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      <cbc:Name languageID="DEU">Neubauprojekt Holstein-Stadion: Projektcontrolling Stadionvorhaben</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling.

Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH &amp; Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. 
Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße.
Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH &amp; Co. KG übertragen werden.
Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen.
Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen.
Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. 
Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. 
Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. 
Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere
-	Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, 
-	den gestellten Bauantrag und 
-	den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag 
erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
      <cbc:Note languageID="DEU">1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen
Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die
Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden
müssen. 2. Bewerbergemeinschaften
haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung
abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem
Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes
Mitglied
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht
ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere
Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht
vorgeschrieben.
Mehrfachbewerbungen,
d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht
als
unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen
Bewerbern bzw.
Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft
sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine
Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten
Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat,
bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche
Erklärung
des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im
Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
Wettbewerbsprinzips
beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger
Niederlassungen
eines Bewerbers. 3.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem
Teilnahmeantrag
einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift
vorgesehenen
Feld der Name
des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für
das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der
Eignung "Befähigung
zur Berufsausübung"
geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat
zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen
geforderte
Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
separat
zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die
jeweilige
Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe:
Beruft
sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle
Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur
Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem
Dritten/dem Unternehmen
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und
Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit
dem
Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern
sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/
Nachunternehmer/konzernverbundener
Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass
ihm/ihr
die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich
geeigneter
Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die
geforderten
Nachweise keine Gültigkeitsdauer
angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des
Teilnahmeantrages
nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher
Sprache
abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur
elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht
berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie
der Angebote
ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten
Erklärungen/Unterlagen/Nachweise
der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen
o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind
ausschließlich
über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff
"Fragen zum
Teilnahmewettbewerb Projektcontrolling Stadion Kiel" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im
Verfahrensbrief
genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 4. September 2026
eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Die
Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten
Antworten eigenständig
zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften
haben Geschäfts und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu
kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber
behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte
unternehmensbezogene
Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige
auftragsbezogene
Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bewerbern/Bietern
nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der
gemachten
Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten
Kopien zu verlangen.
14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die
Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben,
einschließlich
der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.</cbc:Note>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Eigenerklärung über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSorgPflG und § 14 BTTG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärungen über den Netto-Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers im Mittel der letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025). MINDESTANFORDERUNG: Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens EUR 500.000,00 betragen.;
2. Eigenerklärung zum Versicherungsschutz: Der Nachweis 
Haftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. € für Personenschäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische Leistungsfähigkeit: 

1. Angaben zu den durchschnittlich festangestellten Beschäftigten zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und in den beiden davor liegenden Jahren, einschließlich Angaben zu Qualifikation und Berufserfahrung bezogen auf die ausgeschriebene oder eine vergleichbare Leistung. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie bei Eignungsleihe sind die Angaben in den jeweiligen Anlagen anzugeben; zur Prüfung der Mindestanforderungen werden die Angaben addiert. MINDESTANFORDERUNGEN: Jeder Bewerber muss im Geschäftsjahr 2025 mindestens drei festangestellte Beschäftigte einschließlich Führungspersonal beschäftigt haben; 

2. Referenzen: Tabellarische Aufstellung der Unternehmensreferenzen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit sowie des Auftragsgegenstandes. Der Nachweis der Referenzen erfolgt durch Eintragung in die vorgesehenen Referenzblätter. Im Falle der Eignungsleihe sind die entsprechenden Referenzen im Teilnahmeantrag darzustellen. Die Bewerber werden gebeten, höchstens drei Unternehmensreferenzen einzureichen. Sollten die Bewerber mehr Unternehmensreferenzen einreichen, wird nur die Referenz, die die höchste Punktzahl erreicht, gewertet. MINDESTANFORDERUNGEN: Jeder Bewerber muss eine Unternehmensreferenz für ein Projektcontrolling bezogen auf Baumaßnahmen vorlegen, welche die nachfolgenden Anforderungen kumulativ erfüllt: I. Die Referenz muss Erfahrungen im Projektcontrolling einer Baumaßnahme nachweisen. Erfahrungen im Bereich von Sportstätten sowie bei der Planung oder dem Bau von Stadien oder vergleichbaren Veranstaltungsstätten sind wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung. II. Die Referenz muss Leistungen der Projektsteuerung oder des Projektcontrollings in der Planungs- und Ausführungsphase umfassen. III. Die Referenz muss für einen öffentlichen oder halböffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. IV. Die Referenz muss Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden. Maßgeblich ist dabei, dass die bauliche Abnahme nach dem 15.08.2021 erfolgt ist – die bauliche Abnahme muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bereits erfolgt sein. V. Das Referenzprojekt muss ein Projektvolumen von mindestens EUR 50 Mio. brutto aufweisen.; 

3. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat den vorgesehenen Projektleiter zu benennen und Angaben zu dessen beruflicher Qualifikation und Erfahrung zu machen. Die berufliche Qualifikation des Projektleiters ist anzugeben und nachzuweisen, beispielsweise durch Abschlusszeugnisse. MINDESTANFORDERUNGEN: Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren aufweisen;

4. Persönliche Referenzen des Projektleiters: Es sind persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektleiters anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung beziehungsweise deren Komplexität vergleichbar sind. Die Bewerber werden gebeten, höchstens drei persönliche Referenzen einzureichen. Sollten die Bewerber mehr persönliche Referenzen einreichen, wird nur die persönliche Referenz, die die höchste Punktzahl erreicht, gewertet. MINDESTANFORDERUNGEN: Jeder Bewerber muss eine persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters für ein Projektcontrolling bezogen auf Baumaßnahmen vorlegen, welche die nachfolgenden Anforderungen kumulativ erfüllt: I. Die Referenz muss Erfahrungen im Projektcontrolling von Baumaßnahmen nachweisen. Erfahrungen im Bereich von Sportstätten sowie bei der Planung oder dem Bau von Stadien oder vergleichbaren Veranstaltungsstätten sind wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung. II. Die Referenz muss Leistungen der Projektsteuerung oder des Projektcontrollings in der Planungs- und Ausführungsphase betreffen. III. Die Referenz muss Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden. Maßgeblich ist dabei, dass die bauliche Abnahme nach dem 15.08.2021 erfolgt ist - die bauliche Abnahme muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bereits erfolgt sein.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen
oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Honorar erhält die volle Punktzahl.</cbc:Name>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">1. Unterkriterium der Qualität</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Konzept zur Leistungserbringung (Durchführungskonzept) - Qualität des Konzeptes

Der Bieter erstellt ein Konzept zur Leistungserbrin-gung. Bewertet wird die Qualität der Vorschläge des Bieters zur Herangehensweise und Bewältigung der Aufgabenstellungen, insbesondere:

•	Qualität und Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Vorgehensweise zur Erbringung der Bau- und Vertragscontrollingleistungen sowie deren Aus-richtung auf die besonderen Anforderungen des Stadionumbaus
•	Eignung der vorgesehenen Maßnahmen und Instrumente zur Überwachung, Steuerung und Sicherstellung der Projektkosten, einschließlich des Umgangs mit Nachträgen und Kostenabweichungen
•	Eignung der vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung, Steuerung und Sicherstellung der terminlichen Projektziele, insbesondere im Um-gang mit Bauverzögerungen und kritischen Meilensteinen.
•	Eignung der vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertrags- und anforderungsgerechten Qualität der durch den Totalunternehmer erbrachten Leistungen
•	Nachvollziehbarkeit und Eignung des Konzepts zur Berücksichtigung und Einhaltung fördermittel-rechtlicher Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein
•	Plausibilität und Angemessenheit der vorgesehenen personellen Präsenz auf der Baustelle und bei Projektterminen zur wirksamen Sicherstellung von Kosten, Terminen, Qualitäten und Vertragserfüllung (eine verstärkte Präsenz des Projektsteuerungsteams ist im besonderen Interesse des Auftraggebers)</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">2. Unterkriterium der Qualität</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Personalkonzept

Es wird auf das konkrete, für die Leistung vorgesehene Personal und dabei auf den Projektverantwortlichen und, soweit vorhanden, weiteres Personal usw. abgestellt. Bewertet werden insbesondere:

•	Qualifikation, Verantwortungsumfang und zentrale Rolle der vorgesehenen Projektverantwortlichen bei der Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich Kosten, Terminen, Qualitäten und Vertragserfül-lung
•	Nachvollziehbarkeit der organisatorischen Struktur sowie der vorgesehenen Prozesse und Entscheidungswege innerhalb des Projektteam
•	Plausibilität des vorgesehenen Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikationen, Kompetenzen und Aufgabenbereiche
•	Eignung der vorgesehenen Organisation zur Gewährleistung einer kontinuierlichen, verlässlichen und fachlich hochwertigen Projektbegleitung über die gesamte Projektlaufzeit
•	Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Vertre-tungsregelungen zur Sicherstellung einer jederzeit ordnungsgemäßen Leistungserbringung
•	Angemessenheit der vorgesehenen Präsenz der Projektverantwortlichen auf der Baustelle sowie bei projektbezogenen Besprechungen und Termi-nen
•	Eignung der Organisation zur wirksamen Steue-rung des Projekts mit möglichst schlanken Strukturen und kurzen Entscheidungswegen
•	Grad, in dem die wesentlichen Leistungen durch erfahrene, entscheidungsstarke und fachlich qualifizierte Schlüsselpersonen erbracht werden.

