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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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						<efbc:AccessToolName>Die Kommunikation im Rahmen dieser Ausschreibung findet ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich dieses Projektraums des Vergabemarktplatz Brandenburg statt.</efbc:AccessToolName>
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		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode>
		<cbc:AccessToolsURI>https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHJC4</cbc:AccessToolsURI>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Baumkontrollen für die Landeshauptstadt Potsdam</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Vertrages ist die Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Es handelt sich um den Baumbestand im öffentlichen Straßenland, auf Liegenschaften in Verwaltung des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen und auf dem Jüdischen Friedhof in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde sowie um alle Bäume des Bereichs Friedhof.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHJC4#


(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.  (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.  (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.  (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.  (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.  (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.  (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.</cbc:Note>
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			<cbc:Description languageID="DEU">Erfüllungsort gemäß Definition des jeweiligen Erfüllungsortes.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Fachkunde (Qualifikation)" einzureichen: Der Bieter  betraut ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags. Alle ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über die aktuelle Qualifikation "FLL-zertifizierte Baumkontrolleure/in" oder gleichwertig. (Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Sachkunde)  Die entsprechenden Nachweise im Original oder beglaubigter Kopie sind dem Auftraggeber im Rahmen der Auftaktbesprechung sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Verlangen vorzulegen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen" einzureichen: Der Bieter verfügt über eine gültige Urkunde/ein gültiges Zertifikat einer "öffentlichen Bestellung als Sachverständiger" (öBSv.)  auf dem Sachgebiet "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau" für die "Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung" oder besitzt ein gleichwertiges aktuell gültiges Zertifikat/ gültige Urkunde. (Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen)  Auf Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der gültige Nachweis/das gültige Zertifikat/die gültige Urkunde der öffentlichen Bestellung auf Verlangen der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Brandenburg nachzureichen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot sind ggf. folgende Eigenerklärungen einzureichen:  1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), (sofern einschlägig). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.  Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig).  Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.   2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist mindestens eine (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar ist mit dem Angebot einzureichen:    Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der Referenz um einen Auftrag mit einem jährlichen Nettoauftragswert eines Vertrages oder im Falle einer Rahmenvereinbarung mit einem jährlichen Nettoabrufwert i.H.v.: für Los 1 bis 5 von jeweils mind. 90.000 Euro (netto) pro Jahr, für Los Friedhof von mind. 60.000 Euro (netto) pro Jahr handelt.  Die Referenz muss den in dieser Ausschreibung um-fassenden Tätigkeitsbereich von Baumkontrollarbeiten nach VTA bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie an Straßen und auf öffentlichen Grünflächen belegen.  Auch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewer-tet. Maßgeblich ist in diesem Fall, dass diese Refe-renz mindestens einen (1) abgeschlossenen Jahres-zyklus nachweist.  Bei der Abgabe von Angeboten eines Bieters auf mehrere oder alle Lose, ist insgesamt mindestens eine (1) Referenz zu benennen. Umfasst die eingereichte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz für ein Los einen Auftragswert von über 90.000 Euro pro Jahr, kann sie ebenfalls als Referenz für alle ande-ren Lose verwendet werden. Die Einreichung einer Referenz mit einem Auftragswert von unter 90.000 Euro netto pro Jahr, jedoch über 60.000 Euro netto pro Jahr, ist lediglich für das Los Friedhof anwendbar.   Folgende Angaben sind zu tätigen:  Auftragsgegenstand:       Leistungszeitraum:  von       bis       Nettoauftragswert / Nettoabrufwert pro Jahr ca. Beschreibung der Leistung:       Auftraggeber:       Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer):       Vorgangsnummer (sofern vorhanden):        Siehe Eigenerklärung Referenzen Unternehmen (Formular 4.6) in den Vergabeunterlagen</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist einzureichen: - Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)  Auf Verlangen ist einzureichen: - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)</cbc:Description>
