620305-2026 - Competition
Germany – Rechargers – Beschaffung von HPC-Ladestationen
OJ S 174/2026 09/09/2026
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameBerliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Emaileinkauf@berlinerstadtwerke.de
Legal type of the buyerPublic undertaking
Activity of the contracting authorityEconomic affairs
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleBeschaffung von HPC-Ladestationen
DescriptionGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von HPC-Ladestationen.
Procedure identifier16fd3142-5ac1-48ad-9833-0c9728fca196
Internal identifier260907
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
Main features of the procedureAufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden, in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung erfolgt die Ausschreibung in einem Offenen Verfahren unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben, insbesondere des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 31681500 Rechargers
2.1.2.
Place of performance
Postal addressAm Köllnischen Park 1  
TownBerlin
Postcode10179
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Additional informationDer Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit des Auftragnehmers beim Auftraggeber, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT2 500 000,00 EUR
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXPIYYRYYR7#
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNoticeProcurement Document
Breaching of obligations set under purely national exclusion groundsDie Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach den Vorgaben der Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Participation in a criminal organisationBildung krimineller Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terrorist offences or offences linked to terrorist activitiesTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnisdavon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Money laundering or terrorist financingGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
FraudBetrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
CorruptionKorruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (ausländische und internationale Bedienstete).
Child labour and including other forms of trafficking in human beingsKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Breaching obligation relating to payment of taxesEntrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Breaching obligation relating to payment of social security contributionsEntrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu seinen Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Breaching of obligations in the fields of environmental lawVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Breaching of obligations in the fields of social lawVerstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Breaching of obligations in the fields of labour lawVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
InsolvencyDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Assets being administered by liquidatorDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Business activities are suspendedEinstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn es seine Tätigkeit eingestellt hat.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national lawVerwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Grave professional misconductSchwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureDirekte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Early termination, damages, or other comparable sanctionsVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureFalsche Angaben, verweigerte Informationen, Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten haben: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleBeschaffung von HPC-Ladestationen
DescriptionGegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von HPC-Ladeeinrichtungen sowie von Fundamenten für die Ladeeinrichtungen an den AG durch den AN, die von dem AG aufgrund von Einzelabrufen abgerufen werden. Der AN verpflichtet sich, dem AG bis zu 50 HPC-Ladeeinrichtungen (innerhalb der Vertragslaufzeit ohne Verlängerung), bei denen es sich um Standsäulen mit zwei Ladepunkten handelt, zu liefern.
Internal identifier260907
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 31681500 Rechargers
5.1.2.
Place of performance
Postal addressAm Köllnischen Park 1  
TownBerlin
Postcode10179
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Additional informationDer Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit des Auftragnehmers beim Auftraggeber, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
5.1.3.
Estimated duration
Duration2 Years
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals2
Other information about renewalsDer Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn der AG kündigt den Vertrag spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier (4) Jahre begrenzt.
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNoticeProcurement Document
CriterionReferences on specified deliveries
Description of selection criterionDie Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Es müssen mindestens 3 Referenzen aufgeführt werden mit einer Gesamtlieferung von 5 HPC-Ladestationen vergleichbar zum Ausschreibungsgegenstand. Es muss angegeben sein: - Vertragsbeginn/Vertragsende - Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistung - Auftragswert - Auftraggeber mit Anschrift. Auf gesonderte Anforderung: Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse

CriterionCertificates by independent bodies about quality assurance standards
Description of selection criterionNachweis über ein Qualitätsmanagement wie ISO 9001 Es ist ein Nachweis über ein Qualitätsmanagement wie ISO 9001 oder vergleichbar mit dem Angebot einzureichen.

CriterionCertificates by quality control institutes
Description of selection criterionNachweis über OCA-Zertifizierung Der Bieter hat mit dem Angebot einen Nachweis über die Kompatibilität der angebotenen Ladeeinrichtungen mit dem Open Charge Point Protocol (OCPP) vorzulegen. Die angebotenen Ladeeinrichtungen müssen während der gesamten Vertragslaufzeit offene Schnittstellen und anerkannte Standardprotokolle unterstützen. Insbesondere müssen die Ladeeinrichtungen mit der jeweils aktuellen Version des Open Charge Point Protocol (OCPP) kompatibel sein. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist mindestens die Kompatibilität mit OCPP-Version 1.6 nachzuweisen. Sofern die endgültige OCA-Zertifizierung bei Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, ist ersatzweise die Vorlage eines vorläufigen Zertifikats zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass zusätzlich eine offizielle Bestätigung der Open Charge Alliance vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass die endgültige Zertifizierung für die angebotenen Ladeeinrichtungen spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erteilt werden wird.

CriterionGeneral yearly turnover
Description of selection criterionErklärung zum Umsatz, Mindestanforderung Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei Geschäftsjahren muss jährlich mindestens 3 Mio. EUR betragen haben. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, die zwingend zu erfüllen ist.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
DescriptionDer Bieter mit dem günstigsten wertbaren Preis und vollständigen Angebot erhält den Zuschlag.
Category of award fixed criterionFixed value (total)
Award criterion number100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information30/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYR7/documents
Ad hoc communication channel
NameIm Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
URLhttps://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYR7
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYR7
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders07/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid2 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationEine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann ergänzende Angaben und Erläuterungen zum Angebot verlangen.
Information about public opening
Opening date07/10/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementEigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr). Die Haftpflichtversicherung zweifach maximiert pro Jahr hat eine Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personenschäden von 7.500.000 Euro, für Sachschäden in Höhe von 1.120.000 Euro und Vermögenschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, 50.000 Euro aufzuweisen bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants1
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Landes Berlin
Organisation providing additional information about the procurement procedureBerliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer des Landes Berlin
Organisation receiving requests to participateBerliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameBerliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Registration numberHRB 194356 B
Postal addressAm Köllnischen Park 1
TownBerlin
Postcode10179
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Contact pointEinkauf Berliner Stadtwerke
Emaileinkauf@berlinerstadtwerke.de
Telephone030 270017286
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer des Landes Berlin
Registration numberUST-ID DE296830277
Postal addressMartin-Luther-Straße 105
TownBerlin
Postcode10825
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Contact pointGeschäftsstelle
Emailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telephone030 9013-8316
Fax030 9028-5300
Roles of this organisation
Review organisation
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/versione000e2cc-0915-4227-813c-838f9e2f54c9  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date08/09/2026 10:31:25 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number620305-2026
OJ S issue number174/2026
Publication date09/09/2026