394285-2026 - Licitación
Alemania – Servicios especiales de transporte de pasajeros por carretera – Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
OJ S 109/2026 09/06/2026
Anuncio de contrato o de concesión. Régimen normal
Servicios
1. Comprador
1.1.
Comprador
Denominación oficialFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Correo electrónicoa.ambrosch@r-s-schule.de
Naturaleza jurídica del compradorEmpresa pública
Actividad del poder adjudicadorEducación
2. Procedimiento
2.1.
Procedimiento
TítuloSchülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
DescripciónDer Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V. als Träger der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg vergibt als Auftraggeber die Schülerbeförderung von geistig- und körperlich schwerst mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen der Rudolf Steiner Schule Augsburg. Befristet vom 01.09.2026 mit Schulbeginn am 15.09.2026 bis Ende des Schuljahres 2029/2030, 26.07.2030. Angebot erfolgt elektronisch in deutscher Sprache. Zuschlag erfolgt nach den Kriterien: Bruttopreis für Gesamtbestetztkilometer 65% Fahrzeugqualität 15% Organisation 20% Abgabe des Angebots elektronisch in Textform bis 10.07.2026, 23:59 Uhr bei www.deutsche-evergabe.de Fragen bis 06.07.2026, 14:00 Uhr per E-Mail an evergabe/url Submission 17.07.2026, 11:00 Uhr Bindefrist bis 17.08.2026, 24:00 Uhr
Identificador del procedimiento7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Identificador internoRSS01
Tipo de procedimientoAbierto
El procedimiento está aceleradono
2.1.1.
Finalidad
Naturaleza del contratoServicios
Clasificación principal (cpv): 60130000 Servicios especiales de transporte de pasajeros por carretera
2.1.2.
Lugar de ejecución
Subdivisión del país (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
PaísAlemania
2.1.3.
Valor
Valor estimado, IVA excluido1 300 000,00 EUR
2.1.4.
Información general
Información complementariaBei Unterrichtsversäumnis eines Kindes oder Schülers wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist dessen Wohnort so lange nicht mehr anzufahren, bis von den Eltern des Kindes oder Schülers oder vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitgeteilt wird, dass der Teilnehmer ab dem kommenden Tag wieder zu befördern ist. Fährt das Beförderungsunternehmen trotz einer Krankmeldung des Teilnehmers durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten den Wohnort an, wird für diese Anfahrt seitens des Auftraggebers keine Vergütung gewährt. Ist ein Beförderungsteilnehmer durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten von der Beförderung abgemeldet oder ist er nicht spätestens 5 Minuten nach dem im Tourenplan ggf. unter Berücksichtigung vorab mitgeteilter Änderungen oder Verschiebungen des vereinbarten Abholzeitpunkt zur Abfahrt bereit, ist der Beförderungsunternehmer von der Beförderungspflicht dieses Beförderungsteilnehmers für diese Fahrt befreit und hat die restliche Tour unverzüglich fortzusetzen, um Verspätungen oder Fahrthöchstzeit-überschreitungen anderer Beförderungsteilnehmer zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der Beförderungsteilnehmer sich einer den vorstehenden Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Beförderung nachhaltig verweigert und dadurch die Weiterfahrt des Busses um mehr als 5 Minuten verzögert; hiervon sind die Einrichtung und die für den Beförderungsteilnehmer benannten Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen im Schulbetrieb (z.B. unterrichtsfreie Tage) werden dem Beförderungs-unternehmen von der Einrichtung unverzüglich mitgeteilt. Bei rechtzeitig vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt gegebenem Unterrichtsausfall entfällt die Beförderungspflicht. In den Fahrzeugen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, gilt ein generelles Rauchverbot, auch während der Dauer der Leerfahrten. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf das Schulgelände. Während der Beförderungsfahrt ist laute Musik im Fahrzeug nicht gestattet. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, bei Ausfällen von Fahrern/innen eine Ausfallregelung zu treffen und die Fahrten sicherzustellen. Das Konzept der Ersatzleistungen, wird vom Beförderungsunternehmen dargestellt und liegt dem Auftraggeber vor.
