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1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Legal type of the buyer: Local authority
Activity of the contracting authority: General public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: RV Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
Description: Rahmenvertrag über Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
Procedure identifier: 1b5c7e64-36fa-4d58-8588-f66d5d21fee9
Internal identifier: StBo_ZVS1_2026_00331_ÖTVhV_37
Type of procedure: Negotiated with prior publication of a call for competition / competitive with negotiation
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 18830000 Protective footwear
Additional classification (cpv): 18800000 Footwear, 18810000 Footwear other than sports and protective footwear, 18832000 Special footwear, 35113400 Protective and safety clothing
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Hattinger Straße 410
Town: Bochum
Postcode: 44795
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Additional information: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
2.1.4.
General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYT1ZGTQGL# Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Christoph Graser unter Telefon 0234 910-4956 zur Verfügung. -- Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen entnehmen Sie bitte der Fristentabelle unter Verfahrensangaben im jeweiligen Verfahren. Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Werden Veränderungen (ausgenommen sind geforderte Eintragungen) festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag. -- Dienstleistungen/freiberufliche Leistungen Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen (bei EU-weiten Verfahren: gemäß § 56 Abs. 2 VgV) werden vorbehalten. -- Verhandlungsvergaben (national)/Verhandlungsverfahren (EU-weit) Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote zu verhandeln; der Zuschlag kann auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot erteilt werden. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: - Angebotspreis (40 %) - Qualität (60 % ) -- Die Eignungsprüfung erfolgt nach bestimmten Eignungskriterien. Eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl ist in diesem mehrphasigen Verfahren vorgesehen: dazu können in der ersten Phase Bewerber (auch geeignete) ausscheiden (Auswahl erfolgt anhand von Eignungskriterien). Die Eignungsprüfung in Stufe 1 erfolgt für jedes Los abgestuft in Teilbereichen, gem. Dokument "Verfahrensangaben". Sollten mehr als 4 Teilnahmeanträge je Los eingehen, erfolgt eine differenzierte Prüfung anhand des Nachhaltigkeitskonzeptes. Es werden in der Rangfolge nur die ersten vier Bieter je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, soweit diese geeignet sind und alle Mindestanforderungen erfüllen. ---
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission:
Maximum number of lots for which one tenderer can submit tenders: 6
Terms of contract:
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer: 6
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB
Participation in a criminal organisation:
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities:
Money laundering or terrorist financing:
Fraud:
Corruption:
Child labour and including other forms of trafficking in human beings:
Breaching obligation relating to payment of taxes:
Breaching obligation relating to payment of social security contributions:
Breaching of obligations in the fields of environmental law:
Breaching of obligations in the fields of social law:
Breaching of obligations in the fields of labour law:
Insolvency:
Assets being administered by liquidator:
Business activities are suspended:
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law:
Grave professional misconduct:
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition:
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure:
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure:
Early termination, damages, or other comparable sanctions:
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure:
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: Tagesdienstschuhe
Description: Tagesdienstschuh für Bürotätigkeiten, theoretische Ausbildung etc., gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - Norm EN ISO 20347, alternativ auch EN ISO 20345 oder vergleichbar - mit hohem Tragekomfort - Schlichter Schuh, Form A, geschlossener Fersenbereich - Obermaterial; Textil oder Leder - Komfortabel dämpfender Aufbau - Sohle: Gummi, abriebfest und rutschsicher, nicht kreidend, leichter Sohlenaufbau, mit erhöhtem Abrollkomfort - personalisierbar mittels Thermopatch - Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium). Gedeckte Farben, z.B. dunkel Blau oder Schwarz, möglichst einfarbig, max. zweifarbig Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung (Dienstkleidung Modell "NRW", Farbe Dunkel Blau; Navy) Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Schuhe muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf
Internal identifier: 1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 18830000 Protective footwear
Additional classification (cpv): 18800000 Footwear, 18810000 Footwear other than sports and protective footwear, 18832000 Special footwear, 35113400 Protective and safety clothing
