404748-2026 - Licitación
Alemania – Trabajos de construcción de edificios para jardín de infancia – Gemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 – Fassade
OJ S 112/2026 12/06/2026
Anuncio de contrato o de concesión. Régimen normal
Obras
1. Comprador
1.1.
Comprador
Denominación oficialGemeinde Teutschenthal
Correo electrónicovergabeverfahren@abante.de
Naturaleza jurídica del compradorOrganismo de Derecho público bajo el control de una autoridad local
Actividad del poder adjudicadorServicios públicos generales
2. Procedimiento
2.1.
Procedimiento
TítuloGemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 – Fassade
DescripciónGemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 – Fassade
Identificador del procedimiento019e3f7e-a5a0-4857-a880-463bf77339b5
Identificador interno491/24
Tipo de procedimientoAbierto
El procedimiento está aceleradono
2.1.1.
Finalidad
Naturaleza del contratoObras
Clasificación principal (cpv): 45214100 Trabajos de construcción de edificios para jardín de infancia
Clasificación adicional (cpv): 45443000 Trabajos de fachada
2.1.2.
Lugar de ejecución
Dirección postalAn der Feuerwache  
LocalidadTeutschenthal OT Angersdorf
Código postal06179
Subdivisión del país (NUTS)Saalekreis (DEE0B)
PaísAlemania
2.1.4.
Información general
Base jurídica
Directiva 2014/24/UE
vob-a-eu -
Legislación transfronteriza aplicableCrossBorderLaw
2.1.6.
Motivos de exclusión
Fuentes de los motivos de exclusiónDocumento de contrataciónAnuncio
Corrupciónvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Fraudevgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Participación en una organización delictivavgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Delitos de terrorismo o delitos ligados a las actividades terroristasvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Las actividades empresariales han sido suspendidasvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Blanqueo de capitales o financiación del terrorismovgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Activos que están siendo administrados por un liquidadorvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Conflicto de intereses debido a su participación en el procedimiento de contrataciónvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Rescisión anticipada, imposición de daños y perjuicios u otras sanciones comparablesvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Trabajo infantil y otras formas de trata de seres humanosvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Situación análoga a la quiebra con arreglo al Derecho nacionalvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Incumplimiento de obligaciones basadas en motivos de exclusión puramente nacionalesvgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Falta profesional gravevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Declaración falsa, ocultación de información, incapacidad de presentar los documentos exigidos u obtención de información confidencial del presente procedimientovgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho laboralvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho socialvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Incumplimiento de obligaciones en materia de Derecho medioambientalvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Incumplimiento de la obligación de pago de cotizaciones a la seguridad socialvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Incumplimiento de la obligación de pago de impuestosvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Acuerdos con otros operadores económicos destinados a falsear la competenciavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Participación, directa o indirecta, en la preparación del presente procedimiento de contrataciónvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Insolvenciavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
5. Lote
5.1.
LoteLOT-0001
TítuloGeplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Angersdorf. Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes in Holz- Massiv- Hybridbauweise und die dazugehörigen Außenanlagen, inkl. Erschließung der Liegenschaft.
DescripciónAm Schul- und Sportstandort der Straße „Am Stadion“ in Teutschenthal plant die Gemeinde den Neubau einer dreizügigen Grundschule. Der Schulstandort der Gemeinde Teutschenthal setzt sich zusammen aus einer Sekundarschule, einer Grundschule, einem Hortgebäude sowie einer Schulsporthalle. Die aktuelle Grundschule befindet sich aus Kapazitätsgründen übergangsweise im Sekundarschulgebäude vom Landkreis Saalekreis (nicht in Trägerschaft der Gemeinde) und seit 2021 zusätzlich in einem zweistöckigen Interimsbau. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Neubau einer Grundschule mit Mensa und Aula, einer Ausgabeküche, Räume für den Mehrzweck und Außenanlagen. Die Grundschule Teutschenthal „Am Talkessel“ soll ab Fertigstellung des Neubaus bis zu 300 Kinder beschulen. Das hiesige Los umfasst die Ausschreibung der Leistungen der Fassadenarbeiten für den geplanten Neubau. Weitere Informationen zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Identificador internoLOT-0001
5.1.1.
Finalidad
Naturaleza del contratoObras
Clasificación principal (cpv): 45214100 Trabajos de construcción de edificios para jardín de infancia
Clasificación adicional (cpv): 45443000 Trabajos de fachada
5.1.2.
Lugar de ejecución
Dirección postalAn der Feuerwache  
LocalidadTeutschenthal OT Angersdorf
Código postal06179
Subdivisión del país (NUTS)Saalekreis (DEE0B)
PaísAlemania
5.1.3.
Duración estimada
Duración20 Semanas
5.1.6.
Información general
Participación reservada
La participación no está reservada.
Proyecto de contratación pública no financiado con fondos de la UE
La contratación pública está cubierta por el Acuerdo sobre Contratación Pública (ACP)no
Esta contratación también es adecuada para las pequeñas y medianas empresas (pymes)
Información complementaria#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Contratación estratégica
Objetivo de la contratación estratégicaNinguna contratación estratégica
5.1.8.
Criterios de accesibilidad
No se incluyen criterios de accesibilidad para las personas con discapacidad porque la contratación no está destinada a ser utilizada por personas físicas
5.1.9.
Criterios de selección
Fuentes de los criterios de selecciónDocumento de contrataciónAnuncio
CriterioInscripción en un registro mercantil
Descripción del criterio de selecciónAngaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Gefordert sind die folgenden Angaben zur Identität und Existenz des Unternehmens: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem jeweiligen Register vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen.