Base jurídica
Directiva 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Motivos de exclusión
Fuentes de los motivos de exclusiónAnuncio
Corrupción
Fraude
Blanqueo de capitales o financiación del terrorismo
Trabajo infantil y otras formas de trata de seres humanos
Participación en una organización delictiva
Delitos de terrorismo o delitos ligados a las actividades terroristas
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho medioambiental
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho laboral
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho social
Acuerdos con otros operadores económicos destinados a falsear la competencia
Falta profesional grave
Declaración falsa, ocultación de información, incapacidad de presentar los documentos exigidos u obtención de información confidencial del presente procedimiento
Conflicto de intereses debido a su participación en el procedimiento de contratación
Participación, directa o indirecta, en la preparación del presente procedimiento de contratación
Rescisión anticipada, imposición de daños y perjuicios u otras sanciones comparables
Incumplimiento de obligaciones basadas en motivos de exclusión puramente nacionales
Incumplimiento de la obligación de pago de cotizaciones a la seguridad social
Incumplimiento de la obligación de pago de impuestos
Las actividades empresariales han sido suspendidas
Insolvencia
Activos que están siendo administrados por un liquidador
Situación análoga a la quiebra con arreglo al Derecho nacional
5. Lote
5.1.
LoteLOT-0001
TítuloSchülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
DescripciónDas Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
Identificador interno0001
5.1.1.
Finalidad
Naturaleza del contratoServicios
Clasificación principal (cpv): 60130000 Servicios especiales de transporte de pasajeros por carretera
Clasificación adicional (cpv): 60100000 Servicios de transporte por carretera
5.1.2.
Lugar de ejecución
Subdivisión del país (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
PaísAlemania
5.1.3.
Duración estimada
Duración12 Meses
5.1.5.
Valor
Valor estimado, IVA excluido1 300 000,00 EUR
5.1.6.
Información general
Participación reservada
La participación no está reservada.
Deben indicarse los nombres y las cualificaciones profesionales del personal encargado de ejecutar el contratoRequisito en oferta
Proyecto de contratación pública no financiado con fondos de la UE
La contratación pública está cubierta por el Acuerdo sobre Contratación Pública (ACP)
Esta contratación también es adecuada para las pequeñas y medianas empresas (pymes)no
5.1.7.
Contratación estratégica
Objetivo de la contratación estratégicaNinguna contratación estratégica
5.1.9.
Criterios de selección
Fuentes de los criterios de selecciónAnuncio
CriterioHerramientas, planta o equipo técnico
Descripción del criterio de selecciónDie Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeit mindestens das Gütesiegel der Euro-6-Norm erfüllen. Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren Kommunikationsmittel mit Freisprecheinrichtung auszustatten. Es ist sicherzustellen, dass sich die Fahrzeuge in einem den Witterungsverhältnissen angepassten Zustand befinden. Die Fahrzeuge müssen behindertengerecht und mit automatischen Drei-Punkt-Gurten (bei Bedarf sind Spezialgurte anzubringen) an allen Plätzen ausgestattet sein. Sie müssen, soweit notwendig, für den Transport von Rollstuhlfahrern, E-Rollstuhlfahrern und Gehwagenbenutzer geeignet sein. Unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften müssen notfalls vom Busunternehmer im Bus entsprechende Änderungen vorgenommen werden (Sicherung des Rollstuhles, geeignete Einstiegsmöglichkeiten). Für jedes Fahrzeug sind Einstiegshilfen vorzuhalten. Für jeden Mitfahrer muss ein eigener Sitzplatz vorhanden sein, ggf. auch als Einzelplatz. Die Sitzplätze sind bedarfsgerecht mit altersgemäßen Kindersitzen (z.B. Römersitz, Sitzerhöhung, Tunnel) vom Auftragnehmer auszustatten. Werden von den Eltern Spezialsitze gestellt, sind diese ordnungsgemäß zu befestigen. Alle Fahrzeuge sind mit einer Klimaanlage auszurüsten. Sie müssen mit einer zusätzlichen Klimaanlage und Heizung für den Fahrgastraum ausgestattet sein. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterausrüstung umzurüsten. Die Fahrzeuge sind während ihres Einsatzes mit der Tourenbezeichnung zu kennzeichnen. Entsprechen Fahrzeuge nicht den oben genannten Voraussetzungen, ist der Auftraggeber unabhängig von einem etwaigen Kündigungsgrund (siehe Punkt 8) berechtigt, die Beförderung der Teilnehmer auf Kosten des Beförderungsunternehmens durchführen zu lassen.

