451920-2026 - Kilpailu
Saksa – Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto) – Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie
OJ S 124/2026 01/07/2026
Hankintailmoitus tai käyttöoikeussopimusta koskeva ilmoitus – vakiojärjestelmä - Ilmoituksen muutos
Tavarahankinnat
1. Ostaja
1.1.
Ostaja
Virallinen nimiLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Sähköpostiausschreibungen@ldi.rlp.de
Ostajan oikeudellinen muotoJulkisoikeudellinen yhteisö, joka on alueviranomaisen määräysvallassa
Pääasiallinen toimialaYleinen julkishallinto
2. Menettely
2.1.
Menettely
Ilmoituksen nimiHardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie
KuvausDer Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert.
Menettelyn tunnistef33a4f5b-163e-47e8-a153-6f64c3ed01af
Sisäinen tunniste420-030884
Menettelyn tyyppiAvoin
Käytetään nopeutettua menettelyäei
2.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
2.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
2.1.3.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa4 687 244,22 EUR
Enimmäisarvo puitejärjestelyssä14 291 573,89 EUR
2.1.4.
Yleistä tietoa
Lisätiedot#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYKSE#
Oikeusperusta
Direktiivi 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Osien enimmäismäärä, joiden osalta yksi tarjoaja voi jättää tarjouksia19
Sopimusehdot
Osien enimmäismäärä, joista voidaan tehdä sopimus yhden tarjoajan kanssa19
2.1.6.
Poissulkemisperusteet
Poissulkemisperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitusHankinta-asiakirja
Rikollisjärjestön toimintaan osallistuminenEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
Terrorismirikokset tai terroritoimintaan liittyvät rikoksetEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Rahanpesu tai terrorismin rahoitusEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
PetosEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
KorruptioEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Lapsityövoima ja muut ihmiskaupan muodotEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verojen maksamiseen liittyvän velvoitteen rikkominenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Sosiaaliturvamaksujen maksamiseen liittyvän velvoitteen rikkominenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Ympäristölainsäädännön mukaisten velvoitteiden rikkominenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Sosiaalilainsäädännön mukaisten velvoitteiden rikkominenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Työlainsäädännön mukaisten velvoitteiden rikkominenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
MaksukyvyttömyysÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Varat selvitysmiehen hallinnassaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Liiketoiminta on keskeytettyÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Kansallisesta lainsäädännöstä johtuva konkurssia tai muuta sellaista vastaava tilanneÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Ammatin harjoittamiseen liittyvä vakava virheÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Toisten talouden toimijoiden kanssa kilpailun vääristämiseksi tehdyt sopimuksetÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Talouden toimijan hankintamenettelyyn osallistumisesta johtuvat eturistiriidatÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Välitön tai välillinen osallistuminen tämän hankintamenettelyn valmisteluunÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Ennenaikainen irtisanominen, vahingonkorvaukset tai muut vastaavat seuraamuksetÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Väärien tietojen antaminen, tietojen salaaminen, vaadittujen asiakirjojen toimittamatta jättäminen tai tätä menettelyä koskevien luottamuksellisten tietojen saaminenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Osa
5.1.
