588101-2026 - Competition
Germany – Rural areas mapping services – ÖFS Biotoptypenkartierung 2027
OJ S 164/2026 26/08/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Emailvergabestelle@lanuk.nrw.de
Legal type of the buyerRegional authority
Activity of the contracting authorityEnvironmental protection
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleÖFS Biotoptypenkartierung 2027
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und wird seit 1997 auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen durch Feldbiolog*innen im Rahmen von Geländekartierungen durchgeführt. Die Kartierergebnisse der 191 landesweit zufällig verteilten, jeweils 100 Hektar großen Stichprobenflächen werden hochgerechnet und als statistisch repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichte verwendet. Die 29 Referenzflächen dienen als Vergleichsflächen in Naturschutzvorranggebieten.
Procedure identifiere9da3ae7-d13b-41f4-a290-a699c946d493
Previous notice487802-2022
Internal identifier25;1002006792;EU
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YT18LAR2C# a) Vor der Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber für den Bieter, dem der Zuschlag erteilt wer-den soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) durchführen, sofern der geschätzte Gesamtauftragswert - unter Berücksichtigung aller Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten soll - mindestens 50.000,00?EUR netto beträgt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtwert aller Lose, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens an denselben Bieter vergeben werden. b) Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind insbesondere den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission
Maximum number of lots for which one tenderer can submit tenders36
Terms of contract
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer36
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds
Participation in a criminal organisation
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities
Money laundering or terrorist financing
Fraud
Corruption
Child labour and including other forms of trafficking in human beings
Breaching obligation relating to payment of taxes
Breaching obligation relating to payment of social security contributions
Breaching of obligations in the fields of environmental law
Breaching of obligations in the fields of social law
Breaching of obligations in the fields of labour law
Insolvency
Assets being administered by liquidator
Business activities are suspended
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law
Grave professional misconduct
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure
Early termination, damages, or other comparable sanctions
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
Title01/FS-002 Steinhorster Becken
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier01
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0002
Title02/FS-011 Lanfer
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier02
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0003
Title03/FS-015 Westerwiehe
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier03
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0004
Title04/FS-018 Mesum-Nord
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier04
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0005
Title05/FS023 Hinternfelde
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier05
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0006
Title06/FS-028 Bergisch Gladbach(City)
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier06
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0007
Title07/FS-032 Holsterhausen
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier07
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0008
Title08/FS-040 Wardweide
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier08
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0009
Title09/FS-047 Hervest
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier09
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0010
Title10/FS-052 Günsen
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier10
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0011
Title11/FS-054 Herlsen
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier11
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0012
Title12/FS-056 Hohehäuser Mühle
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier12
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0013
Title13/FS-063 Wittighöferheide
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier13
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0014
Title14/FS-071 Lange Loh
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier14
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0015
Title15/FS-072 Oberdahl
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier15
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0016
Title16/FS-084 Mondschein
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier16
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0017
Title17/FS-095 Butterfeld
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier17
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0018
Title18/FS-097 Birke
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier18
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0019
Title19/FS-102 Mülleck
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier19
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0020
Title20/FS-106 Borgholz
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier20
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0021
Title21/FS-107 Overberge
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier21
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0022
Title22/FS-120 Paderborn
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier22
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0023
Title23/FS-122 Bornheide
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier23
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0024
Title24/FS-135 Mammuteiche
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier24
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0025
Title25/FS-140 Harlinghausen
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier25
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0026
Title26/FS-153 Saeffelen
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier26
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0027
Title27/FS-154 Esch
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier27
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0028
Title28/FS-160 Bettinghausen
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier28
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0029
Title29/FS-169 Chorbusch
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier29
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0030
Title30/FS-171 Alstedde
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier30
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0031
Title31/FS-173 Langenbochum
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier31
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0032
Title32/FS-177 Dorstfeld
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier32
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0033
Title33/FS-180 Oelbachtal
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier33
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0034
Title34/FS-186 Strunden
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier34
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0035
Title35/FS-187 Wildpark
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier35
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LotLOT-0036
Title36/FS-188 Gremberg
DescriptionIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Internal identifier36
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71222200 Rural areas mapping services
Additional classification (cpv): 98300000 Miscellaneous services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
CountryGermany
Additional informationDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Estimated duration
Start date15/03/2027
Duration end date15/03/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Information about previous notices
Identifier of the previous notice487802-2022
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid39 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractKeine
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Financial arrangementDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Westfalen
Information about review deadlines: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation providing additional information about the procurement procedureLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation receiving requests to participateLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registration number0204:05113-10001-62
Postal addressLeibnizstraße 10
TownRecklinghausen
Postcode45659
Country subdivision (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
CountryGermany
Contact pointVergabestelle - FB 15
Emailvergabestelle@lanuk.nrw.de
Telephone+49 2361-305-0
Fax+49 2361-305-59855
Internet addresshttps://www.lanuk.nrw.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer Westfalen
Registration number+49 251-411-0
Postal addressAlbrecht-Thaer-Straße 9
TownMünster
Postcode48147
Country subdivision (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
CountryGermany
Emailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telephone+49 251-411-1691
Fax+49 251-411-2165
Internet addresshttps://www.bezreg-muenster.de
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version45b4fd14-849f-4689-9f90-e8e62d75bfff  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date24/08/2026 18:26:11 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number588101-2026
OJ S issue number164/2026
Publication date26/08/2026