2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45311000 Electrical wiring and fitting work
Additional classification (cpv): 45315700 Switching station installation work, 48921000 Automation system, 50710000 Repair and maintenance services of electrical and mechanical building installations
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Baldingerstraße
Town: Marburg
Postcode: 35043
Country subdivision (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Country: Germany
Additional information: Ergänzende Angabe zu vorgenannter Anschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH Standort Marburg
2.1.4.
General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPDYD356KQY# Auszug aus den Vergabeunterlagen (insb. Anlage "01 Anschreiben" und Anlage "02 ABB"): 1. Teile der Vergabeunterlagen - siehe hierzu Plan- und Anlagenverzeichnis - sind vertraulich und werden daher erst nach Abgabe der Erklärung "Verpflichtung zur Vertraulichkeit" nach Anlage 05 übersendet. Die Erklärung kann per einfacher Bieternachricht eingereicht werden. Die Erklärung ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und beim Einsatz von Nachunternehmern auch von den Nachunternehmern auszufüllen und einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung bereitgestellten Unterlagen bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen sind (vgl. § 13 Abs. 5 VOB/A-EU. Angebote, die dieser Anforderung nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A-EU). Vgl. auch Anlage 01 Zi. 1 und Anlage 02 ABB Ziff. 7a i. V. m. Ziff. 8c. 2. Ortsbesichtigungen sind verpflichtend. Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter sich über die Situation vor Ort bei Angebotsabgabe ausreichend informiert hat und die örtlichen Begebenheiten bei seiner Kalkulation berücksichtigt. Vgl. Anlage "02 ABB, Ziff. 12". 3. Für ein formgerechtes Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage 06) vollständig ausgefüllt einzureichen. Von einer der beiden Möglichkeiten nach § 13 Abs.1 Nr. 6 VOB/A-EU kann Gebrauch gemacht werden, sofern die darin gestellten Anforderungen eingehalten werden. 4. Zusätzlich ist das Angebot als elektronisches Angebot mittels der GAEB-Datei einzureichen. Wir verweisen dazu auf das Formblatt 244 der Vergabeunterlagen, dass bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien (GAEB-Dateien) und der schriftlichen Fassung die schriftliche Fassung gilt. 5. Bei den angegebenen Ausführungszeiträumen handelt sich um die angedachten Kernzeiträume, in denen die Arbeiten nach aktueller Planung ausgeführt werden sollen. Dies umfasst auch die Werks- und Montageplanung. Diese Zeiten können sich jedoch noch verändern, insbesondere durch die erforderliche Koordination mit anderen, möglicherweise parallel auszuführenden Gewerken. Die Bieter müssen sich daher darauf einstellen, dass sie ihre Leistungen nicht isoliert, sondern nur in Abstimmung mit anderen Gewerken und insbesondere außerhalb der vorgenannten Zeiträume auszuführen haben. Weitere Einschränkungen können sich aus den örtlichen Verhältnissen, der Ausführung im laufenden Betrieb ergeben und der zu beachtenden Baustellenlogistik ergeben. Die aus den vorgenannten Umständen erkennbar folgenden Beeinträchtigungen haben die Bieter kalkulatorisch zu berücksichtigen; sie berechtigen nicht zu Nachträgen. Weitergehende, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste oder nicht vorhersehbare Abweichungen bleiben unberührt; insoweit gelten die Regelungen der VOB/B. 6. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Preisentwicklung sowohl bei Löhnen als auch bei Stoffen erheblichen Schwankungen unterliegt. Die hiermit einhergehenden Risiken möchte das UKGM angemessen auf die Vertragsparteien verteilen, weshalb die Vergabeunterlagen Preisgleitklauseln enthalten. Das UKGM hat auch insoweit auf die bekannten Formulare des Vergabehandbuchs des Bundes zurückgegriffen. Vgl. auch Anlage 03a, 214 Ziff. 10.2 7. Auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail sowie über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals übermittelte Angebote sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. 8. Angebote müssen - soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Anderes festlegen - vollständig sein. Als Bearbeitungshilfe ist im Anschreiben (Anlage 01, Ziff. 11) eine insoweit abschließende Liste beigefügt. Angebote dürfen keine widersprüchlichen Angaben enthalten. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten. 9. Der Auftraggeber kann Unterlagen im Rahmen der §§ 16a, 16d EU VOB/A nachfordern. Dies gilt nicht für das Formblatt 213: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein nicht rechtzeitig abgegebenes Formblatt 213 wegen Unvollständigkeit des Angebotes zu dessen Ausschluss führt. 10. Eine Urkalkulation ist vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. 11. Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat vor Zuschlagserteilung die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten seines Unternehmens nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen (Bestandteil der Anlage 04). Die Angabe dient der Erfüllung der gesetzlichen Transparenzanforderungen und der für das Vergabeverfahren erforderlichen Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. 12. Die Wartungskosten sind auf Grundlage des Umfangs im Leistungsverzeichnis einzureichen. Die Wartungskosten werden für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gewertet. Die Wartungskosten werden in der Bewertung auf 5 Jahre hochgerechnet. Der Bauherr behält sich das Recht vor, die Wartung aus der Beauftragung herauszunehmen und später separat zu beauftragen (vgl. Anlage 06, LV, Pos. 99.01)
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Participation in a criminal organisation: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Money laundering or terrorist financing: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Fraud: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Corruption: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Breaching of obligations in the fields of social law: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Insolvency: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Assets being administered by liquidator: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Business activities are suspended: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Grave professional misconduct: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.