478388-2026 - Mise en concurrence
Allemagne – Services de conseils et de représentation juridiques – RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
OJ S 131/2026 10/07/2026
Avis de marché – régime assoupli
Services
1. Acheteur
1.1.
Acheteur
Nom officielMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Adresse électroniquevergabe@gv.mpg.de
Forme juridique de l’acheteurOrganisation qui passe un marché subventionné par un pouvoir adjudicateur
Activité du pouvoir adjudicateurEnseignement
2. Procédure
2.1.
Procédure
TitreRV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
DescriptionEs ist beabsichtigt, eine bedarfsorientierte Abruf-Rahmenvereinbarung zu vergeben, die die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet des Bauvergaberechts (GWB, VgV, VOB Teil A, HOAI, AHO, RPW sowie, soweit im Kontext der zu klärenden Fragestellungen erforderlich, der angrenzenden bau- und vergaberechtlichen Rechtsgebiete und -bestimmungen) umfasst. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber (die Generalverwaltung und - nachgelagert - ggfs. auch die Institute/ Einrichtungen der MPG) auch im Rahmen auftretender Frage- und Problemstellungen im Bereich des Bauunterhalts. In Bezug auf die VgV-Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfasst die Rahmenvereinbarung auch die weitgehend eigenständige Durchführung von Vergabeverfahren aller Art zur Vergabe von HOAI-/AHO-Verträgen (und dgl.) in einem arbeitsteiligen Prozess mittels des von der MPG eingesetzten eVergabesystems. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Identifiant de la procédure40ba285b-d90d-4e4c-bfa1-8d77ed340732
Identifiant interne22 04 01 02 00 01 01 02_2026
Type de procédureOuverte
Principales caractéristiques de la procédure et informations sur l'endroit où obtenir les règles complètes applicables à la procédureDieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, eine bedarfsorientierte Abruf‑Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht zu schließen, der die MPG bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren sowie bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Bau und Bauunterhalt unterstützt. Die Generalverwaltung tritt hierbei als zentrale Beschaffungsstelle auf und schließt die Rahmenvereinbarung.
2.1.1.
Objet
Nature principale du marchéServices
Nomenclature principale (cpv): 79110000 Services de conseils et de représentation juridiques
2.1.2.
Lieu d’exécution
N’importe où
2.1.3.
Valeur
Valeur maximale de l’accord-cadre6 000 000,00 EUR
2.1.4.
Informations générales
Base juridique
Directive 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Motifs d’exclusion
Sources des motifs d'exclusionAvisDocument de marché
Situation analogue à la faillite prévue dans la législation nationalevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Corruptionvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Participation à une organisation criminellevgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Accords avec d’autres opérateurs économiques en vue de fausser la concurrencevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Manquement aux obligations dans le domaine du droit environnementalvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Blanchiment de capitaux ou financement du terrorismevgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Fraudevgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Travail des enfants et autres formes de traite des êtres humainsvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Insolvabilitévgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Manquement aux obligations dans le domaine du droit du travailvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Biens administrés par un liquidateurvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Fausses déclarations, dissimulation d'informations, incapacité de présenter les documents requis ou obtention d'informations confidentielles sur cette procédurevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Conflit d’intérêt créé par sa participation à la procédure de passation de marchévgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Association directe ou indirecte à la préparation de cette procédure de passation de marchévgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Faute professionnelle gravevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Résiliation, dommages et intérêts ou autres sanctions comparablesvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Manquement aux obligations dans le domaine du droit socialvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Manquement à l’obligation relative au paiement de cotisations de sécurité socialevgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
État de cessation d’activitésvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Manquement à l’obligation relative au paiement d’impôts et taxesvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Infractions terroristes ou infractions liées aux activités terroristesvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Manquement à des obligations liées à des motifs d’exclusion purement nationauxEs finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