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Hattinger Straße 410
Town: Bochum
Postcode: 44795
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Additional information: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 24 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals: 2
Other information about renewals: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Tagesdienstschuh für Bürotätigkeiten, theoretische Ausbildung etc., gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: Reduction of environmental impacts
Description: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Aim of strategic procurement: Fulfilment of social objectives
Description: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Approach to reducing environmental impacts: Other
Social objective promoted: Ethnic equality, Gender equality, Human rights due diligence in global supply chains, Fair working conditions, Other
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Information about the second stage of a two-stage procedure:
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure: 3
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure:
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders: 10/11/2026
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation receiving requests to participate: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Lot: LOT-0002
Title: Sicherheitshalbschuhen
Description: Sicherheitshalbschuh für den Dienstbetrieb der Wachen + Werkstätten, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Da den Sicherheitsschuhen im Wachalltag eine besondere Bedeutung zukommt, diese hauptsächlich und mit einer hohen Stundenanzahl getragen werden, sollen für das Los2, zwei Schuhmodelle mit unterschiedlichen Eigenschaften (z.b: Verschlussart, Fußbett, Fußweite, besondere Anpassbarkeit) identifiziert werden. Die Mitarbeiter sollen somit zukünftig die Möglichkeit erhalten, bei anatomischen Unterschieden bzw. persönlichen Befindlichkeiten sich für Modell1 oder Modell2 entscheiden zu können. Merkmale: - Norm EN ISO 20345, S3 - Schlichter Schuh, Form A, geschlossener Fersenbereich - personalisierbar mittels Thermopatch o. RFID Chip (Thermotex) - Obermaterial; Textil oder Leder - Schnellverschlusssystem (Klett, Reißverschluss, Boa-Verschluss, Boa "Coiler"- Verschluss) - komfortabel dämpfender Aufbau - Sohle: Gummi, abriebfest und rutschsicher, nicht kreidend, leichter Sohlenaufbau, mit erhöhtem Abrollkomfort - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium). gedeckte Farben, z.B. dunkel Blau oder Schwarz, möglichst einfarbig, max. zweifarbig Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Schuhe muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf
Internal identifier: 2
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 18830000 Protective footwear
Additional classification (cpv): 18800000 Footwear, 18810000 Footwear other than sports and protective footwear, 18832000 Special footwear, 35113400 Protective and safety clothing
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Hattinger Straße 410
Town: Bochum
Postcode: 44795
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Additional information: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 24 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals: 2
Other information about renewals: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Sicherheitshalbschuh für den Dienstbetrieb der Wachen + Werkstätten, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: Reduction of environmental impacts
Description: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Aim of strategic procurement: Fulfilment of social objectives
Description: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Approach to reducing environmental impacts: Other
Social objective promoted: Ethnic equality, Gender equality, Human rights due diligence in global supply chains, Fair working conditions, Other
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Information about the second stage of a two-stage procedure:
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure: 3
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure:
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders: 10/11/2026
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation receiving requests to participate: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Lot: LOT-0003
Title: Rettungsdienstschuhen
Description: Sicherheitsschuhe oder Stiefel für den Rettungsdienst, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - mindestens nach DGUV-Informationen / 205-014 (Auswahl von PSA auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung) - PSA Gruppe Nr.: 41 - Klassen I oder II - Form B oder Form C - Kategorie S 3 - Schnellverschlusssystem (Klett, Reißverschluss, Boa-Verschluss, Boa "Coiler" Verschluss) mit folgenden Zusatzanforderungen: P (Durchtritt), CI (Kälteisolation des Sohlenkomplexes), CR (Schnittfestigkeit), WRU (Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme), FO (Kraftstoffbeständigkeit) Rutschsicherheitsklasse SRC und dunkler Oberflächenfärbung wegen der besseren Behandlung von Verunreinigungen. - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Sicherheitsschuhe oder Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf.
