780814-2024 - Result
Germany – Government services – Geschäftanbahnungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2025, 1. Tranche
OJ S 247/2024 19/12/2024
Contract or concession award notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Emailmep@bafa.bund.de
Legal type of the buyerCentral government authority
Activity of the contracting authorityGeneral public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleGeschäftanbahnungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2025, 1. Tranche
DescriptionDas BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Geschäftsanbahnungen sind Veranstaltungen zu einem bestimmten Zielland und einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung erhalten interessierte lokale Unternehmen, Verwaltungen, Verbände und Institutionen konkrete Informationen über die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland. Den deutschen Unternehmen bietet sich vor allem die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer kurzen, auf das Wesentliche konzentrierten Präsentation, ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen. Die Präsentationsveranstaltung soll Raum für Kontaktgespräche zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmenden bieten sowie weitere ansprechende Elemente umfassen. Zentrales Element der Geschäftsanbahnung sind die individuell vorbereiteten Kontaktgespräche der deutschen Unternehmen für eine gezielte Geschäftsanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes. Vor der Veranstaltung werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Procedure identifier1ff8408e-a6f3-4527-9e60-85c97511f185
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB
Type of procedureOpen
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75131000 Government services
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
2.1.4.
General information
Additional informationEs handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GAB_NrLos_NameFirma
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleLos 1 - Belgien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr
DescriptionZielland: Belgien Branche: Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr Möglicher Veranstaltungsort: Brüssel, ggf. weitere Orte Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0002
TitleLos 2 - Dänemark Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitstechnologien im maritimen Bereich
DescriptionZielland: Dänemark Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen (Exportinitiative) Möglicher Veranstaltungsort: Kopenhagen Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 2
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0003
TitleLos 3 - Frankreich Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus der Computer- und Videospielbranche
DescriptionZielland: Frankreich Branche: Kreativwirtschaft/Games Möglicher Veranstaltungsort: Paris Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 3
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0004
TitleLos 4 - Italien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bauwirtschaft / Bauhandwerk mit Schwerpunkt auf Innenausbau und Renovierung und Sanierung
DescriptionZielland: Italien Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk Möglicher Veranstaltungsort: Trentino-Südtirol und Venetien (Gardasee) und Lombardei (Comersee und Lago Maggiore) Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 4
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0005
TitleLos 5 - Italien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr
DescriptionZielland: Italien Branche: Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr Möglicher Veranstaltungsort: Lombardei (Mailand) und Latium (Rom) Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 5
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0006
TitleLos 6 -Norwegen Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen zum Thema Autonome Systeme, zivile Sicherheitstechnologien und Dekarbonisierung in der maritimen Wirtschaft
DescriptionZielland: Norwegen Branche: Schiffbau / Maritime Wirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: Trondheim, Bergen oder Oslo Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 6
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0007
TitleLos 7 - Österreich Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe mit Schwerpunkt auf Kreislaufwirtschaft
DescriptionZielland: Österreich Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe Möglicher Veranstaltungsort: Wien Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 7
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0008
TitleLos 8 - Polen Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Smart Mobility und klimafreundliche, smarte Stadtentwicklung
DescriptionZielland: Polen Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV Lösungen / Logistik (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Warschau oder Breslau Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 8
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0009
TitleLos 9 - Portugal Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus den Bereichen Bauwirtschaft / Bauhandwerk mit Schwerpunkt auf innovative Methoden und Produkte für die Denkmalpflege und Restauration
DescriptionZielland: Portugal Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk Möglicher Veranstaltungsort: Großraum Lissabon und Porto/Nord-Portugal Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 9
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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5.1.
LotLOT-0010
TitleLos 10 - Portugal Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Wasserwirtschaft und Greentech mit Fokus Wasserknappheit
DescriptionZielland: Portugal Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Algarve und Süden Portugals Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 10
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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5.1.
LotLOT-0011
TitleLos 11 - Schweiz Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Photonik und optische Technologien mit Fokus auf Smart Manufacturing
DescriptionZielland: Schweiz Branche: Feinmechanik / Optik / Nanotechnik / Photonik Möglicher Veranstaltungsort: Zürich, Grossraum Zürich und Heerbrugg (Kanton St.Gallen) Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 11
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0012
TitleLos 12 -Slowakei Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter moderner Lösungen für Luftreinhaltung
DescriptionZielland: Slowakei Branche: Luft- und Lärmschutz (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Bratislava, Žilina, Banská Bystrica Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 12
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0013
TitleLos 13 - Spanien Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter innovativer Technologien und Konzepte im Bereich der Abfall- und Kreislaufwirtschaft
DescriptionZielland: Spanien Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Region Barcelona (Mataró) und Region Baskenland (Bilbao/San Sebastián) Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 13
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0014
TitleLos 14 - Spanien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe mit Schwerpunkt auf ressourcensparende Bautechnologien und -konzepte
DescriptionZielland: Spanien Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe Möglicher Veranstaltungsort: Madrid Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 14
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0015
TitleLos 15 - Vereinigtes Königreich Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Schiffbau / Maritime Wirtschaft
DescriptionZielland: Vereinigtes Königreich Branche: Schiffbau / Maritime Wirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: verschiede Orte in England bzw. Schottland, z.B. Liverpool, Portsmouth, Southhampton, Plymouth Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 15
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0016
TitleLos 16 - Bulgarien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Pharmaindustrie
DescriptionZielland: Bulgarien Branche: Gesundheitswirtschaft / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft) Möglicher Veranstaltungsort: Sofia Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 16
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0017
TitleLos 17 - Kasachstan Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Smart City
DescriptionZielland: Kasachstan Branche: Smart City / IKT-Dienstleistungen Möglicher Veranstaltungsort: Astana, Almaty Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 17
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0018
TitleLos 18 - Kasachstan Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Wasserwirtschaft mit Fokus auf Ressourcenmanagement
DescriptionZielland: Kasachstan Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Astana, Almaty, Schymkent Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 18
