619081-2026 - Competition
Germany – Communication land-line rental – Betrieb Gigabit-Netz in Attenweiler
OJ S 173/2026 08/09/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Gemeinde Attenweiler
Email: vergabe@iuscomm.de
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a local authority
The buyer is a contracting entity
Activity of the contracting authority: General public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Betrieb Gigabit-Netz in Attenweiler
Description: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (siehe auch https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/) anzubieten. Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Dokumentation sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen.
Procedure identifier: fc9f0116-09a8-42b6-a477-56134d31e44c
Internal identifier: 460/25 II neu
Type of procedure: Negotiated with prior publication of a call for competition / competitive with negotiation
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 64214400 Communication land-line rental
Additional classification (cpv): 64210000 Telephone and data transmission services
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Biberach (DE146)
Country: Germany
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT: 3 387 941,00 EUR
2.1.4.
General information
Additional information: Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Legal basis: 
Directive 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission: 
The tenderer must submit tenders for all lots
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Corruption: 
Fraud: 
Money laundering or terrorist financing: 
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: 
Participation in a criminal organisation: 
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: 
Breaching of obligations in the fields of environmental law: 
Breaching of obligations in the fields of labour law: 
Breaching of obligations in the fields of social law: 
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: 
Grave professional misconduct: 
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: 
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: 
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: 
Early termination, damages, or other comparable sanctions: 
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: 
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: 
Breaching obligation relating to payment of taxes: 
Business activities are suspended: 
Insolvency: 
Assets being administered by liquidator: 
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: 
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: Los 1 - Losbezeichnung - Ortsteil Oggelsbeuren HGF
Description: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen und den Höchstpreisgrenzen der BNetzA (siehe auch https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/) anzubieten. Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Dokumentation sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Auf die Ausführungen und Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen wird im Übrigen vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Das Los umfasst folgende Bescheide: Bund vom 27.01.2023, Az.: 832.6/10-22 01BW21662 Land BW vom 19.10.2023 Az.: 4-8433.5/220-1001991717
Internal identifier: 0001
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 64214400 Communication land-line rental
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Biberach (DE146)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 280 Months
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT: 1 158 915,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation: 
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Measures for ensuring quality
Description of selection criterion: -Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angaben zu schweren Verfehlungen nach nach §§ 123, 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angabe zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Zusicherung Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung zur Eignung

Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

Criterion: Professional risk indemnity insurance
Description of selection criterion: Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden gemäß Eigenerklärung zur Eignung.

Criterion: Specific yearly turnover
Description of selection criterion: Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Inter-net, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag erreicht haben: 500.000 Euro netto.

Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen die in den letzten fünf Jahren vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.
5.1.10.
Award criteria
Criterion: 
Type: Price
Name: Preiskriterium
Description: -Pacht für ausschließlich "vorgestreckte Anschlüsse" (homesPassedPlus) je anschließbare WE / NE, zutreffend für die Produktgruppen "private und gewerbliche Endkunden" - 10 % -Pacht je WE/NE einem Hausanschluss (homesPrepared), zutreffend für die Produktgruppen "private und gewerbliche Endkunden" - 50 % -Pacht je aktivem Anschluss aus der Produktgruppe "private Endkunden" zusätzlich zur fixen Pacht, unabhängig davon, ob dem Kunden ein Einzelprodukt oder ein Produktbundle angeboten wird. 20 % - Pacht je je aktivem Anschluss aus der Produktgruppe "gewerbliche Endkunden" zusätzlich zur fixen Pacht, unabhängig davon, ob dem Kunden ein Einzelprodukt oder ein Produktbundle angeboten wird - 5 % - Pacht für Geschäftskundenprodukte anteilig aum durch das Produkt monatlich erzielten Umsatz 15 %
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Address of the procurement documents: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fc9f0116-09a8-42b6-a477-56134d31e44c
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission: 
Electronic submission: Required
Address for submission: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fc9f0116-09a8-42b6-a477-56134d31e44c
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 12/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline: 
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Terms of contract: 
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Information about review deadlines: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da derSchwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganzüberwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation receiving requests to participate: Gemeinde Attenweiler
5.1.
Lot: LOT-0002
Title: Attenweiler – Ortsteil Attenweiler HGF
Description: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen und den Höchstpreisgrenzen der BNetzA (siehe auch https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/) anzubieten. Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Dokumentation sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Auf die Ausführungen und Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen wird im Übrigen vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Das Los umfasst folgende Bescheide: Bund vom 27.01.2023, Az.: 832.6/10-22 01BW21664 Land BW vom 19.10.2023 Az.: 4-8433.5/221-1001927530
Internal identifier: 0002
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 64214400 Communication land-line rental
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Biberach (DE146)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 280 Months
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT: 1 920 099,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation: 
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Measures for ensuring quality
Description of selection criterion: -Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angaben zu schweren Verfehlungen nach nach §§ 123, 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angabe zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Zusicherung Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung zur Eignung

Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

Criterion: Professional risk indemnity insurance
Description of selection criterion: Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden gemäß Eigenerklärung zur Eignung.

Criterion: Specific yearly turnover
Description of selection criterion: Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Inter-net, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag erreicht haben: 500.000 Euro netto.

Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen die in den letzten fünf Jahren vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.
5.1.10.
Award criteria
Criterion: 
Type: Price
Name: Preiskriterium
Description: -Pacht für ausschließlich "vorgestreckte Anschlüsse" (homesPassedPlus) je anschließbare WE / NE, zutreffend für die Produktgruppen "private und gewerbliche Endkunden" - 10 % -Pacht je WE/NE einem Hausanschluss (homesPrepared), zutreffend für die Produktgruppen "private und gewerbliche Endkunden" - 50 % -Pacht je aktivem Anschluss aus der Produktgruppe "private Endkunden" zusätzlich zur fixen Pacht, unabhängig davon, ob dem Kunden ein Einzelprodukt oder ein Produktbundle angeboten wird. 20 % - Pacht je je aktivem Anschluss aus der Produktgruppe "gewerbliche Endkunden" zusätzlich zur fixen Pacht, unabhängig davon, ob dem Kunden ein Einzelprodukt oder ein Produktbundle angeboten wird - 5 % - Pacht für Geschäftskundenprodukte anteilig aum durch das Produkt monatlich erzielten Umsatz 15 %
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Address of the procurement documents: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fc9f0116-09a8-42b6-a477-56134d31e44c
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission: 
Electronic submission: Required
Address for submission: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fc9f0116-09a8-42b6-a477-56134d31e44c
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 12/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline: 
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Terms of contract: 
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Information about review deadlines: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da derSchwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganzüberwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation receiving requests to participate: Gemeinde Attenweiler
5.1.
Lot: LOT-0003
Title: Attenweiler DGF
Description: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen und den Höchstpreisgrenzen der BNetzA (siehe auch https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/) anzubieten. Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Dokumentation sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Auf die Ausführungen und Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen wird im Übrigen vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. -Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Das Los umfasst folgende Bescheide: Bund vom 12.10.2023, Az.: 832.6/10-23 03BW20395 Land BW vom 01.03.2024 Az.: 4-8433.6/29
Internal identifier: 0003
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 64214400 Communication land-line rental
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Biberach (DE146)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 280 Months
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT: 306 668,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation: 
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Measures for ensuring quality
Description of selection criterion: -Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angaben zu schweren Verfehlungen nach nach §§ 123, 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angabe zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß gemäß Eigenerklärung zur Eignung - Zusicherung Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung zur Eignung

Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

Criterion: Professional risk indemnity insurance
Description of selection criterion: Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden gemäß Eigenerklärung zur Eignung.

Criterion: Specific yearly turnover
Description of selection criterion: Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Inter-net, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag erreicht haben: 500.000 Euro netto.

Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen die in den letzten fünf Jahren vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.
5.1.10.
Award criteria
Criterion: 
Type: Price
Name: Preiskriterium
Description: -Pacht für ausschließlich "vorgestreckte Anschlüsse" (homesPassedPlus) je anschließbare WE / NE, zutreffend für die Produktgruppen "private und gewerbliche Endkunden" - 10 % -Pacht je WE/NE einem Hausanschluss (homesPrepared), zutreffend für die Produktgruppen "private und gewerbliche Endkunden" - 50 % -Pacht je aktivem Anschluss aus der Produktgruppe "private Endkunden" zusätzlich zur fixen Pacht, unabhängig davon, ob dem Kunden ein Einzelprodukt oder ein Produktbundle angeboten wird. 20 % - Pacht je je aktivem Anschluss aus der Produktgruppe "gewerbliche Endkunden" zusätzlich zur fixen Pacht, unabhängig davon, ob dem Kunden ein Einzelprodukt oder ein Produktbundle angeboten wird - 5 % - Pacht für Geschäftskundenprodukte anteilig aum durch das Produkt monatlich erzielten Umsatz 15 %
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Address of the procurement documents: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fc9f0116-09a8-42b6-a477-56134d31e44c
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission: 
Electronic submission: Required
Address for submission: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fc9f0116-09a8-42b6-a477-56134d31e44c
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 12/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline: 
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Terms of contract: 
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Information about review deadlines: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da derSchwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganzüberwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation receiving requests to participate: Gemeinde Attenweiler
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Gemeinde Attenweiler
Registration number: 8477
Postal address: Bachstraße 7
Town: Attenweiler
Postcode: 88448
Country subdivision (NUTS): Biberach (DE146)
Country: Germany
Email: vergabe@iuscomm.de
Telephone: +49 735792090
Internet address: https://www.attenweiler.de
Buyer profile: https://www.deutsche-evergabe.de
Roles of this organisation: 
Buyer
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registration number: aec27dc8-faef-42e0-a7f0-d6c7e83a0918
Postal address: Durlacher Allee 100
Town: Karlsruhe
Postcode: 76137
Country subdivision (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Country: Germany
Email: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telephone: +49 7219268730
Roles of this organisation: 
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official name: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registration number: a35b718c-9605-4b3f-b879-10723e0fe97d
Postal address: Panoramastraße 29
Town: Stuttgart
Postcode: 70174
Country subdivision (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Country: Germany
Email: vergabe@iuscomm.de
Telephone: +49 71125359390
Internet address: https://www.iuscomm.de
Roles of this organisation: 
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0004
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Email: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation: 
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version: fc9f0116-09a8-42b6-a477-56134d31e44c  -  01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 19
Notice dispatch date: 07/09/2026 14:32:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 619081-2026
OJ S issue number: 173/2026
Publication date: 08/09/2026