838659-2025 - Competition
Germany – Biomedical equipment – Sequenzer
OJ S 243/2025 17/12/2025
Contract or concession notice – standard regime - Change notice
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Emailvergabe@uk-halle.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authorityHealth
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleSequenzer
DescriptionGegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung eines integrierten Sequenziergeräts mit einer Komplettlösung für die Next-Generation-Sequenzierung (NGS), das einen vollständig automatisierten, zielgerichteten NGS-Workflow bietet – beginnend mit quantifizierter Nukleinsäure oder einer vorbereiteten NGS-Bibliothek bis hin zur Analyse und Ergebnisbereitstellung innerhalb eines Arbeitstages. Die Implementierung einer modernen NGS-basierten Diagnostik ist für die Therapie von Krebspatientinnen und -patienten unabdingbar, da eine Vielzahl von Medikamenten bereits in der Erstlinientherapie gezielt gemäß dem Mutationsstatus eingesetzt werden. Leistungsumfang • Abschluss eines Überlassungsvertrages mit Kaufoption nach Zuschlagserteilung - Dem Mieter wird eine Kaufoption für den Mietgegenstand eingeräumt. Die Kaufoption kann jederzeit durch den Mieter durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden. • Miete eines integrierten NGS-Sequenziergeräts inklusive aller notwendigen Komponenten • Mietdauer: 18 Monate • Option zum Kauf des Geräts nach Ablauf der Mietzeit • Bereitstellung der erforderlichen Verbrauchsmaterialien (Reagenzien, Kits, Kartuschen etc.) • Abschluss einer gesonderten Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Verbrauchsmaterialien • Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 48 Monate • Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung des Personals
Procedure identifier1a66be5b-8fc7-4023-b7cf-7667736fb515
Internal identifierHAL_UK_2025_10
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 38434540 Biomedical equipment
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
CountryGermany
Additional informationUniversitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Innere Medizin IV Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT919 112,00 EUR
2.1.4.
General information
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Participation in a criminal organisationBildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Money laundering or terrorist financing(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Fraud(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Corruption(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Child labour and including other forms of trafficking in human beings(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Breaching obligation relating to payment of social security contributionsVerpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Breaching of obligations in the fields of labour law(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
InsolvencyZahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Grave professional misconductSchwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionVereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureInteressenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureWettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Early termination, damages, or other comparable sanctionsMangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureSchwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Breaching of obligations in the fields of social lawVerstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5. Lot
5.1.
LotLOT-0000
TitleSequenzer
DescriptionGegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung eines integrierten Sequenziergeräts mit einer Komplettlösung für die Next-Generation-Sequenzierung (NGS), das einen vollständig automatisierten, zielgerichteten NGS-Workflow bietet – beginnend mit quantifizierter Nukleinsäure oder einer vorbereiteten NGS-Bibliothek bis hin zur Analyse und Ergebnisbereitstellung innerhalb eines Arbeitstages. Die Implementierung einer modernen NGS-basierten Diagnostik ist für die Therapie von Krebspatientinnen und -patienten unabdingbar, da eine Vielzahl von Medikamenten bereits in der Erstlinientherapie gezielt gemäß dem Mutationsstatus eingesetzt werden. Leistungsumfang • Abschluss eines Überlassungsvertrages mit Kaufoption nach Zuschlagserteilung - Dem Mieter wird eine Kaufoption für den Mietgegenstand eingeräumt. Die Kaufoption kann jederzeit durch den Mieter durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden. • Miete eines integrierten NGS-Sequenziergeräts inklusive aller notwendigen Komponenten • Mietdauer: 18 Monate • Option zum Kauf des Geräts nach Ablauf der Mietzeit • Bereitstellung der erforderlichen Verbrauchsmaterialien (Reagenzien, Kits, Kartuschen etc.) • Abschluss einer gesonderten Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Verbrauchsmaterialien • Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 48 Monate • Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung des Personals
Internal identifierHAL_UK_2025_10
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 38434540 Biomedical equipment
Options
Description of the optionsBeschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten, beginnend ab dem Datum der Zuschlagserteilung, geschlossen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit Ablauf der unter Abs. 1 genannten Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Preise für den Restwert des Sequenzers nach Ablauf der Mietzeit sowie der Systempreis bei sofortigem Kauf sind optional im Preisblatt unter "Teil B" anzugeben. An den Preis für die optional angebotenen Komponenten bindet sich der Bieter für 24 Monate.
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
CountryGermany
Additional informationUniversitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Innere Medizin IV Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
5.1.3.
Estimated duration
Duration18 Months
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT919 112,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen: 1. dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 3. ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung) 4. aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie) 5. ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation“, „Lieferung, Installation, Einweisung“, „Technische Serviceleistungen“ 9. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 10. Fragenkatalog Medizinprodukteinformation 11. Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. Anlage 1-5 12. Geheimhaltungsverpflichtungserklärung 13. Überlassungsvertrag mit Kaufoption 14. Rahmenvereinbarung 15. Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 16. Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 17. vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild 18. vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform) 19. vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform) 20. vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 21. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 22. vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform) 23. Mitwirkungen des Universitätsklinikums
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterionErfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NameAngebotspreis
DescriptionDie Angebotswertung erfolgt zu 100% nach dem Gesamtpreis (Summe Positionen Systempreis, Summe Optionspositionen und Summe Verbrauchsmaterialien) - unter Einhaltung der geforderten Mindestkriterien. Es werden insgesamt 100 Punkte (= 100%) vergeben. Preis zu 100% = 100 Punkte Der Bieter mit dem geringsten Pauschalgesamtpreis erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Bieter entsprechend des Preises anteilige Punkte. Bewertung nach Formel: Punkte = Pmin / PBieter x 100 Punkte
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816604
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816604
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders19/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid3 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationDer öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Information about public opening
Opening date19/12/2025 12:05:00 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Information about review deadlines: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Organisation receiving requests to participateUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation processing tendersUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8. Organisations
8.1.
ORG-0000
Official nameUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registration numberDE811574983
DepartmentKaufmännische Direktion
TownHalle (Saale)
Postcode06120
Country subdivision (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
CountryGermany
Contact pointGeschäftsbereich I - Vergabestelle
Emailvergabe@uk-halle.de
Telephone+49 345 557 1841
Fax+49 345 557 905020
Internet addresshttps://www.umh.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation receiving requests to participate
Organisation processing tenders
8.1.
ORG-0001
Official nameVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registration numbert:03455141536
TownHalle (Saale)
Postcode06112
Country subdivision (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
CountryGermany
Emailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telephone+49 345 5141529
Fax+49 345 5141115
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0002
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
10. Change
Version of the previous notice to be changed6571dc48-528f-44e5-b3e2-556a01d4cbcd-02
Main reason for changeInformation updated
Notice information
Notice identifier/version43418312-c314-4e35-818c-f80788436dd6  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date16/12/2025 08:46:51 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number838659-2025
OJ S issue number243/2025
Publication date17/12/2025