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0019
TitleLos 19 - Rumänien, Moldau Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen
DescriptionZielland: Rumänien, Moldau Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen (Exportinitiative) Möglicher Veranstaltungsort: Bukarest, Chisinau; ggf. weitere Standorte Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 19
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0020
TitleLos 20 - Rumänien, Moldau Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft
DescriptionZielland: Rumänien, Moldau Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Bukarest und Chisinau Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 20
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0021
TitleLos 21 - Serbien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe mit Schwerpunkt auf Infrastruktur und Services in Verbindung mit der EXPO 2027
DescriptionZielland: Serbien Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe Möglicher Veranstaltungsort: Belgrad Möglicher Termin: 1. Quartal 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 21
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0022
TitleLos 22 - Ukraine Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe / Glas / Keramik
DescriptionZielland: Ukraine Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe / Glas / Keramik Möglicher Veranstaltungsort: Warschau (stellvertretend für die Ukraine und als Hub für Geschäftsaktivitäten in die Ukraine) Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2025, in Anbindung an die Wiederaufbaumesse "Rebuild Ukraine" Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 22
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0023
TitleLos 23 - Usbekistan Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter nachhaltiger Technologien in der Abfall- und Recycling-Industrie
DescriptionZielland: Usbekistan Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort:Taschkent Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 23
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0024
TitleLos 24 - Australien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bauwirtschaft hinsichtlich Infrastrukturmaßnahmen, Wohnungsbau und sportlicher Großveranstaltungen
DescriptionZielland: Australien Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur Möglicher Veranstaltungsort: Sydney, Brisbane Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 24
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0025
TitleLos 25 - Indonesien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Automatisierungslösungen für Produktionsprozesse in der Elektronikindustrie
DescriptionZielland: Indonesien Branche: Industrie 4.0 Möglicher Veranstaltungsort: Jakarta & Batam, Riau Insel Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 25
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0026
TitleLos 26 - Japan Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Bereich innovative Leichtbautechnologien als Enabler für eine klimaneutrale Industrie
DescriptionZielland: Japan Branche: Leichtbau / chemische Industrie / Petrochemie / Kunststoff- und Gummiindustrie / Neue Materialien Möglicher Veranstaltungsort: verschiedene Standorte in Japan, z.B. Kanazawa, Nagoya, Gifu Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 26
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0027
TitleLos 27 - Japan Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus den Bereichen Musik- und Veranstaltungswirtschaft
DescriptionZielland: Japan Branche: Kreativwirtschaft / Musik- und Veranstaltungswirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: Tokio Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 27
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0028
TitleLos 28 - Korea (Rep.) Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Smart City / Future Mobility
DescriptionZielland: Korea (Rep.) Branche: Smart City / Future Mobility Möglicher Veranstaltungsort: Seoul Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 28
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0029
TitleLos 29 - Korea (Rep.) Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie mit Fokus auf Life Science / Biotech
DescriptionZielland: Korea (Rep.) Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft) Möglicher Veranstaltungsort: Seoul Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 29
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0030
TitleLos 30 - Malaysia Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Kosmetik / Reinigungsmittel
DescriptionZielland: Malaysia Branche: Kosmetik / Reinigungsmittel Möglicher Veranstaltungsort: Kuala Lumpur Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 30
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0031
TitleLos 31 - Malaysia Geschäftsanbahnung Luftfahrtindustrie für deutsche Unternehmen aus den Bereichen Herstellung von Komponenten, Wartung & Reparatur, Lieferkettenaktivitäten
DescriptionZielland: Malaysia Branche: Luftfahrtindustrie Möglicher Veranstaltungsort: Kuala Lumpur / Langkawi Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 31
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0032
TitleLos 32 - Malaysia Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Industrie 4.0 mit Fokus auf Lieferkettenlogistik
DescriptionZielland: Malaysia Branche: Industrie 4.0 Möglicher Veranstaltungsort: Kuala Lumpur Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 32
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0033
TitleLos 33 - Philippinen Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Digital Health und Medizintechnik
DescriptionZielland: Philippinen Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft) Möglicher Veranstaltungsort: Metro Manila Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 33
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0034
TitleLos 34 - Singapur Geschäftsanbahnung für Hersteller und Marken der deutschen Modeindustrie nach Singapur zur Erschließung regionaler Märkte im Raum ASEAN
DescriptionZielland: Singapur Branche: Textil / Bekleidung / Leder Möglicher Veranstaltungsort: Singapur Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 34
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0035
TitleLos 35 - Sri Lanka Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Planung / Consulting / Touristikdienstleistungen
DescriptionZielland: Sri Lanka Branche: Planung / Consulting / Touristikdienstleistungen Möglicher Veranstaltungsort: Colombo Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 35
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0036
TitleLos 36 - Taiwan Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Pharmaindustrie und Biotechnologie
DescriptionZielland: Taiwan Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft) Möglicher Veranstaltungsort: Taipeh Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 36
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0037
TitleLos 37 - Taiwan Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Photonik, optische Komponenten und Lasertechnologie
DescriptionZielland: Taiwan Branche: Feinmechanik / Optik / Nanotechnik / Photonik Möglicher Veranstaltungsort: Taipei, Hsinchu und Taichung Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 37
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0038
TitleLos 38 - Thailand Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Bereich nachhaltige Wasser- und Abwasserwirtschaft
DescriptionZielland: Thailand Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Bangkok Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 38
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0039
TitleLos 39 - Thailand Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Konsumgüter / Freizeitwirtschaft mit Fokus auf Heimtierbedarf
DescriptionZielland: Thailand Branche: Konsumgüter / Freizeitwirtschaft / Heimtierbedarf Möglicher Veranstaltungsort: Bangkok und Umgebung Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 39
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0040
TitleLos 40 - Vietnam Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) mit dem Schwerpunkt auf Kreislaufwirtschaft
DescriptionZielland: Vietnam Branche: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Hanoi / Ho-Chi-Minh-Stadt Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 40
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0041
TitleLos 41 - Kanada Geschäftsanbahnung nach für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen mit dem Fokus auf Cybersecurity, insb. Datenund Cloudsicherheit
DescriptionZielland: Kanada Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen (Exportinitiative) Möglicher Veranstaltungsort: Provinzen Ontario und Quebec Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 41
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0042
TitleLos 42 - Kanada Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr
DescriptionZielland: Kanada Branche: Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr Möglicher Veranstaltungsort: Region Toronto, Montreal Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 42
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0043
TitleLos 43 - Mexiko Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft
DescriptionZielland: Mexiko Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Mexiko-Stadt, Monterrey Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 43
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0044
TitleLos 44 - USA Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus den Bereichen Robotics, KI und Autonome Systeme
DescriptionZielland: USA Branche: Industrie 4.0 Möglicher Veranstaltungsort: Pittsburgh, Boston Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 44
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0045
TitleLos 45 - USA Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Abfallwirtschaft / Recycling
DescriptionZielland: USA Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Arizona / Phoenix Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 45
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0046
TitleLos 46 - Argentinien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Kosmetik / Reinigungsmittel
DescriptionZielland: Argentinien Branche: Kosmetik / Reinigungsmittel Möglicher Veranstaltungsort: Buenos Aires Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 46
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0047
TitleLos 47 - Brasilien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Medizintechnik, Ausrüstung und Software
DescriptionZielland: Brasilien Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft) Möglicher Veranstaltungsort: Porto Alegre - Rio Grande do Sul Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 47
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0048
TitleLos 48 - Brasilien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Bereich nachhaltige Abfallwirtschaft und Recyclingtechnologien / Circular Economy
DescriptionZielland: Brasilien Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Region Südost (Rio de Janeiro, Sao Paulo) Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 48
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0049
TitleLos 49 - Kolumbien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft mit dem Fokus Digitalisierung
DescriptionZielland: Kolumbien Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Bogotá und Medellin Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 49
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0050
TitleLos 50 - Kolumbien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen zum Thema: „Smarte Zukunft: Nachhaltige Transformation der digitalen Konnektivität & Mobilität“
DescriptionZielland: Kolumbien Branche: Smart City / IKT-Dienstleistungen / Industrie 4.0 Möglicher Veranstaltungsort: Bogotá, Medellín und Ibagué Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 50
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0051
TitleLos 51 - Peru Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Nachhaltige Mobilität mit Fokus urbane und Off-Highway-Anwendungen
DescriptionZielland: Peru Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV Lösungen / Logistik (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Lima Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 51
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0052
TitleLos 52 - Ägypten Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Textilmaschinen
DescriptionZielland: Ägypten Branche: Maschinen- und Anlagenbau / Textilmaschinen Möglicher Veranstaltungsort: Kairo und Alexandria Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 52
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0053
TitleLos 53 - Angola Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bergbau / Rohstoffe
DescriptionZielland: Angola Branche: Bergbau / Rohstoffe Möglicher Veranstaltungsort: Luanda, ggf. weitere Standorte Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 53
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0054
TitleLos 54 - Kenia Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen mit Schwerpunkt auf nachhaltiger Lebensmittelverarbeitung
DescriptionZielland: Kenia Branche: Maschinen- und Anlagenbau / Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen Möglicher Veranstaltungsort: Nairobi; ggf. weitere Standorte Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 54
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0055
TitleLos 55 - Kenia Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen
DescriptionZielland: Kenia Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen (Exportinitiative) Möglicher Veranstaltungsort: Nairobi Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 55
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0056
TitleLos 56 - Nigeria Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Filmwirtschaft
DescriptionZielland: Nigeria Branche: Kreativwirtschaft / Filmwirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: Lagos Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 56
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0057
TitleLos 57 - Sambia Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bergbau / Rohstoffe
DescriptionZielland: Sambia Branche: Bergbau / Rohstoffe Möglicher Veranstaltungsort: Copperbelt Region, Kitwe / Solwezi Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 57
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0058
TitleLos 58 - Senegal Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen)
DescriptionZielland: Senegal Branche: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Dakar und Umgebung Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 58
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0059
TitleLos 59 - Südafrika Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Fahrzeugindustrie / Fahrzeugzulieferer
DescriptionZielland: Südafrika Branche: Fahrzeugindustrie / Fahrzeugzulieferer Möglicher Veranstaltungsort: Johannesburg, Pretoria und Durban Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 59
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0060
TitleLos 60 - Südafrika Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Textilmaschinen
DescriptionZielland: Südafrika Branche: Maschinen- und Anlagenbau / Textilmaschinen Möglicher Veranstaltungsort: Kapstadt und Durban Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 60
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0061
TitleLos 61 - Südafrika Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Filmwirtschaft
DescriptionZielland: Südafrika Branche: Kreativwirtschaft / Filmwirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: Johannesburg, Kapstadt Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 61
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0062
TitleLos 62 - Tunesien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen zum Thema IKT-Dienstleistungen – Digitaler Wandel in Tunesien
DescriptionZielland: Tunesien Branche: IKT-Dienstleistungen Möglicher Veranstaltungsort: Tunis und Umgebung Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 62
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0063
TitleLos 63 - Saudi-Arabien Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Medizintechnik
DescriptionZielland: Saudi-Arabien Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft) Möglicher Veranstaltungsort: Riad Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 63
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0064
TitleLos 64 - Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Katar Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter von Technologielösungen im Bereich klimaneutrale Produktion für die Öl-, Gas- und Petrochemie
DescriptionZielland: Saudi-Arabien Branche: Chemische Industrie / Petrochemie / Kunststoff- und Gummiindustrie / Neue Materialien Möglicher Veranstaltungsort: Vereinigte Arabische Emirate: Dubai und Abu Dhabi; Katar: Doha Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Internal identifier414-12.1-2025/1 GAB - Los 64
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 75110000 General public services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration14 Months
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität Umsetzungskonzept
DescriptionQualität Umsetzungskonzept
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number70
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Results
Value of all contracts awarded in this notice4 060 782,44 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0001
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameAHK Debelux
Tender
Tender identifierLos 1 - Belgien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0001
Value of the tender59 725,25 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 1 - Belgien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0002
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Dänische Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 2 - Dänemark
Identifier of lot or group of lotsLOT-0002
Value of the tender49 850,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 2- Dänemark
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0003
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Französische Industrie-und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 3 - Frankreich
Identifier of lot or group of lotsLOT-0003
Value of the tender69 900,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 3 - Frankreich
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0004
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDEinternational Italia
Tender
Tender identifierLos 4 - Italien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0004
Value of the tender48 500,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 4 - Italien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0005
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDEinternational Italia
Tender
Tender identifierLos 5 - Italien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0005
Value of the tender40 900,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 5 - Italien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received4
6.1.
Result lot identifierLOT-0006
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Norwegische Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 6 - Norwegen
Identifier of lot or group of lotsLOT-0006
Value of the tender83 227,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 6 - Norwegen
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0007
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsche Handelskammer in Österreich
Tender
Tender identifierLos 7 - Österreich
Identifier of lot or group of lotsLOT-0007
Value of the tender56 990,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 7 - Österreich
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0008
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDREBERIS
Tender
Tender identifierLos 8 - Polen
Identifier of lot or group of lotsLOT-0008
Value of the tender54 180,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 8 - Polen
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0009
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 9 - Portugal
Identifier of lot or group of lotsLOT-0009
Value of the tender59 835,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 9 - Portugal
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0010
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 10 - Portugal
Identifier of lot or group of lotsLOT-0010
Value of the tender59 545,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 10 - Portugal
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0011
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameHandelskammer Deutschland-Schweiz
Tender
Tender identifierLos 11 - Schweiz
Identifier of lot or group of lotsLOT-0011
Value of the tender46 560,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 11 - Schweiz
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
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Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0012
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameAHK Slowakei
Tender
Tender identifierLos 12 - Slowakei
Identifier of lot or group of lotsLOT-0012
Value of the tender69 817,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 12 - Slowakei
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0013
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsche Handelskammer für Spanien
Tender
Tender identifierLos 13 - Spanien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0013
Value of the tender66 230,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 13 - Spanien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
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Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0014
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsche Handelskammer für Spanien
Tender
Tender identifierLos 14 - Spanien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0014
Value of the tender65 230,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 14 - Spanien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0015
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameTrade Horizons Limited
Tender
Tender identifierLos 15 - Vereinigtes Königreich
Identifier of lot or group of lotsLOT-0015
Value of the tender61 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 15 - Vereinigtes Königreich
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0016
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameenviacon international
Tender
Tender identifierLos 16 - Bulgarien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0016
Value of the tender61 530,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 16 - Bulgarien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0017
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDEinternational Kasachstan
Tender
Tender identifierLos 17 - Kasachstan
Identifier of lot or group of lotsLOT-0017
Value of the tender50 881,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 17 - Kasachstan
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0018
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDEinternational Kasachstan
Tender
Tender identifierLos 18 - Kasachstan
Identifier of lot or group of lotsLOT-0018
Value of the tender53 386,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 18 - Kasachstan
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0019
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 19 - Rumänien, Moldau
Identifier of lot or group of lotsLOT-0019
Value of the tender50 515,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 19 - Rumänien, Moldau
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0020
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 20 - Rumänien, Moldau
Identifier of lot or group of lotsLOT-0020
Value of the tender51 995,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 20 - Rumänien, Moldau
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0021
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Serbische Wirtschaftskammer
Tender
Tender identifierLos 21 - Serbien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0021
Value of the tender53 982,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 21 - Serbien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0022
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDREBERIS
Tender
Tender identifierLos 22 - Ukraine
Identifier of lot or group of lotsLOT-0022
Value of the tender49 445,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 22 - Ukraine
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0023
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameGerman Industry and Commerce GmbH
Tender
Tender identifierLos 23 - Usbekistan
Identifier of lot or group of lotsLOT-0023
Value of the tender47 375,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 23 - Usbekistan
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0024
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Australische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 24 - Australien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0024
Value of the tender84 647,48 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 24 - Australien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0025
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 25 - Indonesien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0025
Value of the tender57 464,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 25 - Indonesien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0026
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameSBS systems for business solutions GmbH
Tender
Tender identifierLos 26 - Japan
Identifier of lot or group of lotsLOT-0026
Value of the tender75 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 26 - Japan
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
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Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0027
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsche Industrie- und Handelskammer in Japan
Tender
Tender identifierLos 27 - Japan
Identifier of lot or group of lotsLOT-0027
Value of the tender96 950,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 27 - Japan
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0028
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameenviacon international
Tender
Tender identifierLos 28 - Korea
Identifier of lot or group of lotsLOT-0028
Value of the tender104 452,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 28 - Korea
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0029
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nametrAIDe GmbH
Tender
Tender identifierLos 29 - Korea
Identifier of lot or group of lotsLOT-0029
Value of the tender61 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 29 - Korea
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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Number of tenders or requests to participate received5
6.1.
Result lot identifierLOT-0030
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameTrade Horizons Limited
Tender
Tender identifierLos 30 - Malaysia
Identifier of lot or group of lotsLOT-0030
Value of the tender68 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 30 - Malaysia
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0031
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameSBS systems for business solutions GmbH
Tender
Tender identifierLos 31 - Malaysia
Identifier of lot or group of lotsLOT-0031
Value of the tender68 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 31 - Malaysia
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
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Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0032
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameAmena Trade & Investment Consulting GmbH
Tender
Tender identifierLos 32 - Malaysia
Identifier of lot or group of lotsLOT-0032
Value of the tender71 650,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 32 - Malaysia
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
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Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0033
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameGerman-Philippine Chamber of Commerce and Industry, Inc.
Tender
Tender identifierLos 33 - Philippinen
Identifier of lot or group of lotsLOT-0033
Value of the tender50 990,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 33 - Philippinen
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0034
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Singapurische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 34 - Singapur
Identifier of lot or group of lotsLOT-0034
Value of the tender69 726,39 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 34 - Singapur
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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6.1.
Result lot identifierLOT-0035
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDelegation der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka
Tender
Tender identifierLos 35 - Sri Lanka
Identifier of lot or group of lotsLOT-0035
Value of the tender59 825,75 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 35 - Sri Lanka
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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6.1.
Result lot identifierLOT-0036
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDEinternational Taiwan Ltd.
Tender
Tender identifierLos 36 - Taiwan
Identifier of lot or group of lotsLOT-0036
Value of the tender64 575,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 36 - Taiwan
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0037
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDEinternational Taiwan Ltd.
Tender
Tender identifierLos 37 - Taiwan
Identifier of lot or group of lotsLOT-0037
Value of the tender68 250,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 37 - Taiwan
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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6.1.
Result lot identifierLOT-0038
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Thailändische Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 38 - Thailand
Identifier of lot or group of lotsLOT-0038
Value of the tender58 315,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 38 - Thailand
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0039
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Thailändische Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 39 - Thailand
Identifier of lot or group of lotsLOT-0039
Value of the tender56 175,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 39 - Thailand
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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6.1.
Result lot identifierLOT-0040
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameAmena Trade & Investment Consulting GmbH
Tender
Tender identifierLos 40 - Vietnam
Identifier of lot or group of lotsLOT-0040
Value of the tender64 650,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 40 - Vietnam
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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Number of tenders or requests to participate received5
6.1.
Result lot identifierLOT-0041
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameCanadian German Chamber of Industry and Commerce Inc.
Tender
Tender identifierLos 41 - Kanada
Identifier of lot or group of lotsLOT-0041
Value of the tender83 600,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 41 - Kanada
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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6.1.
Result lot identifierLOT-0042
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameCommit Project Partners GmbH
Tender
Tender identifierLos 42 - Kanada
Identifier of lot or group of lotsLOT-0042
Value of the tender84 500,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 42 - Kanada
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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6.1.
Result lot identifierLOT-0043
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 43 - Mexiko
Identifier of lot or group of lotsLOT-0043
Value of the tender64 750,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 43 - Mexiko
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
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Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0044
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameGerman American Chamber of Commerce, Inc.
Tender
Tender identifierLos 44 - USA
Identifier of lot or group of lotsLOT-0044
Value of the tender100 825,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 44 - USA
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
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Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0045
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDelegation der Deutschen Wirtschaft in San Francisco
Tender
Tender identifierLos 45 - USA
Identifier of lot or group of lotsLOT-0045
Value of the tender108 338,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 45 - USA
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0046
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Argentinische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 46 - Argentinien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0046
Value of the tender68 250,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 46 - Argentinien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0047
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer Rio Grande do Sul
Tender
Tender identifierLos 47 - Brasilien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0047
Value of the tender61 770,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 47 - Brasilien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0048
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer
Tender
Tender identifierLos 48 - Brasilien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0048
Value of the tender71 900,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 48 - Brasilien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0049
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nametrAIDe GmbH
Tender
Tender identifierLos 49 - Kolumbien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0049
Value of the tender68 500,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 49 - Kolumbien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
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Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0050
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameAHK Kolumbien und Ihre Tochtergesellschaft DEinternational SAS
Tender
Tender identifierLos 50 - Kolumbien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0050
Value of the tender64 895,45 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 50 - Kolumbien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
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Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0051
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameenviacon international
Tender
Tender identifierLos 51 - Peru
Identifier of lot or group of lotsLOT-0051
Value of the tender59 384,08 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 51 - Peru
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0052
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameSBS systems for business solutions GmbH
Tender
Tender identifierLos 52 - Ägypten
Identifier of lot or group of lotsLOT-0052
Value of the tender72 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 52 - Ägypten
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0053
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsche Industrie – und Handelskammer für das südliche Afrika
Tender
Tender identifierLos 53 - Angola
Identifier of lot or group of lotsLOT-0053
Value of the tender88 142,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 53 - Angola
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0054
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameAHK Services Eastern Africa
Tender
Tender identifierLos 54 - Kenia
Identifier of lot or group of lotsLOT-0054
Value of the tender58 207,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 54 - Kenia
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0055
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameAHP International
Tender
Tender identifierLos 55 - Kenia
Identifier of lot or group of lotsLOT-0055
Value of the tender67 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 55 - Kenia
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0056
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameSBS systems for business solutions GmbH
Tender
Tender identifierLos 56 - Nigeria
Identifier of lot or group of lotsLOT-0056
Value of the tender60 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 56 - Nigeria
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0057
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsche Industrie – und Handelskammer für das südliche Afrika
Tender
Tender identifierLos 57 - Sambia
Identifier of lot or group of lotsLOT-0057
Value of the tender70 066,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 57 - Sambia
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0058
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameAfrika-Verein der deutschen Wirtschaft e.V.
Tender
Tender identifierLos 58 - Senegal
Identifier of lot or group of lotsLOT-0058
Value of the tender51 955,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 58 - Senegal
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0059
Winner selection statusNo winner was chosen and the competition is closed.
The reason why a winner was not chosenNo tenders, requests to participate or projects were received
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received0
6.1.
Result lot identifierLOT-0060
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameDeutsche Industrie – und Handelskammer für das südliche Afrika
Tender
Tender identifierLos 60 - Südafrika
Identifier of lot or group of lotsLOT-0060
Value of the tender66 170,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 60 - Südafrika
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsRequests to participate
Number of tenders or requests to participate received1
6.1.
Result lot identifierLOT-0061
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameSBS systems for business solutions GmbH
Tender
Tender identifierLos 61 - Südafrika
Identifier of lot or group of lotsLOT-0061
Value of the tender62 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 61 - Südafrika
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0062
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameMENA Business
Tender
Tender identifierLos 62 - Tunesien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0062
Value of the tender72 195,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 62 - Tunesien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
6.1.
Result lot identifierLOT-0063
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nametrAIDe GmbH
Tender
Tender identifierLos 63 - Saudi-Arabien
Identifier of lot or group of lotsLOT-0063
Value of the tender61 000,00 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 63 - Saudi-Arabien
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received3
6.1.
Result lot identifierLOT-0064
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameMENA Business
Tender
Tender identifierLos 64 - VAE, KAtar
Identifier of lot or group of lotsLOT-0064
Value of the tender88 292,75 EUR
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contractLos 64 - VAE, Katar
Date of the conclusion of the contract23/10/2024
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registration number991-01692-22
DepartmentReferat 414
TownEschborn
Postcode65760
Country subdivision (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
CountryGermany
Contact pointReferat 414
Emailmep@bafa.bund.de
Telephone000
Internet addresshttp://www.bafa.de
Roles of this organisation
Buyer
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer des Bundes
Registration number022894990
TownBonn
Postcode53123
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telephone+49 228-94990
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameAHK Debelux
Size of the economic operatorMedium
Registration numberBE0406.655.078
TownBrüssel
Postcode1210
Country subdivision (NUTS)Arr. de Bruxelles-Capitale/Arr. Brussel-Hoofdstad (BE100)
CountryBelgium
Emailinfo@debelux.org
Telephone+32 (0) 2 203 50 40
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Official nameDeutsch-Dänische Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration numberDK10689872
TownKopenhagen
Postcode1050
Country subdivision (NUTS)Byen København (DK011)
CountryDenmark
Emailinfo@handelskammer.dk
Telephone+45 33913335
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Official nameDeutsch-Französische Industrie-und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration number12345
TownParis
Postcode75015
Country subdivision (NUTS)Paris (FR101)
CountryFrance
Emailahk@francoallemand.com
Telephone+33(0)1 40 58 35 35
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Official nameDEinternational Italia
Size of the economic operatorMedium
Registration number05931290968
TownMailand
Postcode20124
Country subdivision (NUTS)Milano (ITC4C)
CountryItaly
Emailinfo@ahk.it
Telephone+39 02 3980091
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0007
Official nameDeutsch-Norwegische Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration numberDE351765683
TownOslo
PostcodeNO011
Country subdivision (NUTS)Oslo (NO081)
CountryNorway
Emailinfo@handelskammer.no
Telephone+47 22 12 82 10
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0006
8.1.
ORG-0008
Official nameDeutsche Handelskammer in Österreich
Size of the economic operatorMedium
Registration number729893745
TownWien
Postcode1030
Country subdivision (NUTS)Wien (AT130)
CountryAustria
Emailoffice@dhk.at
Telephone+43 1 545 14 17-0
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0007
8.1.
ORG-0009
Official nameDREBERIS
Size of the economic operatorMedium
Registration numberDE 200 625 332
TownDresden
Postcode01219
Country subdivision (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
CountryGermany
Emailoffice@dreberis.com
Telephone+49 351 8626430
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0008, LOT-0022
8.1.
ORG-0010
Official nameDeutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration numberPT 500919844
TownLissabon
Postcode1269-039
Country subdivision (NUTS)Área Metropolitana de Lisboa (PT170)
CountryPortugal
Emailinfolisboa@ccila-portugal.com
Telephone+351 213 211 200
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0009, LOT-0010
8.1.
ORG-0011
Official nameHandelskammer Deutschland-Schweiz
Size of the economic operatorMedium
Registration numberCH-020.6.000.124-3
TownZürich
Postcode8002
Country subdivision (NUTS)Zürich (CH040)
CountrySwitzerland
Emailauskunft@handelskammer-d-ch.ch
Telephone+41 44 283 61 61
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0011
8.1.
ORG-0012
Official nameAHK Slowakei
Size of the economic operatorMedium
Registration number30848717
TownBratislava
Postcode811 03
Country subdivision (NUTS)Bratislavský kraj (SK010)
CountrySlovakia
Emailinfo@ahk.sk
Telephone+421-2-2085 0620
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0012
8.1.
ORG-0013
Official nameDeutsche Handelskammer für Spanien
Size of the economic operatorMedium
Registration numberES-G-85559573
TownMadrid
Postcode28016
Country subdivision (NUTS)Madrid (ES300)
CountrySpain
Emailinfo@ahk.es
Telephone0034 - 91 353 09-10
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0013, LOT-0014
8.1.
ORG-0014
Official nameTrade Horizons Limited
Size of the economic operatorMedium
Registration number08778677
TownLondon
PostcodeWC2R 0LR
Country subdivision (NUTS)Camden and City of London (UKI31)
CountryUnited Kingdom
Emailinfo@tradehorizons.com
Telephone+44 333 210 0737
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0015, LOT-0030
8.1.
ORG-0015
Official nameenviacon international
Size of the economic operatorMedium
Registration numberHRB 141 924
TownBerlin
Postcode12163
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Emailinfo@enviacon.com
Telephone+49 30 814 8841 - 0
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0016, LOT-0028, LOT-0051
8.1.
ORG-0016
Official nameDEinternational Kasachstan
Size of the economic operatorMedium
Registration number080840012869
TownAlmaty
Postcode050004
CountryKazakhstan
Emailinfo@ahk-za.kz
Telephone+7 727 35610 - 61
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0017, LOT-0018
8.1.
ORG-0017
Official nameDeutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration numberRO 14870017
TownBucuresti
Postcode010735
Country subdivision (NUTS)Bucureşti (RO321)
CountryRomania
Emaildrahk@ahkrumaenien.ro
Telephone+40 21 223 15 31
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0019, LOT-0020
8.1.
ORG-0018
Official nameDeutsch-Serbische Wirtschaftskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration number28769547
TownBelgrad
Postcode11000
Country subdivision (NUTS)Београдска област (RS110)
CountrySerbia
Emailinfo@ahk.rs
Telephone+381 11 202 8010
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0021
8.1.
ORG-0019
Official nameGerman Industry and Commerce GmbH
Size of the economic operatorMedium
Registration number848359
TownTaschkent
Postcode100084
CountryUzbekistan
Emailatabek.alimdjanov@ahk-za.kz
Telephone+998 71 205 02 50
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0023
8.1.
ORG-0020
Official nameDeutsch-Australische Industrie- und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration number75 001 428 968
TownSydney
Postcode2000
CountryAustralia
Emailinfo@germany.org.au
Telephone+61 2 8296 0400
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0024
8.1.
ORG-0021
Official nameDeutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration number9120302580639
TownJarkarta
Postcode10310
CountryIndonesia
Emailinfo@ekonid.id
Telephone+6221 5098 5800
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0025
8.1.
ORG-0022
Official nameSBS systems for business solutions GmbH
Size of the economic operatorMedium
Registration numberDE301297339
TownMünchen
Postcode81829
Country subdivision (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
CountryGermany
Emailinfo@sbs-business.com
Telephone+49 (0)30 586 1994 10
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0026, LOT-0031, LOT-0052, LOT-0056, LOT-0061
8.1.
ORG-0023
Official nameDeutsche Industrie- und Handelskammer in Japan
Size of the economic operatorMedium
Registration number123456
TownTokio
Postcode102-0075
CountryJapan
Emailinfo@dihkj.or.jp
Telephone+81-(0)3-5276-9811
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0027
8.1.
ORG-0024
Official nametrAIDe GmbH
Size of the economic operatorMedium
Registration numberHRB64143
TownKöln
Postcode50674
Country subdivision (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
CountryGermany
Emailservice@traide.de
Telephone+49 221 93544510
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0029, LOT-0049, LOT-0063
8.1.
ORG-0025
Official nameAmena Trade & Investment Consulting GmbH
Size of the economic operatorMedium
Registration numberHRB 184434 B
TownBerlin
Postcode12159
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Emailinfo@amena-invest.de
Telephone+4915164078604
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0032, LOT-0040
8.1.
ORG-0026
Official nameGerman-Philippine Chamber of Commerce and Industry, Inc.
Size of the economic operatorMedium
Registration numberCN 200803132
TownMakati City
Postcode1234
CountryPhilippines
Emailinfo@gpcci.org
Telephone+63 (2) 8519 8110
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0033
8.1.
ORG-0027
Official nameDeutsch-Singapurische Industrie- und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration numberS90SS0074F
TownSingapur
Postcode609916
CountrySingapore
Emailinfo@sgc.org.sg
Telephone+65 64 33 53 30
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0034
8.1.
