621274-2026 - Competition
Germany – Telecommunications services – Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke
OJ S 174/2026 09/09/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameStadt Neuenstein
Emailvergabe@iuscomm.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a local authority
The buyer is a contracting entity
Activity of the contracting authorityGeneral public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitlePlanung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke
DescriptionDer Auftraggeber plant die Versorgung der förderfähigen Anschlüsse gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 durch ein gigabitfähiges Netz auf Basis der FTTB-Technologie mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener Grauer Flecken. Das Projekt soll mittels einer Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0), sowie nach der sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Procedure identifierfe88201f-2f57-4248-8d70-f1fc5a7ae1ae
Internal identifier00131-26
Type of procedureNegotiated with prior publication of a call for competition / competitive with negotiation
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 64200000 Telecommunications services
Additional classification (cpv): 72411000 Internet service providers ISP
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
CountryGermany
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT7 033 042,00 EUR
2.1.4.
General information
Additional informationDie Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen. Mit dem Teilnahmeantrag weitere vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Die Bewilligung in abschließender Höhe erfolgt nach Durchführung dieses Auswahlverfahrens auf Basis des Ergebnisses dieses Verfahrens und des darin ermittelten Marktpreises aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens der Bewilligungsbehörde im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht (Nr. 2.2 des Zuwendungsbescheides des Bundes). Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird auf Nr. 4.5.4 des Zuwendungsbescheides des Bundes: Angebote, die den Unterlagen des Auswahlverfahrens nicht entsprechen, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ferner hat der Auftragnehmer nach Nr. 4.5.3 des Zuwendungsbescheides sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; die Tätigkeit etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten sodann neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich zugehöriger Leitfäden insbesondere die Vorgaben folgender Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen: -Zuwendungsbescheid/-e über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe gemäß Anlage Zuwendungsbescheide sowie sämtliche Vorgaben bzw. Änderungen im Rahmen der Festsetzung der Zuwendungshöhe durch finale/-n Zuwendungsbescheid/-e nach der Richtlinie „Förde-rung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0), insbesondere Nr. 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) -Zuwendungsbescheid/-e des Landes Baden – Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums gemäß Anlage Zuwendungsbescheide nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendecken-den Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) vom 01.08.2024 - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), Stand 28.06.2024 (GMBl Nr. 23/2024, S. 446) - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“), Stand 06.11.2024 - GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.1 vom 03.04.2023 - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruk-tur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.0.2 vom 02.08.2024 -Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus zum Zweck der Planung, Errichtung und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes (Muster-vertrag zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell) in der aktuellen, auf der Internetseite sowie Onlineplattform der Bewilligungsbehörde abrufbaren Fassung (Nr. 4.1 letzter Spiegel-strich des Zuwendungsbescheides des Bundes)
Legal basis
Directive 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Corruption
Fraud
Money laundering or terrorist financing
Child labour and including other forms of trafficking in human beings
Participation in a criminal organisation
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities
Breaching of obligations in the fields of environmental law
Breaching of obligations in the fields of labour law
Breaching of obligations in the fields of social law
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition
Grave professional misconduct
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure
Early termination, damages, or other comparable sanctions
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds
Breaching obligation relating to payment of social security contributions
Breaching obligation relating to payment of taxes
Business activities are suspended
Insolvency
Assets being administered by liquidator
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitlePlanung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke
DescriptionNeuenstein ist eine Stadt im Hohenlohekreis im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs. Sie gehört zum Regionalverband Heilbronn-Franken. Die Stadt gliedert sich in sieben Stadtteile: Neuenstein, Kirchensall mit Neureut, Kleinhirschbach, Obersöllbach, Eschelbach, Kesselfeld und Grünbühl. Nachbargemeinden sind Kupferzell, Waldenburg, Öhringen, Zweiflingen, Forchtenberg, Niedernhall und Künzelsau. Diese sind (im Uhrzeigersinn, beginnend im Westen): Öhringen, Zweifingen, Forchtenberg, Niederhall, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg. Für die Stadt Neuenstein ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Teile des Stadtgebiets Neuenstein sind noch unzureichend mit Breitbandanschlüssen im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 versorgt. Das Projektgebiet wurde somit im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen TK-Unternehmen mittels der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen Breitbandausbaus auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu bestimmen. Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt und auf der zentralen Online-Plattform des Projektträgers des Bundes veröffentlicht. Es wurde deutlich, dass in Teilen des abgefragten Gebiets die Gigabit-Fähigkeit des Netzes nicht gegeben ist und somit förderfähige Anschlüsse im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 vorliegen.
