2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45200000 Works for complete or part construction and civil engineering work
Additional classification (cpv): 45223220 Structural shell work
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Zukünftiger Berufsschulcampus des Landkreises Vorpommern-Rügens in Stralsund; Lindenallee/ Lübecker Allee
Town: Stralsund
Postcode: 18439
Country subdivision (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Country: Germany
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds:
Participation in a criminal organisation: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Money laundering or terrorist financing: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Fraud: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Corruption: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Breaching of obligations in the fields of social law: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Insolvency: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Assets being administered by liquidator: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Business activities are suspended: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Grave professional misconduct: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.