CriterioMedidas para garantizar la calidad
Descripción del criterio de selecciónFür die Früh-, Mittags- und Nachmittagstouren sind jeweils eigene Tourenpläne vorzulegen. Sollte eine Tour aufgrund der Anzahl der zu befördernden Personen bzw. aufgrund der beschränkten Kapazitäten eines Fahrzeugs auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt werden, so ist für jedes Fahrzeug ein eigener Tourenplan vorzulegen. Die Tourenpläne müssen folgende Angaben enthalten: • Namen der Schüler (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Anschrift der Schüler (Wohnort, ggf. Ortsteil, Straße, Hausnummer) • An- und Abfahrtszeiten • Länge der täglich zu fahrenden Gesamtstrecke (Besetztkilometer) • Länge der Fahrstrecke zwischen den Haltestellen • Anzahl der an den einzelnen Haltestellen zu- oder aussteigenden Personen • Name des Fahrers und Telefonnummer (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Name der Begleitperson (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Mitnahme von Schülern mit Rollstuhl oder sonstigen Mobilitäts-Hilfsmitteln. Vorzusehen ist jeweils die kürzeste geeignete Strecke (Grundlage: Allianz Routenplanung im Internet). Die zulässige Höchstdauer für die Beförderung eines Teilnehmers innerhalb der im Ausschreibungstext genannten Landkreisgrenzen beträgt maximal 60 Minuten für die einfache Fahrt. Die Zusteigestellen sind so zu legen, dass die Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Es müssen alle von der Einrichtung benannten Kinder und Jugendlichen befördert werden, auch wenn die Wohnung abgelegen und keine asphaltierte Straße vorhanden ist. Die Beförderungsteilnehmer müssen von den Sorgeberechtigten, deren Beauftragten oder von der Begleitperson, sofern eine Begleitperson bewilligt wurde, zum Bus gebracht und am Bus abgeholt werden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Sorgeberechtigten und Kenntnisnahme der Einrichtung möglich. Der Auftraggeber hat das Recht, die angefallenen Fahrtkilometer jederzeit durch die Teilnahme eines Beauftragten an den Fahrten zu überprüfen. Das Beförderungsunternehmen muss an Beförderungstagen zwischen 06:30 Uhr und 17:30 Uhr erreichbar sein. Nach 17:30 Uhr und am Tag vor Fahrbetreib nach Ferien oder an sonn- und Feiertagen ist eine Erreichbarkeit, z.B. über Anrufbeantworter und E-Mail sicherzustellen. Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.

CriterioInscripción en un registro mercantil
Descripción del criterio de selecciónNachweis des Eintrags ins Handelsregister mit Datumsangabe

CriterioSeguro de indemnización por riesgos profesionales
Descripción del criterio de selecciónNachweis der Betriebshaftpflichtversicherung

CriterioHerramientas, planta o equipo técnico
Descripción del criterio de selecciónAngaben über verfügbarem Fuhrpark)Alter, Ökologie) Konzept zur Umstellung auf erneuerbare Energie im Fuhrpark

CriterioMedidas para garantizar la calidad
Descripción del criterio de selección• unterschriebene Eigenerklärung/Bietererklärung • Angaben zu verfügbarem Personal • Ansprechpartner und dessen Telefonnummer • Nachweis über die amtliche Zulassung im Personenverkehr • Nachweis über die Vergütung der Fahrer und Begleitpersonen • Name und Qualifikation der Fahrdienstleitung • Durchführungskonzept, aus dem hervorgeht, wie die Transportleistungen wirtschaftlich koordiniert werden sollen (Tourenplanung), zusammen mit den ausgefüllten Formularen „Mittagstouren“, „Regelfahrten“, „Landkreisüberschreitung“ Ansprechpartner vor Ort, • Konzept zum Umgang mit Konflikten mit Eltern/ Einrichtungsmitarbeitern/ Fahrern, • Konzept zur Gewaltprävention/Schutz vor sexuellem Missbrauch in der Schülerbeförderung • Dienstanweisung an Fahrer und Begleitpersonal zu Verhaltensregeln zu den gesetzlichen Vorgaben KOM und den Besonderheiten der Schüler- und Behindertenbeförderung; insbesondere nach dieser Leistungsbeschreibung sowie Fahrzeugpflege.