Internal identifier0001
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 64200000 Telecommunications services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration180 Months
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT7 033 042,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenTender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionReferences on specified services
Description of selection criterionDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung passiver Infrastruktur, dem Aufbau der aktiven Technik sowie dem aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und der Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz errichtet und mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde und zudem mehr als 25 % des hierüber erschließbaren Endkundenpotentials auf Grundlage entsprechender (End-)Kundenverträge versorgt werden. Mindestens eine der drei Referenzen muss ein öffentlich gefördertes Breitbandausbauprojekt betreffen, in dem der Bewerber Zuwendungsempfänger oder ausgewählter Betreiber war.

CriterionProfessional risk indemnity insurance
Description of selection criterionDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 1.500.000 je Schadensfall für Sach- und/oder Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein.

CriterionSpecific yearly turnover
Description of selection criterionDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: 1.000.000 Euro netto je Geschäftsjahr

CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterionEintragung in ein Handels- oder Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU Amtsblatt L 94/65).

CriterionEnrolment in a relevant professional register
Description of selection criterionEintragung in ein Handels- oder Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU Amtsblatt L 94/65).
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualitätskriterium
DescriptionZeitpunkt der Inbetriebnahme (Realisierungszeitraum) 10 % - Maßgeblich ist der vom Bieter in der Anlage Qualität verbindlich angebotene Realisierungszeitraum in vollen Wochen ab Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages (§ 19.1) bis zur vollständigen Inbetriebnahme des gesamten gigabitfähigen Netzes (§ 6.1 des Zuwendungsvertrages). Der angebotene Realisierungszeitraum wird verbindlicher Vertragsinhalt. Das Angebot mit dem kürzesten angebotenen Realisierungszeitraum (RZmin) erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 10 Punkten. Angebote in Höhe der vom Auftraggeber maximal vorgegebenen Projektumsetzungszeit von 84 Wochen erhalten 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert: P2.1 = 10 × (84 − RZ) ÷ (84 − RZmin); P2.1 beträgt mindestens 0 Punkte.
Category of award weight criterionWeight (points, exact)
Award criterion number10
Criterion
TypeQuality
NameQualitätskriterium
DescriptionQualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams - 5 %. Bewertet werden die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung des vom Bieter benannten Leiters des Projektteams gemäß den Angaben in der Anlage Qualität zum verbindlichen Angebot. Rohpunkte (max. 10): Berufliche Qualifikation (Wichtung 40 %): keine einschlägige Berufsausbildung = 0, Techniker/Zeichner etc. = 2, Ingenieur/Hochschulabsolvent etc. = 4 Punkte. Berufserfahrung als Gesamtprojektleiter (Wichtung 40 %): unter 5 Jahre = 0, 5 bis 10 Jahre = 2, über 10 Jahre = 4 Punkte. Berufserfahrung gesamt (Wichtung 20 %): unter 10 Jahre = 0, 10 bis 20 Jahre = 1, über 20 Jahre = 2 Punkte. Umrechnung: P2.2 = 5 × Rohpunkte ÷ 10.
Category of award weight criterionWeight (points, exact)
Award criterion number5
Criterion
TypeQuality
NameQualitätskriterium
DescriptionReferenzprojekte des Leiters des Projektteams - 5 %. Bewertet werden die Referenzen des benannten Leiters des Projektteams (nicht des Stellvertreters oder des Unternehmens). Die Referenzen müssen aus der Umsetzung eines Wirtschaftlichkeits-/Deckungslückenmodells im Sinne der Bundesförderung stammen; der Benannte kann Gesamt- oder Teilprojektleiter gewesen sein. Bei Angabe von mehr als 2 Referenzen werden die beiden bestbewerteten gewertet. Je Referenz max. 5 Rohpunkte als Addition folgender Einzelbewertungen (je 1,0 Punkt): Auftraggeber ist ein öffentlicher Auftraggeber; vorgesehener Projektleiter war Gesamtprojektleiter der Referenz; betreutes Gesamtvolumen (Planungs- und Bauleistung) über 10.000.000 Euro netto; Umsetzung als Generalübernehmerleistung; gefördertes Projekt nach der Gigabit-/Breitband-Richtlinie des Bundes. Rohpunkte gesamt max. 10 (2 Referenzen × 5). Umrechnung: P2.3 = 5 × Rohpunkte ÷ 10.