CriterioOtros requisitos económicos o financieros
Descripción del criterio de selecciónAusschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Das Unternehmen darf keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollte es Ausschlussgründe verwirklichen, sind dazu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Verschwiegenheitspflicht Das Unternehmen muss alle ihm seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und darf sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen. „Russland-Erklärung“ Das Unternehmen darf nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Das Unternehmen muss die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen.

CriterioProporción de subcontratación
Descripción del criterio de selecciónLeistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang die Eignungsleihe vorgesehen ist. Der Eignungsleihgeber muss angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.

CriterioOtros requisitos económicos o financieros
Descripción del criterio de selecciónAnforderung von Bestätigungen und Nachweisen Das Unternehmen muss nachweisen, dass es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.

CriterioInscripción en un registro profesional relevante
Descripción del criterio de selecciónDas Unternehmen erklärt, dass es Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.

CriterioVolumen de negocios anual medio
Descripción del criterio de selecciónUnternehmensumsatz Das Unternehmen muss seinen jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

CriterioSeguro de indemnización por riesgos profesionales
Descripción del criterio de selecciónVersicherungsnachweis Das Unternehmen muss das Bestehen einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: • für Personenschäden mind. 3 Mio. € • für Sachschäden mind. 2 Mio. € • für Vermögensschäden mind. 1 Mio. € Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf nicht auf weniger als das Zweifache der Deckungssummen begrenzt sein. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

CriterioReferencias sobre obras específicas
Descripción del criterio de selecciónReferenzen Das Unternehmen muss mindestens drei Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Zu diesem Zweck muss es folgende Angaben machen: • Referenznehmer (Wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?) • Referenzgeber (An wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) • Referenzinhalt (Worin bestanden die vergleichbaren Leistungen? Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben) Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und den/die Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.

CriterioMedia anual de personal
Descripción del criterio de selecciónArbeitskräfte Das Unternehmen muss nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, aufgegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und den/die Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.
5.1.10.
Criterios de adjudicación
Criterio
TipoPrecio
NombreEs entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
DescripciónEs entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
Categoría del criterio de adjudicación de pesoPonderación (porcentaje, exacto)
Criterio de adjudicación: número100
5.1.11.
Pliegos de contratación
Lenguas en las que los pliegos de contratación están disponibles oficialmentealemán
Lenguas en las que los pliegos de contratación (o parte de ellos) están disponibles de forma no oficialalemán
Dirección de los pliegos de contrataciónhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019e3f7e-a5a0-4857-a880-463bf77339b5/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Condiciones de la contratación pública
Condiciones de presentación
Presentación electrónicaPermitida
Dirección para la presentaciónhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019e3f7e-a5a0-4857-a880-463bf77339b5/zustellweg-auswaehlen
DescripciónEs ist nur die elektronische Einreichung der Angebote über die Vergabeplattform zulässig.
Lenguas en las que pueden presentarse las ofertas o solicitudes de participaciónalemán
Catálogo electrónicoNo autorizada
VariantesNo autorizada
Los licitadores pueden presentar más de una ofertaNo autorizada
Plazo de recepción de ofertas14/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Hora de Europa Oriental, hora de verano de Europa Central
Duración durante la cual la oferta debe permanecer válida48 Días
Información que puede completarse finalizado el plazo de presentación
A discreción del comprador, podrán presentarse posteriormente todos los documentos relacionados con el licitador que falten.
Información complementariaNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden
Información sobre la apertura pública
Fecha de apertura14/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Hora de Europa Oriental, hora de verano de Europa Central
Condiciones del contrato
La ejecución del contrato debe realizarse en el marco de programas de empleo protegidoNo
Facturación electrónicaPermitida
Se utilizarán pedidos electrónicos
Se utilizará el pago electrónico
5.1.15.
Técnicas
Acuerdo marco
Ningún acuerdo marco
Información sobre el sistema dinámico de adquisición
Ningún sistema dinámico de adquisición
5.1.16.
Información adicional, mediación y recurso
Organización encargada de los procedimientos de recursoVergabekammer Sachsen-Anhalt
Información sobre los plazos de revisión: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organización que proporciona información adicional sobre el procedimiento de contrataciónGemeinde Teutschenthal
Organización que proporciona acceso fuera de línea a los documentos de la contrataciónGemeinde Teutschenthal
Organización que proporciona más información sobre los procedimientos de recursoVergabekammer Sachsen-Anhalt
8. Organizaciones
8.1.
ORG-0001
Denominación oficialGemeinde Teutschenthal
Número de registro00013179
Dirección postalAm Busch 19
LocalidadTeutschenthal
Código postal06179
Subdivisión del país (NUTS)Saalekreis (DEE0B)
PaísAlemania
Punto de contactoabante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG Lessingstraße 2 04109 Leipzig
Correo electrónicovergabeverfahren@abante.de
Teléfono+49 341 238 203 00
Funciones de esta organización
Comprador
Organización que proporciona información adicional sobre el procedimiento de contratación
Organización que proporciona acceso fuera de línea a los documentos de la contratación
8.1.
ORG-0002
Denominación oficialVergabekammer Sachsen-Anhalt
Número de registrot:03455141536
Dirección postalLandesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2
LocalidadHalle (Saale)
Código postal06112
Subdivisión del país (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
PaísAlemania
Correo electrónicovergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Teléfono+49 345 5140
Funciones de esta organización
Organización encargada de los procedimientos de recurso
Organización que proporciona más información sobre los procedimientos de recurso
8.1.
ORG-0003
Denominación oficialDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Número de registro0204:994-DOEVD-83
LocalidadBonn
Código postal53119
Subdivisión del país (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PaísAlemania
Correo electróniconoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Teléfono+49228996100
Funciones de esta organización
TED eSender
Información del anuncio
Identificador/versión del anuncio019e3f80-6015-4322-9932-f5fa29d1fc14  -  01
Tipo de formularioLicitación
Tipo de anuncioAnuncio de contrato o de concesión. Régimen normal
Subtipo de anuncio16
Fecha de envío del anuncio11/06/2026 10:43:24 (UTC+02:00) Hora de Europa Oriental, hora de verano de Europa Central
Lenguas en las que este anuncio está disponible oficialmentealemán
Número de publicación del anuncio404748-2026
Número de la edición del DO S112/2026
Fecha de publicación12/06/2026