2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45000000 Construction work
Additional classification (cpv): 45214000 Construction work for buildings relating to education and research, 45111100 Demolition work
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Reuterstraße 51
Town: Bergisch Gladbach
Postcode: 51465
Country subdivision (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Country: Germany
Additional information: Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG)
2.1.4.
General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDGH3# Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen. Zum 01.01.2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster eingerichtet. Sie ist dann landesweit für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren zuständig. Alle Verfahren, die am 01.01.2027 bei den bis dahin bestehenden Vergabekammern Westfalen oder Rheinland anhängig sind, gehen ohne weitere Handlungsnotwendigkeiten auf die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen über. Damit die Umstellung reibungslos verlaufen kann, wird es einen gestuften Prozess der Abgabe von Verfahren der Vergabekammer Rheinland geben. Ab 01.01.2026 ist die Vergabekammer Westfalen bereits für Nachprüfungen von Vergaben aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Dies bedeutet, dass Neueingänge von Verfahren mit Sitz der Vergabestelle im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Vergabekammer Westfalen bearbeitet und entschieden werden. Zum 01.07.2026 betrifft dies dann auch Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln, so dass die Vergabekammer Westfalen ab diesem zweiten Zeitpunkt für alle Neueingänge an Nachprüfungsanträgen in Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 zuständig für von ihr vor den beiden Stichtagen eingeleitete Nachprüfungsverfahren. Zuständigkeit Vergabekammer Rheinland: ab 01.01.2026 für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln (bis 30.06.2026) Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: ab 01.01.2026 für Neueingänge aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster, Detmold und Düsseldorf ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds:
Participation in a criminal organisation:
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities:
Money laundering or terrorist financing:
Fraud:
Corruption:
Child labour and including other forms of trafficking in human beings:
Breaching obligation relating to payment of taxes:
Breaching obligation relating to payment of social security contributions:
Breaching of obligations in the fields of environmental law:
Breaching of obligations in the fields of social law:
Breaching of obligations in the fields of labour law:
Insolvency:
Assets being administered by liquidator:
Business activities are suspended:
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law:
Grave professional misconduct:
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition:
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure:
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure:
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: