor Ausführung der Leistungen der Bauleitung vorzulegen.

ACHTUNG:
In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auf-traggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten.

Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. 
Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter.
Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen:

·	Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). 

·	Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. 

·	Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. 

·	Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04).

·	Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen.

·	Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten For-mulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.</cbc:Description>
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         <cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#</cbc:Note>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/ -vorschriften
Der Zutritt zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die Ausführung aller
Arbeiten erfordert:
- eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen Personen einschl. einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte / Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge sowie Geräte (s. z. B. Anlage Los3.07.1 bis Los3.07.3 zur Leistungsbeschreibung),
- bei einer längeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen, jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises
einschl. der Einfahrtsberechtigung obligatorisch, 
- den Nachweis für jede Person einer bestandenen Sicherheitsunterweisung,
- einen gültigen Personalausweis bzw. Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis,
- eine Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals.
Der AN übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Aufgrund der zu erwartenden, nicht unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der Zutrittsberechtigung eine
gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal
einschl. der Nachunternehmer (siehe insbesondere die Anlagen Los3.07.2 und Los3.07.3 zur Leistungsbeschreibung) auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen.</cbc:Description>
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               <cbc:StreetName>Industriepark Frankfurt-Hoechst</cbc:StreetName>
               <cbc:CityName>Frankfurt am Main</cbc:CityName>
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