2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Corruption: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Participation in a criminal organisation: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Money laundering or terrorist financing: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Fraud: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Insolvency: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Assets being administered by liquidator: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Grave professional misconduct: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Breaching of obligations in the fields of social law: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Business activities are suspended: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.