403069-2026 - Hange
Saksamaa – Haridus- ja teadustööga seotud hoonete ehitustööd – Rohbauarbeiten
OJ S 112/2026 12/06/2026
Hanketeade või kontsessiooniteade – üldkord
Ehitustööd
1. Hankija
1.1.
Hankija
Ametlik nimiGelderner Bau Gesellschaft mbH
E-posti aadressvergabe@geldern-bau.de
Hankija õiguslik vormPiirkondliku omavalitsuse kontrollitav riigi osalusega äriühing
Hankija tegevusElamu- ja kommunaalmajandus
2. Menetlus
2.1.
Menetlus
PealkiriRohbauarbeiten
KirjeldusRohbauarbeiten für den Neubau des Friedrich-Spee-Gymnasiums in 47608 Geldern.
Menetluse tunnus0241708c-dddb-4251-8ed6-3d3861e28af1
Sisemine tunnusEU-2026-003-GBG
Menetluse liikAvatud
Kiirendatud menetlusei
2.1.1.
Eesmärk
Lepingu olemusEhitustööd
Peamine liigitus (cpv): 45214000 Haridus- ja teadustööga seotud hoonete ehitustööd
Täiendav liigitus (cpv): 45210000 Hoonete ehitustööd, 45223220 Toorehitiste ehitustööd, 45223500 Raudbetoonkonstruktsioonid
2.1.2.
Lepingu täitmise koht
PostiaadressFriedrich-Spee-Straße 25  
LinnGeldern
Sihtnumber47608
Riik – jaotus (NUTS)Kleve (DEA1B)
RiikSaksamaa
2.1.4.
Üldine teave
Lisateave#Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DUBP#
Õiguslik alus
Direktiiv 2014/24/EL
vob-a-eu -
2.1.6.
Kõrvaldamise alused
Väljajätmise aluste allikadTeade
Ainult siseriiklikest kõrvalejätmise alustest tulenevate kohustuste rikkumine1. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Vor diesem Hintergrund müssen die Bieter erklären, dass sie keinen Bezug zu Russland in diesem Sinne aufweisen. Hierzu ist zwingend das in den Angebotsunterlagen enthaltene Formblatt 6 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland" zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. 2. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, auf die in § 124 Abs. 2 GWB verwiesen wird (§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes). Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Kuritegelikus ühenduses osalemineBildung krimineller Vereinigungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Terroriakti toimepanek või terroristliku tegevusega seotud õigusrikkumisedBildung terroristischer Vereinigungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Rahapesu või terrorismi rahastamineGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
PettusBetrug oder Subventionsbetrug Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
KorruptsioonBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Laste tööjõu kasutamine ja muud inimkaubanduse vormidMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Maksude tasumise kohustuse rikkumineVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".ternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Sotsiaalkindlustusmaksete tasumise kohustuse rikkumineVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Keskkonnaõiguse valdkonnas kohaldatavate kohustuste täitmata jätmineVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Sotsiaalõiguse valdkonnas kohaldatavate kohustuste täitmata jätmineVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Tööõiguse valdkonnas kohaldatavate kohustuste täitmata jätmineVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
MaksejõuetusZahlungsunfähigkeit Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Vara haldab likvideerijaInsolvenz Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Äritegevus on peatatudEinstellung der beruflichen Tätigkeit Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Siseriikliku õiguse kohane samalaadne olukord, näiteks pankrotMit Insolvenz vergleichbares Verfahren Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Tõsine ametialane rikkumineSchwere Verfehlung Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Konkurentsi moonutamise eesmärgil teiste ettevõtjatega sõlmitud kokkuleppedWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Hankemenetluses osalemisega kaasnev huvide konfliktInteressenkonflikt Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Otsene või kaude osalemine käesoleva hankemenetluse ettevalmistamiselWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Ennetähtaegne lõpetamine, kahjutasu või võrreldavad sanktsioonidMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
Valeandmete esitamine, teabe esitamata jätmine, suutmatus nõutud dokumente esitada või selle menetluse kohta konfidentsiaalse teabe saamineTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: a. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen das Formblatt 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (endgültiger Nachweis) ausgefüllt einzureichen. Selbiges gilt für präqualifizierte Unternehmen, soweit entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. c. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. d. Im Falle der Eignungsleihe gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das / die eignungsverleihende(n) Unternehmen. e. Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die unter lit. a. und b. genannten Vorgaben entsprechend für das/die Nachunternehmen. Die Nachweise sind jedoch nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. f. Sofern ein Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / eignungsverleihendes Unternehmen / Nachunternehmen einen der in § 6e VOB/A-EU genannten Ausschlussgründe verwirklicht, kann dieses nach Maßgabe des § 6f VOB/A-EU den Nachweis dafür erbringen, dass er/es ausreichende Maßnahmen getroffen hat, dass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Hierzu ist das "Formblatt 5: Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu verwenden".
