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							<efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten (Bedingungen für die Ausführung des Auftrags).   Die Vergabeunterlagen wurden um folgende Dokumente ergänzt unter Sonstiges "Vergabeunterlagen_Angebotsphase_Entwurf Stand 15.12.2025": - Formblatt 5.3 Vereinbarung BbgVergG und - Formblatt 5.4 Vereinbarung BbgVergG NU &amp; Verleiher. Wir weisen darauf hin, dass das Formblatt 5.3 bis zum Ende der Angebotsfrist mit dem Angebot einzureichen ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ferner das Formblatt 5.4 für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig). Die Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 3.1 EU Stand 15.12.2025) und die Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (VGV_Bewerbungsbedingungen_TW Stand 15.12.2025) wurde entsprechend angepasst Ergänzungen sind in orange hervorgehoben.</efbc:ChangeDescription>
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									<cbc:Name languageID="DEU">Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz</cbc:Name>
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					<efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53119</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID schemeID="002">0204:994-DOEVD-83</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>+49228996100</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations>
				<efac:Publication><efbc:NoticePublicationID schemeName="ojs-notice-id">00832971-2025</efbc:NoticePublicationID><efbc:GazetteID schemeName="ojs-id">242/2025</efbc:GazetteID><efbc:PublicationDate>2025-12-16+01:00</efbc:PublicationDate></efac:Publication></efext:EformsExtension>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-natl-bre-nat-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.  Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.  Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">neg-w-call</cbc:ProcedureCode>
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	<cac:ProcurementProject>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Bürgernahes digitales Baumkataster</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt Potsdam hatte sich mit dem Motto "Smart City Potsdam - Innovativ. Grün. Gerecht. Zusammen schaffen wir eine nachhaltige Stadt für morgen!" für die dritte Staffel des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundes beworben. Infolge der Förderung, die am 15.07.2021 (Programm: Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung (436) KfW) bewilligt wurde, können bis zum 31.12.2026 für die Stadtentwicklung laufende Prozesse schneller vorangetrieben und innovative Projekte erprobt werden. Die Vorhaben werden von kommunalen Unternehmen sowie zahlreichen Akteur:innen der Potsdamer Wissenschafts- und Wirtschaftslandschaft unterstützt und sind in eine regionale Gemeinschaft eingebettet.  Das Potsdamer Smart-City-Projekt ist in 2 Phasen aufgeteilt:   Phase A (vom Januar 2022 bis November 2023) hat den Entwicklungsprozess der Smart-City-Strategie Potsdam und die Umsetzung erster Projekte beinhaltet. Das entsprechende Konzept und konkrete Maßnahmenideen sind aus einer umfassenden Beteiligung der Stadtgesellschaft, Kommunalpolitik, kommunalen Unternehmen und Stadtverwaltung entstanden. Die ersten vier Teilprojekte wurden in diesem Zeitraum umgesetzt.   Basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV 23/SVV/0822) vom 04.10.2023 und der Beschlüsse des Fördermittelgebers vom 22.12.2023 (für die Strategie) sowie vom 27.12.2023 (für die Maßnahmen), schließt sich die Phase B mit der Umsetzung der Strategie und der darin formulierten Maßnahmen "Urbane Netzwerke, Infrastruktur &amp; Datenplattform", "Digitale und analoge Beteiligung", "Quartiersentwicklung", "Integrierte Verkehrswende" sowie "Klimaschutz und Klimaanpassung" (2024 bis 2026) an. Die Teilmaßnahme "Bürgernahes Baumkataster" wird dem Maßnahmenbündel "Klimaschutz und Klimaanpassung" zugeordnet. Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Teilmaßnahme sind zwei Komponenten notwendig. Zunächst soll ein digitales Baumkataster erstellt werden, das alle Stadtbäume erfasst, die in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Potsdam liegen. Auf Grundlage des digitalen Baumkatasters wird eine Webanwendung - die die zweite Komponente dieser Teilmaßnahme darstellt - bereitgestellt, in der die für die Stadtbevölkerung relevanten Informationen niedrigschwellig aufbereitet werden. Hierzu gehören Informationen zum Baumbestand sowie Mitmachmöglichkeiten.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHC83#


(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.</cbc:Note>