Internal identifier: 3
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 18830000 Protective footwear
Additional classification (cpv): 18800000 Footwear, 18810000 Footwear other than sports and protective footwear, 18832000 Special footwear, 35113400 Protective and safety clothing
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Hattinger Straße 410
Town: Bochum
Postcode: 44795
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Additional information: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 24 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals: 2
Other information about renewals: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Sicherheitsschuhe oder Stiefel für den Rettungsdienst, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: Reduction of environmental impacts
Description: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Aim of strategic procurement: Fulfilment of social objectives
Description: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Approach to reducing environmental impacts: Other
Social objective promoted: Ethnic equality, Gender equality, Human rights due diligence in global supply chains, Fair working conditions, Other
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Information about the second stage of a two-stage procedure:
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure: 3
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure:
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders: 10/11/2026
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation receiving requests to participate: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Lot: LOT-0004
Title: Stiefel Brandbekämpfung
Description: Schutzschuhwerk zur Brandbekämpfung, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - DIN EN 15090 "Schuhe für die Feuerwehr" - Zulassung zur Innenbrandbekämpfung (Ausschlusskriterium) - Nach DGUV-Informationen/205014 "Auswahl von PSA aus der Basis einer Gefährdungsbeurteilung" - mit Schnellverschlusssystem, Reißverschlusssystem, Rapid Fit, Fast Lacing Fit System, BOA, BOA Coiler Verschluss, oder ähnlich - Keine Schlupfstiefel - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf
Internal identifier: 4
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 18830000 Protective footwear
Additional classification (cpv): 18800000 Footwear, 18810000 Footwear other than sports and protective footwear, 18832000 Special footwear, 35113400 Protective and safety clothing
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Hattinger Straße 410
Town: Bochum
Postcode: 44795
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Additional information: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 24 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals: 2
Other information about renewals: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Schutzschuhwerk zur Brandbekämpfung, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: Reduction of environmental impacts
Description: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Aim of strategic procurement: Fulfilment of social objectives
Description: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Approach to reducing environmental impacts: Other
Social objective promoted: Ethnic equality, Gender equality, Human rights due diligence in global supply chains, Fair working conditions, Other
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Information about the second stage of a two-stage procedure:
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure: 3
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure:
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders: 10/11/2026
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation receiving requests to participate: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Lot: LOT-0005
Title: Schuhen für die Kinderfeuerwehr
Description: Schuhe für die Kinderfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - besondere Eignung für die Anatomie der Kinderfüße muss gegeben sein. - Ab Schuhgröße 30 - Leichtes Kindgerechtes An- und Ausziehen muss gegeben sein, die Einlegesohlen müssen auswechselbar sein. - Keine Schlupfstiefel - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die im Einsatz befindlichen Sicherheitsschuhe und Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen, sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk. Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf
Internal identifier: 5
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 18830000 Protective footwear
Additional classification (cpv): 18800000 Footwear, 18810000 Footwear other than sports and protective footwear, 18832000 Special footwear, 35113400 Protective and safety clothing
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Hattinger Straße 410
Town: Bochum
Postcode: 44795
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Additional information: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 24 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals: 2
Other information about renewals: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Schuhe für die Kinderfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: Reduction of environmental impacts
Description: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Aim of strategic procurement: Fulfilment of social objectives
Description: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Approach to reducing environmental impacts: Other
Social objective promoted: Ethnic equality, Gender equality, Human rights due diligence in global supply chains, Fair working conditions, Other
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Information about the second stage of a two-stage procedure:
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure: 3
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure:
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders: 10/11/2026
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation receiving requests to participate: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
5.1.