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						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt.  Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100 %  Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los.  Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Potsdam Süd-Ost (Los 1)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.  Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen).  Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:  - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)  Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren.</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere Lose oder auch nur auf ein ausgewähltes Los geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof.  Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf beträgt pro Jahr für  Los 1: 70.382,50 EUR netto Los 2: 79.600,50 EUR netto  Los 3: 71.168  EUR netto Los 4: 60.822 EUR netto Los 5: 73.819 EUR netto  Los Friedhof: 21.300 EUR netto  Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) wie folgt taxiert:  Los 1: 281.530 EUR netto  Los 2: 318.402 EUR netto  Los 3: 284.674  EUR netto Los 4: 243.287 EUR netto Los 5: 295.277 EUR netto  Los Friedhof: 85.200 EUR netto  Es wird vor diesem Hintergrund auf die Vergabeunterlagen verwiesen.  Auszug aus dem Vertragsentwurf für jedes Los: § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung  (1) Der Vertrag beginnt am 01.08.26, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.07.2027.    (2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.07.2030.  (3) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1 und Absatz 2, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB vor Erreichen der Rahmenobergrenze weitere Einzelabrufe zu beauftragen.  (4) Das Recht jedes Vertragspartners, diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.   (5) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.  (6) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Fachkunde (Qualifikation)" einzureichen: Der Bieter  betraut ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags. Alle ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über die aktuelle Qualifikation "FLL-zertifizierte Baumkontrolleure/in" oder gleichwertig. (Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Sachkunde)  Die entsprechenden Nachweise im Original oder beglaubigter Kopie sind dem Auftraggeber im Rahmen der Auftaktbesprechung sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Verlangen vorzulegen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen" einzureichen: Der Bieter verfügt über eine gültige Urkunde/ein gültiges Zertifikat einer "öffentlichen Bestellung als Sachverständiger" (öBSv.)  auf dem Sachgebiet "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau" für die "Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung" oder besitzt ein gleichwertiges aktuell gültiges Zertifikat/ gültige Urkunde. (Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen)  Auf Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der gültige Nachweis/das gültige Zertifikat/die gültige Urkunde der öffentlichen Bestellung auf Verlangen der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Brandenburg nachzureichen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot sind ggf. folgende Eigenerklärungen einzureichen:  1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), (sofern einschlägig). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.  Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig).  Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.   2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist mindestens eine (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar ist mit dem Angebot einzureichen:    Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der Referenz um einen Auftrag mit einem jährlichen Nettoauftragswert eines Vertrages oder im Falle einer Rahmenvereinbarung mit einem jährlichen Nettoabrufwert i.H.v.: für Los 1 bis 5 von jeweils mind. 90.000 Euro (netto) pro Jahr, für Los Friedhof von mind. 60.000 Euro (netto) pro Jahr handelt.  Die Referenz muss den in dieser Ausschreibung um-fassenden Tätigkeitsbereich von Baumkontrollarbeiten nach VTA bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie an Straßen und auf öffentlichen Grünflächen belegen.  Auch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewer-tet. Maßgeblich ist in diesem Fall, dass diese Refe-renz mindestens einen (1) abgeschlossenen Jahres-zyklus nachweist.  Bei der Abgabe von Angeboten eines Bieters auf mehrere oder alle Lose, ist insgesamt mindestens eine (1) Referenz zu benennen. Umfasst die eingereichte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz für ein Los einen Auftragswert von über 90.000 Euro pro Jahr, kann sie ebenfalls als Referenz für alle ande-ren Lose verwendet werden. Die Einreichung einer Referenz mit einem Auftragswert von unter 90.000 Euro netto pro Jahr, jedoch über 60.000 Euro netto pro Jahr, ist lediglich für das Los Friedhof anwendbar.   Folgende Angaben sind zu tätigen:  Auftragsgegenstand:       Leistungszeitraum:  von       bis       Nettoauftragswert / Nettoabrufwert pro Jahr ca. Beschreibung der Leistung:       Auftraggeber:       Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer):       Vorgangsnummer (sofern vorhanden):        Siehe Eigenerklärung Referenzen Unternehmen (Formular 4.6) in den Vergabeunterlagen</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 56 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 VgV</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist einzureichen: - Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)  Auf Verlangen ist einzureichen: - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt.  Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100 %  Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los.  Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Kommunikation im Rahmen dieser Ausschreibung findet ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich dieses Projektraums des Vergabemarktplatz Brandenburg statt.</efbc:AccessToolName>
