1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Umweltbundesamt
Legal type of the buyer: Central government authority
Activity of the contracting authority: Environmental protection
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
Description: Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden. Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung und Politik, Vorarbeiten im Rahmen von Maßnahmen- und Aktionsplänen und freiwilligen Industrieinitiativen aufbauen. Insbesondere der 2016 etablierte Runde Tisch Meeresmüll (RTM, www.muell-im-meer.de), welcher durch das Umweltbundesamt und das Land Niedersachsen koordiniert wird, hat bereits umfassende konzeptionelle Vorarbeiten geleistet, die als Arbeitsgrundlagen für UNSEA genutzt werden können. Hierüber wurden Erkenntnisse über die Dimension des Problems gewonnen und geeignete Methoden sowie vorhandene und fehlende Elemente in der Kette von der Suche bis zur möglichst um-weltgerechten Verwertung von ALDFG identifiziert. Weiterhin sind die Ergebnisse und Empfehlungen zweier Pilotprojekte zur Umsetzung der Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Schleswig-Holstein (SH) zu berücksichtigen. Während das Projekt in MV bereits abgeschlossen ist (https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland/WWF-Abschlussbericht-Landesprojekt-Verlorene-Fischereigeraete.pdf), wird die Veröffentlichung des Abschlussberichtes des SH-Projektes für August 2026 erwartet mit geplanten Folgeaktivitäten zur Kartierung und Bergung von Fanggeräteabfällen. Die Arbeiten unter UNSEA sollen eng mit diesen Aktivitäten koordiniert werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Procedure identifier: 7bbcf4f4-6f7a-4854-9897-9cca25d640f1
Internal identifier: Projekt 210493,Az 21 352/00003
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 75130000 Supporting services for the government
2.1.2.
Place of performance
Town: Dessau-Roßlau
Country subdivision (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Additional information: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Participation in a criminal organisation: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Money laundering or terrorist financing: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Fraud: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Corruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Breaching of obligations in the fields of social law: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Insolvency: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Business activities are suspended: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Grave professional misconduct: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die vollständige Liste sowie die rein nationalen Ausschlussgründe (EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland, Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.) entnehmen Sie bitte der beiliegenden Eigenerklärung. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
Description: Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden. Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung und Politik, Vorarbeiten im Rahmen von Maßnahmen- und Aktionsplänen und freiwilligen Industrieinitiativen aufbauen. Insbesondere der 2016 etablierte Runde Tisch Meeresmüll (RTM, www.muell-im-meer.de), welcher durch das Umweltbundesamt und das Land Niedersachsen koordiniert wird, hat bereits umfassende konzeptionelle Vorarbeiten geleistet, die als Arbeitsgrundlagen für UNSEA genutzt werden können. Hierüber wurden Erkenntnisse über die Dimension des Problems gewonnen und geeignete Methoden sowie vorhandene und fehlende Elemente in der Kette von der Suche bis zur möglichst um-weltgerechten Verwertung von ALDFG identifiziert. Weiterhin sind die Ergebnisse und Empfehlungen zweier Pilotprojekte zur Umsetzung der Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Schleswig-Holstein (SH) zu berücksichtigen. Während das Projekt in MV bereits abgeschlossen ist (https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland/WWF-Abschlussbericht-Landesprojekt-Verlorene-Fischereigeraete.pdf), wird die Veröffentlichung des Abschlussberichtes des SH-Projektes für August 2026 erwartet mit geplanten Folgeaktivitäten zur Kartierung und Bergung von Fanggeräteabfällen. Die Arbeiten unter UNSEA sollen eng mit diesen Aktivitäten koordiniert werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Internal identifier: Projekt 210493,Az 21 352/00003
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 75130000 Supporting services for the government
Quantity: 0
Options:
Description of the options: Es werden keine Optionen vereinbart.
5.1.2.
Place of performance
Town: Dessau-Roßlau
Postcode: 06844
Country subdivision (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Duration end date: 31/12/2033
Other duration: Unknown
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
Approach to reducing environmental impacts: The protection and restoration of biodiversity and ecosystems
Green Procurement Criteria: Other Green Public Procurement criteria
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Fachkunde Projektsteuerung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Ergebnisberichte von zwei erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Fachkunde im Umwelt- und Wirtschaftsrecht, inkl. der Anforderungen und Umsetzung relevanter EU-Vorgaben, nachzuweisen Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Sehr gute Kenntnisse wesentlicher nationaler, europäischer und regionaler (OSPAR, HELCOM) Prozesse zum Meeresschutz und Maßnahmenplanung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Erfahrungen in der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich Wasserwirtschaft und Meeresschutz, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Expertise in Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile - mindestens zwei Öffentlichkeitskampagnen zur Sensibilisierung für spezifische Themenfelder in den letzten 5 Jahren
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Langjährige Erfahrung im Bereich Umweltmanagement, Abfallmanagement und Meeresumweltschutz und Erfahrungen in der Leitung, Steuerung und Umsetzung von Projekten in vergleichbarer Art und Größenordnung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Langjährige Erfahrung in Durchführung von Kampagnen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Übermittlung der Vita mit Listung geleisteter Projekte (Tätigkeitsprofile) und Publikationen von Fachkräften mit erforderlicher Expertise in relevanten Disziplinen (darunter Meeresökologie, Fischereiwirtschaft, Abfallwirtschaft, Ingenieurswissenschaften für die Entwicklung kreislauforientierter Fanggeräte, Datenmanagement und digitale Infrastruktur etc.), die zur Mitarbeit im Projekt vorgesehen sind
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Quality
Name: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8 aufgeführt.
Description: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien gem. Nr. 8 ermöglichen.
Criterion:
Type: Price
Name: Brutto-Angebotspreis
Description: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leis-tungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Justification for not indicating the weighting of the award criteria: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.]
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 21/09/2026
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 01/10/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 43 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Information about public opening:
Opening date: 01/10/2026 14:15:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Place: 06844 Dessau-Roßlau
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammern des Bundes
Information about review deadlines: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Umweltbundesamt
Organisation providing offline access to the procurement documents: Umweltbundesamt
Organisation receiving requests to participate: Umweltbundesamt
Organisation processing tenders: Umweltbundesamt
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Umweltbundesamt
Registration number: 991-01894-95
Department: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postal address: Wörlitzer Platz 1
Town: Dessau-Roßlau
Postcode: 06844
Country subdivision (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Country: Germany
Telephone: 000
Roles of this organisation:
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation providing offline access to the procurement documents
Organisation receiving requests to participate
Organisation processing tenders
8.1.
ORG-0002
Official name: Vergabekammern des Bundes
Registration number: 12345
Postal address: Villemomblerstraße 76
Town: Bonn
Postcode: 53123
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Roles of this organisation:
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation:
TED eSender
10. Change
Notice identifier/version: 1219287b-ea03-47e6-bec7-ed58a324a0d0 - 01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 18/09/2026 09:06:03 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 648807-2026
OJ S issue number: 182/2026
Publication date: 21/09/2026