Category of award weight criterionWeight (points, exact)
Award criterion number5
Criterion
TypeCost
NameKostenkriterium
DescriptionHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke 80 % - Maßgeblich ist die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (netto) gemäß dem verbindlichen Angebot des Bieters. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebes für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren zu berechnen und prüffähig herzuleiten (Nr. 1.1 des Zuwendungsbescheides des Bundes). Vorhandene, nutzbare und im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur dokumentierte Infrastrukturen sind kostenmindernd zu berücksichtigen. Das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke (WLmin) erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 80 Punkten. Angebote mit der 2,0-fachen Wirtschaftlichkeitslücke des Bestangebotes sowie darüber liegende Angebote erhalten 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert: P1 = 80 × (1 − (WL − WLmin) ÷ WLmin); P1 beträgt mindestens 0 Punkte.
Category of award weight criterionWeight (points, exact)
Award criterion number80
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fe88201f-2f57-4248-8d70-f1fc5a7ae1ae
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fe88201f-2f57-4248-8d70-f1fc5a7ae1ae
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of requests to participate12/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractSiehe die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationLandgericht Heilbronn
Information about review deadlines: Bei dem zu errichtenden und zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Das Netz dient überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG; zugleich handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG. Der Konzessionsvertrag ermöglicht den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Diese Auslegung entspricht der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, a.a.O., Rn. 22 ff.; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18). Ungeachtet der eröffneten Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide, nach Nr. 5.11 der Gigabit-Richtlinie 2.0 sowie nach den Vorgaben der §§ 5 und 6 der Gigabit-Rahmenregelung verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen und dessen Vergabeunterlagen sowie dessen Ergebnis auf der Onlineplattform des Projektträgers zu veröffentlichen. Zur Wahrung eines einheitlichen, rechtssicheren und förderkonformen Verfahrens wendet der Auftraggeber die Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) freiwillig an. Diese freiwillige Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte der Bieter, stellt jedoch sicher, dass die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in besonderem Maße gewahrt werden. Dadurch werden sowohl vergabe- als auch förderrechtliche Risiken minimiert. Klarstellend gilt: Die freiwillige bzw. entsprechende Anwendung der KonzVgV und ergänzend der VgV eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz gegen Verfahrensentscheidungen richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Maßgeblich ist die Rechtslage in der Fassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom 18.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137), das am 01.07.2026 in Kraft getreten ist und für Vergabeverfahren gilt, die – wie das vorliegende – nach diesem Zeitpunkt begonnen werden. Soweit in diesem Vermerk und in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften des GWB und der VgV Bezug genommen wird, sind diese jeweils in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung gemeint. Infolge der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB gelten diese Vorschriften vorliegend nicht unmittelbar sondern nur nach Maßgabe der dokumentierten freiwilligen bzw. entsprechenden Anwendung sowie der förderrechtlichen Vorgaben. Sollten sich Bieter denn an den Vergabenachprüfungskammer wenden oder sich die Rechtsprechung in Bezug auf die Bereichsausnahme ändern, gilt folgendes: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation providing additional information about the procurement procedureiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann PartGmbB
Organisation receiving requests to participateStadt Neuenstein
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameStadt Neuenstein
Registration number8477
Postal addressSchloßstraße 20
TownNeuenstein
Postcode74632
Country subdivision (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
CountryGermany
Emailvergabe@iuscomm.de
Telephone+49 794210560
Internet addresshttps://www.neuenstein.de
Buyer profilehttps://www.deutsche-evergabe.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameLandgericht Heilbronn
Registration number6b836ebf-1de4-4037-872f-58909ab647cc
Postal addressWilhelmstraße 8
TownHeilbronn
Postcode74072
Country subdivision (NUTS)Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
CountryGermany
Emailpoststelle@lgheilbronn.justiz.bwl.de
Telephone+49 7131641
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann PartGmbB
Registration number5c8a841e-e437-49df-9e8d-1e9f083485e6
Postal addressPanoramastraße 29
TownStuttgart
Postcode70174
Country subdivision (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
CountryGermany
Emailvergabe@iuscomm.de
Telephone+49 2535939-0
Internet addresshttps://www.iuscomm.de
Roles of this organisation
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0004
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/versionfe88201f-2f57-4248-8d70-f1fc5a7ae1ae  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype19
Notice dispatch date08/09/2026 08:38:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number621274-2026
OJ S issue number174/2026
Publication date09/09/2026