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		<cac:AdditionalCommodityClassification>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei (3) Jahren (rückwirkend ab Ende der Teilnahmefrist) erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen zu benennen.  Als geeignete früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge ist jeweils: - die Bereitstellung eines digitalen Baumkatasters zur Erfassung und Verwaltung des Baumbestandes für einen öffentlichen Auftraggeber, - in Form einer Cloud-Lösung (SaaS) und  - mit einer Datenbankgröße für mindestens ca. 120.000 Bäume zu verstehen. Der Nachweis über erbrachte Referenzen bezieht sich auf Datenbankengröße &gt; 120.000 Bäume je Auftrag. Eine kumulierte Auflistung von mehreren Referenzen um die geforderten mindestens 120.000 Bäume zu erreichen ist nicht zulässig.  Maßgeblich ist zudem, dass die Software in Betrieb gegangen ist, durch den Auftraggeber abgenommen wurde und seit Abnahme durch den Auftraggeber eine Laufzeit von mindestens einem Jahr vergangen ist. Die Inbetriebnahme der Software und die Abnahme durch den Auftraggeber darf nicht älter als drei (3) Jahre rückwirkend zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist sein. Damit sind auch laufende Verträge zugelassen und wertungsfähig, solange sie die oben aufgeführten Anforderungen erfüllen.  Folgende Angaben sind für die Referenzangaben jeweils vorzunehmen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum von bis - Beschreibung der Leistung - Datenbankgröße (= Anzahl der Bäume) - Name des Auftraggebers - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Tele-fonnummer) - ggf. Vorgangsnummer sofern vorhanden (Formular 4.6 )</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.</cbc:Description>
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							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unterneh-men (Eignungsleihe). Es sind Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (Formular 4.3 sofern einschlägig) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benann-ten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ge-mäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Weitere Eignungskriterien: - Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). Sonstiges: Allgemeine Bewerbungsbed., Infoblatt DS-GVO Verträge, Infoblatt Datenverarbeitung Vergaben, Leistungsbeschreibung, EVB-IT Cloudvertrag, EVB-IT Cloud-AGB, Kriterienkatalog für Cloudl., Sonst. Vereinbarungen, Merkblatt Modellprojekte, Antragsform. a. Gewährung e. Zusch., Allge. Best. für Zusch., Form. Verwendungsnachweis, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inkl. Anhang A (TOM)</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot (Best and final offer - BAFO) erteilt. Für das wirtschaftlichste BAFO ist der Gesamtpreis für alle angebotenen Leistungen maßgeblich. Der Gesamtpreis wird anhand der im Leistungsverzeichnis angegebenen Angebotspreise ermittelt.  Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien und Gewichtung ermittelt:  - Preis zu 100 %   Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis (Gesamtsumme der Pos. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 des Leistungsverzeichnisses) zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen (Gesamtsumme der Pos. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 des Leistungsverzeichnisses), es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.  Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.  §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.  Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">TW-L-453-276-25</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Bürgernahes digitales Baumkataster</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">1.1 Auftraggeber  Auftraggeber für die vom Auftragnehmer anzubietende Softwarelösung zur Einführung eines Baumkatasters für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist die LHP vertreten durch die Arbeitsgruppe (AG 453.2) Stadtbäume. Die Nutzung der Softwarelösung soll dabei sowohl durch die Mitarbeitenden des Grünflächenamtes als auch durch beauftragte Dritte, die im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden erfolgen sowie den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle dienen. Die Arbeitsgruppe Stadtbäume verantwortet derzeit einen Baumbestand von ca.: 120.000 Bäumen im Stadtgebiet und strebt mit der Softwarelösung eine gemeinsame Verwaltung des Baumbestandendes auch von anderen LHP internen Bereichen an.  1.2 Projektziele  Mittels der einzuführenden Softwarelösung soll der Baumbestand der LHP sowohl digital erfasst und kartographiert als auch deren Zustände dokumentiert und Maßnahmen zu deren Pflege und Erhaltung koordiniert werden. Die Kriterien zur Aufnahme richten sich dabei nach den aktuell gültigen Fll-Richtlinien für Baumkontrollen. Das Baumkataster soll hierbei Informationsmittelpunkt der Digitalisierung der Prozesse um die baumbezogenen Maßnahmen darstellen und dabei sowohl auf Daten der Stadt aufsetzen als auch Daten für nachgelagerte Prozesse bereitstellen können.  