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         <cbc:DocumentDescription languageID="DEU">Der Auftraggeber wendet aufgrund seiner Verpflichtungen aus dem EU-Vergaberecht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) an. Es findet ein Verhandlungsverfahren gemäß §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 3, 17 VgV statt. </cbc:DocumentDescription>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 GWB

Der Bewerber erklärt, dass ihm bekannt ist, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen ist, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1.	§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2.	§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3.	§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswer-te),

4.	§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

5.	§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

6.	§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

7.	§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8.	Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9.	Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10.	den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben genannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 

Dem Bewerber ist zudem bekannt, dass öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

1.	das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.	die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.</cbc:Description>
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            <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">envir-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
            <cbc:Description languageID="DEU">Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 124 GWB

Dem Bewerber ist weiterhin bekannt, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn

1.	das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

2.	das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

3.	das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,

4.	der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

5.	ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneiden-de Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

6.	eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann,

7.	das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

8.	das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

9.	das Unternehmen

a)	versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b)	versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c)	fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zum Datenschutz

Der Bewerber bestätigt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags und der Unterzeichnung dieser Eigenerklärung, dass er zur Weitergabe der in dem Angebot aufgeführten personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung berechtigt ist. Er bestätigt zudem, dass er die betroffenen Personen, deren personenbezogenen Daten weitergegeben werden, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert hat und ihnen auch die beigefügten Datenschutzhinweise zur Kenntnisnahme übermittelt hat.

Der Bewerber ist zudem damit einverstanden, dass im Falle einer Zuschlagserteilung auf das Angebot den nicht berücksichtigten Bewerbern der Name des Unternehmens des Bewerbers mitgeteilt wird.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Das Unternehmen verfügt über ein Informationssicherheitsmanagementsystem. Ein geeigneter Nachweis kann insbesondere erfolgen durch Vorlage folgender Unterlagen: 

-	Zertifizierung nach ISO 27001
-	Schriftliche Darstellung der Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems in Anlehnung an das Auditierungsschema für ISO 27001 Zertifizierungen auf der Basis von IT-Grundschutz (abrufbar unter https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Zertifikat/ISO27001/Auditierungsschema_Kompendium.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Der Bewerber bestätigt, dass

1	er zur Kenntnis genommen hat, dass es nach Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022, öffentlichen Auftraggebern bis auf weiteres verboten ist, im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU mit folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen einen Vertrag zu schließen oder sie in einem Umfang von mehr als 10% des Auftragswerts als Unterauftragnehmer, Lieferant oder auf sonstige Weise am Auftrag zu beteiligen:

a)	russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)	juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c)	natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln. 

Der Bewerber versichert hiermit, dass er bzw. sämtliche Mitglieder der von ihm vertretenen Bewerbergemeinschaft keiner der vorgenannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zuzurechnen sind und auch die Unternehmen, auf deren Kapazitäten er zum Nachweis der geforderten technischen Leistungsfähigkeit verweisen, ebenfalls nicht diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zuzurechnen sind oder jedenfalls zu nicht mehr als 10% des Auftragswerts an der Ausführung des Auftrags beteiligt werden sollen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig oder droht zahlungsunfähig zu werden, insbesondere ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet bzw. die Eröffnung ist nicht mangels Masse abgelehnt worden. Ebenso wenig befindet sich das Unternehmen in Liquidation oder plant, seine Tätigkeit einzustellen. </cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Das Unternehmen hat eine Niederlassung in Deutschland.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Das Unternehmen setzt bei der Auftragsdurchführung deutschsprachige Mitarbeiter (mindestens Level C1 nach dem GeR) ein. </cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber soll bis zu 3 Referenzprojekte über vergleichbare Tätigkeiten gem. Referenzvordruck 8 vorweisen. Die Vergleichbarkeit ergibt sich aus den Qualitätskriterien der Eignungsmatrix. Die Referenzen müssen zudem folgende Mindestanforderungen erfüllen: 
1.	Die Laufzeit der Referenzprojekte muss innerhalb des Zeitraums von Anfang 01/2022 bis Ende 02/2025 liegen.

2.	Der Bewerber weist mindestens zwei Referenzen mit dem Qualitätskriterium „Installation, Konfiguration und Administration von Kubernetes (on-premise)“ als vergleichbare Tätigkeit auf.

3.	Die zu den jeweiligen Qualitätskriterien angegebenen Tätigkeiten für die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits erbracht worden sein und die Projekte müssen zu diesem Zeitpunkt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten gehabt haben.

Der Bewerber kann bis zu drei Referenzprojekte  angeben, die innerhalb des Zeitraums Anfang 01/2022 bis Ende 02/2025 laufen bzw. gelaufen sind. Erforderlich ist, dass die vergleichbare Tätigkeit für die Referenzprojekte zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits erbracht worden ist und dass die Projekte zu diesem Zeitpunkt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten gehabt haben (vgl. Vordruck 7).

Grundlage für die Bewertung der Projektreferenzen sind die in der nachfolgenden Eignungsmatrix aufgeführten Qualitätskriterien für die Beurteilung der Eignung. 

