2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice, Procurement Document
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung hierzu ist mit dem Angebot abzugeben. Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 i.V.m. § 21 i. V. m. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
Participation in a criminal organisation: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Money laundering or terrorist financing: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Fraud: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Corruption: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Breaching of obligations in the fields of social law: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Insolvency: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Assets being administered by liquidator: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Business activities are suspended: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Grave professional misconduct: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.