Um das Baumkataster schnellstmöglich für die LHP nutzbar zu machen sowie Dritten den einfachen und regulierten Zugriff zu Daten zu bieten und Prozesse über Verwaltungsgrenzen hinaus abbilden zu können, soll die Einführung des Baumkatasters dabei als reine "Cloud-Lösung" erfolgen.  "Cloud Lösung":   Um eine möglichst schnelle Arbeitsaufnahme zu ermöglichen wird das Baumkataster als Cloud Service zu Verfügung gestellt, sie ist somit vom Auftragnehmer als Software as a Service (SaaS) anzubieten. Alle notwendigen Anwendungen laufen hierbei auf den Servern des jeweiligen Anbieters. Grundlage der Kartografie sollen dabei vorrangig die von der LHP bereitgestellten, öffentlich verfügbaren Grundlagenkarten und Orthofotos (WMS) und langfristig die sich im Aufbau befindlichen Kartendienste der LHP (WMS) sein, die vom Auftragnehmer in die Lösung einzubinden sind. Die Hintergrundkarte ist von basemap.de zu übernehmen.  Die Verwaltung des Baumbestandes, die Anlage, Steuerung und Dokumentation von Maßnahmen sollen ausschließlich innerhalb der Softwarelösung erfolgen. Es werden jedoch Schnittstellen zur Datenmigration und zur Anbindung anderer Plattformen benötigt.  Der Export des Bestandes muss jederzeit in einem geeigneten Format (siehe Punkt 2.1) möglich sein, um die Daten wiederum in die GIS-Systeme sowie in die Systeme der Urbanen Datenplattform (UDP) der LHP zu übernehmen.  Mittels der zu beschaffenden Softwarelösung sollen somit:   - der Bestand an Bäumen in der LHP verwaltet werden, - der Zustand und die erforderlichen Maßnahmen an Bäumen erfasst werden, - die Filterung der Attribute muss ohne Kenntnis von Programmiersprachen möglich sein, alle aufgenommenen Eigenschaften der Bäume müssen filterfähig sein, - die Erstellung von Maßnahmenlisten muss in der Software durch Filterung möglich sein, die Ausgabe der erzeugten Listen muss in Excel und PDF individuell angepasst auf die LHP möglich sein, - die Pflege und Unterhaltungsarbeiten geplant, beauftragt, koordiniert und dokumentiert werden, - die Vergabe von Arbeiten an Dritte digitalisiert und gesteuert werden, - Dritten der Zugriff auf Bestandsdaten, Maßnahmen und Arbeitsaufgaben gegeben werden, - ein Zugriff über mobile Endgeräte (iOS und Android) ermöglicht werden, - der Zugriff für die Öffentlichkeit über separates Webinterface ermöglicht werden, - und eine Benutzerkontensteuerung durch Administration innerhalb der LHP (AG Stadtbäume) möglich sein.   Die Softwarelösung soll schnellstmöglich eingeführt werden. Diese Software wird dann durch zusätzliche Kundenwünsche auf die Bedürfnisse der LHP angepasst werden.  Alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind vom Auftragnehmer zu erfüllen und stellen eine zwingende Eigenschaft der geforderten Leistung im Sinne des zu schließenden Vertrages dar.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Unterlagen, aus denen das Angebot besteht und die bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen sind: - 3.3 Angebotsschreiben - Leistungsverzeichnis - Funktionsmatrix (Kriterienkatalog): Alle Anforderungen der Leistungsbeschrei-bung sind vom Auftragnehmer zu erfüllen und stellen eine zwingende Eigenschaft der geforder-ten Leistung im Sinne des zu schließenden Vertra-ges dar. Mit der Funktionsmatrix (Kriterienkatalog) hat der Bieter darzustellen, welche Kriterien er erfüllt und welche zum Zeitpunkt der Angebotsab-gabe noch nicht erfüllt sind. Gleichzeitig soll er in der Funktionsmatrix (Kriterienkatalog) verbindlich darstellen, wie - mit welchen Mitteln und auf wel-che Art und Weise mit Zeitangaben - die zum Zeit-punkt der Angebotsabgabe noch nicht erfüllten Kriterien erfüllt werden. Siehe Leistungsbeschreibung Punkt 2 Anforde-rungen an die Softwarelösung, Punkt 3 Anforderungen an den Betrieb, Punkt 4 Anforderung an das Lizenz-/Nutzungsmodell Seite 4 fff.: "Alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind vom Auftragnehmer zu erfüllen und stellen eine zwingende Eigenschaft der geforderten Leistung im Sinne des zu schließenden Vertrages dar. Sollten einzelne Kriterien bei Angebotsabgabe noch nicht erfüllt sein, muss der Auftragnehmer mit Angebotsab-gabe in der Funktionsmatrix (Kriterienkatalog) eine verbindliche Beschreibung abgegeben, wie - mit wel-chen Mitteln und auf welche Art und Weise mit Zeitan-gaben - diese noch nicht erfüllten Kriterien erfüllt wer-den. Der Auftragnehmer versichert mit Angebotsab-gabe die Erfüllung