450154-2026 - Hange
Saksamaa – Lammutustööd – Stadt Königswinter - Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße
OJ S 124/2026 01/07/2026
Hanketeade või kontsessiooniteade – üldkord
Ehitustööd
1. Hankija
1.1.
Hankija
Ametlik nimiStadt Königswinter
E-posti aadressbeschaffung@kommunalagentur.nrw
Hankija õiguslik vormKohalik omavalitsus
Hankija tegevusÜldised avalikud teenused
2. Menetlus
2.1.
Menetlus
PealkiriStadt Königswinter - Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße
KirjeldusDie Stadt Königswinter plant die Errichtung einer Bahnunterführung auf der Tourismus-Achse vom Rhein zur Drachenfelsbahn. Parallel wird die Deutsche Bahn die Errichtung begleiten. Es gibt daher ein Zeitfenster, indem der Zugverkehr gesperrt ist und in diesem Zeitfenster muss die Baumaßnahme ausgeführt werden. Der Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
Menetluse tunnusc7fcdd51-665a-4165-bcbe-70ace9191ef9
Menetluse liikAvatud
Kiirendatud menetlusei
2.1.1.
Eesmärk
Lepingu olemusEhitustööd
Peamine liigitus (cpv): 45111100 Lammutustööd
Täiendav liigitus (cpv): 45000000 Ehitustööd
2.1.2.
Lepingu täitmise koht
LinnKönigswinter
Sihtnumber53639
Riik – jaotus (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
RiikSaksamaa
LisateaveDer Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
2.1.4.
Üldine teave
LisateaveDie Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Õiguslik alus
Direktiiv 2014/24/EL
vob-a-eu -
2.1.6.
Kõrvaldamise alused
Väljajätmise aluste allikadTeade
Tõsine ametialane rikkumineAusschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Ainult siseriiklikest kõrvalejätmise alustest tulenevate kohustuste rikkumineAusschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
5. Osa
5.1.
OsaLOT-0001
PealkiriBauleistung - konstruktiver Ingenieurbau
KirjeldusDie Stadt Königswinter plant die Errichtung einer Bahnunterführung auf der Tourismus-Achse vom Rhein zur Drachenfelsbahn. Parallel wird die Deutsche Bahn die Errichtung begleiten. Es gibt daher ein Zeitfenster, indem der Zugverkehr gesperrt ist und in diesem Zeitfenster muss die Baumaßnahme ausgeführt werden. Der Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
Sisemine tunnusLOT-0001 E17982126
5.1.1.
Eesmärk
Lepingu olemusEhitustööd
Peamine liigitus (cpv): 45111100 Lammutustööd
Täiendav liigitus (cpv): 45000000 Ehitustööd
Täiendavad hankevõimalused
Täiendavate hankevõimaluste kirjeldusweitere Terminierungen gemäß Anlage 3.1 Rahmenterminplan
5.1.2.
Lepingu täitmise koht
LinnKönigswinter
Sihtnumber53639
Riik – jaotus (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
RiikSaksamaa
LisateaveDer Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
5.1.3.
Eeldatav kestus
Alguskuupäev18/02/2027
Kestuse lõppkuupäev13/10/2027
5.1.6.
Üldine teave
Reserveeritud osalemine
Osalemine ei ole reserveeritud.
Hankeprojekt, mida ei rahastata ELi vahenditest
Hanke suhtes kohaldatakse riigihankelepingut (GPA)ei
See hange sobib ka väikestele ja keskmise suurusega ettevõtjatele (VKEd)jah
Lisateave#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strateegilised hanked
Strateegilise hanke eesmärkEi kohaldata strateegilist hanget
5.1.9.
Kvalifitseerimistingimused
Valikukriteeriumide allikadTeade
KriteeriumAsjakohased haridus- ja kutsekvalifikatsioonid
Valikukriteeriumi kirjeldus1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2) Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter 3) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576

KriteeriumViited määratud töödele
Valikukriteeriumi kirjeldus4) Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit durch, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf), Referenzen. Die aufzuführenden Mindestangaben und vorgegebenen Mindestanforderungen sind dem beigefügten Formblatt „Referenzformular“ zu entnehmen. Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: - Mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. - Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich konstruktiver Ingenieurbau vergleichbar sind. - Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, zzgl. des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in diesem Zeitraum liegt. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden. - Der Auftragswert muss mindestens 1.500.000 € netto je Referenz betragen. Es werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
5.1.10.
Pakkumuste hindamise kriteeriumid
Kriteerium
LiikHind
NimiPreis
KirjeldusKriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Hindamise kaalukriteeriumi kategooriaKaal (protsentides, täpne)
Hindamiskriteerium – arv100
5.1.11.
