2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 32570000 Communications equipment
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Schützenweg 2/1
Town: Aalen
Postcode: 73430
Country subdivision (NUTS): Ostalbkreis (DE11D)
Country: Germany
Additional information: Zur Sicherstellung einer vollständigen Kompatibilität zwischen den Standorten Waiblingen und Aalen erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung der Leistungen für die beiden Standorte, wobei die Beauftragung der zu erbringenden Leistungen getrennt durch den DRK-Kreisverband Waiblingen e.V. sowie den DRK-Kreisverband Aalen e.V. erfolgt. Das Leistungsverzeichnis weist die für den jeweiligen Standort zu erbringenden Leistungen getrennt aus. Die im LV ausgewiesenen standortübergreifenden Leistungen sind gegenüber beiden Auftraggebern zu gleichen Teilen abzurechnen.
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Bischof-Fischer-Str. 119-121
Town: Aalen
Postcode: 73430
Country subdivision (NUTS): Ostalbkreis (DE11D)
Country: Germany
Additional information: Zur Sicherstellung einer vollständigen Kompatibilität zwischen den Standorten Waiblingen und Aalen erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung der Leistungen für die beiden Standorte, wobei die Beauftragung der zu erbringenden Leistungen getrennt durch den DRK-Kreisverband Waiblingen e.V. sowie den DRK-Kreisverband Aalen e.V. erfolgt. Das Leistungsverzeichnis weist die für den jeweiligen Standort zu erbringenden Leistungen getrennt aus. Die im LV ausgewiesenen standortübergreifenden Leistungen sind gegenüber beiden Auftraggebern zu gleichen Teilen abzurechnen.
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Beinsteinerstraße 153
Town: Waiblingen
Postcode: 71334
Country subdivision (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Country: Germany
Additional information: Zur Sicherstellung einer vollständigen Kompatibilität zwischen den Standorten Waiblingen und Aalen erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung der Leistungen für die beiden Standorte, wobei die Beauftragung der zu erbringenden Leistungen getrennt durch den DRK-Kreisverband Waiblingen e.V. sowie den DRK-Kreisverband Aalen e.V. erfolgt. Das Leistungsverzeichnis weist die für den jeweiligen Standort zu erbringenden Leistungen getrennt aus. Die im LV ausgewiesenen standortübergreifenden Leistungen sind gegenüber beiden Auftraggebern zu gleichen Teilen abzurechnen.
2.1.4.
General information
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
Applicable cross-border law: -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Participation in a criminal organisation: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn eine zurechenbare Person rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Money laundering or terrorist financing: Ein Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn eine entsprechende rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße vorliegt wegen: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder der Teilnahme an einer solchen Tat, § 261 StGB (Geldwäsche).
Corruption: Ein Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn eine entsprechende rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße vorliegt wegen: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Ein Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn eine entsprechende rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5 sowie §§ 232b bis 233a StGB vorliegt, insbesondere wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber die Verletzung der Verpflichtung auf sonstige geeignete Weise nachweisen kann. Der Ausschluss greift nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen durch Zahlung nachgekommen ist oder sich zur entsprechenden Zahlung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Assets being administered by liquidator: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.