OsaLOT-0001
Ilmoituksen nimiKleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteA. 1
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa964 001,50 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0002
Ilmoituksen nimiGruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteA. 2
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa473 226,00 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0003
Ilmoituksen nimiGruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteA. 3
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa1 350 440,00 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0004
Ilmoituksen nimiGruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteA. 4
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa1 663 601,20 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0005
Ilmoituksen nimiKleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteA. 5
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa559 158,60 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0006
Ilmoituksen nimiGruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteA. 6
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa256 027,40 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0007
Ilmoituksen nimiGruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteA. 7
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa700 700,00 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0008
Ilmoituksen nimiGruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteA. 8
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa593 761,20 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0009
Ilmoituksen nimiArbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteB. 9
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa1 005 638,12 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0010
Ilmoituksen nimiMultifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteB. 10
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa1 570 810,84 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0011
Ilmoituksen nimiArbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteB. 11
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa196 686,32 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0012
Ilmoituksen nimiMultifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteB. 12
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa514 263,36 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0013
Ilmoituksen nimiScanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteC. 13
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa907 980,00 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0014
Ilmoituksen nimiScanner A3, Flachbett, Netzwerk (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteC. 14
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa465 229,44 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0015
Ilmoituksen nimiScanner A3, Hochleistung (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteC. 15
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa1 746 195,42 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0016
Ilmoituksen nimiAuflichtscanner A3 (RLP)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteC. 16
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa62 948,04 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0017
Ilmoituksen nimiScanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteC. 17
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa165 020,00 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0018
Ilmoituksen nimiScanner A3, Flachbett, Netzwerk (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteC. 18
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa213 230,16 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
OsaLOT-0019
Ilmoituksen nimiScanner A3, Hochleistung (Saarland)
KuvausLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Sisäinen tunnisteC. 19
5.1.1.
Tarkoitus
Pääasiallinen hankintalajiTavarahankinnat
Pääasiallinen luokitus (cpv): 30210000 Tietojenkäsittelylaitteet (laitteisto)
5.1.2.
Suorituspaikka
PostiosoiteValenciaplatz 6  
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
LisätiedotDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Arvioitu kesto
Alkamispäivä29/07/2026
Päättymispäivä30/06/2029
5.1.5.
Arvo
Ennakoitu arvo ilman arvonlisäveroa882 656,29 EUR
5.1.6.
Yleistä tietoa
Varattu osallistuminen
Osallistumista ei ole varattu.
Hankintaa ei ole rahoitettu EU:n varoista
Hankintaan sovelletaan WTO:n julkisia hankintoja koskevaa sopimusta (GPA)kyllä
Tämä hankinta soveltuu myös pienille ja keskisuurille yrityksille (pk-yrityksille)ei
5.1.7.
Strategiset hankinnat
Strategisten hankintojen tavoiteEi strategista hankintaa
5.1.9.
Valintaperusteet
Valintaperusteiden ilmoittamispaikkaIlmoitus
KriteeriTaloudellinen suhdeluku
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteeriRekisteröinti kaupparekisteriin
Valintaperusteen kuvausAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteeriMuut taloudelliset tai rahoitukselliset vaatimukset
Valintaperusteen kuvausBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriteeriViitteet määriteltyihin toimituksiin
Valintaperusteen kuvausEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriteeriRiippumattomien elinten myöntämät laadunvarmistusstandardien sertifikaatit
Valintaperusteen kuvausNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Vertailuperusteet
Kriteeri
TyyppiHinta
KuvausEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategoria vertailuperuste painoEnsisijaisuusjärjestys
Vertailuperusteen luku1
5.1.11.
Hankinta-asiakirjat
Kielet, joilla hankinta-asiakirjat ovat virallisesti saatavillasaksa
Hankinta-asiakirjojen osoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Tilapäinen viestintäkanava
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Hankinnan ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättämisen ehdot
Tarjouksen/hakemuksen jättäminen sähköisestiPakollinen
Tarjouksen/hakemuksen toimitusosoitehttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kielet, joilla tarjoukset tai osallistumishakemukset voidaan toimittaasaksa
Sähköinen luetteloPakollinen
Vaihtoehtoiset tarjouksetEi sallittu
Tarjoaja voi jättää useamman kuin yhden tarjouksenEi sallittu
Tarjousten vastaanottamisen määräaika24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Ajanjakso, jonka tarjouksen on pysyttävä voimassa2 Kuukaudet
Tiedot, joita voidaan täydentää myös tarjousten jättämiselle asetetun määräajan jälkeen
Hankkijan harkinnan mukaan osa puuttuvista hakuasiakirjoista voidaan toimittaa myöhemmin.
LisätiedotBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Tietoa julkisesta avaamisesta
Tarjousten avaamisen päivämäärä24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
PaikkaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sopimusehdot
Sopimuksen täytäntöönpano on rajattu tehtäväksi suojatyöohjelmien puitteissaEi
Sopimuksen täytäntöönpanoa koskevat ehdot- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Sähköinen laskutusPakollinen
Tilaukset tehdään sähköisestikyllä
Maksut tehdään sähköisestikyllä
5.1.15.
Menetelmät
Puitejärjestely
Puitejärjestely, johon ei liity uudelleen kilpailuttamista
Osallistujien enimmäismäärä19
Tietoa dynaamisesta hankintajärjestelmästä
Ei dynaamista hankintajärjestelmää
5.1.16.
Lisätietoja, sovittelu ja muutoksenhaku
MuutoksenhakuelinVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tietoa muutoksenhaun määräajoista: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatioLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatioLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
8. Organisaatiot
8.1.
ORG-0001
Virallinen nimiLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
RekisterinumeroDEB35 und DEC01
PostiosoiteValenciaplatz 6
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
Sähköpostiausschreibungen@ldi.rlp.de
Puhelin+49 6131-6050
Faksi+49 6131-605145
Internetosoitehttps://www.ldi.rlp.de
Tämän organisaation roolit
Ostaja
Muille ostajille tarkoitettuja julkisia urakoita sekä tavara- ja palveluhankintoja koskevia sopimuksia tai puitejärjestelyjä tekevä yhteishankintayksikkö
Hankintamenettelystä lisätietoja antava organisaatio
Osallistumishakemuksia vastaanottava organisaatio
8.1.
ORG-0002
Virallinen nimiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
RekisterinumeroDEB35
PostiosoiteValenciaplatz 6
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55118
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
Sähköpostiausschreibungen@ldi.rlp.de
Puhelin+49 6131-6050
Faksi+49 6131-605145
Internetosoitehttps://www.ldi.rlp.de
Tämän organisaation roolit
Muutoksenhakumenettelyjen määräajoista lisätietoja tarjoava organisaatio
8.1.
ORG-0003
Virallinen nimiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
RekisterinumeroDEB35
PostiosoiteStiftstr. 9
PostitoimipaikkaMainz
Postinumero55116
Maaryhmittely (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
MaaSaksa
Sähköpostivergabekammer.rlp@mwvlw.de
Puhelin+49 6131-160
Faksi+49 613116-2234
Internetosoitehttps://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Tämän organisaation roolit
Muutoksenhakuelin
8.1.
ORG-0004
Virallinen nimiDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Rekisterinumero0204:994-DOEVD-83
PostitoimipaikkaBonn
Postinumero53119
Maaryhmittely (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
MaaSaksa
Sähköpostinoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Puhelin+49228996100
Tämän organisaation roolit
TED eSender
10. Muutos
Muutettavan ilmoituksen edellinen versio6241a3a7-3936-4942-a205-c67c513589ad-01
Muutoksen pääasiallinen syyOstajan virheen korjaaminen
10.1.
Muutos
Osion tunnistePROCEDURE
Muutosten kuvausgeschätzter Auftragswert - Angebotsfrist - Bürgschaften
Ilmoituksen tiedot
Ilmoituksen tunniste/versio86372d26-46c0-477e-8fce-cec2f52a5d9c  -  01
Lomakkeen tyyppiKilpailu
Ilmoituksen tyyppiHankintailmoitus tai käyttöoikeussopimusta koskeva ilmoitus – vakiojärjestelmä
Ilmoituksen alatyyppi16
Ilmoituksen lähetyspäivä29/06/2026 15:23:13 (UTC+02:00) Itä-Euroopan aika, Keski-Euroopan kesäaika
Kielet, joilla tämä ilmoitus on virallisesti saatavillasaksa
Ilmoituksen julkaisunumero451920-2026
EUVL S -lehden numero124/2026
Julkaisupäivä01/07/2026