5. Lot
5.1.
LotLOT-0000
TitreRV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
DescriptionGegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer bedarfsorientierten Abruf- Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht. Der Auftragnehmer soll die Generalverwaltung sowie nachgelagert ggfs. die Institute und Einrichtungen der Max Planck Gesellschaft bei der rechtlichen Beratung im Bauvergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, HOAI, AHO, RPW und angrenzende Bereiche) sowie bei der weitgehend eigenständigen Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere zur Vergabe von Planungsleistungen (HOAI-/AHO Verträge und vergleichbare Verträge), unterstützen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Identifiant interneLOT-0000
5.1.1.
Objet
Nature principale du marchéServices
Nomenclature principale (cpv): 79110000 Services de conseils et de représentation juridiques
Options
Description des optionsDie Vertragslaufzeit beträgt max. 72 Monate ab Leistungsbeginn. Dem Auftraggeber wird ein ordentliches jährliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsoption) eingeräumt. Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen Basisvertragslaufzeit sowie daraufhin folgend jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres erfolgen. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag bis zum Ende der 72 Monate weiter.
5.1.2.
Lieu d’exécution
N’importe où
5.1.3.
Durée estimée
Durée72 Mois
5.1.5.
Valeur
Valeur estimée hors TVA4 800 000,00 EUR
Valeur maximale de l’accord-cadre6 000 000,00 EUR
5.1.6.
Informations générales
Participation réservée
La participation n’est pas réservée.
Les noms et les qualifications professionnelles du personnel chargé de l’exécution du marché doivent être mentionnésExigence dans l’offre
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Le marché en question convient aussi aux petites et moyennes entreprises (PME)oui
Informations complémentaires#Besonders auch geeignet für:freelance#, 1. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. -- 2. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der in den Vergabeunterlagen definierten Honorarvereinbarung (ergänzend gelten die Vorschriften des RVG). -- 3. Es wird auf die Pflicht zur Einhaltung der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verwiesen.
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégiquePas de passation de marché stratégique
5.1.9.
Critères de sélection
Sources des critères de sélectionAvisDocument de marché
CritèreMesures pour garantir la qualité
Description du critère de sélectionDer Auftraggeber fordert Angaben zum Umgang des Bieters mit KI gestützten Werkzeugen und mit neuen Entwicklungen im Bereich "Künstliche Intelligenz im Vergabewesen", um die technisch berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters sowie seine internen Maßnahmen zur Qualitätssicherung feststellen zu können. -- Die Darstellung muss die organisatorischen Strukturen und Erfahrungen des Bieters im Hinblick auf den Umgang mit KI im Kontext von Vergabeverfahren belegen, bspw. auch unter Bezugnahme auf vergleichbare Mandate mit KI-Einsatz und den dortigen Vorteilen für den Auftraggeber. -- Hierzu hat der Bieter darzulegen, -- • wie er sicherstellt, dass Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen fortlaufend beobachtet, fachlich und rechtlich bewertet und für die eigene Tätigkeit eingeordnet werden, -- • ob und in welchem Umfang KI gestützte Werkzeuge im Rahmen der Vergabeabwicklung (z. B. Standardisierung von Vorlagen, Unterstützung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen, Auswertungen, Qualitätssicherung) eingesetzt werden oder aus welchen Gründen ein Einsatz derzeit nicht erfolgt und nicht vorgesehen ist, -- • mit welchen organisatorischen und technischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass ein etwaiger Einsatz von KI gestützten Werkzeugen im Einklang mit den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten, dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO, BDSG) und den vergaberechtlichen Vorgaben erfolgt, -- • welche internen Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen bestehen, um KI gestützte Ergebnisse vor ihrer Verwendung gegenüber dem Auftraggeber zu prüfen, zu plausibilisieren und zu verantworten. -- Soweit vorhanden, sind interne Richtlinien oder Verfahrensbeschreibungen beizufügen, aus denen sich die vorstehenden Aspekte ergeben. -- Entscheidet sich der Bieter, bei der Auftragsausführung keine KI gestützten Werkzeuge einzusetzen, hat er darzulegen, mit welchen Maßnahmen und Prozessen er gleichwohl eine effiziente, qualitativ hochwertige und rechtssichere Leistungserbringung gewährleistet und wie er neue Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen beobachtet und bewertet. -- Die geforderten Angaben sind vollständig in der Anlage D.1. Abschnitt "KI-Nutzung und Qualitätssicherung" einzutragen (= Mindestanforderung). Sie dürfen einen Umfang von zwei (2) Seiten Fließtext nicht überschreiten. Soweit eine interne KI-Richtlinie oder Verfahrensbeschreibung vorhanden ist, sind diese als weitere Anlage beizufügen.