5. Osa
5.1.
OsaLOT-0001
PealkiriRohbauarbeiten
KirjeldusBaustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Bohrarbeiten, Spezialtiefbauarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Abdichtungs- und Dämmarbeiten; Erdbau: - Tragschichten, Planum, Aushub und Entsorgung Spezialtiefbau, inkl. Kampfmittelsondierung: - ca. 285 Bohrpfähle, Durchmesser 60 / 90 cm, Gesamtlänge ca. 2.560 m; Betonarbeiten, u.a.: - Pfahlkopf-/Zerrbalken, 460 m³ - Fundamentplatten, ca. 450 m² - Bodenplatten, ca. 3.400 m² - Ortbetonwände, ca. 3.200 m² - Ortbetondecken, ca. 1.250 m² - Spannbeton-Hohlkörperdecken, ca. 8.750 m² - Fertigteilstützen, ca. 390 Stück - Fertigteilbalken, ca. 2.300 m - Fertigteiltreppen, ca. 17 Treppenläufe und -podeste - Bewehrungsstahl, ca. 460 t - Traggerüste für besondere Bauzustände Stahlbau: - Stahlwangen Treppenanlage Forum, ca. 2 t - Einbauteile für Folgegewerke Abdichtungs- und Dämmarbeiten: - ca. 550 m² bituminöse Abdichtung, PMBC - ca. 3.500 m² Perimeterdämmung horizontal und vertikal Tiefbau / Entwässerungskanalarbeiten: - ca. 600 m Grundleitungen unterhalb des Gebäudes inkl. der Erdarbeiten
Sisemine tunnusEU-2026-003-GBG
5.1.1.
Eesmärk
Lepingu olemusEhitustööd
Peamine liigitus (cpv): 45214000 Haridus- ja teadustööga seotud hoonete ehitustööd
Täiendav liigitus (cpv): 45210000 Hoonete ehitustööd, 45223220 Toorehitiste ehitustööd, 45223500 Raudbetoonkonstruktsioonid
5.1.2.
Lepingu täitmise koht
PostiaadressFriedrich-Spee-Straße 25  
LinnGeldern
Sihtnumber47608
Riik – jaotus (NUTS)Kleve (DEA1B)
RiikSaksamaa
5.1.3.
Eeldatav kestus
Kestus340 Päevad
5.1.6.
Üldine teave
Reserveeritud osalemine
Osalemine ei ole reserveeritud.
Tuleb esitada lepingu täitmiseks määratud töötajate nimed ja nende kutsekvalifikatsioonidHanketingimus
Hankeprojekt, mida ei rahastata ELi vahenditest
Hanke suhtes kohaldatakse riigihankelepingut (GPA)jah
See hange sobib ka väikestele ja keskmise suurusega ettevõtjatele (VKEd)jah
Lisateave#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss. 2. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal zu führen. 3. Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt 4 abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. 4. Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt 1 der Angebotsunterlagen aus. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied in jedem Fall die Formblätter 2, 3 und 6 und sowie - soweit einschlägig - die Formblätter 5, 7, 8 und 11 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen. 5. Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt 7 der Angebotsunterlagen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 8 einzureichen. 6. Beabsichtigt ein Bieter, im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt 9 der Angebotsunterlagen auszufüllen. 7. Sofern zwischen dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts 11 der Angebotsunterlagen zu erläutern. 8. Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten. 9. Erläuterung zu Anforderungen an die Textform: Zur Wahrung der Textform ist in dem jeweils vorgegebenen "Erklärungsfeld" in den Formblättern der/die Vor- und Nachname(n) der für das Unternehmen mit Vertretungsmacht erklärenden Person(en) anzugeben. Die Unterschrift ist nicht erforderlich. 10. Hinweis auf Abfrage des Wettbewerbsregisters: Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Im Falle der Unterschreitung der vorgenannten Wertgrenze behält der Auftraggeber sich dies im Ermessen vor. 11. Nebenangebote sind in Form von kaufmännischen Nebenangeboten als reine Pauschalpreisangebote unter Umsetzung des Leistungsverzeichnisses zugelassen (Einhaltung aller fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignungskriterien, Einhaltung der Vertragsfristen, vollständig angebotener Leistungsumfang). Unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot. 12. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. 13. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, und ggf. von deren eignungsverleihenden Unternehmen / Nachunternehmen zur Bestätigung der in den Eigenerklärungen (endgültige Nachweise) gemachten Angaben folgende Bescheinigungen zu verlangen: a) Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte), b) Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den hier geforderten Deckungssummen bzw. Bestätigung darüber, dass die Versicherungsgesellschaft bereit ist, im Auftragsfall eine bereits bestehende Betriebshaftpflichtversicherung auf die hier geforderten Deckungssummen aufzustocken, c) Referenzbescheinigungen, d) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, e) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, f) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b EstG, g) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, h) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 10), i) Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223 VHB), j) Produktdatenblätter zu Fabrikatsalternativen k) Der Bieter hat bei Angebotsabgabe für alle Abfälle auf Nachfrage einen fachgerechten Entsorgungsweg vorzuweisen. Die annehmende Stelle ist zu benennen. l) Nachweis des Erlaubnisscheininhabers/Betriebsinhabers nach § 19 Abs.1 Nr.1 SprengG m) Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG und Bestellung nach § 21 SprengG n) Zertifizierung nach DIN EN 1090-1:2010-07 für die Herstellung von Stahlbauteilen der Ausführungs-klasse EXC2 gemäß DIN EN 1993-1-1/A1 14. Ausführungsfristen Mit der Ausführung ist zu beginnen: Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich zwischen dem 03.09.2026 und dem 03.11.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): Innerhalb von 340 Werktagen nach Ausführungsbeginn. 15. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: Vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. Vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. Folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: Fertigstellung Muster Fertigteile: 24 WT nach Beginn der Ausführung, Fertigstellung W+M-Planung Bohrpfähle inkl. Prüflauf: 24 WT nach Beginn der Ausführung, Fertigstellung W+M-Planung Fertigteile inkl. Prüflauf: 61 WT nach Beginn der Ausführung, Fertigstellung Decke ü. 1. OG inkl. Attiken Bauteil C: 249 WT nach Beginn der Ausführung, Fertigstellung Attiken 2. OG Bauteil: 291 WT nach Beginn der Ausführung 16. Unterlagen, die zwingend nach Zuschlagserteilung einzureichen sind: - Urkalkulation. Wenn es zum Zwecke der Angebotsprüfung erforderlich ist, wird der Auftraggeber die komplette Auftragskalkulation schon früher verlangen. - Basierend auf dem vom AG bereitgestellten BE-Konzept ist vom AN ein Baustelleneinrichtungsplan mit Eintragung der für sein Gewerk erforderlichen Stellplätze für Geräte (Container, Brecher, Kran, Mobilkran, Hebezeuge) sowie Lagerflächen für die im Bauablauf benötigten Materialien bzw. Abbruchmaterialien zu erstellen und innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Bei Änderungen ist der Plan zu überarbeiten und dem AG unaufgefordert zu übergeben. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. - Vom AN ist ein Detailterminplan zu erstellen und innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung dem AG zur Genehmigung vorzulegen. - Dem Kreis Kleve ist mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen ein vom AN projektspezifisches zu erstellendes Entsorgungskonzept nach §2a Abs. 3 LKrWG1 mit konkreten Angaben zu den Entsorgungswegen vorzulegen. Die Anforderungen an die Angaben sind §47 Absatz 3 KrWG zu entnehmen. Die Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Kleve ist mit dem Entsorgungskonzept zu berücksichtigen. Gleiches gilt für etwaige kommunale Anschluss- und Benutzungszwänge der Stadt bzw. des Kreises. 17) Die den Vergabeunterlagen beigefügte Stoffpreisgleitklausel (VHB 225) wird Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strateegilised hanked
Strateegilise hanke eesmärkEi kohaldata strateegilist hanget
5.1.9.
Kvalifitseerimistingimused
Valikukriteeriumide allikadTeade
KriteeriumProfessionaalne riski hüvitis kindlustus
Valikukriteeriumi kirjeldus1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot zu belegen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden sowie mindestens jeweils 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zu verfügen. Die Ersatzleistung der Versicherung muss jeweils mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Liegt eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vor, muss nachgewiesen werden, dass die Versicherungsgesellschaft bereit ist, im Auftragsfall eine bereits bestehende Betriebshaftpflichtversicherung auf die vorgenannten Summen aufzustocken. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung von nur einem Mitglied abgeschlossen wird, sofern sichergestellt ist, dass sich die Versicherung auf alle nach dem abzuschließenden Vertrag geschuldeten Leistungen der Bietergemeinschaft bezieht. 2. Die unter Ziffer 1 genannte Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 2 (endgültiger Nachweis) erbracht werden. Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zur Bestätigung der Angaben unter Ziffer 2 des Formblatts 3 die Vorlage entsprechender Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft zu fordern. Diese Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss.

