2.1.2.
Lugar de ejecución
Localidad: Bonn
Código postal: 53113
Subdivisión del país (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
País: Alemania
Información complementaria: Die Einlagerung von Archivgut des Auftraggebers darf nur in Räumlichkeiten erfolgen, die sich im Eigentum des Auftragnehmers befinden oder in Räumlichkeiten, die durch den Auftragnehmer aufgrund eines zeitlich befristeten Überlassungsvertrag (Miete, Pacht etc.) im Besitz des Auftragnehmers stehen.
2.1.6.
Motivos de exclusión
Fuentes de los motivos de exclusión: Anuncio
Corrupción: Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Fraude: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Blanqueo de capitales o financiación del terrorismo: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Activos que están siendo administrados por un liquidador: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Rescisión anticipada, imposición de daños y perjuicios u otras sanciones comparables: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Trabajo infantil y otras formas de trata de seres humanos: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Falta profesional grave: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Declaración falsa, ocultación de información, incapacidad de presentar los documentos exigidos u obtención de información confidencial del presente procedimiento: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho laboral: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho social: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho medioambiental: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Acuerdos con otros operadores económicos destinados a falsear la competencia: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Participación, directa o indirecta, en la preparación del presente procedimiento de contratación: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Insolvencia: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.