CritèreRéférences sur des services spécifiés
Description du critère de sélectionVorlage von mindestens einer (1) Referenz über anwaltliche Beratungs- oder Verfahrensführungsleistungen für Auftraggeber im Vergaberecht im Zusammenhang mit der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung muss mindestens zwei (2) Jahre betragen. Ein prägender Teil der Leistung (mindestens zwölf volle Monate) muss in den letzten drei (3) Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Pro Jahr im referenzierten Zeitraum müssen mindestens zehn (10) inhaltlich voneinander abweichende Beratungsleistungen erfolgt sein. Beratungsleistungen sind inhaltlich voneinander abweichend, wenn sie sich nicht nur durch den jeweiligen Auftrag, sondern auch durch die zugrundeliegende vergaberechtliche Fragestellung oder den behandelten Beratungsgegenstand unterscheiden. Auflistung für ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre erforderlich. -- Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).

CritèreTechniciens ou organismes techniques pour effectuer le travail
Description du critère de sélectionNamentliche Benennung von vier (4) Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, davon zwei (2) Lead-Anwälte und zwei (2) weitere Teammitglieder. -- Anforderungen: Alle benannten Teammitglieder sind als Rechtsanwälte zugelassen. Im Team insgesamt mindestens drei Fachanwälte für Vergaberecht sowie mindestens ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Mehrfachzählungen zulässig). -- Besondere Anforderungen an die beiden Lead-Anwälte: Fachanwaltstitel im Vergaberecht, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung. Vorlage persönlicher Referenzen: Pro Lead-Anwalt zehn (10) Referenzen, davon mindestens fünf Komplettabwicklungen von Vergabeverfahren für Planungsleistungen (VgV, SektVO oder VSVgV; davon drei in arbeitsteiligem Prozess und drei unterschiedliche Verfahrensarten abdeckend), mindestens zwei schriftliche Gutachten/Vermerke zur konkreter vergabe-/baurechtlicher Rechtsfrage mit mindestens zehn Seiten Fließtext sowie mindestens drei Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern oder Oberlandesgerichten auf Auftraggeberseite. -- Besondere Anforderungen an die übrigen Teammitglieder: mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung. Vorlage persönlicher Referenzen: Mindestens drei (3) Referenzen über Mitwirkung an Vergabeverfahren für Planungsleistungen (VgV, SektVO oder VSVgV) oder VOB/A-EU-Beratung, davon mindestens eine Komplettabwicklung eines Vergabeverfahrens für Planungsleistungen über ein elektronisches Vergabesystem. -- Für alle Referenzen muss gelten: Die prägenden Leistungsteile müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Bekanntmachung dieser Ausschreibung erbracht worden sein. Bei den drei Nachprüfungsverfahren (Vergabekammer oder Oberlandesgericht) gilt eine Frist von fünf Jahren; prägender Leistungsteil ist hier die mündliche Verhandlung, falls eine solche nicht stattgefunden hat, die Antragserwiderung. -- Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).

CritèreProportion de sous-traitance
Description du critère de sélectionFalls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. -- Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. -- Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.

CritèreAssurance responsabilité professionnelle pour les risques
Description du critère de sélectionDer Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung. Gefordert wird eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: -- • mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen‑ und Sachschäden und • mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Vermögensschäden. -- Der Auftraggeber akzeptiert entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen und Maximierungen oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Exzedentendeckung genügt eine einfache Maximierung für alle Schäden). -- Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/ Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.

CritèreChiffre d'affaires annuel général
Description du critère de sélectionDer Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens/der Kanzlei in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die Umsätze für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen.

CritèreChiffre d'affaires annuel spécifique
Description du critère de sélectionNeben dem Gesamtumsatz hat der Bieter den Umsatz im Tätigkeitsbereich Vergaberecht in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die spezifischen Umsätze im Vergaberecht für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen. Die Angaben dienen dazu, die Erfahrung und Markttätigkeit des Bieters im einschlägigen Leistungsbereich zu bewerten. Sie sind vollständig zu machen und werden durch die abschließende Sammelerklärung bestätigt.

CritèreInscription à un registre professionnel pertinent
Description du critère de sélectionDer Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister sowie bestehende Kammermitgliedschaften. -- Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" und "Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregistereintragung"). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.

