<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractAwardNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractAwardNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:ccts-cct="urn:un:unece:uncefact:data:specification:CoreComponentTypeSchemaModule:2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2" xmlns:qdt="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:QualifiedDataTypes-2" xmlns:udt="urn:oasis:names:specification:bdndr:schema:xsd:UnqualifiedDataTypes-1" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance">
	<ext:UBLExtensions>
		<ext:UBLExtension>
			<ext:ExtensionContent>
				<efext:EformsExtension>
					<efac:NoticeResult>
						<cbc:TotalAmount currencyID="EUR">0.01</cbc:TotalAmount>
						<efac:LotResult>
							<cbc:ID>RES-0001</cbc:ID>
							<efac:LotTender>
								<cbc:ID schemeName="tender">TEN-0001</cbc:ID>
							</efac:LotTender>
							<efac:SettledContract>
								<cbc:ID schemeName="contract">CON-0001</cbc:ID>
							</efac:SettledContract>
							<efac:TenderLot>
								<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
							</efac:TenderLot>
						</efac:LotResult>
						<efac:LotTender>
							<cbc:ID schemeName="tender">TEN-0001</cbc:ID>
							<cac:LegalMonetaryTotal>
								<cbc:PayableAmount currencyID="EUR">0.01</cbc:PayableAmount>
							</cac:LegalMonetaryTotal>
							<efac:SubcontractingTerm>
								<efbc:TermCode listName="applicability">no</efbc:TermCode>
							</efac:SubcontractingTerm>
							<efac:TenderingParty>
								<cbc:ID schemeName="tenderingparty">TPA-0001</cbc:ID>
							</efac:TenderingParty>
							<efac:TenderLot>
								<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
							</efac:TenderLot>
							<efac:TenderReference>
								<cbc:ID>BR1345345</cbc:ID>
							</efac:TenderReference>
						</efac:LotTender>
						<efac:SettledContract>
							<cbc:ID schemeName="contract">CON-0001</cbc:ID>
							<cbc:AwardDate>2025-12-10+01:00</cbc:AwardDate>
							<efac:ContractReference>
								<cbc:ID>1</cbc:ID>
							</efac:ContractReference>
							<efac:LotTender>
								<cbc:ID>TEN-0001</cbc:ID>
							</efac:LotTender>
						</efac:SettledContract>
						<efac:TenderingParty>
							<cbc:ID schemeName="tendering-party">TPA-0001</cbc:ID>
							<efac:Tenderer>
								<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID>
							</efac:Tenderer>
						</efac:TenderingParty>
					</efac:NoticeResult>
					<efac:NoticeSubType>
						<cbc:SubTypeCode listName="notice-subtype">25</cbc:SubTypeCode>
					</efac:NoticeSubType>
					<efac:Organizations>
						<efac:Organization>
							<efac:Company>
								<cbc:WebsiteURI>https://mul-ct.de/</cbc:WebsiteURI>
								<cac:PartyIdentification>
									<cbc:ID>ORG-0001</cbc:ID>
								</cac:PartyIdentification>
								<cac:PartyName>
									<cbc:Name languageID="DEU">Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem</cbc:Name>
								</cac:PartyName>
								<cac:PostalAddress>
									<cbc:StreetName>Thiemstraße 111</cbc:StreetName>
									<cbc:CityName>Cottbus</cbc:CityName>
									<cbc:PostalZone>03048</cbc:PostalZone>
									<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE402</cbc:CountrySubentityCode>
									<cac:Country>
										<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
									</cac:Country>
								</cac:PostalAddress>
								<cac:PartyLegalEntity>
									<cbc:CompanyID>DE 368072854</cbc:CompanyID>
								</cac:PartyLegalEntity>
								<cac:Contact>
									<cbc:Name>Vergabemanagement</cbc:Name>
									<cbc:Telephone>+49 3554689940</cbc:Telephone>
									<cbc:Telefax>+49 3554689940</cbc:Telefax>
									<cbc:ElectronicMail>Vergabemanagement@mul-ct.de</cbc:ElectronicMail>
								</cac:Contact>
							</efac:Company>
						</efac:Organization>
						<efac:Organization>
							<efac:Company>
								<cac:PartyIdentification>
									<cbc:ID>ORG-0002</cbc:ID>
								</cac:PartyIdentification>
								<cac:PartyName>
									<cbc:Name languageID="DEU">Vergabekammer des Landes Brandenburg beim  Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie</cbc:Name>
								</cac:PartyName>
								<cac:PostalAddress>
									<cbc:StreetName>Heinrich-Mann-Allee 107</cbc:StreetName>
									<cbc:CityName>Potsdam</cbc:CityName>
									<cbc:PostalZone>14473</cbc:PostalZone>
									<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE404</cbc:CountrySubentityCode>
									<cac:Country>
										<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
									</cac:Country>
								</cac:PostalAddress>
								<cac:PartyLegalEntity>
									<cbc:CompanyID>t:03318661719</cbc:CompanyID>
								</cac:PartyLegalEntity>
								<cac:Contact>
									<cbc:Telephone>+49 3318661-610</cbc:Telephone>
									<cbc:Telefax>+49 3318661-652</cbc:Telefax>
									<cbc:ElectronicMail>Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de</cbc:ElectronicMail>
								</cac:Contact>
							</efac:Company>
						</efac:Organization>
						<efac:Organization>
							<efbc:ListedOnRegulatedMarketIndicator>true</efbc:ListedOnRegulatedMarketIndicator>
							<efac:Company>
								<efbc:CompanySizeCode listName="economic-operator-size">large</efbc:CompanySizeCode>
								<cac:PartyIdentification>
									<cbc:ID>ORG-0003</cbc:ID>
								</cac:PartyIdentification>
								<cac:PartyName>
									<cbc:Name languageID="DEU">SAP Deutschland SE &amp; Co. KG</cbc:Name>
								</cac:PartyName>
								<cac:PostalAddress>
									<cbc:StreetName>Hasso-Plattner-Ring 7</cbc:StreetName>
									<cbc:CityName>Walldorf</cbc:CityName>
									<cbc:PostalZone>69190</cbc:PostalZone>
									<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE128</cbc:CountrySubentityCode>
									<cac:Country>
										<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
									</cac:Country>
								</cac:PostalAddress>
								<cac:PartyLegalEntity>
									<cbc:CompanyID>DE 210157578</cbc:CompanyID>
								</cac:PartyLegalEntity>
							</efac:Company>
						</efac:Organization>
					<efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0004</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53119</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID schemeID="002">0204:994-DOEVD-83</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>+49228996100</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations>
				<efac:Publication><efbc:NoticePublicationID schemeName="ojs-notice-id">00828960-2025</efbc:NoticePublicationID><efbc:GazetteID schemeName="ojs-id">241/2025</efbc:GazetteID><efbc:PublicationDate>2025-12-15+01:00</efbc:PublicationDate></efac:Publication></efext:EformsExtension>
			</ext:ExtensionContent>
		</ext:UBLExtension>
	</ext:UBLExtensions>
	<cbc:UBLVersionID>2.3</cbc:UBLVersionID>
	<cbc:CustomizationID>eforms-sdk-1.13</cbc:CustomizationID>
	<cbc:ProfileID>eforms-sdk-1.13</cbc:ProfileID>
	<cbc:ID schemeName="notice-id">e73cd483-aa87-4af1-837f-9384dfb3907a</cbc:ID>
	<cbc:ContractFolderID>ad593771-db38-4fa1-9145-aae9cd2f9388</cbc:ContractFolderID>
	<cbc:IssueDate>2025-12-11+01:00</cbc:IssueDate>
	<cbc:IssueTime>17:14:48+01:00</cbc:IssueTime>
	<cbc:VersionID>01</cbc:VersionID>
	<cbc:RequestedPublicationDate>2025-12-11+01:00</cbc:RequestedPublicationDate>
	<cbc:RegulatoryDomain>32014L0024</cbc:RegulatoryDomain>
	<cbc:NoticeTypeCode listName="dir-awa-pre">veat</cbc:NoticeTypeCode>
	<cbc:NoticeLanguageCode listID="eu-official-language">DEU</cbc:NoticeLanguageCode>
	<cac:ContractingParty>
		<cbc:BuyerProfileURI>https://mul-ct.de/</cbc:BuyerProfileURI>
		<cac:ContractingPartyType>
			<cbc:PartyTypeCode listName="buyer-legal-type">body-pl-ra</cbc:PartyTypeCode>
		</cac:ContractingPartyType>
		<cac:ContractingActivity>
			<cbc:ActivityTypeCode listName="authority-activity">health</cbc:ActivityTypeCode>
		</cac:ContractingActivity>
		<cac:Party>
			<cac:PartyIdentification>
				<cbc:ID>ORG-0001</cbc:ID>
			</cac:PartyIdentification>
		<cac:ServiceProviderParty><cbc:ServiceTypeCode listName="organisation-role">ted-esen</cbc:ServiceTypeCode><cac:Party><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0004</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:Party></cac:ServiceProviderParty></cac:Party>
	</cac:ContractingParty>
	<cac:TenderingTerms>
		<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
		<cac:ProcurementLegislationDocumentReference>
			<cbc:ID>vgv</cbc:ID>
		</cac:ProcurementLegislationDocumentReference>
		<cac:AppealTerms>
			<cac:PresentationPeriod>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den  öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der  Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.</cbc:Description>
			</cac:PresentationPeriod>
			<cac:AppealReceiverParty>
				<cac:PartyIdentification>
					<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
				</cac:PartyIdentification>
			</cac:AppealReceiverParty>
		</cac:AppealTerms>
	</cac:TenderingTerms>
	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">neg-wo-call</cbc:ProcedureCode>
		<cac:ProcessJustification>
			<cbc:ProcessReasonCode listName="direct-award-justification">technical</cbc:ProcessReasonCode>
			<cbc:ProcessReason languageID="DEU">Fortsetzung von "Beschreibung der Beschaffung": Eine direkte Beauftragung der SAP SE für die gesamte Leistung (Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb und Support) ist auch aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zwingend erforderlich. Das Leistungsmodell "RISE with SAP" wurde seitens des Herstellers als integrierte End-to-End-Leistung konzipiert. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Bündelung von Software, Cloud-Infrastruktur und technischen Betriebsleistungen in einem Vertrag. Das Ziel dieser Maßnahme besteht in der Steuerung einheitlicher Service-Level-Agreements (SLAs), Security-Patching, Release-Zyklen und Support-Prozesse aus einer Hand. Die vorliegende Konstellation resultiert in der Etablierung eines "Single Point of Accountability". Demgemäß obliegen sämtliche Verantwortlichkeiten unmittelbar dem Hersteller, der über exklusiven Zugriff auf den Quellcode, die Sicherheitsnotizen, die Update-Mechanismen sowie das globale SAP-Supportnetzwerk verfügt. Ein mehrstufiges Leistungsmodell, das beispielsweise über einen Managed Service Provider oder Reseller realisiert wird, würde zu einer unnötigen Verlängerung der Wertschöpfungskette führen. Die Implementierung eines jeden zusätzlichen Intermediärs resultiert in der Aufschichtung der von SAP bezogenen Leistungen, was zu einer Erhöhung der Marge sowie der Verwaltungskosten führt, ohne dass dabei ein technischer oder qualitativer Mehrwert generiert wird ("Margin Stacking"). Der Abschluss eines direkten Vertrags mit dem Unternehmen SAP bietet den Vorteil, dass Lizenz- oder Supportkosten vermieden werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verantwortung für den Betrieb, die Updates und die Security-Patches ausschließlich bei einem Vertragspartner liegt. Die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem muss aufgrund des von SAP verbindlich angekündigten Wartungsendes für das derzeitige ERP-System SAP ECC 6.0 zum 31. Dezember 2027 zwingend auf SAP S/4HANA migrieren. Ab diesem Zeitpunkt stellt SAP keine Fehlerbehebungen, Sicherheits- oder Rechtsanpassungsupdates mehr bereit. Ein Weiterbetrieb des Altsystems würde damit zu erheblichen Sicherheits-, Stabilitäts- und Compliance-Risiken führen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit (BSI-Anforderungen) und ordnungsgemäße Buchführung nach HGB. Das SAP-System bildet bei der Medizinischen Universität die zentrale digitale Integrationsplattform für sämtliche KRITIS-relevant eingestufte Geschäftsprozesse. Neben dem Finanz- und Rechnungswesen (inkl. Zahlungsverkehr, Debitoren-/Kreditorenverwaltung und Anlagenbuchhaltung) werden darüber u. a. auch - Finanzwesen, Rechnungslegung und Zahlungsverkehr, - Personalverwaltung, - Berichtswesen und Controlling abgewickelt. Nur die SAP SE ist in der Lage, die bestehende Lizenzbasis der Medizinischen Universität rechtssicher, wirtschaftlich und revisionskonform in das Cloud-basierte Nutzungsmodell RISE with SAP zu überführen und zugleich alle für Betrieb, Sicherheit und Wartung erforderlichen Leistungen in einem integrierten Gesamtpaket bereitzustellen. Die direkte Beauftragung gewährleistet damit den rechtssicheren Erhalt der bisherigen Investitionen, vermeidet unnötige Zwischenmargen (Margin Stacking) und stellt die technische Integrität, Sicherheit und Compliance der künftigen SAP-Systemlandschaft sicher. Ein alternatives Beschaffungsmodell über Drittanbieter würde  hingegen zu unwirtschaftlich höheren Gesamtkosten, verlängerten Entscheidungswegen und zusätzlichen Schnittstellenrisiken führen, ohne einen eigenständigen technischen oder funktionalen  Mehrwert zu schaffen. Eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten oder die Einschaltung eines Intermediärs würde zudem die eindeutige SLA-Zuordnung ("Single Point of Accountability") aufheben und die Systemverfügbarkeit gefährden. Ein stabiler, sicherer und rechtssicherer Betrieb dieser Systeme ist für die Gesamtfunktionalität der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem und die Fortführung sämtlicher Kernaufgaben der Auftraggeberin unabdingbar. Das SAP-System bildet die zentrale Integrationsplattform der Universität und unterstützt nahezu alle administrativen und betriebswirtschaftlichen Kernprozesse - darunter Finanz- und Rechnungswesen, Personalmanagement, Anlagenbuchhaltung, Controlling, Berichtswesen. Die technische und organisatorische Komplexität des Transformationsvorhabens erfordert daher eine integrierte Bereitstellung von Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb und Hersteller-Support aus einer Hand, um Schnittstellenrisiken, redundante Verantwortlichkeiten und Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden. Nur durch diese ganzheitliche Leistungserbringung kann die durchgängige Systemverantwortung und die Einheit von Betrieb und Support  gewährleistet werden. Eine Aufspaltung dieser Verantwortlichkeiten auf verschiedene Anbieter würde die Integrität der Datenflüsse, die Betriebssicherheit und die Einhaltung der IT-Governance- und Sicherheitsanforderungen einer KRITIS-Einrichtung nachhaltig gefährden. Aus technischer und betrieblicher Sicht ist für die Medizinische Universität daher ausschließlich eine Lösung geeignet, bei der Infrastruktur, Betrieb und Software in einem konsolidierten Vertrags- und Verantwortungsrahmen ("aus einer Hand") bereitgestellt werden. Diese Voraussetzungen werden gemäß den Ergebnissen der durchgeführten Markterkundung zum Zeitpunkt der Betrachtung ausschließlich durch das Angebot "RISE with SAP" (Private Cloud Edition) erfüllt.</cbc:ProcessReason>
		</cac:ProcessJustification>
	</cac:TenderingProcess>
	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">MUL-CT 07/2025 - 1</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">ERP Modernisierung</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR plant die ERP - Modernisierung.  Im Kontext des Ausbaus der Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) zum Digitalen Leitkrankenhaus in der Modellregion Gesundheit Lausitz soll die Transformation der existierenden onPremise Umgebung SAP ECC 6 in die SAP S/4 HANA Cloud Private Edition stattfinden.   Es soll ein Full-Managed-Service in der private Cloud für SAP S/4 HANA  beschafft werden.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CH92Y#


Der Auftraggeber beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.</cbc:Note>
		<cac:MainCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:MainCommodityClassification>
		<cac:RealizedLocation>
			<cac:Address>
				<cbc:CityName>Cottbus</cbc:CityName>
				<cbc:PostalZone>03048</cbc:PostalZone>
				<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE402</cbc:CountrySubentityCode>
				<cac:Country>
					<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
				</cac:Country>
			</cac:Address>
		</cac:RealizedLocation>
	</cac:ProcurementProject>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cac:AdditionalInformationParty>
				<cac:PartyIdentification>
					<cbc:ID>ORG-0001</cbc:ID>
				</cac:PartyIdentification>
			</cac:AdditionalInformationParty>
			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den  öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der  Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealReceiverParty>
					<cac:PartyIdentification>
						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
					</cac:PartyIdentification>
				</cac:AppealReceiverParty>
			</cac:AppealTerms>
		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>false</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>
			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
			</cac:ContractingSystem>
			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
			</cac:ContractingSystem>
		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">MUL-CT 07/2025 - 1</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">ERP Modernisierung</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die  Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. An den vorstehenden Grundsätzen gemessen liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt, zu nutzen. Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs darf die Medizinische Universität jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg wählen, um jederzeit Patientensicherheit und einen störungsfreien Klinikbetrieb zu gewährleisten. Die Beschaffungsentscheidung ist infolgedessen willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden. Andere Wirtschaftsteilnehmer sind dadurch nicht diskriminiert worden. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich die SAP Deutschland SE &amp; Co. KG (im Folgenden "SAP" benannt) selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem über umfangreiche Perpetual-Lizenzen (Kauflizenzen). Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S /4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP selbst durchgeführt werden. Allein SAP verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und  Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On-Premise + Cloud) über die Installationsphase hinaus vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung über die Installationsphase hinaus zu verhindern.  Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:CityName>Cottbus</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>03048</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE402</cbc:CountrySubentityCode>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DescriptionCode listName="duration">UNLIMITED</cbc:DescriptionCode>
			</cac:PlannedPeriod>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:TenderResult>
		<cbc:AwardDate>2000-01-01Z</cbc:AwardDate>
	</cac:TenderResult>
</ContractAwardNotice>