5.1.10.
Criterios de adjudicación
Justificación de la no indicación de la ponderación de los criterios de adjudicaciónDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Pliegos de contratación
Lenguas en las que los pliegos de contratación están disponibles oficialmentealemán
Dirección de los pliegos de contrataciónhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
5.1.12.
Condiciones de la contratación pública
Condiciones de presentación
Presentación electrónicaObligatoria
Dirección para la presentaciónhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Lenguas en las que pueden presentarse las ofertas o solicitudes de participaciónalemán
Catálogo electrónicoNo autorizada
VariantesNo autorizada
Los licitadores pueden presentar más de una ofertaPermitida
Plazo de recepción de ofertas10/07/2026 13:21:00 (UTC+02:00) Hora de Europa Oriental, hora de verano de Europa Central
Duración durante la cual la oferta debe permanecer válida38 Días
Información que puede completarse finalizado el plazo de presentación
Ningún documento puede presentarse más tarde.
Información sobre la apertura pública
Información complementariaAngebotseröffnung direkt vor Ort
Condiciones del contrato
La ejecución del contrato debe realizarse en el marco de programas de empleo protegidoNo
Facturación electrónicaObligatoria
Se utilizarán pedidos electrónicosno
Se utilizará el pago electrónicono
5.1.15.
Técnicas
Acuerdo marco
Ningún acuerdo marco
Información sobre el sistema dinámico de adquisición
Ningún sistema dinámico de adquisición
5.1.16.
Información adicional, mediación y recurso
Organización encargada de los procedimientos de recursoRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Información sobre los plazos de revisión: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organización que proporciona información adicional sobre el procedimiento de contrataciónFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
8. Organizaciones
8.1.
ORG-0001
Denominación oficialFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Número de registro9762
Dirección postalSchäfflerbachstraße 26
LocalidadAugsburg
Código postal86153
Subdivisión del país (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
PaísAlemania
Correo electrónicoa.ambrosch@r-s-schule.de
Teléfono+49 821790840
Dirección de internethttps://www.deutsche-evergabe.de
Perfil de compradorhttps://www.deutsche-evergabe.de
Funciones de esta organización
Comprador
Organización que proporciona información adicional sobre el procedimiento de contratación
8.1.
ORG-0002
Denominación oficialRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Número de registroe3f08dfd-9495-4026-bc44-ac79f83398a9
Dirección postalMaximilianstrasse 39
LocalidadMünchen
Código postal80538
Subdivisión del país (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
PaísAlemania
Teléfono+49 8921762411
Funciones de esta organización
Organización encargada de los procedimientos de recurso
8.1.
ORG-0003
Denominación oficialDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Número de registro0204:994-DOEVD-83
LocalidadBonn
Código postal53119
Subdivisión del país (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PaísAlemania
Correo electróniconoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Teléfono+49228996100
Funciones de esta organización
TED eSender
Información del anuncio
Identificador/versión del anuncio7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295  -  01
Tipo de formularioLicitación
Tipo de anuncioAnuncio de contrato o de concesión. Régimen normal
Subtipo de anuncio16
Fecha de envío del anuncio05/06/2026 15:58:00 (UTC+02:00) Hora de Europa Oriental, hora de verano de Europa Central
Lenguas en las que este anuncio está disponible oficialmentealemán
Número de publicación del anuncio394285-2026
Número de la edición del DO S109/2026
Fecha de publicación09/06/2026