2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Participation in a criminal organisation:
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Money laundering or terrorist financing: Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Fraud: Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Corruption: Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Breaching of obligations in the fields of social law: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Insolvency: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Assets being administered by liquidator: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Business activities are suspended: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Grave professional misconduct: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern.