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                        <efbc:ValueDescription languageID="DEU">Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.</efbc:ValueDescription>
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                        <efbc:ValueDescription languageID="DEU">Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswertwird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet</efbc:ValueDescription>
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                        <efbc:ValueDescription languageID="DEU">Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.</efbc:ValueDescription>
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                        <efbc:ValueDescription languageID="DEU">Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.</efbc:ValueDescription>
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                        <efbc:ValueDescription languageID="DEU">Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.</efbc:ValueDescription>
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                     <cbc:Title languageID="DEU">Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.</cbc:Title>
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   <cac:TenderingProcess>
      <cbc:Description languageID="DEU">Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.

An dieser Stelle wird zudem darauf hingewiesen, dass am 31.10.2025 die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ außer Kraft tritt. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das vorliegende Ausschreibungsverfahren möglichst beschleunigt durchzuführen, weshalb auch die hier beschriebene beschleunigte Verfahrensart gewählt wurde. Dies bedingt auch, dass etwaige Anfragen auf Fristverlängerung ggf. gar nicht oder nur in begrenztem Umfang gewährt werden können.  

Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.</cbc:Description>
   </cac:TenderingProcess>
   <cac:ProcurementProject>
      <cbc:ID schemeName="InternalID">10.ZV.25.007</cbc:ID>
      <cbc:Name languageID="DEU">Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm) in 9 Losen. Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. 

Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate und vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch vorstehend Ziff. cc)) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. 

oder b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. cc) dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Ver-handlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
      <cbc:Note languageID="DEU">Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.subreport.de/E31666797. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. 
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. 
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), https://projekttraeger-breitband.de und https://www.subreport.de/E31666797 bekannt gemacht.</cbc:Note>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %:
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %:
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Realisierungszeitraum</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Realisierungszeitraum - 10 %:
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Organisationskonzept</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %:
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Los 1 - Hattingen</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %:
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %:
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Realisierungszeitraum</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Realisierungszeitraum - 10 %:
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Organisationskonzept</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %:
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Los 2 - Witten</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</cbc:Name>
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Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

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                  <cbc:Name languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %:
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Realisierungszeitraum</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Realisierungszeitraum - 10 %:
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Organisationskonzept</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %:
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Los 3 - Herdecke</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %:
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %:
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Organisationskonzept</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %:
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Los 4 - Wetter</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %:
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %:
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Realisierungszeitraum</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Realisierungszeitraum - 10 %:
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
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Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Los 5 - Sprockhövel</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %:
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %:
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Realisierungszeitraum</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Realisierungszeitraum - 10 %:
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Organisationskonzept</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %:
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Los 6 - Gevelsberg</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %:
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %:
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Realisierungszeitraum</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Realisierungszeitraum - 10 %:
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Organisationskonzept</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %:
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
            </cac:PresentationPeriod>
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         <cbc:ID schemeName="InternalID">10.ZV.25.007 KF - Los 7</cbc:ID>
         <cbc:Name languageID="DEU">Los 7 - Schwelm</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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            <cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %:
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %:
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Realisierungszeitraum</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Realisierungszeitraum - 10 %:
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Organisationskonzept</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %:
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Los 8 - Ennepetal</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Realisierungszeitraum</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Realisierungszeitraum - 10 %:
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Organisationskonzept</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Organisationskonzept - 10 %:
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden</cbc:Name>
                  <cbc:Description languageID="DEU">Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %:
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).

Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. 

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg  eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Los 9 - Breckerfeld</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.</cbc:Description>
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         <cbc:Note languageID="DEU">Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. 

Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.</cbc:Note>
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