754541-2025 - Competition
Germany – Medical consumables – Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung § 31 Abs. 1a SGB V und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter
OJ S 219/2025 13/11/2025
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Email: vergabestelle1@by.aok.de
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung § 31 Abs. 1a SGB V und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter
Description: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Inhalt des Open House Verfahrens ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. m. §§ 126, 127 SGB V in der bis 10.05.2019 gültigen Fassung über die Versorgung der Versicherten der AOK mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung, soweit die betreffenden Produkte nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Der Vertrag dient der Erfüllung des Anspruchs der Versicherten nach § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V i. V. m. den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Ziel der Vertragsparteien ist es, die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit den vertragsgegenständlichen Produkten zu gewährleisten und für alle Beteiligten klare, einheitliche und rechtssichere Bedingungen zu schaffen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden spätestens am 31.01.2030. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Für einen Vertragsstart zum nächsten Monatsersten, müssen die Unterlagen bis spätestens zum 20. des Vormonats mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Zur Teilnahme am frühestmöglichen Vertragsbeginn 01.02.2026 müssen die Unterlagen bis spätestens 20.01.2026 vollständig mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Vor Vertragsstart müssen die Leistungserbringer die unter Pkt. II aufgeführten Nachweise fristgerecht bei der Vergabestelle der AOK Bayern einreichen. Ein von der AOK gegengezeichnetes Exemplar wird an den Leistungserbringer zurückgesandt. II. Einzureichende Unterlagen Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen: 1. Vom Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen). 2. Ausgefüllte und unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages) Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Arzneimittelversorgung "Open-House-Vertrag Verbandstoffe" Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 20. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauffolgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauffolgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM hat eine Übersendung bis zum 20. eines jeden Monats der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de fristwahrend für einen Vertragsbeginn zum ersten des darauffolgenden Monats zu erfolgen.
Procedure identifier: dc4530c2-8cf2-4164-8b67-753122ee8a25
Internal identifier: 25-136
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 33140000 Medical consumables
2.1.2.
Place of performance
Country: Germany
Anywhere in the given country
2.1.4.
General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YMYCG# Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
Legal basis: 
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Procurement Document
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung § 31 Abs. 1a SGB V und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter
Description: siehe kurze Beschreibung
Internal identifier: 25-136
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 33140000 Medical consumables
5.1.2.
Place of performance
Country: Germany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 4 Years
5.1.6.
General information
Reserved participation: 
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): no
Additional information: Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an den untenstehenden Ansprechpartner: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Arzneimittelversorgung Tel: 089 74265136344 E-Mail: vertrag-sle@by.aok.de
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Ausgefüllte und unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages)
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Address of the procurement documents: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YMYCG/documents
Ad hoc communication channel: 
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YMYCG
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission: 
Electronic submission: Allowed
Address for submission: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YMYCG
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 20/12/2029 12:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 1 Month
Information that can be supplemented after the submission deadline: 
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Terms of contract: 
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: no
Electronic payment will be used: no
5.1.15.
Techniques
Framework agreement: 
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants: 999
Information about the dynamic purchasing system: 
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Organisation receiving requests to participate: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registration number: DE811695320
Postal address: Carl-Wery-Str. 28
Town: München
Postcode: 81379
Country subdivision (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Country: Germany
Contact point: Vergabestelle SGB V
Email: vergabestelle1@by.aok.de
Telephone: 089 627300
Roles of this organisation: 
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registration number: t:022894990
Town: Bonn
Postcode: 53113
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Email: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telephone: 022894990
Roles of this organisation: 
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Email: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation: 
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version: 324fdbbe-0ead-4cb8-a4e2-aea671f64a54  -  01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 11/11/2025 16:21:53 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 754541-2025
OJ S issue number: 219/2025
Publication date: 13/11/2025