1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: General public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS
Description: Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Procedure identifier: f3c3fe29-03cd-4893-a28d-15bd5bac4c83
Internal identifier: 024-RV-KFZ/2026-03.352
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 34144213 Fire engines
Additional classification (cpv): 34144212 Water-tender vehicles, 35110000 Firefighting, rescue and safety equipment
2.1.2.
Place of performance
Country: Germany
Anywhere in the given country
Additional information: Der Erfüllungsort für die Lose 1 und 2 ist die Liegenschaft des NLBK, Reiherberg 112 in 29229 Celle. Der Erfüllungsort für Los 3 ist jeweils die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT: 48 700 000,00 EUR
Maximum value of the framework agreement: 62 500 000,00 EUR
2.1.4.
General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRK5K#
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission:
Maximum number of lots for which one tenderer can submit tenders: 3
Terms of contract:
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer: 3
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Procurement Document
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: Fahrgestell und Aufbau Region Ost
Description: Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Internal identifier: Los 1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 34144213 Fire engines
Additional classification (cpv): 34144212 Water-tender vehicles
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Reiherberg 112
Town: Celle
Postcode: 29229
Country subdivision (NUTS): Celle (DE931)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Other duration: Unknown
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT: 18 200 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben. Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich. Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort. Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen: - Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters" - Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen: Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenn-transformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Techni-scher Teil (Teil B) - Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten - Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice, Procurement Document
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 1 bzw. 2 hat der Bieter drei Referenzen vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 30 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für Los 1 und Los 2 (und ggf. zusätzlich ein Gesamtangebot für die Lose 1 und 2) abgibt, gelten folgende Mindestanforderungen: - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 60 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers einschließlich Ansprechperson und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist der beigefügte Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" zu verwenden.
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Name: Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck
Description: Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto). Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert. Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt. Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.
Category of award weight criterion: Weight (percentage, exact)
Award criterion number: 100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Description of the financial guarantee: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils zweiten Teilrechnung in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den jeweiligen Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers aus der Herstellung des jeweils einzelnen Löschgruppenfahrzeugs bis zur erfolgreichen Abnahme, insbesondere für Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, aus Vertragsstrafen und ungerechtfertigter Bereicherung inkl. etwaiger Zinsen. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftraggeber die erfolgreiche Abnahme des jeweiligen Fahrzeuges durchgeführt hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Deadline for receipt of tenders: 30/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 88 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants: 1
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review procedures: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation receiving requests to participate: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Lot: LOT-0002
Title: Fahrgestell und Aufbau Region West
Description: Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Internal identifier: Los 2
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 34144213 Fire engines
Additional classification (cpv): 34144212 Water-tender vehicles
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Reiherberg 112
Town: Celle
Postcode: 29229
Country subdivision (NUTS): Celle (DE931)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Other duration: Unknown
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT: 20 500 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben. Andere Angebotsvarianten sind nicht zugelassen. Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich. Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort. Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen: - Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters" - Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen: Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenntransformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten - Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice, Procurement Document
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 1 bzw. 2 hat der Bieter drei Referenzen vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 30 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für Los 1 und Los 2 (und ggf. zusätzlich ein Gesamtangebot für die Lose 1 und 2) abgibt, gelten folgende Mindestanforderungen: - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 60 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers einschließlich Ansprechperson und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist der beigefügte Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" zu verwenden.
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Name: Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck
Description: Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamt-summe (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto). Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert. Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt. Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.
Category of award weight criterion: Weight (percentage, exact)
Award criterion number: 100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Description of the financial guarantee: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils zweiten Teilrechnung in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den jeweiligen Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers aus der Herstellung des jeweils einzelnen Löschgruppenfahrzeugs bis zur erfolgreichen Abnahme, insbesondere für Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, aus Vertragsstrafen und ungerechtfertigter Bereicherung inkl. etwaiger Zinsen. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftraggeber die erfolgreiche Abnahme des jeweiligen Fahrzeuges durchgeführt hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Deadline for receipt of tenders: 30/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 88 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants: 1
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review procedures: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation receiving requests to participate: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Lot: LOT-0003
Title: Fachdienstausstattung für LF 20 KatS
Description: Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Internal identifier: Los 3
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 35110000 Firefighting, rescue and safety equipment
5.1.2.