Hankedokumendid
Keeled, milles hankedokumendid on ametlikult kättesaadavadsaksa keel
Lisateabe taotlemise tähtaeg27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Ida-Euroopa aeg, Kesk-Euroopa suveaeg
Hankedokumentide aadresshttps://www.subreport.de/E17982126
5.1.12.
Hanke tingimused
Esitamise tingimused
Elektrooniline esitamineNõutav
Esitamise aadresshttps://www.subreport.de/E17982126
Keeled, milles võib pakkumusi või osalemistaotlusi esitadasaksa keel
Elektrooniline kataloogEi ole lubatud
VariandidEi ole lubatud
Pakkujad võivad esitada rohkem kui ühe pakkumuseEi ole lubatud
Pakkumuste esitamise tähtaeg31/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Ida-Euroopa aeg, Kesk-Euroopa suveaeg
Periood, mille jooksul pakkumus peab jääma kehtivaks61 Päevad
Teave, mida saab pärast esitamise tähtaega täiendada
Ostja äranägemisel võib osa puuduvad pakkujaga seotud dokumente esitada hiljem.
LisateaveNach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Teave avaliku avamise kohta
Avamise kuupäev31/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Ida-Euroopa aeg, Kesk-Euroopa suveaeg
Lepingutingimused
Lepingu täitmine peab toimuma kaitstud tööhõive programmide raamesEi
E-arveldamineNõutav
Kasutatakse elektroonilisi tellimusijah
Kasutatakse elektroonilisi makseidjah
5.1.15.
Vahendid
Raamleping
Ei kohaldata raamlepingut
Teave dünaamilise hankesüsteemi kohta
Ei kohaldata dünaamilist hankesüsteemi
5.1.16.
Lisateave, lepitus ja vaidlustus
VaidlustusorganVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Teave vaidlustamise tähtaegade kohta: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Organisatsioon, mis annab lisateavet hankemenetluse kohtaStadt Königswinter
Hankedokumentidele internetivälist juurdepääsu pakkuv organisatsioonStadt Königswinter
Organisatsioon, millele laekuvad osalemistaotlusedKoPart eG
Pakkumusi menetlev organisatsioonStadt Königswinter
8. Organisatsioonid
8.1.
ORG-0001
Ametlik nimiKoPart eG
RegistreerimisnumberBerichtseinheit-ID 00007243
PostiaadressKaiserswerther Str. 199-201
LinnDüsseldorf
Sihtnumber40474
Riik – jaotus (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
RiikSaksamaa
E-posti aadressinfo@kopart.de
Telefon004921159895755
Internetiaadresshttp://www.kopart.de
Selle organisatsiooni rollid
Tugiteenuse osutaja
Organisatsioon, millele laekuvad osalemistaotlused
8.1.
ORG-0002
Ametlik nimiStadt Königswinter
Registreerimisnumber53820024024-04001-64
PostiaadressDollendorfer Straße 39
LinnKönigswinter
Sihtnumber53639
Riik – jaotus (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
RiikSaksamaa
E-posti aadressbeschaffung@kommunalagentur.nrw
Telefon0211430770
Internetiaadresshttp://www.koenigswinter.de
Selle organisatsiooni rollid
Hankija
Organisatsioon, mis annab lisateavet hankemenetluse kohta
Hankedokumentidele internetivälist juurdepääsu pakkuv organisatsioon
Pakkumusi menetlev organisatsioon
8.1.
ORG-0003
Ametlik nimiVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registreerimisnumber05315-03002-81
PostiaadressZeughausstraße 2 – 10
LinnKöln
Sihtnumber50667
Riik – jaotus (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
RiikSaksamaa
E-posti aadresspoststelle@bezreg-koeln.de
Telefon02211473045
Faks02211472889
Selle organisatsiooni rollid
Vaidlustusorgan
8.1.
ORG-0004
Ametlik nimiDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registreerimisnumber0204:994-DOEVD-83
LinnBonn
Sihtnumber53119
Riik – jaotus (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
RiikSaksamaa
E-posti aadressnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Selle organisatsiooni rollid
TED eSender
Teave teate kohta
Teate tunnus/versioon51d1637f-fc9b-4683-ab29-f4a91c93c030  -  01
Vormi liikHange
Teate liikHanketeade või kontsessiooniteade – üldkord
Teate alaliik16
Teate saatmise kuupäev29/06/2026 16:16:04 (UTC+02:00) Ida-Euroopa aeg, Kesk-Euroopa suveaeg
Keeled, milles käesolev teade on ametlikult kättesaadavsaksa keel
Teate avaldamise number450154-2026
ELT S väljaande number124/2026
Avaldamise kuupäev01/07/2026