KriteeriumÜldine aastane käive
Valikukriteeriumi kirjeldus1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot zu belegen, über einen allgemeinen durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025; Angabe zu 2022 nur zulässig, sofern Zahlen für 2025 nicht vorliegen) in Höhe von 4,0 Mio. EUR netto zu verfügen. 2. Die unter Ziffer 1 genannte Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 1 (endgültiger Nachweis) erbracht werden. Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Diese Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss.

KriteeriumViited määratud töödele
Valikukriteeriumi kirjeldus1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot zu belegen, über mindestens zwei mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen, mit einem Auftragswert von > 2 Mio. EUR netto; jeweils aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Jahre 2021-2025) zu verfügen. Es sind mind. folgende Angaben zu machen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. 2. Die unter Ziffer 1 genannte Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 3 erbracht werden. Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Diese Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss. 3. Der Auftraggeber wird entsprechend § 6a Nr. 3 lit. a) VOB/A-EU von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen bzgl. der von ihnen in der Eigenerklärung angegebenen Referenzen die Vorlage von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis verlangen.

KriteeriumKeskmine aastane tööjõud
Valikukriteeriumi kirjeldus1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot zu belegen, in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich über mindestens 15 Arbeitskräfte verfügt zu haben. 2. Die unter Ziffer 1 genannte Anforderung hat nach Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, zu erfolgen. Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 5 (endgültiger Nachweis) erbracht werden. Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Diese Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss.

KriteeriumRegistreerimine asjakohases kutsealases registris
Valikukriteeriumi kirjeldus1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot zu belegen, für die auszuführenden Leistungen der Mauer- und Betonarbeiten in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. 2. Die unter Ziffer 1 genannte Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 7 (endgültiger Nachweis) erbracht werden. Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zur Bestätigung der Angaben unter Ziffer 7 des Formblatts 3 die Vorlage der Handwerkskarte zu fordern. Diese Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss.

KriteeriumMuud majanduslikud või finantsnõuded
Valikukriteeriumi kirjeldus1. Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot zu belegen, Mitglied bei der Berufsgenossenschaft zu sein. 2. Die unter Ziffer 1 genannte Anforderung kann wie folgt nachgewiesen werden: Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen) erfolgen. Darüber hinaus kann der Nachweis über das Formblatt 3 dort unter Ziffer 8 (endgültiger Nachweis) erbracht werden. Zudem akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zur Bestätigung der Angaben unter Ziffer 8 des Formblatts 3 die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zu fordern. Diese Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss.

KriteeriumAsjakohased haridus- ja kutsekvalifikatsioonid
Valikukriteeriumi kirjeldusJeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgende Mindestbedingungen zu erfüllen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt 3 (dort unter 4) der Angebotsunterlagen. Folgende Mindestanforderungen sind zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss. - Für die Kampfmittelsondierung nachzuweisen: 1. Erlaubnisscheininhabers/Betriebsinhabers nach § 19 Abs.1 Nr.1 SprengG 2. Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG und Bestellung nach § 21 SprengG Die gültigen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle zwingend vorzulegen. Jeder Personalwechsel ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

KriteeriumSõltumatute asutuste poolt väljastatud sertifikaadid kvaliteedi tagamise standardite kohta
Valikukriteeriumi kirjeldusJeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgende Mindestbedingung zu erfüllen (Nachweis) gemäß Formblatt 3 (dort unter 6) der Angebotsunterlagen. Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und füht im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss: Zertifizierung nach DIN EN 1090-1:2010-07 für die Herstellung von Stahlbauteilen der Ausführungsklasse EXC2 gemäß DIN EN 1993-1- 1/A1. Die Zertifizierung ist auf Verlangen der Vergabestelle zwingend vorzulegen.
5.1.10.
Pakkumuste hindamise kriteeriumid
Kriteerium
LiikHind
NimiDer Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
KirjeldusDer Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Hindamise kaalukriteeriumi kategooriaKaal (protsentides, täpne)
Hindamiskriteerium – arv100
5.1.11.
Hankedokumendid
Keeled, milles hankedokumendid on ametlikult kättesaadavadsaksa keel
Lisateabe taotlemise tähtaeg10/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Ida-Euroopa aeg, Kesk-Euroopa suveaeg
Hankedokumentide aadresshttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65DUBP/documents
Sihtotstarbeline teabevahetuskanal
NimiIm Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
URLhttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65DUBP
5.1.12.