Place of performance
Country: Germany
Anywhere in the given country
Additional information: Der Erfüllungsort ist für das Los 3 jeweils in der Bestellung angegeben. Die Lieferungen erfolgen an die in den jeweiligen Bestellungen definierten Lieferanschriften des Landes Niedersachsen inkl. niedersächsischer Inseln.
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 12 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals: 3
Other information about renewals: Vertragsbeginn ist der nächste Werktag nach Zuschlagserteilung. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT: 10 000 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für Los 3 darf jeder Bieter nur ein Angebot einreichen. Die Zulassung mehrerer Angebote betrifft ausschließlich die in der Bekanntmachung beschriebene Kombination von Einzel- und Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2. Zu jedem Punkt der Beladung ist ein Produktdatenblatt vorzulegen. Falls ein Gerät beispielhaft beschrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies anzuzeigen und mit entsprechendem Bildmaterial und Kenndatenvergleich anzugeben.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice, Procurement Document
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 3 hat der Bieter eine Referenzliste von mindestens drei der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Als vergleichbar gelten Leistungen über die Lieferung von Feuerwehr- und/oder Katastrophenschutzausstattung für Einsatzfahrzeuge oder für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Form vollständiger Ausstattungssätze oder vergleichbarer Lieferumfänge. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" enthalten.
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Name: Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck
Description: Für Los 3 wird der Zuschlag auf das wertbare Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Da die Beschaffung der Fachdienstausstattung nach Los 3 die Beschaffung der Fahrzeuge nach den Losen 1 und 2 voraussetzt, wird Los 3 nur dann bezuschlagt, wenn mindestens eines der beiden Lose 1 oder 2 bezuschlagt werden kann. Können weder Los 1 noch Los 2 bezuschlagt werden, erfolgt für Los 3 kein Zuschlag. In diesem Fall kann das Vergabeverfahren für Los 3 insgesamt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben werden, da der Beschaffungsbedarf für Los 3 entfällt und sich dadurch die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Category of award weight criterion: Weight (percentage, exact)
Award criterion number: 100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Description of the financial guarantee: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils zweiten Teilrechnung in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den jeweiligen Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers aus der Herstellung des jeweils einzelnen Löschgruppenfahrzeugs bis zur erfolgreichen Abnahme, insbesondere für Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, aus Vertragsstrafen und ungerechtfertigter Bereicherung inkl. etwaiger Zinsen. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftraggeber die erfolgreiche Abnahme des jeweiligen Fahrzeuges durchgeführt hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Deadline for receipt of tenders: 30/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 88 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants: 1
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review procedures: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation receiving requests to participate: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registration number: 03-7075700000-96
Postal address: Podbielskistraße 166
Town: Hannover
Postcode: 30177
Country subdivision (NUTS): Region Hannover (DE929)
Country: Germany
Telephone: +49 51189848102
Roles of this organisation:
Buyer
Central purchasing body acquiring supplies and/or services intended for other buyers
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registration number: t:04131153308
Postal address: Auf der Hude 2
Town: Lüneburg
Postcode: 21339
Country subdivision (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Country: Germany
Telephone: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Roles of this organisation:
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0003
Official name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registration number: 04131153308
Postal address: Auf der Hude 2
Town: Lüneburg
Postcode: 21339
Country subdivision (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Country: Germany
Telephone: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Roles of this organisation:
Review organisation
8.1.
ORG-0004
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation:
TED eSender
Notice identifier/version: b550a7c5-11f0-45de-8ad7-4fb6c169e8ba - 01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 03/09/2026 15:38:24 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 613129-2026
OJ S issue number: 172/2026
Publication date: 07/09/2026