ORG-0028
Official nameDelegation der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka
Size of the economic operatorMedium
Registration numberPV131693
TownColombo
Postcode00200
CountrySri Lanka
Emailinfo@srilanka.ahk.de
Telephone+94 11 2314364
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0035
8.1.
ORG-0029
Official nameDEinternational Taiwan Ltd.
Size of the economic operatorMedium
Registration number27721121
TownTaiwan
CountryTaiwan
Emailinfo@taiwan.ahk.de
Telephone+886-2-7735-7500
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0036, LOT-0037
8.1.
ORG-0030
Official nameDeutsch-Thailändische Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration number7/2510
TownBangkok
Postcode10120
CountryThailand
Emailinfo@gtcc.org
Telephone+66 (0) 2-055-0600
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0038, LOT-0039
8.1.
ORG-0031
Official nameCanadian German Chamber of Industry and Commerce Inc.
Size of the economic operatorMedium
Registration number16/674/11338
TownToronto
PostcodeON M5G 1V2
CountryCanada
Emailinfo.toronto@germanchamber.ca
Telephone+1 (416) 598-3355
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0041
8.1.
ORG-0032
Official nameCommit Project Partners GmbH
Size of the economic operatorMedium
Registration numberHRB 82914 B
TownBerlin
Postcode10435
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Emailberlin@commit-group.com
Telephone+49 30 206 1648-0
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0042
8.1.
ORG-0033
Official nameDeutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration numberLibro 3.137, Folio 0435994, No. 109,809
TownMexiko-Stadt
Postcode01210
CountryMexico
Emailinfo@ahkmexiko.com.mx
Telephone(+52) 55 1500 5900
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0043
8.1.
ORG-0034
Official nameGerman American Chamber of Commerce, Inc.
Size of the economic operatorMedium
Registration number69959
TownNew York
Postcode10005
CountryUnited States
Emailinfo@gaccny.com
Telephone+1 (212) 974 8830
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0044
8.1.
ORG-0035
Official nameDelegation der Deutschen Wirtschaft in San Francisco
Size of the economic operatorMedium
Registration number4127851
TownSan Francisco
Postcode94104
Country subdivision (NUTS)Passau, Landkreis (DE228)
CountryGermany
Emailinfo@gaccwest.com
Telephone+1 (415) 248 1240
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0045
8.1.
ORG-0036
Official nameDeutsch-Argentinische Industrie- und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration numberCE-2023-83314183-APN-DA#IGJ
TownBuenos Aires
PostcodeC1043AAD
CountryArgentina
Emailahkargentina@ahkargentina.com.ar
Telephone0054-11 5219-4000
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0046
8.1.
ORG-0037
Official nameDeutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer Rio Grande do Sul
Size of the economic operatorMedium
Registration number92.807.221/0001-94
TownPorto Alegre
Postcode90450-030
CountryBrazil
Emailahkrs@ahkrs.com.br
Telephone+55 51 3222 57 66
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0047
8.1.
ORG-0038
Official nameDeutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer
Size of the economic operatorMedium
Registration number33.752.767/0001- 26
TownRio de Janeiro
Postcode20030-002
CountryBrazil
Emailinfo@ahk.com.br
Telephone+55 21 2224 2123
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0048
8.1.
ORG-0039
Official nameAHK Kolumbien und Ihre Tochtergesellschaft DEinternational SAS
Size of the economic operatorMedium
Registration number1234567
TownCarrera
Postcode110221
CountryColombia
Emailinfo@ahk-colombia.com
Telephone+57 (601) 915 8631
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0050
8.1.
ORG-0040
Official nameDeutsche Industrie – und Handelskammer für das südliche Afrika
Size of the economic operatorMedium
Registration number1963/002981/08
TownJohannesburg
Postcode2193
CountrySouth Africa
Emailinfo@germanchamber.co.za
Telephone+27 (0)11 486 2775
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0053, LOT-0057, LOT-0060
8.1.
ORG-0041
Official nameAHK Services Eastern Africa
Size of the economic operatorMedium
Registration numberPVT-RXUL63
TownNairobi
Postcode00100
CountryKenya
Emailoffice@kenya-ahk.co.ke
Telephone+254 20 6633 000
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0054
8.1.
ORG-0042
Official nameAHP International
Size of the economic operatorMedium
Registration numberHRA 46393 B
TownBerlin
Postcode10243
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Emailoffice@ahp-international.com
Telephone+49 30 4036876-99
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0055
8.1.
ORG-0043
Official nameAfrika-Verein der deutschen Wirtschaft e.V.
Size of the economic operatorMedium
Registration numberVR 2953
TownHamburg
Postcode20345
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Emailinfo@afrikaverein.de
Telephone+49 40 41 91 33 0
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0058
8.1.
ORG-0044
Official nameMENA Business
Size of the economic operatorMedium
Registration numberHRB 189099
TownBerlin
Postcode10117
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Emailinfo@mena-business.com
Telephone+49-(0)30-20 64 81 77
Roles of this organisation
Tenderer
Winner of these lotsLOT-0062, LOT-0064
8.1.
ORG-0045
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/versionff26d2d0-ba31-42cb-b8e7-51c096ac5fcf  -  01
Form typeResult
Notice typeContract or concession award notice – standard regime
Notice subtype29
Notice dispatch date17/12/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number780814-2024
OJ S issue number247/2024
Publication date19/12/2024