450154-2026 - Nadmetanje
Njemačka – Radovi rušenja – Stadt Königswinter - Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße
OJ S 124/2026 01/07/2026
Obavijest o nadmetanju ili koncesiji – standardni režim
Radovi
1. Kupac
1.1.
Kupac
Službeno imeStadt Königswinter
E-poštabeschaffung@kommunalagentur.nrw
Pravni oblik kupcaLokalno tijelo
Djelatnost javnog naručiteljaOpće javne usluge
2. Postupak
2.1.
Postupak
NaslovStadt Königswinter - Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße
OpisDie Stadt Königswinter plant die Errichtung einer Bahnunterführung auf der Tourismus-Achse vom Rhein zur Drachenfelsbahn. Parallel wird die Deutsche Bahn die Errichtung begleiten. Es gibt daher ein Zeitfenster, indem der Zugverkehr gesperrt ist und in diesem Zeitfenster muss die Baumaßnahme ausgeführt werden. Der Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
Identifikacijska oznaka postupkac7fcdd51-665a-4165-bcbe-70ace9191ef9
Vrsta postupkaOtvoren
Postupak je ubrzanne
2.1.1.
Svrha
Priroda ugovoraRadovi
Glavna klasifikacija (cpv): 45111100 Radovi rušenja
Dodatna klasifikacija (cpv): 45000000 Građevinski radovi
2.1.2.
Mjesto izvršenja
GradKönigswinter
Poštanski broj53639
Zemlja – podregija (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
ZemljaNjemačka
Dodatne informacijeDer Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
2.1.4.
Opće informacije
Dodatne informacijeDie Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Pravna osnova
Direktiva 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Razlozi za isključenje
Izvori razloga za isključenjeObavijest
Teški poslovni prekršajAusschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Kršenje obveza utvrđenih na temelju isključivo nacionalnih osnova za isključenjeAusschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
5. Grupa
5.1.
GrupaLOT-0001
NaslovBauleistung - konstruktiver Ingenieurbau
OpisDie Stadt Königswinter plant die Errichtung einer Bahnunterführung auf der Tourismus-Achse vom Rhein zur Drachenfelsbahn. Parallel wird die Deutsche Bahn die Errichtung begleiten. Es gibt daher ein Zeitfenster, indem der Zugverkehr gesperrt ist und in diesem Zeitfenster muss die Baumaßnahme ausgeführt werden. Der Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
Interna identifikacijska oznakaLOT-0001 E17982126
5.1.1.
Svrha
Priroda ugovoraRadovi
Glavna klasifikacija (cpv): 45111100 Radovi rušenja
Dodatna klasifikacija (cpv): 45000000 Građevinski radovi
Opcije
Opis opcijaweitere Terminierungen gemäß Anlage 3.1 Rahmenterminplan
5.1.2.
Mjesto izvršenja
GradKönigswinter
Poštanski broj53639
Zemlja – podregija (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
ZemljaNjemačka
Dodatne informacijeDer Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
5.1.3.
Očekivano trajanje
Datum početka18/02/2027
Datum završetka trajanja13/10/2027
5.1.6.
Opće informacije
Rezervirano sudjelovanje
Sudjelovanje nije rezervirano.
Projekt javne nabave ne financira se sredstvima EU-a
Javna nabava obuhvaćena je Sporazumom o javnoj nabavi (GPA)ne
Ova javna nabava prikladna je i za mala i srednja poduzeća (MSP-ovi)da
Dodatne informacije#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strateška nabava
Cilj strateške nabaveNema strateške nabave
5.1.9.
Kriteriji za odabir
Izvori kriterija odabiraObavijest
KriterijRelevantne obrazovne i profesionalne kvalifikacije
Opis kriterija odabira1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2) Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter 3) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576

KriterijReference na određene radove
Opis kriterija odabira4) Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit durch, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf), Referenzen. Die aufzuführenden Mindestangaben und vorgegebenen Mindestanforderungen sind dem beigefügten Formblatt „Referenzformular“ zu entnehmen. Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: - Mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. - Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich konstruktiver Ingenieurbau vergleichbar sind. - Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, zzgl. des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in diesem Zeitraum liegt. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden. - Der Auftragswert muss mindestens 1.500.000 € netto je Referenz betragen. Es werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
5.1.10.
Kriteriji za dodjelu
Kriterij
VrstaCijena
NazivPreis
OpisKriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Kategorija kriterija za dodjelu težinePonder (postotak, točan)
Broj kriterija za dodjelu100
5.1.11.
