642080-2026 - Competition
Germany – Miscellaneous health services – Open House "Teledermatologie - Neufassung 2026"
OJ S 180/2026 17/09/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameGWQ ServicePlus AG
Emailgwq-vertragsservice@gwq-serviceplus.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a central government authority
Activity of the contracting authorityHealth
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleOpen House "Teledermatologie - Neufassung 2026"
DescriptionOpen-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mittels Teledermatologie. Primäre Aufgabe des Vertragspartners ist, jedem am Versorgungsvertrag teilnehmenden Versicherten mittels Teledermatologie eine Beurteilung der entsprechenden Hautstellen zu ermöglichen. Hierdurch sollen lange Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt für Dermatologie und Venerologie (Dermatologen) vermieden und eine möglichst niedrigschwellige und frühzeitige Behandlung sichergestellt werden. Die Anwendung muss zielgruppengerecht designt sein. Die Teilnahme muss zeitlich und räumlich uneingeschränkt erfolgen können. Die Teilnahme für die Versicherten bleibt hierbei freiwillig. Als Voraussetzung für die Vergütung muss die Teilnahme messbar bzw. nachweisbar sein. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mittels Teledermatologie gem. § 140a SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Dabei ist eine niederschwellige, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung sicherzustellen. Es kann sowohl eine client- als auch webbasierte Anwendungssoftware verwendet werden. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später die App nutzen werden. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG.
Procedure identifiere6fdad56-1453-4e9e-a2de-21c8460f795d
Internal identifier48-26 (600)
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
Main features of the procedureBei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend ist, ist damit nicht verbunden; Interessierte Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die geforderten Nachweise einreichen und den Vertrag anfordern. Die Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für die Übersendung und den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt einreicht. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der geforderten Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen dokumentiert, kann den Vertrag abschließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Vor dem Hintergrund des bis zum Ablauf der Angebotsfrist jederzeit möglichen Vertragsabschlusses ist es zu verstehen, dass der Termin unter "Bedingungen für die Öffnung der Angebote/Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung" zeitlich vor der festgelegten Angebotsfrist liegt.
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 85140000 Miscellaneous health services
2.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZM8KY#
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionProcurement Document
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleOpen House "Teledermatologie - Neufassung 2026"
DescriptionGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die Versorgung von Versicherten mittels Teledermatologie im Rahmen eines sogenannten Open-House Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Anbietern jederzeit der Abschluss bzw. Beitritt zu dem Vertrag angeboten. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt, einzelnen Vertragspartnern wird keine Exklusivität zugesichert. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit allen Anbietern, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen und dies durch ihre Unterschrift auf den auszufüllenden Erklärungen bzw. dem Vertrag bestätigt haben.
Internal identifier48-26 (600)
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 85140000 Miscellaneous health services
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Duration24 Months
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot yet known
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaProcurement Document
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM8KY/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM8KY
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleTools, devices, or file formats not generally available
DescriptionBei diesem Verfahren handelt es sich um ein Open-House-Verfahren ohne wettbewerbliche Angebotswertung. Eine elektronische Einreichung über das DTVP-Portal ist verfahrensseitig ausgeschlossen. Details zum Ablauf der Eignungsprüfung und Vertragsübersendung können dem im Projektbereich bereitgestellten Anschreiben entnommen werden.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders15/10/2028 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationKeine
Information about public opening
Additional information18.09.2026 12 Uhr
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. (3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 1 000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro. § 61 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameGWQ ServicePlus AG
Registration numberDE 258895210
Postal addressRia-Thiele-Str. 2a
TownDüsseldorf
Postcode40549
Country subdivision (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
CountryGermany
Contact pointTeam Legal
Emailgwq-vertragsservice@gwq-serviceplus.de
Telephone0211-758498-0
Internet addresshttps://www.gwq-serviceplus.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registration numbert:022894990
TownBonn
Postcode53113
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telephone022894990
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version5f93bbd6-2477-41bb-8f36-988096320017  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date16/09/2026 09:41:54 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number642080-2026
OJ S issue number180/2026
Publication date17/09/2026