2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 34144212 Water-tender vehicles
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Additional information: 1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist die Vergabestelle unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren. 2. Nachweis der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Die Auftragserteilung unterliegt den Bedingungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B). Mit Abgabe eines Angebotes erkennen Sie diese an. Die eigenen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. 4. Hinweis: Datenübertragung erfolgt gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV). Die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten über elektronische Mittel müssen vorliegen.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission:
Maximum number of lots for which one tenderer can submit tenders: 2
Terms of contract:
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer: 2
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Fraud: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen
Money laundering or terrorist financing:
Child labour and including other forms of trafficking in human beings:
Participation in a criminal organisation:
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities:
Breaching of obligations in the fields of environmental law:
Breaching of obligations in the fields of labour law:
Breaching of obligations in the fields of social law:
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition:
Grave professional misconduct:
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure:
Assets being administered by liquidator:
Insolvency:
Business activities are suspended:
Breaching obligation relating to payment of taxes:
Breaching obligation relating to payment of social security contributions:
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law:
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ein Unternehmen wird insbesondere ausgeschlossen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Hierzu gehören insbesondere einschlägige rechtskräftige Verurteilungen beziehungsweise rechtskräftig festgesetzte Geldbußen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, terroristischer Straftaten oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, Korruption und Bestechung sowie Menschenhandel und vergleichbarer Straftaten. Gleiches gilt nach Maßgabe des § 123 Abs. 4 GWB bei Verstößen gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus kann der Auftraggeber ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB vom Vergabeverfahren ausschließen. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz oder vergleichbare Situationen, schwere berufliche Verfehlungen, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, Wettbewerbsverzerrungen aufgrund einer vorherigen Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, erhebliche oder fortdauernde Mängel bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge, schwerwiegende Täuschungen oder das Zurückhalten erforderlicher Informationen sowie eine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung des Auftraggebers. Ergänzend gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen nationalen Ausschlussgründe sowie die landesrechtlichen Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V). Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist durch die mit den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit diese verwendet wird, nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung ergänzender Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften vor. Die Regelungen über die Selbstreinigung gemäß § 125 GWB sowie über die zulässigen Ausschlusszeiträume gemäß § 126 GWB bleiben unberührt.