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      <cbc:Name languageID="DEU">Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Fahrradabstellanlagen</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Die „Bike &amp; Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen.
In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike &amp; Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden.
Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch.
Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig).
Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen.
Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike &amp; Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet.
Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert.
Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen.
Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen.
Es wird eine Rahmenvertragsvereinbarung je Los geschlossen. 
Kündigungsoption:
Vereinbart wird eine Option auf einseitige Kündigung des Auftraggebers zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Bereits zustande gekommene Einzelverträge bleiben von der Kündigung des Rahmenvertrags unberührt.</cbc:Description>
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      <cbc:Note languageID="DEU">Vergabe-Nr. im Bieterportal der Deutschen BAHN AG 26FEA87565
ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als
ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um
ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. 
Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung.
Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.</cbc:Note>
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         <cbc:Description languageID="DEU">Anlagen am Bahnhof, d.h. von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Ein Wirtschaftsauskunft (z.B.CreditReform,D&amp;B), der nicht älter als 3 Monate ist, ist vorzulegen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftragnehmer ist für die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in den Ausführungsklassen 2 (EXC 2) zertifiziert. Bitte Zertifikat einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erfolgt nach DIN EN 1090-1:2010-07 oder vergleichbar. Bitte Zertifikat/Nachweis einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eignungsleihe: Liegt eine Eignungsleiehe vor, muss das Formular Anhang B2 Eignungsleihe eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Bietergemeinschaftserklärung: Liegt eine Bietergemeinschaft vor, muss das Formular Anhang B5 Bietergemeinschaft eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Zuschlagskriterium Preis: 100 %
Die Wertung erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten wertbaren Preis. 
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 1, 2, 3 und 4 zusammenzufassen und den Zuschlag auf alle vier Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern das Angebot dieses Bieters unter Berücksichtigung eines angebotenen Gesamtrabatts insgesamt wirtschaftlicher ist als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote bei getrennter Wertung der einzelnen Lose.
Details siehe Bewertungsmatrix.
</cbc:Description>
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            <cac:PresentationPeriod>
               <cbc:Description languageID="DEU">Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.</cbc:Description>
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      <cac:ProcurementProject>
         <cbc:ID schemeName="InternalID">Los 1</cbc:ID>
         <cbc:Name languageID="DEU">Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage Reihenbügelanlagen Nord</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Die „Bike &amp; Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen.
In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike &amp; Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden.
Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch.
Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig).
Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen.
Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike &amp; Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet.
Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert.
Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen.
Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: 
https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Schätz- und Höchstmengen
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt
im Los 1: 4.200 Stellplätze 
im Los 2: 9.800 Stellplätze 
im Los 3: 4.200 Stellplätze 
im Los 4: 9.800 Stellplätze	
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt:
im Los 1: 8.400 Stellplätze 
im Los 2: 19.600 Stellplätze 
im Los 3: 8.400 Stellplätze 
im Los 4: 19.600 Stellplätze	
Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Vergabe-Nr. 26FEA87565 
ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als
ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um
ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. 
Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung.
Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.</cbc:Note>
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         <cac:MainCommodityClassification>
            <cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">44212300</cbc:ItemClassificationCode>
         </cac:MainCommodityClassification>
         <cac:AdditionalCommodityClassification>
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         <cac:RealizedLocation>
            <cbc:Description languageID="DEU">NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE5 Bremen
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-
Holstein, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Nordrhein-Westfalen</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Zuschlagskriterium Preis: 100 %
Die Wertung erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten wertbaren Preis. 
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 1, 2, 3 und 4 zusammenzufassen und den Zuschlag auf alle vier Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern das Angebot dieses Bieters unter Berücksichtigung eines angebotenen Gesamtrabatts insgesamt wirtschaftlicher ist als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote bei getrennter Wertung der einzelnen Lose.
Details siehe Bewertungsmatrix.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.</cbc:Description>
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      <cac:ProcurementProject>
         <cbc:ID schemeName="InternalID">Los 2</cbc:ID>
         <cbc:Name languageID="DEU">Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage Doppelstockparker Nord</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Die „Bike &amp; Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen.
In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike &amp; Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden.
Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch.
Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig).
Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen.
Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike &amp; Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet.
Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert.
Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen.
Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: 
https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Schätz- und Höchstmengen
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt
im Los 1: 4.200 Stellplätze 
im Los 2: 9.800 Stellplätze 
im Los 3: 4.200 Stellplätze 
im Los 4: 9.800 Stellplätze	
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt:
im Los 1: 8.400 Stellplätze 
im Los 2: 19.600 Stellplätze 
im Los 3: 8.400 Stellplätze 
im Los 4: 19.600 Stellplätze	
Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Vergabe-Nr. 26FEA87565 
ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als
ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um
ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. 
Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung.
Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.</cbc:Note>
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         <cac:MainCommodityClassification>
            <cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">44212300</cbc:ItemClassificationCode>
         </cac:MainCommodityClassification>
         <cac:AdditionalCommodityClassification>
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         <cac:RealizedLocation>
            <cbc:Description languageID="DEU">NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE5 Bremen
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-
Holstein, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Nordrhein-Westfalen</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Ein Wirtschaftsauskunft (z.B.CreditReform,D&amp;B), der nicht älter als 3 Monate ist, ist vorzulegen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                     <efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftragnehmer ist für die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in den Ausführungsklassen 2 (EXC 2) zertifiziert. Bitte Zertifikat einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erfolgt nach DIN EN 1090-1:2010-07 oder vergleichbar. Bitte Zertifikat/Nachweis einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eignungsleihe: Liegt eine Eignungsleiehe vor, muss das Formular Anhang B2 Eignungsleihe eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Bietergemeinschaftserklärung: Liegt eine Bietergemeinschaft vor, muss das Formular Anhang B5 Bietergemeinschaft eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)</cbc:Description>
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            <cbc:Note languageID="DEU">siehe Vergabeunterlagen</cbc:Note>
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Die Wertung erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten wertbaren Preis. 
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 1, 2, 3 und 4 zusammenzufassen und den Zuschlag auf alle vier Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern das Angebot dieses Bieters unter Berücksichtigung eines angebotenen Gesamtrabatts insgesamt wirtschaftlicher ist als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote bei getrennter Wertung der einzelnen Lose.
Details siehe Bewertungsmatrix.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage Reihenbügelanlagen Süd</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Die „Bike &amp; Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen.
In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike &amp; Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden.
Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch.
Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig).
Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen.
Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike &amp; Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet.
Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert.
Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen.
Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: 
https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Schätz- und Höchstmengen
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt
im Los 1: 4.200 Stellplätze 
im Los 2: 9.800 Stellplätze 
im Los 3: 4.200 Stellplätze 
im Los 4: 9.800 Stellplätze	
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt:
im Los 1: 8.400 Stellplätze 
im Los 2: 19.600 Stellplätze 
im Los 3: 8.400 Stellplätze 
im Los 4: 19.600 Stellplätze	
Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Vergabe-Nr. 26FEA87565 
ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als
ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um
ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. 
Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung.
Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.</cbc:Note>
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            <cbc:Description languageID="DEU">NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern,
Baden-Württemberg</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Ein Wirtschaftsauskunft (z.B.CreditReform,D&amp;B), der nicht älter als 3 Monate ist, ist vorzulegen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftragnehmer ist für die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in den Ausführungsklassen 2 (EXC 2) zertifiziert. Bitte Zertifikat einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erfolgt nach DIN EN 1090-1:2010-07 oder vergleichbar. Bitte Zertifikat/Nachweis einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eignungsleihe: Liegt eine Eignungsleiehe vor, muss das Formular Anhang B2 Eignungsleihe eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Bietergemeinschaftserklärung: Liegt eine Bietergemeinschaft vor, muss das Formular Anhang B5 Bietergemeinschaft eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Zuschlagskriterium Preis: 100 %
Die Wertung erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten wertbaren Preis. 
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 1, 2, 3 und 4 zusammenzufassen und den Zuschlag auf alle vier Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern das Angebot dieses Bieters unter Berücksichtigung eines angebotenen Gesamtrabatts insgesamt wirtschaftlicher ist als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote bei getrennter Wertung der einzelnen Lose.
Details siehe Bewertungsmatrix.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage Doppelstockparker Süd</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Die „Bike &amp; Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen.
In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike &amp; Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden.
Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch.
Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig).
Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen.
Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike &amp; Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet.
Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert.
Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen.
Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: 
https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Schätz- und Höchstmengen
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt
im Los 1: 4.200 Stellplätze 
im Los 2: 9.800 Stellplätze 
im Los 3: 4.200 Stellplätze 
im Los 4: 9.800 Stellplätze	
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt:
im Los 1: 8.400 Stellplätze 
im Los 2: 19.600 Stellplätze 
im Los 3: 8.400 Stellplätze 
im Los 4: 19.600 Stellplätze	
Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Vergabe-Nr. 26FEA87565 
ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als
ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um
ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. 
Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung.
Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.</cbc:Note>
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            <cbc:Description languageID="DEU">NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern,
Baden-Württemberg</cbc:Description>
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