2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Corruption: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Fraud: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Money laundering or terrorist financing: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Participation in a criminal organisation: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Breaching of obligations in the fields of social law: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Grave professional misconduct: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Business activities are suspended: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Insolvency: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Assets being administered by liquidator: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 6f VOB/A EU ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.