625845-2026 - Competition
Austria – Uninterruptible power supplies – USV-Anlagen MedUni Wien
OJ S 175/2026 10/09/2026
Contract or concession notice – standard regime - Change notice
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameMedizinische Universität Wien
Emailbeschaffung@meduniwien.ac.at
Legal type of the buyerBody governed by public law
Activity of the contracting authorityEducation
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleUSV-Anlagen MedUni Wien
DescriptionBeschaffungsziel ist die Lieferung und Installation von USV-Anlagen an den genannten Standorten der Auftraggeberin sowie die durch die Auftraggeberin optional zu beauftragende Wartung.
Procedure identifierfe810753-5bcb-49e7-a449-d8aecc7cceeb
Internal identifier2503631
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 31154000 Uninterruptible power supplies
Additional classification (cpv): 31000000 Electrical machinery, apparatus, equipment and consumables; lighting, 51100000 Installation services of electrical and mechanical equipment, 50711000 Repair and maintenance services of electrical building installations
2.1.2.
Place of performance
CountryAustria
Anywhere in the given country
2.1.4.
General information
Legal basis
Directive 2014/24/EU
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Grounds relating to criminal convictions
Grounds relating to insolvency, conflicts of interests or professional misconductUnternehmen sind auszuschließen gem § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018, wenn über das Vermögen des Unternehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen einen Auszug aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018) vorzulegen.
Breaching of obligations in the fields of environmental lawUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Breaching of obligations in the fields of social lawUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Breaching of obligations in the fields of labour lawUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 4 BVergG 2018 auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Unternehmer mit anderen Unternehmern für den öffentlichen Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen hat, die gegen die guten Sitten verstoßen, oder mit anderen Unternehmern Abreden getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbes abzielen. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Grave professional misconductUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn diese im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureUnternehmen werden ausgeschlossen gem § 78 Abs 1Z 11 BVergG 2018 wenn versucht wurde, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt hat, die die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über den Ausschluss oder die Auswahl von Unternehmern oder die Zuschlagserteilung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht wurde, solche Informationen zu übermitteln. Angebote können gem § 141 Abs 2 BVergG 2018 ausgeschieden werden, wenn Bieter:innen es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärungen einer nachvollziehbaren Begründung entbehren. Von einem Bieter, der im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig ist, können auch Aufklärungen über die Zulässigkeit der Ausübung der Tätigkeit in Österreich verlangt werden
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureGem § 78 Abs 1 Z 7 BVergG 2018 sind Unternehmen auszuschließen, wenn ein Interessenskonflikt gem § 26 BVergG 2018 nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen vermieden werden kann.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureGem § 78 Abs 1 Z 8 BVergG 2018 sind Unternehmen auszuschließen, wenn aufgrund der Beteiligung des Unternehmers an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens gemäß § 25 der faire und lautere Wettbewerb unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung verzerrt werden würde.
Grounds relating to the payment of taxes or social security contributions Unternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 auszuschließen wenn der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem er seinen Sitz hat, nicht erfüllt hat und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung in Österreich oder gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, festgestellt wurde, oder durch den öffentlichen Auftraggeber auf andere geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist.
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleUSV-Anlagen MedUni Wien
DescriptionBeschaffungsziel ist die Lieferung und Installation von USV-Anlagen an den genannten Standorten der Auftraggeberin sowie die durch die Auftraggeberin optional zu beauftragende Wartung.
Internal identifier2503631
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 31154000 Uninterruptible power supplies
5.1.2.
Place of performance
CountryAustria
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date06/11/2026
Duration end date11/03/2027
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
Information about previous notices
Identifier of the previous notice7baf99cb-a4c7-4c54-a2d3-fa5d33b8f412-01
Identifier of the part of the previous noticeLOT-0001
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaProcurement Document
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionSiehe Verfahrensunterlagen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number80
Criterion
TypeQuality
NameReduktion Co2 Fußabdruck
DescriptionSiehe Verfahrensunterlagen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number10
Criterion
TypeQuality
NameGewährleistungsverlängerung
DescriptionSiehe Verfahrensunterlagen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number4
Criterion
TypeQuality
NameBeweislastumkehr
DescriptionSiehe Verfahrensunterlagen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number6
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttps://meduniwien.vemap.com
Ad hoc communication channel
NameBeschaffungsportal der AuftraggeberIn bzw. der vergebenden Stelle.
URLhttps://meduniwien.vemap.com
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://meduniwien.vemap.com
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
Advanced or qualified electronic signature or seal (as defined in Regulation (EU) No 910/2014) is required
Deadline for receipt of tenders06/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid5 Months
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationBundesverwaltungsgericht
Organisation providing more information on the review proceduresMedizinische Universität Wien
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameMedizinische Universität Wien
Registration number9110010535681
Postal addressSpitalgasse 23
TownWien
Postcode1090
Country subdivision (NUTS)Wien (AT130)
CountryAustria
Emailbeschaffung@meduniwien.ac.at
Telephone+43 14016020420
Internet addresshttps://meduniwien.vemap.com
Information exchange endpoint (URL)https://meduniwien.vemap.com
Buyer profilehttps://meduniwien.vemap.com
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0100
Official nameBundesverwaltungsgericht
Registration number9110008059823
Postal addressErdbergstraße 192 - 196
TownWien
Postcode1030
Country subdivision (NUTS)Wien (AT130)
CountryAustria
Emaileinlaufstelle@bvwg.gv.at
Telephone+43 1601490
Fax+43 1711238891541
Internet addresshttp://www.bvwg.gv.at
Information exchange endpoint (URL)http://www.bvwg.gv.at
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-9999
Official namevemap Einkaufsmanagement GmbH
Registration numberTED20
Postal addressBerggasse 31
TownWien
Postcode1090
Country subdivision (NUTS)Wien (AT130)
CountryAustria
Emailoffice@vemap.com
Telephone+43 13157940
Internet addresshttps://www.vemap.com
Information exchange endpoint (URL)https://www.vemap.com
Roles of this organisation
TED eSender
10. Change
Version of the previous notice to be changed7baf99cb-a4c7-4c54-a2d3-fa5d33b8f412-01
Main reason for changeInformation updated
DescriptionDen Bieter:innen soll die Möglichkeit zur Objektbesichtigung gegeben werden und wurde hierfür gem § 71 Abs 7 BVergG die Angebots- sowie die Fragenfrist verlängert.
10.1.
Change
Section identifierLOT-0001
Description of changesVerlängerung der Angebotsfrist
Notice information
Notice identifier/version7baf99cb-a4c7-4c54-a2d3-fa5d33b8f412  -  03
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date09/09/2026 10:54:33 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number625845-2026
OJ S issue number175/2026
Publication date10/09/2026