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				<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Potsdam Süd-West (Los 2)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.  Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen).  Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:  - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)  Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Erfüllungsort gemäß Definition des jeweiligen Erfüllungsortes.</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere Lose oder auch nur auf ein ausgewähltes Los geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof.  Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf beträgt pro Jahr für  Los 1: 70.382,50 EUR netto Los 2: 79.600,50 EUR netto  Los 3: 71.168  EUR netto Los 4: 60.822 EUR netto Los 5: 73.819 EUR netto  Los Friedhof: 21.300 EUR netto  Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) wie folgt taxiert:  Los 1: 281.530 EUR netto  Los 2: 318.402 EUR netto  Los 3: 284.674  EUR netto Los 4: 243.287 EUR netto Los 5: 295.277 EUR netto  Los Friedhof: 85.200 EUR netto  Es wird vor diesem Hintergrund auf die Vergabeunterlagen verwiesen.  Auszug aus dem Vertragsentwurf für jedes Los: § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung  (1) Der Vertrag beginnt am 01.08.26, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.07.2027.    (2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.07.2030.  (3) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1 und Absatz 2, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB vor Erreichen der Rahmenobergrenze weitere Einzelabrufe zu beauftragen.  (4) Das Recht jedes Vertragspartners, diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.   (5) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.  (6) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen" einzureichen: Der Bieter verfügt über eine gültige Urkunde/ein gültiges Zertifikat einer "öffentlichen Bestellung als Sachverständiger" (öBSv.)  auf dem Sachgebiet "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau" für die "Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung" oder besitzt ein gleichwertiges aktuell gültiges Zertifikat/ gültige Urkunde. (Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen)  Auf Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der gültige Nachweis/das gültige Zertifikat/die gültige Urkunde der öffentlichen Bestellung auf Verlangen der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Brandenburg nachzureichen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot sind ggf. folgende Eigenerklärungen einzureichen:  1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), (sofern einschlägig). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.  Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig).  Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.   2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist mindestens eine (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar ist mit dem Angebot einzureichen:    Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der Referenz um einen Auftrag mit einem jährlichen Nettoauftragswert eines Vertrages oder im Falle einer Rahmenvereinbarung mit einem jährlichen Nettoabrufwert i.H.v.: für Los 1 bis 5 von jeweils mind. 90.000 Euro (netto) pro Jahr, für Los Friedhof von mind. 60.000 Euro (netto) pro Jahr handelt.  Die Referenz muss den in dieser Ausschreibung um-fassenden Tätigkeitsbereich von Baumkontrollarbeiten nach VTA bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie an Straßen und auf öffentlichen Grünflächen belegen.  Auch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewer-tet. Maßgeblich ist in diesem Fall, dass diese Refe-renz mindestens einen (1) abgeschlossenen Jahres-zyklus nachweist.  Bei der Abgabe von Angeboten eines Bieters auf mehrere oder alle Lose, ist insgesamt mindestens eine (1) Referenz zu benennen. Umfasst die eingereichte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz für ein Los einen Auftragswert von über 90.000 Euro pro Jahr, kann sie ebenfalls als Referenz für alle ande-ren Lose verwendet werden. Die Einreichung einer Referenz mit einem Auftragswert von unter 90.000 Euro netto pro Jahr, jedoch über 60.000 Euro netto pro Jahr, ist lediglich für das Los Friedhof anwendbar.   Folgende Angaben sind zu tätigen:  Auftragsgegenstand:       Leistungszeitraum:  von       bis       Nettoauftragswert / Nettoabrufwert pro Jahr ca. Beschreibung der Leistung:       Auftraggeber:       Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer):       Vorgangsnummer (sofern vorhanden):        Siehe Eigenerklärung Referenzen Unternehmen (Formular 4.6) in den Vergabeunterlagen</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 56 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 VgV</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist einzureichen: - Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)  Auf Verlangen ist einzureichen: - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt.  Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100 %  Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los.  Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