CritèreInscription à un registre du commerce
Description du critère de sélectionDer Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. -- Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère
TypePrix
NomPreis
Descriptionvgl. Anlage E.1_Zuschlagskriterien zu den Vergabeunterlagen
Catégorie du critère d’attribution poidsPondération (pourcentage, valeur exacte)
Nombre critère d’attribution100
5.1.11.
Documents de marché
Langues dans lesquelles les documents de marché sont officiellement disponiblesallemand
Adresse des documents de marchéhttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f3c04642b-30e2e6d4d6cbfe1b
5.1.12.
Conditions du marché public
Conditions de soumission
Soumission par voie électroniqueAutorisée
Adresse de soumissionhttps://www.tender24.de
Langues dans lesquelles les offres ou demandes de participation/candidatures peuvent être présentéesallemand
Catalogue électroniqueNon autorisée
VariantesNon autorisée
Les soumissionnaires peuvent présenter plusieurs offresNon autorisée
Date limite de réception des offres11/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Heure de l'Europe orientale, heure d'été de l'Europe centrale
Durée de validité des offres111 Jours
Informations qui peuvent être complétées après la date limite de réception des offres
À la discrétion de l’acheteur, tous les documents manquants relatifs au soumissionnaire peuvent être transmis ultérieurement.
Informations complémentairesDer Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
Informations relatives à l’ouverture publique
LieuEntfällt, rein elektronische Öffnung über das Vergabeportal
Conditions du marché
Le contrat doit être exécuté dans le cadre de programmes d’emplois protégésNon
Conditions relatives à l’exécution du contratGefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. (Gesamttext infolge hier limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.)
Facturation électroniqueAutorisée
La commande en ligne sera utiliséeoui
Le paiement électronique sera utiliséoui
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre
Accord-cadre, sans remise en concurrence
Nombre maximal de candidats1
Justification de la durée de l’accord-cadreDie Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 72 Monaten ist gemäß § 65 Abs. 2 VgV zulässig. Es handelt sich um eine Rechtsdienstleistung (Dienstleistung des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU), für die die regelmäßige Höchstlaufzeitbegrenzung von vier Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV keine Anwendung findet. Die gewählte Laufzeit sichert die notwendige Kontinuität und verfahrensübergreifende Stabilität bei der rechtlichen Beratung und Vertretung des Auftraggebers.
Informations sur le système d’acquisition dynamique
Pas de système d’acquisition dynamique
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et recours
Organisation chargée des procédures de recoursVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Description des délais d'introduction des procédures de recours: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marchéMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Organisation qui fournit des précisions concernant l’introduction des recoursMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Organisation qui reçoit les demandes de participation/candidaturesMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
8. Organisations
8.1.
ORG-7001
Nom officielMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Numéro d’enregistrementT:08921080
Adresse postaleHofgartenstraße 8
VilleMünchen
Code postal80539
Subdivision pays (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
PaysAllemagne
Point de contactStabsreferat Einkauf und Versicherungen
Adresse électroniquevergabe@gv.mpg.de
Téléphone08921080
Télécopieur+49 8921081344
Adresse internethttps://www.mpg.de
Rôles de cette organisation
Acheteur
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché
Organisation qui reçoit les demandes de participation/candidatures
8.1.
ORG-7004
Nom officielVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Numéro d’enregistrement09-0318006-60
Adresse postaleMaximilianstraße 39
VilleMünchen
Code postal80538
Subdivision pays (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
PaysAllemagne
Adresse électroniquevergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Téléphone+49 8921762411
Télécopieur+49 8921762847
Adresse internethttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Rôles de cette organisation
Organisation chargée des procédures de recours
8.1.
ORG-7005
Nom officielMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Numéro d’enregistrementt: 08921080
Adresse postaleHofgartenstraße 8
VilleMünchen
Code postal80539
Subdivision pays (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
PaysAllemagne
Adresse électroniquevergabe@gv.mpg.de
Rôles de cette organisation
Organisation qui fournit des précisions concernant l’introduction des recours
8.1.
ORG-7006
Nom officielDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numéro d’enregistrement0204:994-DOEVD-83
VilleBonn
Code postal53119
Subdivision pays (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PaysAllemagne
Adresse électroniquenoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Téléphone+49228996100
Rôles de cette organisation
TED eSender
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avisf9cdc3ac-629b-4c5b-8d24-1c7827288912  -  01
Type de formulaireMise en concurrence
Type d’avisAvis de marché – régime assoupli
Sous-type d’avis20
Date d’envoi de l’avis08/07/2026 20:01:25 (UTC+02:00) Heure de l'Europe orientale, heure d'été de l'Europe centrale
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponibleallemand
Numéro de publication de l’avis478388-2026
Numéro de publication au JO S131/2026
Date de publication10/07/2026