Hanke tingimused
Esitamise tingimused
Elektrooniline esitamineNõutav
Esitamise aadresshttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65DUBP
Keeled, milles võib pakkumusi või osalemistaotlusi esitadasaksa keel
Elektrooniline kataloogEi ole lubatud
VariandidLubatud
Pakkujad võivad esitada rohkem kui ühe pakkumuseEi ole lubatud
Finantstagatise kirjeldusa) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. b) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Pakkumuste esitamise tähtaeg17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ida-Euroopa aeg, Kesk-Euroopa suveaeg
Periood, mille jooksul pakkumus peab jääma kehtivaks60 Päevad
Teave, mida saab pärast esitamise tähtaega täiendada
Ostja äranägemisel võib kõik puuduvad pakkujaga seotud dokumendid esitada hiljem.
LisateaveDie Nachforderung erfolgt gem. §16a VOB/A EU. § 16a Abs. 1 S. 1 VOB/A EU lautet wie folgt: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht.
Teave avaliku avamise kohta
Avamise kuupäev17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ida-Euroopa aeg, Kesk-Euroopa suveaeg
KohtElektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
LisateaveElektronische Angebotseröffnung auf Vergabeplattform. Nur Vertreter des AG.
Lepingutingimused
Lepingu täitmine peab toimuma kaitstud tööhõive programmide raamesEi
E-arveldamineNõutav
Kasutatakse elektroonilisi tellimusijah
Kasutatakse elektroonilisi makseidjah
RahastamiskordDie Abrechnung erfolgt nach § 13b UStG. Hinsichtlich der wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen wird auf § 16 VOB/B verwiesen. Abrechnung erfolgt in Euro.
5.1.15.
Vahendid
Raamleping
Ei kohaldata raamlepingut
Teave dünaamilise hankesüsteemi kohta
Ei kohaldata dünaamilist hankesüsteemi
5.1.16.
Lisateave, lepitus ja vaidlustus
VaidlustusorganVergabekammer Westfalen
Teave vaidlustamise tähtaegade kohta: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Absatz 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Absatz 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisatsioon, mis annab lisateavet hankemenetluse kohtaGelderner Bau Gesellschaft mbH
Organisatsioon, millele laekuvad osalemistaotlusedGelderner Bau Gesellschaft mbH
8. Organisatsioonid
8.1.
ORG-0001
Ametlik nimiGelderner Bau Gesellschaft mbH
RegistreerimisnumberHRB 15549
PostiaadressGlockengasse 5
LinnGeldern
Sihtnumber47608
Riik – jaotus (NUTS)Kleve (DEA1B)
RiikSaksamaa
KontaktpunktVergabestelle
E-posti aadressvergabe@geldern-bau.de
Telefon+49 2831913040
Faks+49 28319130199
Internetiaadresshttps://www.geldern-bau.de
Selle organisatsiooni rollid
Hankija
Organisatsioon, mis annab lisateavet hankemenetluse kohta
Organisatsioon, millele laekuvad osalemistaotlused
8.1.
ORG-0003
Ametlik nimiVergabekammer Westfalen
Registreerimisnumber05515-03004-07
PostiaadressAlbrecht-Thaer-Straße 9
LinnMünster
Sihtnumber48147
Riik – jaotus (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
RiikSaksamaa
KontaktpunktGeschäftsstelle der Vergabekammer Münster
E-posti aadressvergabekammer@brms.nrw.de
Telefon+49 251 411-1604
Faks+49 251 411-2165
Internetiaadresshttps://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
Selle organisatsiooni rollid
Vaidlustusorgan
8.1.
ORG-0004
Ametlik nimiDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registreerimisnumber0204:994-DOEVD-83
LinnBonn
Sihtnumber53119
Riik – jaotus (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
RiikSaksamaa
E-posti aadressnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Selle organisatsiooni rollid
TED eSender
Teave teate kohta
Teate tunnus/versioon29211d8c-b435-4a5e-b4d9-25d85368d129  -  01
Vormi liikHange
Teate liikHanketeade või kontsessiooniteade – üldkord
Teate alaliik16
Teate saatmise kuupäev11/06/2026 13:53:01 (UTC+02:00) Ida-Euroopa aeg, Kesk-Euroopa suveaeg
Keeled, milles käesolev teade on ametlikult kättesaadavsaksa keel
Teate avaldamise number403069-2026
ELT S väljaande number112/2026
Avaldamise kuupäev12/06/2026