2.1.4.
General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJM2LG# Datenschutzhinweise Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB, §18 EU Abs. 3 VOB/A etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten mit Einstellung auf der Vergabeplattform und nicht erst mit Erhalt einer Benachrichtigungsmail als zugegangen.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Participation in a criminal organisation: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Money laundering or terrorist financing: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Fraud: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Corruption: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Breaching of obligations in the fields of social law: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Insolvency: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Assets being administered by liquidator: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Business activities are suspended: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Grave professional misconduct: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.