Die CONITAS behält sich vor, die geforderten Projektreferenzen beim Ansprechpartner zum jeweils angegebenen Referenzkunden zu prüfen. 

Für jedes der drei eingereichten Referenzprojekte werden Punkte für Qualitätskriterien in Bezug auf den Projektinhalt (A) und die Branche des Kunden (B) vergeben. Für jedes Qualitätskriterium der Projektinhalte (A) werden entsprechend des Erfüllungsgrades im Referenzprojekt 0, 1, 5 oder 10 Punkte vergeben; die Branche des Kunden (B) wird mit 1, 5 oder 10 Punkten bewertet. 

Pro Qualitätskriterium wird aus den erreichten Punkten für die drei Referenzprojekte der Punktedurch-schnitt berechnet. Liegen weniger als drei Referenzprojekte vor, werden die Qualitätskriterien für die fehlenden Projekte mit „0“ bewertet. D.h. der Punktedurchschnitt reduziert sich entsprechend. Bei der Berechnung wird nach kaufmännischen Regeln auf eine ganze Punktzahl gerundet. Der so ermittelte Punkte-durchschnitt wird für jedes Kriterium mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis sind die „gewichteten Punkte“. Im Anschluss wird die Summe sämtlicher pro Kriterium ermittelten „gewichteten Punkte“ gebildet. Die maximal erreichbare Summe beträgt 1.000 (Summe der Gewichtungen (100) multipliziert mit maximalem Punktedurchschnitt (10)).

Insgesamt muss der Teilnehmer in einem ersten Schritt mit seinem Teilnahmeantrag eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten erreichen, um nachzuweisen, dass sein Teilnahmeantrag den Anforderungen an die Eignung genügt. Erreicht der Bewerber weniger als 600 Punkte, wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Von den Teilnahmeanträgen, die die Mindestpunktzahl im Rahmen der Eignungsprüfung erreichen, werden die 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall, dass mehrere Teilnehmer auf Platz 5 dieselbe Punktzahl erzielen, entscheidet das Los.


Folgende Kriterien werden mit folgender Gewichtung bewertet: 

Installation, Konfiguration und Administration von Kubernetes	10
Automatisierungen mit Ansible-Playbooks und Integration in AWX	10
Installation, Konfiguration und Administration von Apache Kafka	10
Installation, Konfiguration und Administration von AWX	10
Aufbau und Administration eines Logging-Systems, insbesondere mit Graylog	5
Aufbau und Administration eines Monitoring-Systems, insbesondere mit Prometheus, Grafana, AlertManager	5
Installation, Konfiguration und Administration von datenhaltenden Systemen: MongoDB, PostgreSQL, MinIO, MariaDB	5
Administration von Linux, insbesondere Ubuntu Linux	5
Installation, Konfiguration und Administration eines Identity Access Management Tool (IAM), insbesondere Keycloak	5
Einrichtung und Betrieb von CI/CD-Pipelines und Betrieb der dafür notwendigen Systeminfrastruktur, insbesondere mit GitLab und GitLab CI/CD	5
Liferay	5
Entwickler-Support im Bereich Java und Web-Technologien (bspw. JavaScript)	5
Expertise im Bereich der Administration weiterer Webanwendungen (Jira, Confluence, SonarQube, Nexus)	5
Expterise im Bereich von Docker und Podman	5
Kunde	10
Branche des Kunden	10</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zur Einhaltung des SchwarzarbG / MiLoG / AEntG

Der Bieter erklärt, dass 

-weder unser Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach §§ 8 ff des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (SchwarzarbG, BGBl. I 2004 S. 1842) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind.

-die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer−, Bau− oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) gegen mich/uns nicht vorliegt/vorliegen. Ich bin/Wir sind insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden. Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz sind gegen uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese uns gegenüber eine gleichartige Erklärung abgeben.

- die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer−, Bau− oder Dienstleistungsauftrag nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gegen uns nicht vorliegen. Wir sind insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden. Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz sind gegen mich/uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese uns gegenüber eine gleichartige Erklärung abgeben.

- wir in Bezug auf unsere im Inland eingesetzten Beschäftigten den Verpflichtungen zur Zahlung eines Arbeitsentgeltes mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG genannten Zeitpunkt nachgekommen sind und diesen auch zukünftig nachkommen werden. Für die bei uns beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer (ohne EU−Länder) liegen gültige Aufenthalts− und Arbeitserlaubnisse vor. Entsprechende Nachweise werden wir im Falle der Auftragserteilung unaufgefordert vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorlegen. Sollten Sie keine ausländischen Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie an dieser Stelle das Kriterium dennoch bestätigen, um nicht ausgeschlossen zu werden!</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung

Der Bewerber erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat bzw. abschließt und für die Dauer des Auftrags aufrechterhalten wird, die mindestens folgende Versicherungssummen aufweist: 

Geforderte Versicherungssummen	
Personenschäden mind. 1 Mio. Euro
Sachschäden mind. 1 Mio. Euro
Vermögensschäden mind. 1 Mio. Euro