Lot: LOT-0006
Title: Schuhen für die Jugendfeuerwehr
Description: Schuhe für die Jugendfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung. Merkmale: - EN ISO 20345:2022 -oder S3 FO/SR/SC/LG - Form B (Midcut) - Größenlauf | 35 - 48 - Hydrophobiertes Textilmaterial / Rindleder - Ganzflächige Einlegesohle wechselbar, orthopädisch anpassbar - Durchtrittsichere Zwischensohle - Polyurethan Laufsohle & Überkappe - Zehenschutzkappe - Keine Schlupfstiefel - Industrielle Waschbarkeit gefordert, Trocknung nach Vorgabe über Trockenwände oder im Trockenschrank. Grundsätzlich gelten die Pflegehinweise, die jeder Sendung beizulegen ist. Die Freigabe und Umsetzungsvorgabe sind einzureichen (Ausschlusskriterium) - zertifiziert für orthopädische Einlagen - personalisierbar mittels Thermopatch oder RFID-Chip - das Erscheinungsbild muss zur Dienstkleidung passen (Ausschlusskriterium) Musterbilder, siehe detaillierte Leistungsbeschreibung. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör: (nicht abschließend) Für die ausgeschriebenen Sicherheitsschuhe oder Stiefel muss der Hersteller die gängigen Zubehörteile sowie Ersatzteile vorhalten bzw. anbieten. Nach Möglichkeit ist ein Reparaturservice durch den Hersteller für größere Reparaturen ist vorzuhalten. Die benötigten Gegenstände können durch die Feuerwehr Bochum ganzjährig beim Lieferanten/Hersteller bedarfsgerecht abgerufen werden, es wird auf eine gebündelte Bestellung geachtet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Preisanfrage per M-Auftrag. Beispiele: je nach Modell unterschiedlich / Abweichungen möglich: Reisverschlüsse, Schnellverschlüsse, Griffteile, Schnürsenkel (flammbeständig), Einlegesohlen, Nahtmaterial, Protektoren(-kappen), Spezialschuhcreme, Pflegeöle, Imprägnier Sprays, Hygiene / Desinfektionssprays. Reparaturen jeglicher Art (nach Wirtschaftlichkeit); Montage von Ersatzsohlen, Schuh weiten, Erneuerung von Gummiüberkappen, Beschläge neu setzen. Umbauten oder Vermittlung bei Orthopädischen Sonderlösungen sonstige Reparaturen an eingesendetem Schutzschuhwerk Erstellung von Handlungsempfehlungen, Kostenvoranschlägen bei besonderen Fragestellungen wie Kontaminationen und Aufbereitung nach den Herstellervorgaben. Reparatur und Einweisungsschulungen für Anwender nach Bedarf.
Internal identifier: 6
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 18830000 Protective footwear
Additional classification (cpv): 18800000 Footwear, 18810000 Footwear other than sports and protective footwear, 18832000 Special footwear, 35113400 Protective and safety clothing
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Hattinger Straße 410
Town: Bochum
Postcode: 44795
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Additional information: Feuerwehr Bochum, SG 37.51 Bekleidungsservice
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 24 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals: 2
Other information about renewals: Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht zweimalig die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet entweder mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit dem Erreichen des Höchstwertes.
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Not required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Schuhe für die Jugendfeuerwehr, gem. detaillierte Leistungsbeschreibung.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: Reduction of environmental impacts
Description: Einzelne Umverpackungen sollen so weit wie möglich vermieden / reduziert werden. Benötigte Umverpackungen sollen ökologisch abbaubar oder zumindest recyclebar ausgeführt sein. Beipackzettel sind auf das benötigte Minimum zu reduzieren, oder lose beizulegen.
Aim of strategic procurement: Fulfilment of social objectives
Description: Zudem muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Approach to reducing environmental impacts: Other
Social objective promoted: Ethnic equality, Gender equality, Human rights due diligence in global supply chains, Fair working conditions, Other
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Criterion: References on specified deliveries
Description of selection criterion: Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
Information about the second stage of a two-stage procedure:
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure: 3
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure:
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders: 10/11/2026
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Allowed
Deadline for receipt of requests to participate: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die Vertragsbedingungen der Stadt Bochum werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. - Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Organisation receiving requests to participate: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle
Registration number: 05911-31001-89
Postal address: Hans-Böckler-Str. 19
Town: Bochum
Postcode: 44777
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Telephone: +49 2349104956
Roles of this organisation:
Buyer
Central purchasing body awarding public contracts or concluding framework agreements for works, supplies or services intended for other buyers
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registration number: 05515-03004-07
Postal address: Albrecht-Thaer-Str. 9
Town: Münster
Postcode: 48147
Country subdivision (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Country: Germany
Telephone: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Roles of this organisation:
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation:
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version: 3e988eb7-2b91-4309-872a-a1a47a9e797e - 01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 11/09/2026 00:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 630724-2026
OJ S issue number: 177/2026
Publication date: 14/09/2026