Dokumentacija o nabavi
Jezici na kojima je dokumentacija o nabavi službeno dostupnanjemački
Rok za podnošenje zahtjeva za dodatne informacije27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) istočnoeuropsko vrijeme, srednjoeuropsko ljetno vrijeme
Adresa dokumentacije o nabavihttps://www.subreport.de/E17982126
5.1.12.
Uvjeti nabave
Uvjeti podnošenja
Elektroničko podnošenjeObvezno
Adresa za podnošenjehttps://www.subreport.de/E17982126
Jezici na kojima se mogu podnijeti ponude ili zahtjevi za sudjelovanjenjemački
Elektronički katalogNije dopušteno
VarijanteNije dopušteno
Ponuditelji mogu podnijeti više od jedne ponudeNije dopušteno
Rok za zaprimanje ponuda31/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) istočnoeuropsko vrijeme, srednjoeuropsko ljetno vrijeme
Razdoblje tijekom kojeg ponuda mora ostati valjana61 Dani
Informacije koje se mogu dopuniti nakon roka za podnošenje
Ovisno o volji kupca, neki nedostajući dokumenti povezani s ponuditeljem mogu se dostaviti kasnije.
Dodatne informacijeNach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Informacije o javnom otvaranju
Datum otvaranja31/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) istočnoeuropsko vrijeme, srednjoeuropsko ljetno vrijeme
Uvjeti ugovora
Ugovor se mora izvršiti u okviru programa zaštićenih radnih mjestaNe
Elektroničko izdavanje računaObvezno
Naručivanje će biti elektroničkoda
Plaćanje će biti elektroničkoda
5.1.15.
Tehnike
Okvirni sporazum
Nema okvirnog sporazuma
Informacije o dinamičkom sustavu nabave
Nema dinamičkog sustava nabave
5.1.16.
Dodatne informacije, posredovanje i pravna zaštita (preispitivanje)
Organizacija za preispitivanje (pravnu zaštitu)Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informacije o rokovima za preispitivanje: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Organizacija koja pruža dodatne informacije o postupku javne nabaveStadt Königswinter
Organizacija koja osigurava izvanmrežni pristup dokumentaciji o nabaviStadt Königswinter
Organizacija koja prima zahtjeve za sudjelovanjeKoPart eG
Organizacija koja obrađuje ponudeStadt Königswinter
8. Organizacije
8.1.
ORG-0001
Službeno imeKoPart eG
Registracijski brojBerichtseinheit-ID 00007243
Poštanska adresaKaiserswerther Str. 199-201
GradDüsseldorf
Poštanski broj40474
Zemlja – podregija (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
ZemljaNjemačka
E-poštainfo@kopart.de
Tel.004921159895755
Internethttp://www.kopart.de
Uloge ove organizacije
Pružatelj usluga javne nabave
Organizacija koja prima zahtjeve za sudjelovanje
8.1.
ORG-0002
Službeno imeStadt Königswinter
Registracijski broj53820024024-04001-64
Poštanska adresaDollendorfer Straße 39
GradKönigswinter
Poštanski broj53639
Zemlja – podregija (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
ZemljaNjemačka
E-poštabeschaffung@kommunalagentur.nrw
Tel.0211430770
Internethttp://www.koenigswinter.de
Uloge ove organizacije
Kupac
Organizacija koja pruža dodatne informacije o postupku javne nabave
Organizacija koja osigurava izvanmrežni pristup dokumentaciji o nabavi
Organizacija koja obrađuje ponude
8.1.
ORG-0003
Službeno imeVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registracijski broj05315-03002-81
Poštanska adresaZeughausstraße 2 – 10
GradKöln
Poštanski broj50667
Zemlja – podregija (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
ZemljaNjemačka
E-poštapoststelle@bezreg-koeln.de
Tel.02211473045
Faks02211472889
Uloge ove organizacije
Organizacija za preispitivanje (pravnu zaštitu)
8.1.
ORG-0004
Službeno imeDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registracijski broj0204:994-DOEVD-83
GradBonn
Poštanski broj53119
Zemlja – podregija (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ZemljaNjemačka
E-poštanoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Tel.+49228996100
Uloge ove organizacije
TED eSender
Informacije o obavijesti
Identifikacijska oznaka / verzija obavijesti51d1637f-fc9b-4683-ab29-f4a91c93c030  -  01
Vrsta obrascaNadmetanje
Vrsta obavijestiObavijest o nadmetanju ili koncesiji – standardni režim
Podvrsta obavijesti16
Datum slanja obavijesti29/06/2026 16:16:04 (UTC+02:00) istočnoeuropsko vrijeme, srednjoeuropsko ljetno vrijeme
Jezici na kojima je ova obavijest službeno dostupnanjemački
Broj objave obavijesti450154-2026
Broj izdanja SL S-a124/2026
Datum objave01/07/2026