der nachfolgend genannten "Quali-tätsmerkmale", diese sind im vergaberechtlichen Sinne ausdrücklich als Kriterium gekennzeichnet Die folgenden Abschnitte umfassen alle funktio-nalen und nicht funktionalen Anforderungen an die anzubietende Softwarelösung. Es handelt sich dabei sowohl um funktionale als auch nicht funktionale An-forderungen an die Softwarelösung selbst, als auch um Anforderungen an die anzubietende mobile App zur online- und offline Bearbeitung der Maßnahmen sowie zur Erfassung von Daten Vor-Ort. Weitere An-forderungen betreffen die Usability der Softwarelösung und deren App." Folgende Angaben sind für alle Kriterien vorzuneh-men: Angabe (Ankreuzung), wenn bei Angebotsabgabe Kriterium bereits erfüllt oder Angabe (Ankreuzung), wenn bei Angebotsabgabe Kriterium noch nicht erfüllt + verbindliche Beschrei-bung wie - mit welchen Mitteln und auf welche Art und Weise mit Zeitangaben - die bei Angebotsabgabe noch nicht erfüllten Kriterien erfüllt werden. - Eigenerklärung Testzu-gang/Teststellung Mit der Angebotsabgabe stellt der Bieter dem Auftrag-geber einen Zugang zu einem Testsystem der ange-botenen Software-Lösung zur Verfügung. Der Zugriff des Auftraggebers zum Testsystem dient der Validie-rung der vom Bieter getätigten Angaben. Hierbei wer-den die Angaben zu den bereits in der Software-Lösung umgesetzten Funktionalitäten und der noch umzusetzenden Funktionalitäten mit den in der Leis-tungsbeschreibung definierten Anforderungen abge-glichen. Hierfür ist ein vollständig funktionierendes System bereitzustellen inkl. notwendigen Nebenleis-tungen. Der Zugriff muss für die Dauer der Angebotswertung, mindestens jedoch 30 Tage unentgeltlich zur Verfü-gung gestellt werden. Dafür sind dem Auftraggeber entsprechende Zugangsdaten zu übermitteln und eine Ansprechperson für den technischen Support zu be-nennen. mit Bieterangaben/Zugangsdaten - Benutzerhandbuch - Anforderungen an die Betriebsumge-bung - Beschreibung der Gesamtarchitektur - Installations- und Konfigurationsanlei-tung (inkl. Konfiguration der Datenbank) - Beschreibung der Schnittstellen - Beschreibung des Datenmodells - Vorgehen zur Aktualisierung des Sys-tems - Vorgehen zur Sicherung und Wieder-herstellung - Informationen zum sicheren Betrieb des Gesamtsystems - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive Anhang A der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) - Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Bbg-VergG) einzuhalten (Bedingungen für die Ausführung des Auftrags):  Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)  Zusätzliche Unterlagen, die nach Ablauf der Angebotsfrist auf gesonderte Auffor-derung des Auftraggebers einzureichen sind:  - Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Bbg-VergG) einzuhalten (Bedingungen für die Ausführung des Auftrags):  ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Min-destanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) - ggf. Urkalkulation</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Siehe 3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB:  1 Einführung und Inbetriebnahme der den Anforderungen von Ziffer 2, 3, 5.1 und 5.2 der Leistungsbeschreibung sowie Anlage 3 (Kriterienkatalog) entsprechender SaaS-Lösung  Beginn:  am Tag nach Zuschlagserteilung  Ende: 2 Monat nach Vertragsbeginn  2 Betrieb und Lizenzierung der SaaS-Lösung gemäß Ziffer 3.1., 3.2. und 4 der Leistungsbeschreibung und Anlage 3 (Kriterienkatalog)   Beginn: Nach Abschluss der Lfd. Nr. 1  Laufzeit: 48 Monate   Automatische Verlängerung um Anzahl Monate: jeweils 12 Monate. Es besteht eine Maximallaufzeit von insgesamt 72 Monaten Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei sechs Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird  3 Wartung, Service und Support gemäß Ziffer 3.3 bis 3.5. der Leistungsbeschreibung und Anlage 3 (Kriterienkatalog) Beginn: Nach Abschluss der Lfd. Nr. 1  Laufzeit: 48 Monate   Automatische Verlängerung um Anzahl Monate: jeweils 12 Monate. Es besteht eine Maximallaufzeit von insgesamt 72 Monaten Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei sechs Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird  4 Schulungen  gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung 1 Schulung für 8 Teilnehmer   Beginn: Nach Abschluss der Lfd. Nr. 1    5 Anpassung gemäß Ziffer 3.6 der Leistungsbeschreibung  Beginn: Nach Abschluss der Lfd. Nr. 1  Laufzeit: 48 Monate   Automatische Verlängerung um Anzahl Monate: jeweils 12 Monate. Es besteht eine Maximallaufzeit von insgesamt 72 Monaten Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei sechs Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird</cbc:Description>
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