732547-2026 - Competition
Germany – Tree-maintenance services – Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSP
OJ S 205/2026 22/10/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Grün und Gruga
Email: vergabe@gge.essen.de
Legal type of the buyer: Local authority
Activity of the contracting authority: General public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSP
Description: Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
Procedure identifier: aad2bdc4-525f-4b5a-8a76-f6e2d5758f9f
Internal identifier: BE045261006
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: yes
Justification for the accelerated procedure: Es handelt sich um dringende Arbeiten mit höchster Priorität, da es sich um ein verkehrssicherungspflichtiges Thema handelt.
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 77211500 Tree-maintenance services
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Regelbaumkontrollen Stadtbezirk IV in der Stadt Essen  
Town: Essen
Postcode: 45127
Country subdivision (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZDYH0J5TW5# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Legal basis: 
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission: 
The tenderer must submit tenders for all lots
Terms of contract: 
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer: 2
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: 
Participation in a criminal organisation: 
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: 
Money laundering or terrorist financing: 
Fraud: 
Corruption: 
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: 
Breaching obligation relating to payment of taxes: 
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: 
Breaching of obligations in the fields of environmental law: 
Breaching of obligations in the fields of social law: 
Breaching of obligations in the fields of labour law: 
Insolvency: 
Assets being administered by liquidator: 
Business activities are suspended: 
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: 
Grave professional misconduct: 
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: 
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: 
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: 
Early termination, damages, or other comparable sanctions: 
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: 
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: Amt für Straßen und Verkehr
Description: Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk IV der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Internal identifier: 1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 77211500 Tree-maintenance services
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Regelbaumkontrollen Stadtbezirk IV in der Stadt Essen  
Town: Essen
Postcode: 45127
Country subdivision (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 105 Days
5.1.6.
General information
Reserved participation: 
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Tender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:selbst# Beginn der Arbeiten: Sofort nach Auftragserteilung. Fertigstellung innerhalb von 105 Tagen (15 Wochen)
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice, Procurement Document
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 09/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Address of the procurement documents: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYH0J5TW5/documents
Ad hoc communication channel: 
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYH0J5TW5
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission: 
Electronic submission: Required
Address for submission: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYH0J5TW5
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Description of the financial guarantee: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt. Ein Sicherheitseinbehalt ist insbesondere bei Dauerdienstleistungsverhältnissen und bei Lieferungen vorgesehen, die sich aus mehreren Einzellieferungen über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Deadline for receipt of tenders: 19/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 29 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline: 
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: keine
Terms of contract: 
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sind einzuhalten.
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: no
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement: 
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system: 
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Mediation organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Review organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Grün und Gruga
Organisation providing more information on the review procedures: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation receiving requests to participate: Grün und Gruga
5.1.
Lot: LOT-0002
Title: Grün und Gruga
Description: Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk IV der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Internal identifier: 2
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 77211500 Tree-maintenance services
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Regelbaumkontrollen Stadtbezirk IV in der Stadt Essen  
Town: Essen
Postcode: 45127
Country subdivision (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 105 Days
5.1.6.
General information
Reserved participation: 
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Tender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:selbst# Beginn der Arbeiten: Sofort nach Auftragserteilung. Fertigstellung innerhalb von 105 Tagen (15 Wochen)
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice, Procurement Document
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 09/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Address of the procurement documents: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYH0J5TW5/documents
Ad hoc communication channel: 
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYH0J5TW5
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission: 
Electronic submission: Required
Address for submission: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYH0J5TW5
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Description of the financial guarantee: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt. Ein Sicherheitseinbehalt ist insbesondere bei Dauerdienstleistungsverhältnissen und bei Lieferungen vorgesehen, die sich aus mehreren Einzellieferungen über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Deadline for receipt of tenders: 19/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 29 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline: 
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: keine
Terms of contract: 
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sind einzuhalten.
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: no
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement: 
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system: 
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Mediation organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Review organisation: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Grün und Gruga
Organisation providing more information on the review procedures: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation receiving requests to participate: Grün und Gruga
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Grün und Gruga
Registration number: 05113-31001-15
Postal address: Lührmannstraße 82
Town: Essen
Postcode: 45131
Country subdivision (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Country: Germany
Contact point: FB 67 - Vergabestelle
Email: vergabe@gge.essen.de
Telephone: +49 2018867070
Fax: +49 2018867058
Internet address: http://www.essen.de
Roles of this organisation: 
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registration number: 05515-03004-07
Postal address: Albrecht-Thaer-Straße 9
Town: Münster
Postcode: 48147
Country subdivision (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Country: Germany
Contact point: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Email: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telephone: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Internet address: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Roles of this organisation: 
Review organisation
Organisation providing more information on the review procedures
Mediation organisation
8.1.
ORG-0003
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Email: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation: 
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version: b734a4f7-a77b-45e3-9948-af7706ccb980  -  01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 21/10/2026 08:41:18 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 732547-2026
OJ S issue number: 205/2026
Publication date: 22/10/2026