Geforderter Versicherungsumfang	
Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme)</cbc:Description>
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         <cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
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         <cac:PaymentTerms>
            <cbc:Note languageID="DEU">(1)	Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich spätestens bis zum Ende des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung hat unter Nachweis der angefallenen Stunden zu erfolgen; die Umsatzsteuer ist auszuweisen. 
(2)	Vom Auftraggeber werden nur tatsächlich erbrachte und in einem Stundennachweis abgezeichnete Stunden vergütet. Der Auftraggeber wird die erbrachten Stunden auf dem Stundennachweis bestätigen, soweit diese nicht zu beanstanden sind.
(3)	Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung zu zahlen.
(4)	Rechnungen sind an die folgende Rechnungsadresse zu richten: 
CONITAS GmbH, Willy-Andreas-Allee 19, 76131 Karlsruhe 
Rechnungen an diese Adresse können per E-Mail unter finanzen@conitas.de eingereicht werden.</cbc:Note>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Die Auftragsbedingungen ergeben sich aus dem Servicevertrag und der Leistungsbeschreibung</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Mit Zuschlagserteilung ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen. Ein Muster wird als Dokument B.05 Vertraulichkeitsvereinbarung im Rahmen der Verhandlungsphase veröffentlicht. </cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Das beste Angebot wird anhand von Preis- und Leistungskriterien ermittelt. Der Preis wird mit 41,6 % (50 Punkte) bewertet, die Leistung mit 58, 4 % (70 Punkte). </cbc:Description>
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         <cac:AppealTerms>
            <cac:PresentationPeriod>
               <cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

(1)	der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2)	Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3)	Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4)	mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.</cbc:Description>
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            <cbc:Code listName="required">true</cbc:Code>
            <cbc:Description languageID="DEU">Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sicherheitsüberprüftes Personal für den Umgang mit sensiblen Informationen und Systemen des Auftraggebers nach Maßgabe des Auftraggebers einzusetzen bzw. für das eingesetzte Personal eine Überprüfung vornehmen zu lassen.</cbc:Description>
         </cac:SecurityClearanceTerm>
      </cac:TenderingTerms>
      <cac:TenderingProcess>
         <cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">allowed</cbc:SubmissionMethodCode>
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         <cac:ContractingSystem>
            <cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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      <cac:ProcurementProject>
         <cbc:ID>LOT-0001</cbc:ID>
         <cbc:Name languageID="DEU">Betrieb eines Web-Portals, 76131 Karlsruhe</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Servicevertrages sind folgende Leistungen: 
-	Überwachung 
-	Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft 
-	Optimierung und Weiterentwicklung 
-	Beratungs- und Unterstützungsleistungen
-	Rufbereitschaft und Sondereinsätze
-	Dienstreisen
Der Auftragnehmer wird die vertragsgegenständlichen Leistungen (Lieferpakete) auf Abruf erbringen. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme. 
Der Abruf erfolgt in Textform. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Abruf mit der Leistung zu beginnen, sofern im Servicevertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Parteien können in Einzelfällen in Textform eine von den Vorlaufzeiten dieses Vertrages abweichende Regelung vereinbaren.
Nachfolgend werden die Leistungsbestandteile in einer Übersicht beschrieben. 

1.	Überwachung 
Der Auftragnehmer ist zum vollumfänglichen Monitoring des IT-Systems mit Hilfe folgender Überwachungssysteme verpflichtet: 
-Prometheus
-Grafana
-Alertmanager. 
Meldungen von Störungen oder Vorfällen sind an den Kunden über das Ticketsystem des Kunden (Matrix42) abzusetzen. 
Interne Aufgaben, Störungen und Vorfälle ohne Auswirkung für den Kunden sind über das Tickettool des Auftraggebers (Jira) zu melden. 

2.	Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft
Der Auftragnehmer ist nach regelmäßigen – in der Regel wöchentlichen – Abrufen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zur vollumfänglichen Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems verpflichtet. Dies beinhaltet die Verpflichtung, alle angemessenen Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen im IT-System zu vermeiden. 
Im Falle einer Störung, eines IKT-Vorfalls oder eines Informationssicherheitsvorfalls ist der Auftragnehmer zur Wiederherstellung des IT-Systems verpflichtet. Zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft gehören alle für die Störungsbeseitigung notwendigen Maßnahmen. 

3.	Optimierung und Weiterentwicklung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das IT-System auf Abruf und in Abstimmung mit dem Auftraggeber kontinuierlich zu optimieren und weiterzuentwickeln. Das IT-System erfordert regelmäßige Anpassungen und Änderungen, welche zu planen sowie effizient, kostengünstig und unter Berücksichtigung der Risikominimierung auszuführen sind. Sie sind darüber hinaus an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen mit dem Ziel, die Betriebsbereitschaft dauerhaft aufrechtzuerhalten.

4.	Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Der Auftragnehmer ist auf Abruf und in Abstimmung mit dem Auftraggeber verpflichtet, Beratungs- und Unterstützungsleistungen in allgemeinen, technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit den vorgenannten vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen. Dies umfasst auch eine Beratung zum Einsatz neuer Technologien (Innovationsberatung).</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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         <cac:MainCommodityClassification>
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               <cbc:StreetName>Willy-Andreas-Allee 19</cbc:StreetName>
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