655107-2026 - Competition
Germany – Microscopes – 180 Kursmikroskope
OJ S 184/2026 23/09/2026
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Email: vergabe@uk-halle.de
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: 180 Kursmikroskope
Description: Die Universitätsmedizin Halle beabsichtigt die Beschaffung einer digitalen Mikroskopie-Gesamtlösung für den universitären Lehr-, Praktikums- und Kursbetrieb. Gegenstand der Vergabe sind Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung sowie Service- und Supportleistungen für insgesamt 180 Mikroskope inklusive der Einrichtung von 142 studentischen digitalen Mikroskoparbeitsplätzen. Die Lieferung erfolgt in zwei Ausbaustufen mit jeweils 90 Systemen in den Jahren 2026 und 2027. Die auszuschreibende Lösung umfasst hochwertige Mikroskopsysteme mit integrierter digitaler Bildgebung, zentraler Verwaltungs- und Unterrichtsfunktionalität sowie der Möglichkeit zur mobilen Anzeige von Mikroskopbildern auf Endgeräten der Studierenden. Die Systeme müssen für den intensiven universitären Lehrbetrieb geeignet, modular erweiterbar und langfristig verfügbar sein. Zudem ist eine skalierbare Netzwerk- und Softwarelösung für den Betrieb von 142 Arbeitsplätzen bereitzustellen.
Procedure identifier: 2c9d3f12-0d52-427c-bf0f-72926b6f15f3
Internal identifier: HAL_UK_2026_15
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 38510000 Microscopes
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Country: Germany
Additional information: Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg Medizinische Fakultät Institut für Anatomie und Zellbiologie Große Steinstraße 52 06112 Halle (Saale)
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT: 506 700,00 EUR
2.1.4.
General information
Legal basis: 
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Participation in a criminal organisation: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Money laundering or terrorist financing: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Fraud: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Corruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Breaching of obligations in the fields of labour law: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Insolvency: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Grave professional misconduct: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Breaching of obligations in the fields of social law: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0000
Title: 180 Kursmikroskope
Description: Die Universitätsmedizin Halle beabsichtigt die Beschaffung einer digitalen Mikroskopie-Gesamtlösung für den universitären Lehr-, Praktikums- und Kursbetrieb. Gegenstand der Vergabe sind Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung sowie Service- und Supportleistungen für insgesamt 180 Mikroskope inklusive der Einrichtung von 142 studentischen digitalen Mikroskoparbeitsplätzen. Die Lieferung erfolgt in zwei Ausbaustufen mit jeweils 90 Systemen in den Jahren 2026 und 2027. Die auszuschreibende Lösung umfasst hochwertige Mikroskopsysteme mit integrierter digitaler Bildgebung, zentraler Verwaltungs- und Unterrichtsfunktionalität sowie der Möglichkeit zur mobilen Anzeige von Mikroskopbildern auf Endgeräten der Studierenden. Die Systeme müssen für den intensiven universitären Lehrbetrieb geeignet, modular erweiterbar und langfristig verfügbar sein. Zudem ist eine skalierbare Netzwerk- und Softwarelösung für den Betrieb von 142 Arbeitsplätzen bereitzustellen.
Internal identifier: HAL_UK_2026_15
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 38510000 Microscopes
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Country: Germany
Additional information: Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg Medizinische Fakultät Institut für Anatomie und Zellbiologie Große Steinstraße 52 06112 Halle (Saale)
5.1.3.
Estimated duration
Other duration: Unknown
5.1.6.
General information
Reserved participation: 
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen: 1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung) 4. [X] aktueller Eintragungs-/ Registernachweise für die natürliche / juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Kammereintrag für Freiberufler, Partnerschaftsregister, Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen (in einfacher Kopie; nicht älter als 6 Monate) 5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 7. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, "Systemspezifikation", "Lieferung, Installation, Einweisung", "Technische Serviceleistungen" und "IT-Spezifika" 8. [X] vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 9. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 10. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 11. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild 12. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform) 13. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform) 14. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 15. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 16. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform)
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
5.1.10.
Award criteria
Criterion: 
Type: Price
Name: Angebotspreis
Description: Der Preis fließt zu 40 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 40 Punkten. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums "Preis" wird die Gesamtsumme (netto) des Angebotspreises inkl. aller wertungsrelevanten Bestandteile mit folgender Formel berechnet: P(min) / P(Bieter) * 40 Dabei ist P(min) der niedrigste wertungsfähige Angebotspreis, P(Bieter) der Angebotspreis des jeweils zu bewertenden Bieters. Das wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Punktzahl (40 Punkte).
Criterion: 
Type: Quality
Name: B-Kriterien (Qualität)
Description: Die Qualität wird anhand der nachfolgend beschriebenen sechs B-Kriterien bewertet, die dem Leistungsverzeichnis (Reiter "Systemspezifikation" und "Technische Serviceleistungen") entnommen sind. Je Kriterium können 0, 1, 3 oder 5 Rohpunkte erreicht werden. Insgesamt sind somit maximal 30 Rohpunkte erreichbar. Die erreichten Rohpunkte werden wie folgt auf die Gewichtung von 60 % umgerechnet: Gewichtete B-Kriterien-Punkte = (erreichte Rohpunkte / 30) × 60. Die gewichtete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der im Angebot verbindlich gemachten Angaben und der geforderten Nachweise. Eine nachträgliche Verbesserung oder Ergänzung der wertungsrelevanten Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist bleibt unberücksichtigt. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium "B-Kriterien / Qualität" wird folgende Formel angewendet: erreichte Punkte(Bieter) * 60 / 30.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Address of the procurement documents: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=892473
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission: 
Electronic submission: Required
Address for submission: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892473
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 22/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 3 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline: 
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV) Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmte Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4)
Terms of contract: 
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement: 
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system: 
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Information about review deadlines: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 S. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation receiving requests to participate: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation processing tenders: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8. Organisations
8.1.
ORG-0000
Official name: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registration number: USt-ID.DE811574983
Department: Kaufmännische Direktion
Town: Halle (Saale)
Postcode: 06120
Country subdivision (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Country: Germany
Contact point: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
Email: vergabe@uk-halle.de
Telephone: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internet address: https://www.umh.de
Roles of this organisation: 
Buyer
Organisation receiving requests to participate
Organisation processing tenders
8.1.
ORG-0001
Official name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registration number: t:03455141536
Town: Halle (Saale)
Postcode: 06112
Country subdivision (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Country: Germany
Email: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telephone: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Roles of this organisation: 
Review organisation
8.1.
ORG-0002
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Email: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation: 
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version: 25c08220-1414-40ac-8665-f2d31a025dd5  -  01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 21/09/2026 16:02:45 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 655107-2026
OJ S issue number: 184/2026
Publication date: 23/09/2026