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							<efbc:AccessToolName>Die Kommunikation im Rahmen dieser Ausschreibung findet ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich dieses Projektraums des Vergabemarktplatz Brandenburg statt.</efbc:AccessToolName>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2026-10-13+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>08:00:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">3</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Potsdam West (Los 3)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.  Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen).  Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:  - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)  Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77231500</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Erfüllungsort gemäß Definition des jeweiligen Erfüllungsortes.</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Friedrich-Ebert-Str. 79/81</cbc:StreetName>
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			<cac:ContractExtension>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere Lose oder auch nur auf ein ausgewähltes Los geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof.  Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf beträgt pro Jahr für  Los 1: 70.382,50 EUR netto Los 2: 79.600,50 EUR netto  Los 3: 71.168  EUR netto Los 4: 60.822 EUR netto Los 5: 73.819 EUR netto  Los Friedhof: 21.300 EUR netto  Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) wie folgt taxiert:  Los 1: 281.530 EUR netto  Los 2: 318.402 EUR netto  Los 3: 284.674  EUR netto Los 4: 243.287 EUR netto Los 5: 295.277 EUR netto  Los Friedhof: 85.200 EUR netto  Es wird vor diesem Hintergrund auf die Vergabeunterlagen verwiesen.  Auszug aus dem Vertragsentwurf für jedes Los: § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung  (1) Der Vertrag beginnt am 01.08.26, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.07.2027.    (2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.07.2030.  (3) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1 und Absatz 2, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB vor Erreichen der Rahmenobergrenze weitere Einzelabrufe zu beauftragen.  (4) Das Recht jedes Vertragspartners, diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.   (5) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.  (6) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Fachkunde (Qualifikation)" einzureichen: Der Bieter  betraut ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags. Alle ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über die aktuelle Qualifikation "FLL-zertifizierte Baumkontrolleure/in" oder gleichwertig. (Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Sachkunde)  Die entsprechenden Nachweise im Original oder beglaubigter Kopie sind dem Auftraggeber im Rahmen der Auftaktbesprechung sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Verlangen vorzulegen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
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								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen" einzureichen: Der Bieter verfügt über eine gültige Urkunde/ein gültiges Zertifikat einer "öffentlichen Bestellung als Sachverständiger" (öBSv.)  auf dem Sachgebiet "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau" für die "Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung" oder besitzt ein gleichwertiges aktuell gültiges Zertifikat/ gültige Urkunde. (Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen)  Auf Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der gültige Nachweis/das gültige Zertifikat/die gültige Urkunde der öffentlichen Bestellung auf Verlangen der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Brandenburg nachzureichen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot sind ggf. folgende Eigenerklärungen einzureichen:  1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), (sofern einschlägig). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.  Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig).  Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.   2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist mindestens eine (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar ist mit dem Angebot einzureichen:    Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der Referenz um einen Auftrag mit einem jährlichen Nettoauftragswert eines Vertrages oder im Falle einer Rahmenvereinbarung mit einem jährlichen Nettoabrufwert i.H.v.: für Los 1 bis 5 von jeweils mind. 90.000 Euro (netto) pro Jahr, für Los Friedhof von mind. 60.000 Euro (netto) pro Jahr handelt.  Die Referenz muss den in dieser Ausschreibung um-fassenden Tätigkeitsbereich von Baumkontrollarbeiten nach VTA bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie an Straßen und auf öffentlichen Grünflächen belegen.  Auch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewer-tet. Maßgeblich ist in diesem Fall, dass diese Refe-renz mindestens einen (1) abgeschlossenen Jahres-zyklus nachweist.  Bei der Abgabe von Angeboten eines Bieters auf mehrere oder alle Lose, ist insgesamt mindestens eine (1) Referenz zu benennen. Umfasst die eingereichte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz für ein Los einen Auftragswert von über 90.000 Euro pro Jahr, kann sie ebenfalls als Referenz für alle ande-ren Lose verwendet werden. Die Einreichung einer Referenz mit einem Auftragswert von unter 90.000 Euro netto pro Jahr, jedoch über 60.000 Euro netto pro Jahr, ist lediglich für das Los Friedhof anwendbar.   Folgende Angaben sind zu tätigen:  Auftragsgegenstand:       Leistungszeitraum:  von       bis       Nettoauftragswert / Nettoabrufwert pro Jahr ca. Beschreibung der Leistung:       Auftraggeber:       Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer):       Vorgangsnummer (sofern vorhanden):        Siehe Eigenerklärung Referenzen Unternehmen (Formular 4.6) in den Vergabeunterlagen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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					<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 56 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 VgV</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist einzureichen: - Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)  Auf Verlangen ist einzureichen: - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt.  Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100 %  Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los.  Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Kommunikation im Rahmen dieser Ausschreibung findet ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich dieses Projektraums des Vergabemarktplatz Brandenburg statt.</efbc:AccessToolName>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2026-10-13+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>08:00:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">4</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Potsdam Innenstadt (Los 4)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.  Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen).  Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:  - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)  Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
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			<cac:MainCommodityClassification>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77231500</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Erfüllungsort gemäß Definition des jeweiligen Erfüllungsortes.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Friedrich-Ebert-Str. 79/81</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Potsdam</cbc:CityName>
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			<cac:PlannedPeriod>
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			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere Lose oder auch nur auf ein ausgewähltes Los geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof.  Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf beträgt pro Jahr für  Los 1: 70.382,50 EUR netto Los 2: 79.600,50 EUR netto  Los 3: 71.168  EUR netto Los 4: 60.822 EUR netto Los 5: 73.819 EUR netto  Los Friedhof: 21.300 EUR netto  Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) wie folgt taxiert:  Los 1: 281.530 EUR netto  Los 2: 318.402 EUR netto  Los 3: 284.674  EUR netto Los 4: 243.287 EUR netto Los 5: 295.277 EUR netto  Los Friedhof: 85.200 EUR netto  Es wird vor diesem Hintergrund auf die Vergabeunterlagen verwiesen.  Auszug aus dem Vertragsentwurf für jedes Los: § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung  (1) Der Vertrag beginnt am 01.08.26, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.07.2027.    (2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.07.2030.  (3) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1 und Absatz 2, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB vor Erreichen der Rahmenobergrenze weitere Einzelabrufe zu beauftragen.  (4) Das Recht jedes Vertragspartners, diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.   (5) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.  (6) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.</cbc:Description>
					</cac:Period>
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		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Fachkunde (Qualifikation)" einzureichen: Der Bieter  betraut ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags. Alle ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über die aktuelle Qualifikation "FLL-zertifizierte Baumkontrolleure/in" oder gleichwertig. (Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Sachkunde)  Die entsprechenden Nachweise im Original oder beglaubigter Kopie sind dem Auftraggeber im Rahmen der Auftaktbesprechung sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Verlangen vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen" einzureichen: Der Bieter verfügt über eine gültige Urkunde/ein gültiges Zertifikat einer "öffentlichen Bestellung als Sachverständiger" (öBSv.)  auf dem Sachgebiet "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau" für die "Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung" oder besitzt ein gleichwertiges aktuell gültiges Zertifikat/ gültige Urkunde. (Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen)  Auf Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der gültige Nachweis/das gültige Zertifikat/die gültige Urkunde der öffentlichen Bestellung auf Verlangen der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Brandenburg nachzureichen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot sind ggf. folgende Eigenerklärungen einzureichen:  1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), (sofern einschlägig). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.  Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig).  Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.   2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist mindestens eine (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar ist mit dem Angebot einzureichen:    Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der Referenz um einen Auftrag mit einem jährlichen Nettoauftragswert eines Vertrages oder im Falle einer Rahmenvereinbarung mit einem jährlichen Nettoabrufwert i.H.v.: für Los 1 bis 5 von jeweils mind. 90.000 Euro (netto) pro Jahr, für Los Friedhof von mind. 60.000 Euro (netto) pro Jahr handelt.  Die Referenz muss den in dieser Ausschreibung um-fassenden Tätigkeitsbereich von Baumkontrollarbeiten nach VTA bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie an Straßen und auf öffentlichen Grünflächen belegen.  Auch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewer-tet. Maßgeblich ist in diesem Fall, dass diese Refe-renz mindestens einen (1) abgeschlossenen Jahres-zyklus nachweist.  Bei der Abgabe von Angeboten eines Bieters auf mehrere oder alle Lose, ist insgesamt mindestens eine (1) Referenz zu benennen. Umfasst die eingereichte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz für ein Los einen Auftragswert von über 90.000 Euro pro Jahr, kann sie ebenfalls als Referenz für alle ande-ren Lose verwendet werden. Die Einreichung einer Referenz mit einem Auftragswert von unter 90.000 Euro netto pro Jahr, jedoch über 60.000 Euro netto pro Jahr, ist lediglich für das Los Friedhof anwendbar.   Folgende Angaben sind zu tätigen:  Auftragsgegenstand:       Leistungszeitraum:  von       bis       Nettoauftragswert / Nettoabrufwert pro Jahr ca. Beschreibung der Leistung:       Auftraggeber:       Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer):       Vorgangsnummer (sofern vorhanden):        Siehe Eigenerklärung Referenzen Unternehmen (Formular 4.6) in den Vergabeunterlagen</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 56 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 VgV</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist einzureichen: - Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)  Auf Verlangen ist einzureichen: - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt.  Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100 %  Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los.  Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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				<cbc:OccurrenceDate>2026-10-13+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>08:00:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">5</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Potsdam Nord (Los 5)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.  Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen).  Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:  - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)  Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Erfüllungsort gemäß Definition des jeweiligen Erfüllungsortes.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Friedrich-Ebert-Str. 79/81</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Potsdam</cbc:CityName>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere Lose oder auch nur auf ein ausgewähltes Los geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof.  Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf beträgt pro Jahr für  Los 1: 70.382,50 EUR netto Los 2: 79.600,50 EUR netto  Los 3: 71.168  EUR netto Los 4: 60.822 EUR netto Los 5: 73.819 EUR netto  Los Friedhof: 21.300 EUR netto  Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) wie folgt taxiert:  Los 1: 281.530 EUR netto  Los 2: 318.402 EUR netto  Los 3: 284.674  EUR netto Los 4: 243.287 EUR netto Los 5: 295.277 EUR netto  Los Friedhof: 85.200 EUR netto  Es wird vor diesem Hintergrund auf die Vergabeunterlagen verwiesen.  Auszug aus dem Vertragsentwurf für jedes Los: § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung  (1) Der Vertrag beginnt am 01.08.26, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.07.2027.    (2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.07.2030.  (3) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1 und Absatz 2, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB vor Erreichen der Rahmenobergrenze weitere Einzelabrufe zu beauftragen.  (4) Das Recht jedes Vertragspartners, diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.   (5) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.  (6) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.</cbc:Description>
