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				<cbc:Description languageID="DEU">Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von  Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&amp;art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber  gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode>
		<cbc:AccessToolsURI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX</cbc:AccessToolsURI>
		<cac:ProcessJustification>
			<cbc:ProcessReasonCode listName="accelerated-procedure">true</cbc:ProcessReasonCode>
			<cbc:ProcessReason languageID="DEU">Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.</cbc:ProcessReason>
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	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">VGS # 09/2026</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">Entsorgungsleistungen</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss von Verträgen über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.  Die Vergabe erfolgt losweise:  Los 1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Los 2 - Lösemittel Los 3 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Los 4 - Papierabfälle (Papier und Pappe)</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM1EX#</cbc:Note>
		<cac:MainCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90000000</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:MainCommodityClassification>
		<cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90513500</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:AdditionalCommodityClassification>
		<cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">90520000</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:AdditionalCommodityClassification>
		<cac:RealizedLocation>
			<cac:Address>
				<cbc:StreetName>Fetscherstraße 74</cbc:StreetName>
				<cbc:CityName>Dresden</cbc:CityName>
				<cbc:PostalZone>01307</cbc:PostalZone>
				<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DED21</cbc:CountrySubentityCode>
				<cac:Country>
					<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
				</cac:Country>
			</cac:Address>
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	</cac:ProcurementProject>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-auth-mbrshp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-auth-mbrshp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto  Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-facil-tools</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-env</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen  oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">§ 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)" § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."</cbc:Description>
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						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - Qualität der Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte)  (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von  Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&amp;art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber  gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">1</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.  Los 1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel  Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche  Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im  Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter Punkt 5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen) Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind insbesondere unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.  Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-auth-mbrshp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-auth-mbrshp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto  Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-facil-tools</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-env</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen  oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">§ 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)" § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - Qualität der Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte)  (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von  Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&amp;art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber  gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">2</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Lösemittel</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.  Los 1 - Lösemittel  Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche  Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im  Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter Punkt 5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen) Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind insbesondere unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.  Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.</cbc:Description>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-auth-mbrshp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-auth-mbrshp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto  Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-facil-tools</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-env</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen  oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">§ 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)" § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."</cbc:Description>
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						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - Qualität der Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte)  (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von  Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&amp;art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber  gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">3</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.  Los 1 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden  Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche  Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im  Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter Punkt 5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen) Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind insbesondere unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.  Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.</cbc:Description>
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		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0004</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-auth-mbrshp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-auth-mbrshp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto  Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-facil-tools</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-env</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen  oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">§ 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)" § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."</cbc:Description>
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						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte)  (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von  Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&amp;art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber  gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">4</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Papierabfälle (Papier und Pappe)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.  Los 4 - Papierabfälle (Papier und Pappe)  Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche  Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im  Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter Punkt 5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen) Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind insbesondere unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.  Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.</cbc:Description>
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