Positiv bewertet werden insbesondere schlanke Organisationsstrukturen, klare Verantwortlichkeiten, eine hohe Kontinuität der eingesetzten Schlüsselpersonen sowie die Abbildung der wesentlichen Leistungen durch wenige, dafür besonders qualifizierte und erfahrene Personen.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">3. Unterkriterium der Qualität</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Kommunikationskonzept

Bewertet wird die Überzeugungskraft und die Darstel-lung der Kommunikation mit dem Auftraggeber, dessen Berater, den beteiligten Behörden und dem Generalunternehme, insbesondere:

•	Eignung der vorgesehenen Kommunikations- und Berichtswege zur kontinuierlichen Information des Auftraggebers
•	Eignung der Maßnahmen zur frühzeitigen Identifikation, Aufbereitung und Kommunikation von Risiken, Abweichungen, Entscheidungsbedarfen und kritischen Entwicklungen
•	Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelkommunikation, Berichtsformate, Besprechungsstruktu-ren und Dokumentationsprozesse
•	Eignung des Kommunikationsansatzes zur Sicherstellung eines transparenten, lösungsorientierten und effizienten Austauschs mit dem Totalunternehmer
•	Eignung des Kommunikationskonzepts zur Unterstützung der besonderen Anforderungen des Stadionumbaus, insbesondere hinsichtlich der hohen Terminrelevanz und der Sicherstellung eines störungsfreien Projektfortschritts

Positiv bewertet werden insbesondere kurze Kommunikationswege, klare Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten, eine adressatengerechte und entscheidungsorientierte Berichterstattung sowie ein proaktiver und lösungsorientierter Informationsaustausch mit Auftraggeber, Generalunternehmer und weiteren Projektbeteiligten</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail
bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Neubauprojekt Holstein-Stadion: Projektcontrolling</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling.

Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH &amp; Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. 
Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße.
Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH &amp; Co. KG übertragen werden.
Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen.
Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen.
Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. 
Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. 
Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. 
Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere
-	Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, 
-	den gestellten Bauantrag und 
-	den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag 
erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.</cbc:Description>
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         <cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Die Anzahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis fünf Bewerber begrenzt.

Eignungskriterien: 
I. Unternehmensreferenzen „Bau- und Vertragscontrollingleistungen“ (max. 35 Punkte): Es werden maximal drei Unternehmensreferenzen gewertet. Die Referenz 1 ist als Mindestreferenz einzureichen. 1. Gegenstand der Referenz ist ein Stadion oder eine Sportstätte (max. 11 Punkte): Bei einer Referenz über ein Stadion werden für Referenz 1 - 5 Punkte, für Referenz 2 - 3 Punkte und für Referenz 3- 3 Punkte vergeben; bei einer Referenz über eine Sportstätte werden für Referenz 1 3 Punkte, für Referenz 2 1 Punkt und für Referenz 3 1 Punkt vergeben. 2. Die Referenz betrifft Projektsteuerungs- oder Projektcontrollingleistungen in der Planungs- und Ausführungsphase (max. 6 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 3 Punkte, Referenz 3 – 3 Punkte. 3. Die Referenz betrifft einen Auftrag eines öffentlichen oder halböffentlichen Auftraggebers (max. 6 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 3 Punkte, Referenz 3 – 3 Punkte. 4. Das der Referenz zugrunde liegende Projekt weist ein Projektvolumen von mehr als 50 Mio. EUR brutto auf (max. 6 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 3 Punkte, Referenz 3 – 3 Punkte. 5. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen, deren bauliche Abnahme nach dem 15.08.2021 erfolgt ist (max. 6 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 3 Punkte, Referenz 3 – 3 Punkte.

II. Persönliche Referenzen des Projektleiters (max. 35 Punkte): Es werden maximal drei persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektleiters gewertet. 1. Gegenstand der Referenz ist ein Stadion oder eine Sportstätte (max. 7,5 Punkte): Bei einer Referenz über ein Stadion werden je Referenz 2,5 Punkte vergeben; bei einer Referenz über eine Sportstätte werden je Referenz 1,5 Punkte vergeben. 2. Die Referenz betrifft Projektsteuerungs- oder Projektcontrollingleistungen in der Planungs- und Ausführungsphase (max. 5 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte. 3. Die Referenz betrifft einen Auftrag eines öffentlichen oder halböffentlichen Auftraggebers (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte. 4. Das der Referenz zugrunde liegende Projekt weist ein Projektvolumen von mehr als 50 Mio. EUR brutto auf (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte. 5. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen, deren bauliche Abnahme nach dem 15.08.2021 erfolgt ist (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte.

III. Darstellung des vorgesehenen Projektteams (max. 30 Punkte): Bewertet wird die Darstellung des vorgesehenen Projektteams im Hinblick auf die Qualifikation und Erfahrung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen, insbesondere des Projektleiters, sowie die Qualität, Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit der Darstellung.

Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.</cbc:Note>
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