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				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0006</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Fachkunde (Qualifikation)" einzureichen: Der Bieter  betraut ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags. Alle ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über die aktuelle Qualifikation "FLL-zertifizierte Baumkontrolleure/in" oder gleichwertig. (Eigenerklärung zur Bestätigung der Befähigung und Sachkunde)  Die entsprechenden Nachweise im Original oder beglaubigter Kopie sind dem Auftraggeber im Rahmen der Auftaktbesprechung sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Verlangen vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit Angebot ist die Eigenerklärung "Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen" einzureichen: Der Bieter verfügt über eine gültige Urkunde/ein gültiges Zertifikat einer "öffentlichen Bestellung als Sachverständiger" (öBSv.)  auf dem Sachgebiet "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau" für die "Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung" oder besitzt ein gleichwertiges aktuell gültiges Zertifikat/ gültige Urkunde. (Eigenerklärung zum öffentlich bestellten Sachverständigen)  Auf Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der gültige Nachweis/das gültige Zertifikat/die gültige Urkunde der öffentlichen Bestellung auf Verlangen der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Brandenburg nachzureichen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot sind ggf. folgende Eigenerklärungen einzureichen:  1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), (sofern einschlägig). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.  Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig).  Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.   2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist mindestens eine (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar ist mit dem Angebot einzureichen:    Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der Referenz um einen Auftrag mit einem jährlichen Nettoauftragswert eines Vertrages oder im Falle einer Rahmenvereinbarung mit einem jährlichen Nettoabrufwert i.H.v.: für Los 1 bis 5 von jeweils mind. 90.000 Euro (netto) pro Jahr, für Los Friedhof von mind. 60.000 Euro (netto) pro Jahr handelt.  Die Referenz muss den in dieser Ausschreibung um-fassenden Tätigkeitsbereich von Baumkontrollarbeiten nach VTA bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie an Straßen und auf öffentlichen Grünflächen belegen.  Auch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewer-tet. Maßgeblich ist in diesem Fall, dass diese Refe-renz mindestens einen (1) abgeschlossenen Jahres-zyklus nachweist.  Bei der Abgabe von Angeboten eines Bieters auf mehrere oder alle Lose, ist insgesamt mindestens eine (1) Referenz zu benennen. Umfasst die eingereichte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz für ein Los einen Auftragswert von über 90.000 Euro pro Jahr, kann sie ebenfalls als Referenz für alle ande-ren Lose verwendet werden. Die Einreichung einer Referenz mit einem Auftragswert von unter 90.000 Euro netto pro Jahr, jedoch über 60.000 Euro netto pro Jahr, ist lediglich für das Los Friedhof anwendbar.   Folgende Angaben sind zu tätigen:  Auftragsgegenstand:       Leistungszeitraum:  von       bis       Nettoauftragswert / Nettoabrufwert pro Jahr ca. Beschreibung der Leistung:       Auftraggeber:       Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer):       Vorgangsnummer (sofern vorhanden):        Siehe Eigenerklärung Referenzen Unternehmen (Formular 4.6) in den Vergabeunterlagen</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt.  Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100 %  Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los.  Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Kommunikation im Rahmen dieser Ausschreibung findet ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich dieses Projektraums des Vergabemarktplatz Brandenburg statt.</efbc:AccessToolName>
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				<cbc:Description languageID="DEU">gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Friedhöfe (Los Friedhof)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.  Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen).  Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:  - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)  Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Erfüllungsort gemäß Definition des jeweiligen Erfüllungsortes.</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Friedrich-Ebert-Str. 79/81</cbc:StreetName>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere Lose oder auch nur auf ein ausgewähltes Los geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof.  Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf beträgt pro Jahr für  Los 1: 70.382,50 EUR netto Los 2: 79.600,50 EUR netto  Los 3: 71.168  EUR netto Los 4: 60.822 EUR netto Los 5: 73.819 EUR netto  Los Friedhof: 21.300 EUR netto  Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) wie folgt taxiert:  Los 1: 281.530 EUR netto  Los 2: 318.402 EUR netto  Los 3: 284.674  EUR netto Los 4: 243.287 EUR netto Los 5: 295.277 EUR netto  Los Friedhof: 85.200 EUR netto  Es wird vor diesem Hintergrund auf die Vergabeunterlagen verwiesen.  Auszug aus dem Vertragsentwurf für jedes Los: § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung  (1) Der Vertrag beginnt am 01.08.26, sofern der Zuschlag jedoch erst danach erteilt wird, am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.07.2027.    (2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.07.2030.  (3) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1 und Absatz 2, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB vor Erreichen der Rahmenobergrenze weitere Einzelabrufe zu beauftragen.  (4) Das Recht jedes Vertragspartners, diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.   (5) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.  (6) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.</cbc:Description>
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